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Leasingauto zurückgeben - können Mängel über die Vollkasko reguliert werden?

Themenstarteram 3. September 2019 um 12:57

Gleich Vorweg: Der Fall ist bei mir noch nicht eingetreten, ich will nur mal Fragen bevor ich einen Leasingvertrag abschließe.

Es ist ja genau geregelt in welchem Zustand sich der Wagen befinden muss bei Rückgabe, Sixt hatte mal Richtlinien veröffentlich in denen beschrieben ist wie viele Steinschläge usw. erlaubt sind und ab wann etwas repariert werden muss.

So wie ich das verstanden habe, kann man dann als Leasingnehmer selbst entscheiden in welcher Werkstatt man das (fachgerecht) reparieren möchte. Könnte man solche Reparaturarbeiten über die Vollkasko abdecken? Mir ist schon klar, dass es sich bei einem kleinen Schaden nicht lohnt, aber was wenn der Leasinggeber größere Reparaturen fordert oder z.B. die Stoßstange einen Kratzer hat der schon älter ist?

Bin ich denn allgemein bei der Vollkasko verpflichtet, einen selbst verursachten Schaden, sofort zu melden und reparieren zu lassen? Das würde ja auch bei nicht Leasingautos passieren. Fiktives Beispiel, ich fahr beim ausparken an eine Wand und möchte das, aus welchen Gründen auch immer, später über meine Vollkasko regeln.

Beste Antwort im Thema

Schau in die Versicherungsbedingungen. Fast immer gibt es eine Frist, innerhalb der du Unfälle melden musst.

Von Randalierern gemachte Schäden werden zwar auch von der VK reguliert, lohnt sich oftmals wegen der Selbstbeteiligung aber nicht. Ein Kratzer links - SB; ein Kratzer rechts - SB usw.

Normale Steinschläge und Gebrauchsspuren werden auch nicht als Unfall akzeptiert. Ist vielleicht bei "richtigen" Steinschlägen in den Alpen anders, aber dann hättest du ein anderes Problem.

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Schau in die Versicherungsbedingungen. Fast immer gibt es eine Frist, innerhalb der du Unfälle melden musst.

Von Randalierern gemachte Schäden werden zwar auch von der VK reguliert, lohnt sich oftmals wegen der Selbstbeteiligung aber nicht. Ein Kratzer links - SB; ein Kratzer rechts - SB usw.

Normale Steinschläge und Gebrauchsspuren werden auch nicht als Unfall akzeptiert. Ist vielleicht bei "richtigen" Steinschlägen in den Alpen anders, aber dann hättest du ein anderes Problem.

Themenstarteram 3. September 2019 um 13:16

Ah, also Gebrauchsspuren sind ausgenommen, es muss die Definition von Unfall vorliegen.

Man hört ja immer Horrorgeschichten von Leuen die einen Leasingwagen zurückgeben und dann viel nachzahlen müssen für Schönheitsreparaturen der "Gebrauchsspurgen". Dann wäre so etwas nicht über die VK möglich.

Und dein Beispiel mit den Kratzern von Randalierern, da wird dann jeder Kratzer einzeln gewertet? Daran habe ich gar nicht gedacht. Dann müsste man, wie du schon sagst, mehrmals SB zahlen, was sich dann gar nicht mehr lohnt.

Danke, klingt logisch soweit.

Zitat:

@falc410 schrieb am 3. September 2019 um 15:16:21 Uhr:

Und dein Beispiel mit den Kratzern von Randalierern, da wird dann jeder Kratzer einzeln gewertet? Daran habe ich gar nicht gedacht. Dann müsste man, wie du schon sagst, mehrmals SB zahlen, was sich dann gar nicht mehr lohnt.

Danke, klingt logisch soweit.

Es wird stets jedes individuelle Schadenereignis als eigener Kaskofall gewertet. Tritt der Randalierer dir beide Spiegel ab, ist es ein Fall und im Rahmer einer SB zu regulieren. Tritt dir Montag der Linksautonome den Rechten Spiegel und Dienstag der Rechtsextreme den Linken spiegel ab, sind es zwei Schadenereignisse und es wird zweimal die SB fällig. Analog wäre es mit Kratzern. Steinschläge sind außen vor, da sie normale Gebrauchsspuren im Rahmen der zweckgemäßen Nutzung sind ... der Kieslaster, der die Ladung verliert mal außen vor gelassen.

Zitat:

Man hört ja immer Horrorgeschichten von Leuen die einen Leasingwagen zurückgeben und dann viel nachzahlen müssen für Schönheitsreparaturen der "Gebrauchsspurgen".

Nein, meistens sind es Horrorgeschichten von Leuten, die mal gehört haben, wie der Arbeitskollege dessen Schwester über den Schwager mitbekommen hat, darüber gesprochen wurde, ... Grammatikalisch vermutlich vollkommen schwachsinniger Satz...du wirst aber verstehen.

am 3. September 2019 um 13:23

Vielleicht ist lt. dem Kleingedruckten die Rückgabe eines Km-Leasing-Autos entspannter.

Nicht jeder Kratzer, aber jeder Vorfall. Montags einer links, Dienstags einer rechts. Mit einer der Gründe, warum Schäden kurzfristig gemeldet werden müssen.

