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Leasingablauf

Themenstarteram 27. April 2009 um 18:56

Meinen aktuellen 9-3 habe ich erstmals über die GMAC als Geschäftskunde geleast. Nun steht im November der Ablauf des Leasingvertrages an, und ich musste zu meinem Erstaunen in den AGB´s lesen, dass ich das Fahrzeug von meinem Leasinggeber GMAC nicht erwerben kann. Bei meinem Vorgängerfahrzeug hatte ich mir das schriftlich vom Händler geben lassen. Diesmal leider nicht.

Weiter höre ich von der GMAC, dass bei Rückgabe ein Gutachter den SAAB bewerten wird, ein Nettorücknahmewert habe ich in meinem Vertrag an die GMAC garantiert. Ich befürchte eine künstliche Abwertung durch den Gutachter. Eigentlich wollte ich den SAAB aus der Leasing rauskaufen.

Hat hier Jemand Erfahrung mit dem Verhalten der GMAC bei Ablauf des Vertrages?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einen potentiellen Käufer nicht wollen.

Grüße, Danke für Eure Infos

Beste Antwort im Thema
am 30. April 2009 um 12:41

bezüglich des Restwertgutachtens hier etwas aus der Geschichte eines Freundes bei der Rückgabe seines geleasten PKWs, der sogar mit 5000 Minderkilometern zurückging (Leasinggesellschaft war nicht die GMAC)

4 Tage vor Rückgabe Fahrzeug beim Profi aufbereiten lassen

2 Tage vor Rückgabe beim ADAC ein Gebrauchtwagenwertgutachten erstellen lassen. Gutachten bescheinigte einen sehr gepflegten Zustand und für Alter und Laufleistung einwandfreien und mangelfreien Zustand. Das Gutachten war sehr umfangreich und mit Bildern gut dokumentiert. Der begutachete Restwert war rund 1200 € über dem im Leasingvetrag vereinbarten Restwert.

Fahrzeug wurde beim vorgebenen Ort abgegeben und wenige Tage später abtransportiert.

ca. 14 Tage nach Rückgabe kommt Rechnung über eine Leasingnachforderung von etwas über 4000€ (netto, aber den genauen Betrag kenne ich nicht mehr) da das Restwertgutachten welches durch den Gutachter der Leasinggesellschaft erstellt wurde eben einen um diesen Betrag niedrigeren Restwert ermittelt gegenüber dem im Leasingvetrag vereinbarten Restwert. Wobei Gutachten war gnadenlos übertrieben, es waren drei Seiten die neben den fixen Daten wie Typ, Baujahr, Kilometerleistung ... eine undokumentierte Aufstellung von angeblichen Mängeln war. Man hätte es ja noch verstehen können, wenn beim ADAC Gutachten vielleicht ein Mangel durchgerutscht wäre aber nicht nahezu 30 Stück.

Sofort die ganze Sache zum Anwalt. Keine weiteres drittes neutrales Gutachten möglich, da Fahrzeug angeblich bereits verwertet, also weiterverkauft. Zu dem Verkaufspreis wurden keine Angaben gemacht. Dann ging das Ganze hin und her, bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid. Eine Pfändung konnte kurzfristig verhindert werden. Wenige Tage vor dem Gerichtsverfahren kam ein Angebot, das die Leasinggesellschaft gegen Zahlung von 1500€ (netto) bereit wäre auf weitere Fordungen zu verzichten.

Im Gerichtsverfahren zerpflückte der Richter das Gutachten der LG, die LG musste alle Unterlagen zur Verwertung beibringen und siehe da, der erzielte Preis war rund 3000€ über dem Wert des LG-Gutachtens. Leider erging letztlich doch kein Urteil, da es der LG vorzog auf alle Ansprüche zu verzichten. Nur eines ist im Prozess ganz klar geworden und das hat der Richter auch so durchblicken lassen, hätte mein Freund nicht in weiser Voraussicht ein Gutachten beim ADAC machen lassen, hätte er vor Gericht ganze miese Karten gehabt.

Aber innerhalb des Prozesses wurde schnell klar, wie bei den "schwarzen Schafen" das Geschäft mit den Restwertverträgen läuft. Die Fahrzeuge werden auf internen Plattformen sozusagen versteigert. Auf Basis des erzielten Erlöses werden nun entsprechende Gutachten gemacht. Man will ja auch an der Verwertung der Leasingrückläufer noch etwas verdienen.

