Leasing-Widerruf? Fahrzeug noch nicht erhalten

Hallo zusammen,

ich habe eine mal eine Frage zu einem Leasing-Widerruf.
Ich habe im Januar diesen Jahres einen Leasingvertrag über ein Online-Portal abgeschlossen, sprich im Januar habe ich den, durch mich unterschriebenen, Vetrag zurückgeschickt. Mein Auto sollte gegen Ende Juli 2020 ausgeliefert werden(Wird sich wahrscheinlich eh nach hinten verschieben). Bisher habe ich keine schriftliche Bestätigung, außer des Leasingverrrages, welcher aber nur einseitig von mir unterschrieben ist, seitens Leasingunternehmen oder Onlineportal erhalten
Aufgrund der aktuellen Situation und einiger privaten Änderungen brauche ich das Fahrzeug micht mehr zwingend und habe mich gefragt, ob ich den Vertrag noch widerrufen kann?

Anbei ein Bild von meinen Widerufsinformationen.

MfG
Fabian

Beste Antwort im Thema

Es gibt Sachen, da lohnt es sich, gleich einen Anwalt als Rechtsberatung dazuzunehmen. Ich halte deinen Fall für einen solchen Fall. Dort kannst du dich zu deiner rechtlichen Situation beraten lassen.

Es gibt Fachanwälte für Leasingrecht. Sonst halt zu Kaufrecht.

Der wird dann schauen, ob du privat oder gewerblich handelst, was genau du da bisher unterschrieben hast, welcher konkrete Vertragspartner da draufsteht (Vermittler oder Autohändler), Fristen, usw. All die juristischen Basics.

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Zitat:

@HUGO909 schrieb am 13. August 2020 um 10:59:45 Uhr:


Unbedingt würde ich das speichern/ausdrucken und auf Einhaltung des Vertragsinhaltes drängen. MfG

Habe mir die Seite schon als pdf gespeichert und auch Screenshots davon gemacht.

Die wollen sich heute im Laufe des Tages, zwecks Lösung, bei mir melden. Da bin ich mal gespannt.

Die Frage ist, was ist dir in den offiziellen Dokumenten des Leasingvertrags bestätigt worden?

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 13. August 2020 um 11:23:05 Uhr:


Die Frage ist, was ist dir in den offiziellen Dokumenten des Leasingvertrags bestätigt worden?

Da steht nur folgendes (angehängtes Bild)

Ich hatte mich damals extra für das Portal entschieden, weil ich eine Haustürlieferung und einen Zulassungsservice habe. Ich hatte damals sogar nachgefragt, dass es nicht explizit im Vertrag steht. Da wurde mir gesagt, der Service ist ja nicht vom Händler, sondern von denen, deshalb steht dazu auch nichts im Leasingvertrag, aber im Angebot und auf der Seite steht es ja.

Zitat:

@styla07 schrieb am 13. August 2020 um 11:36:07 Uhr:



Zitat:

@Jan0579 schrieb am 13. August 2020 um 11:23:05 Uhr:


Die Frage ist, was ist dir in den offiziellen Dokumenten des Leasingvertrags bestätigt worden?

Da steht nur folgendes (angehängtes Bild)

Ich hatte mich damals extra für das Portal entschieden, weil ich eine Haustürlieferung und einen Zulassungsservice habe. Ich hatte damals sogar nachgefragt, dass es nicht explizit im Vertrag steht. Da wurde mir gesagt, der Service ist ja nicht vom Händler, sondern von denen, deshalb steht dazu auch nichts im Leasingvertrag, aber im Angebot und auf der Seite steht es ja.

Es ist maßgeblich was im Vertrag geschrieben ist. Steht da, dass Haustürlieferung und Zulassung ist kostenlos? Da geht es jetzt um die Feinheiten der deutschen Sprache. Ich denke, dass Du erst einmal die Kosten bezahlen musst, um dann auf dem Klageweg diese wieder zurückfordern kannst. Auf der Werbung steht zwar "Inklusive" aber mit einer Kostenangabe. Das kann man so oder so sehen und vor Gericht kann man recht haben, aber ob man Recht bekommt, ist eine andere Frage.

Rechtschutz? Dann zum Anwalt und auf Klagefreigabe warten.

Wenn aber im Leasingvertrag nichts erwähnt ist, und Du nicht irgendwas anderes unterschrieben hast, liegt dann das Portal in der Beweislast. Das kann aber ein Anwalt überprüfen.

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Macht keinen Sinn, wegen ca. 1000 € einen Anwalt oder erst recht kein Gericht zu beauftragen! Entweder egal und man bezahlt, oder dringend vor Bezahlung und Übernahme klären.
Der Poker um den besten Preis ist eine Seite, aber nachträglich sich mehrere Tage um die Klärung zu bemühen, muss man sich mal aufrechnen im Zusammenhang mit nicht einmal 1.000 €.

Zitat:

@HUGO909 schrieb am 13. August 2020 um 14:29:46 Uhr:


Macht keinen Sinn, wegen ca. 1000 € einen Anwalt oder erst recht kein Gericht zu beauftragen! Entweder egal und man bezahlt, oder dringend vor Bezahlung und Übernahme klären.
Der Poker um den besten Preis ist eine Seite, aber nachträglich sich mehrere Tage um die Klärung zu bemühen, muss man sich mal aufrechnen im Zusammenhang mit nicht einmal 1.000 €.

Wieso lohnt es sich für Unternehmen sich bei Fällen, die sie offensichtlich verlieren werden, verklagen zu lassen? Weil genug Leute die Kosten und Mühen scheuen und lieber klein bei geben.
Wegen genau dieser Einstellung werden Verbraucher in Deutschland überall verarscht und müssen häufig deutlichen Druck bis zur Klage ausüben um ihr Recht zu bekommen.

Wenn man selber nicht den Arsch in der Hose hat und/oder die Kosten scheut dann doch bitte nicht noch andere auffordern, einem dies gleich zu tun...

Zur Rückzahlung auffordern, wenn möglich garnicht erst zahlen oder aufrechnen (und sich dann verklagen lassen, mal gucken ob das dann überhaupt passiert) und im Zweifel einen Rechtsanwalt einschalten lohnt sich. Der macht dann die Arbeit und die Gegenseite bezahlt ihn auch noch.

@molchhero Ist ja wie bei Pipi Langstrumpf. Du suchst dir einfach aus was Du verstehst. Ich habe aus dem besagten Grund der Unwirtschaftlichkeit darauf hingewiesen, dass vor der Übernahme abzuklären!

Ich gebe euch mal einen Zwischenstand. Zulassungsservice ist im Gange, da hat sich der Vermittler nicht quer gestellt. Das Fahrzeug wird jetzt kostenlos zum Händler überführt und ich hole es dort ab. Das ist ok für mich, der Händler ist nicht so weit entfernt von mir. Dafür ist jetzt endlich alles geklärt. Hoffe, dass es keine Probleme bei der Zulassung gibt oder das es nicht so lange dauert.
Der Zulassungsservice läuft über DAD. Habt Ihr Erfahrungen mit dem Dienst?

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