Ich hatte von von 12/2010 bis 12/2013 einen 740d als Leasingfahrzeug, insgesamt 62.000 km. Der wurde von mir vor der Rückgabe von innen gereinigt, von außen durch eine gute Waschstraße - und dann abgegeben. Einige Wochen vorher schon mal dem Händler vorgeführt, ob der was zu bemängel hat. Absolut problemlos gewesen, kein Stress. Händler hat gestaunt, weil die meisten beim Leasingauto vor der Rückgabe absolut nichts machen (und sich dann wundern).

Themenstarteram 3. September 2019 um 13:37

Danke für die Antworten. Nun ist mir das ganze klarer. Zum Glück musste ich in meinem Leben noch nie die Versicherung in Anspruch nehmen.

Ich bin halt jemand der sich aber gerne absichert für den Fall der Fälle. Und bevor ich einen Leasingvertrag unterschreibe möchte ich da sicher gehen, dass keine böse Überraschung auf mich zukommt / zukommen kann.

Bei Mercedes stand im Leasingangebot (für Privatkunden) drin, dass ein GAP Schutz inkludiert ist. Dann bräuchte ich das bei meiner Versicherung ja nicht extra abschließen. Meine Versicherung (Allsecur aktuell) bietet verschiedene Pakete die sich hauptsächlich darin unterscheiden, wie lange eine Neupreisentschädigung gezahlt wird. Macht bei einem Leasingauto aber keinen Sinn wenn Mercedes den GAP-Schutz trägt. Dann zahlt meine Versicherung bei einem Diebstahl oder Totalschaden den Wiederbeschaffungswert und den Rest würde Mercedes ausgleichen. Sehe ich das richtig?

Ja, das ist Sinn des GAP-Schutzes. Für Kasko plus mit 36 Monaten Neuwertentschädigung zahle ich rund 10,- € im Jahr extra.

Themenstarteram 3. September 2019 um 13:59

Super, dann kann ich die günstige Versicherung abschließen und spare mir den Komforttarif.

am 3. September 2019 um 14:08

Begutachtung bei Leasingfahrzeugen.

Macht hier in Berlin meistens die DEKRA,die laufen im wahren Sinne mit der Lupe ums Auto.

Nach der Begutachtung haste das Gefühl du bist 2 Jahre mit einem "Fragment herumgefahren zu sein.

Hier wäscht eine Hand die Andere.

Kann ich gerne belegen.

B 19

Zitat:

@falc410 schrieb am 3. September 2019 um 15:59:13 Uhr:

Super, dann kann ich die günstige Versicherung abschließen und spare mir den Komforttarif.

Uffbasse... der Billigtarif beinhaltet oft noch andere Leistungseinbußen. Ganz gängig ist bspw. die Werkstattbindung. Dann darfst du dir aus einer Liste der Partnerwekrstätten im Kaskofall eine aussuchen. Dummerweise steht dann bei denen nicht "VW", "Mercedes", oder "BMW" auf dem Klingelschild. Da der Eigentümer des Fahrzeugs aber in der Regel eine Fachwerkstatt will, zahlst du dann ~20% Der Rep.Kosten aus eigener Tasche ...

Themenstarteram 3. September 2019 um 15:08

Ne das ist extra, die Tarife unterscheiden sich hauptsächlich in der Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung. Aber das ist ja nicht zutreffend bei einem Leasingfahrzeug. Die Werkstattbindung muss man immer rausnehmen, bei jedem Tarif. Das ist mir schon klar.

Screenshot-2019-09-03-at-17-07-14

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 3. September 2019 um 16:08:41 Uhr:

Begutachtung bei Leasingfahrzeugen.

Da gibt es schöne Schadenkataloge nach denen bewertet wird, egal ob von Dekra oder anderen Organisationen. Wenn man lesen würde wüsste man vor Abschluss des Leasingvertrages schon was bei Rückgabe akzeptiert wird und was nicht. Sowas zum Beispiel:

https://www.sixt-neuwagen.de/.../...nkatalog_SixtLeasingSE_DE_2016.pdf

Im Grunde genau das was man selber als Käufer eines gebrauchten Autos auch tut, suchen was man findet mit dem man den Preis drücken kann. ;)

Themenstarteram 3. September 2019 um 15:33

Genau auf dieses PDF habe ich mich bezogen. Das gibt es bei Mercedes eben auch (zumindest ausgedruckt, weiß nicht ob es auch Online verfügbar ist)

Gibt es auch bei VW, da wird genau beschrieben, was akzeptiert wird, was nicht.

Und nun pass schön auf, dass nicht zu viele Steinschläge vorne sind und die auch die vorgegebene Größe nicht überschreiten.

Dazu die Begutachtung durch immer die gleiche Firma, die natürlich vollkommen neutral ist.

Ich wollte mal einen schönen SEL 500 kaufen, früheres Fahrzeug des Bundestages in absoluter Vollausstattung. Als Halter war Mercedes eingetragen. Kräftiger Lackschaden auf der Motorhaube - das ist ein Gebrauchtwagen, da hätte ich das als Käufer akzeptieren sollen. Preisnachlass, Reparatur? Fehlanzeige. Und da befürchte ist, steckt System hinter. Dem Nutzer die Schäden in Rechnung stellen, aber falls irgendwie möglich, nichts dran machen. Da der Verkäufer auch sonst extrem flexibel war, durfte er das Auto behalten.

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