Achja, neben dem ganzen gerichtlichen Ärger hatte mein Freund dann auch massive Probleme wegen diversen negativen Einträgen bei Schufa und irgendwelchen Creditscoringunternehmen, die sich aus dem ganzen Thema ergeben hatten.

6 weitere Antworten
6 Antworten
am 27. April 2009 um 21:00

Erstens ist die Frage zu klären ob Du ein Restwertleasing oder ein Laufleistungsleasing abgeschlossen hast. Da Du von einem garantierten Restwert gsechrieben hast, ist wohl vom ersten Fall auszugehen. Das mit der Bewertung mußt Du über Dich ergehen lassen, hast aber das Recht ein Gegengutachten machen zu lassen. Lass doch im Vorfeld den Wagen von TÜV, DEKRA oder ähnlichen Institutionen durchchecken, kostet zwar ein bisschen, aber Du weißt von unabhängiger Stelle wo es haken könnte.

Zum Thema Abkauf kann ich aus eigener Erfahrung sagen (hab 2 Opel Zafira geleast gehabt), dass Du kein Vorkaufsrecht hast, wenn es Dir nicht zugesichert wurde. Die GMAC führt meines Wissens nach interne Listen, wo zurückkommende Leasingfahrzeuge schon weiterverplant werden. Außerdem ist es für sie lukrativer, wenn Du ein Anschlußleasing machst. Sind zumindest meine Erfahrungen mit dieser "Bank".

Eigentlich wollte ich früher aus meinem letzten Leasingvertrag raus (Vierteljahr), was bei einem Anschlußleasing unproblematisch gewesen wäre. Da ich aber meinen neuen Wagen kaufen (finanzieren) wollte, sollte ich eine Zeit-Buchwert-Differenz von ca. 4000€ zahlen. Bei noch ausstehenden Leasinggeb. in Höhe von knapp 900€ war das natürlich ein sehr lukratives Angebot. :D

Das sind so meine Erfahrungen mit der GMAC.

MfG

Themenstarteram 27. April 2009 um 21:42

Danke für die Info. Der Vertrag ist auf Restwert abgestellt.

Was ich nicht ganz einordnen kann, ist die Verfahrensweise. Der vereinbarte Restwert wird im November ca. 1500 Euro über dem Marktwert liegen. Das ist kein Problem. Ich befürchte jetzt aber,

dass der "Bank"gutachter mein gepflegtes Cabrio künstlich schlecht bewertet, sprich, dass der Marktwert dann runter gesetzt wird auf 13.000 Euro. Ich hab kein Interesse mehr, meinen wagen dann überteuert zu kaufen. Ein Anschlussleasing möchte ich erst machen, wenn die Insolvenz bei Saab geklärt ist.

Danke und Grüße

am 28. April 2009 um 8:56

Es ist nicht unüblich, daß man bei Leasingablauf kein Kaufrecht hat, aus steuerlichen Gründen ist das sogar sinnvoll. War bei meinen Saab-Lesingverträgen genauso.

Dem Restwert wirst Du Dich auch nicht entziehen können, aber zumindest kann man dem entgegenwirken, daß man eine heftige Nachzahlung auf Grundlage eines zu niedrigen Gutachtens leisten muß und irgendjemand Dein tolles Auto zum Schnäppchenpreis abfasst.

Das Verfahren war bei mir zum Vertragsende so, daß man einen Kaufinteressenten beibringen konnte, der ein Gebot abgibt. Selbst bieten war nicht erlaubt.

Der Gutachter kam nur dann zum Zug, wenn es keinen anderen Kaufinteressenten gab.

Wenn der Kaufinteressent dann ein Gebot in Höhe des Restwertes abgibt, ist das zwar noch keine Garantie dafür, daß er das Auto am Ende auch bekommt.

Die Leasinggesellschaft wird aber vermutlich keine Nachzahlung von Dir verlangen können, weil der Gutachter nur einen viel niedrigeren Verkehrswert ermittelt hat - schließlich hätte Sie ja den vollen Restwert von dem benannten Interessenten kassieren können.

Alles andere ist dann eine Frage der Auswahl des Interessenten...

Bei mir hat es funktioniert.

Gruß

paul600

Themenstarteram 28. April 2009 um 11:52

Vielen Dank für die Info.

Das ist genau der Weg, den ich jetzt gehen werde. Mein Anwalt schreibt den Leasinggeber an, um die Verfahrensweise im Vorfeld zu klären. Einen Interessenten werde ich mit Sicherheit bis zu diesem Termin besorgen.

Beim nächsten Leasing passiert mir der Fehler nicht mehr.

Grüße

Hirschsensor

Frag doch einfach mal bei der GMAC Leasing nach. Ich nehme an, die haben kein Problem einen kaufwilligen und zahlungsfähigen Interessenten von Dir zu akzeptieren.

Die Leasinggesellschaft will das Auto schließlich nicht selbst haben, und jeder Händler an den sie es weiterverkauft, muß Gewährleistung geben und es auch wieder verkaufen können...

Wenn es Probleme gibt, kann man den Anwalt immer noch in die Spur schicken.

Ansonsten - frag zur Kaufoption im Leasingvertrag mal deinen Steuerberater. Halte es so nicht für die schlechteste Lösung, und durch geschickte Wahl des Interessenten stehst Du am Ende doch fast genauso als wenn Du das gute Stück selbst herausgekauft hättest.

Ansonsten ist es mir persönlich auch lieber zu kaufen, aber manchmal veranlassen einen Rechenübungen o.ä. eben zu anderem...

viel Glück!

am 30. April 2009 um 12:41

bezüglich des Restwertgutachtens hier etwas aus der Geschichte eines Freundes bei der Rückgabe seines geleasten PKWs, der sogar mit 5000 Minderkilometern zurückging (Leasinggesellschaft war nicht die GMAC)

4 Tage vor Rückgabe Fahrzeug beim Profi aufbereiten lassen

2 Tage vor Rückgabe beim ADAC ein Gebrauchtwagenwertgutachten erstellen lassen. Gutachten bescheinigte einen sehr gepflegten Zustand und für Alter und Laufleistung einwandfreien und mangelfreien Zustand. Das Gutachten war sehr umfangreich und mit Bildern gut dokumentiert. Der begutachete Restwert war rund 1200 € über dem im Leasingvetrag vereinbarten Restwert.

Fahrzeug wurde beim vorgebenen Ort abgegeben und wenige Tage später abtransportiert.

ca. 14 Tage nach Rückgabe kommt Rechnung über eine Leasingnachforderung von etwas über 4000€ (netto, aber den genauen Betrag kenne ich nicht mehr) da das Restwertgutachten welches durch den Gutachter der Leasinggesellschaft erstellt wurde eben einen um diesen Betrag niedrigeren Restwert ermittelt gegenüber dem im Leasingvetrag vereinbarten Restwert. Wobei Gutachten war gnadenlos übertrieben, es waren drei Seiten die neben den fixen Daten wie Typ, Baujahr, Kilometerleistung ... eine undokumentierte Aufstellung von angeblichen Mängeln war. Man hätte es ja noch verstehen können, wenn beim ADAC Gutachten vielleicht ein Mangel durchgerutscht wäre aber nicht nahezu 30 Stück.

Sofort die ganze Sache zum Anwalt. Keine weiteres drittes neutrales Gutachten möglich, da Fahrzeug angeblich bereits verwertet, also weiterverkauft. Zu dem Verkaufspreis wurden keine Angaben gemacht. Dann ging das Ganze hin und her, bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid. Eine Pfändung konnte kurzfristig verhindert werden. Wenige Tage vor dem Gerichtsverfahren kam ein Angebot, das die Leasinggesellschaft gegen Zahlung von 1500€ (netto) bereit wäre auf weitere Fordungen zu verzichten.

Im Gerichtsverfahren zerpflückte der Richter das Gutachten der LG, die LG musste alle Unterlagen zur Verwertung beibringen und siehe da, der erzielte Preis war rund 3000€ über dem Wert des LG-Gutachtens. Leider erging letztlich doch kein Urteil, da es der LG vorzog auf alle Ansprüche zu verzichten. Nur eines ist im Prozess ganz klar geworden und das hat der Richter auch so durchblicken lassen, hätte mein Freund nicht in weiser Voraussicht ein Gutachten beim ADAC machen lassen, hätte er vor Gericht ganze miese Karten gehabt.

Aber innerhalb des Prozesses wurde schnell klar, wie bei den "schwarzen Schafen" das Geschäft mit den Restwertverträgen läuft. Die Fahrzeuge werden auf internen Plattformen sozusagen versteigert. Auf Basis des erzielten Erlöses werden nun entsprechende Gutachten gemacht. Man will ja auch an der Verwertung der Leasingrückläufer noch etwas verdienen.

Achja, neben dem ganzen gerichtlichen Ärger hatte mein Freund dann auch massive Probleme wegen diversen negativen Einträgen bei Schufa und irgendwelchen Creditscoringunternehmen, die sich aus dem ganzen Thema ergeben hatten.

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