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Leasing-Widerruf? Fahrzeug noch nicht erhalten

Themenstarteram 29. März 2020 um 13:51

Hallo zusammen,

ich habe eine mal eine Frage zu einem Leasing-Widerruf.

Ich habe im Januar diesen Jahres einen Leasingvertrag über ein Online-Portal abgeschlossen, sprich im Januar habe ich den, durch mich unterschriebenen, Vetrag zurückgeschickt. Mein Auto sollte gegen Ende Juli 2020 ausgeliefert werden(Wird sich wahrscheinlich eh nach hinten verschieben). Bisher habe ich keine schriftliche Bestätigung, außer des Leasingverrrages, welcher aber nur einseitig von mir unterschrieben ist, seitens Leasingunternehmen oder Onlineportal erhalten

Aufgrund der aktuellen Situation und einiger privaten Änderungen brauche ich das Fahrzeug micht mehr zwingend und habe mich gefragt, ob ich den Vertrag noch widerrufen kann?

Anbei ein Bild von meinen Widerufsinformationen.

MfG

Fabian

Beste Antwort im Thema

Es gibt Sachen, da lohnt es sich, gleich einen Anwalt als Rechtsberatung dazuzunehmen. Ich halte deinen Fall für einen solchen Fall. Dort kannst du dich zu deiner rechtlichen Situation beraten lassen.

Es gibt Fachanwälte für Leasingrecht. Sonst halt zu Kaufrecht.

Der wird dann schauen, ob du privat oder gewerblich handelst, was genau du da bisher unterschrieben hast, welcher konkrete Vertragspartner da draufsteht (Vermittler oder Autohändler), Fristen, usw. All die juristischen Basics.

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Meiner Meinung nach sollte der Widerruf noch möglich sein.

Es gab letzte Woche ein Urteil vom EuGH zum Thema Widerruf.

https://www.wallstreet-online.de/.../...zu-krediten-juni-2010-moeglich

Da geht es meines Erachtens auch um den Verweis auf den bei dir genannten §492. Allerdings dürfte das wohl nicht ganz einfach werden, da der Händler wohl so richtig freiwillig auf den Vertrag nicht verzichten wird. Wann genau die Widerrufsfrist regulär zu laufen beginnt, kann ich nicht sagen

Zitat:

@styla07 schrieb am 29. März 2020 um 15:51:40 Uhr:

Bisher habe ich keine schriftliche Bestätigung, außer des Leasingverrrages, welcher aber nur einseitig von mir unterschrieben ist, seitens Leasingunternehmen oder Onlineportal erhalten...

Das dürfte der entscheidende Ansatzpunkt für einen Widerruf sein.

"Der Leasingnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn...." - so steht es in der Belehrung und unten dann die Bestätigung des Antragsstellers, diese Unterlagen erhalten zu haben.

Falls die erforderlichen Angaben tatsächlich im Antrag enthalten sind, ist die Frist bereits abgelaufen.

Aber: Was steht denn im Antrag, wie lange der TE an seine Erklärungen gebunden ist? Ich denke da an die normalen Kfz.-Neuwagenbedingungen, wo der Käufer eine bestimmt Frist gebunden ist und nur, wenn der Verkäufer den Antrag innerhalb der Frist angenommen hat, kommt ein wirksamer Vertrag zustande.

Es gibt Sachen, da lohnt es sich, gleich einen Anwalt als Rechtsberatung dazuzunehmen. Ich halte deinen Fall für einen solchen Fall. Dort kannst du dich zu deiner rechtlichen Situation beraten lassen.

Es gibt Fachanwälte für Leasingrecht. Sonst halt zu Kaufrecht.

Der wird dann schauen, ob du privat oder gewerblich handelst, was genau du da bisher unterschrieben hast, welcher konkrete Vertragspartner da draufsteht (Vermittler oder Autohändler), Fristen, usw. All die juristischen Basics.

Frag doch erstmal direkt bei der leasinggesellschaft nach ob und was da zu tun ist. Erläutere Ihnen den Grund. Viellicht räumen Sie dir ein Sonderkündigungsrecht ein.

wenn da nix zu machen ist, dann kannst Du immer noch einen Anwalt konsultieren.

Die "normale" Wiederrufsfrist aufgrund von Fernabsatz ist ja längst um.

Themenstarteram 29. März 2020 um 16:03

Erst einmal danke für die schnellen Antworten.

Ich werde versuchen morgen einmal bei dem Onlineportal und beim Leasingunternehmen anzurufen und mit denen sprechen. Ich bezweifle allerdings, dass die sich darauf einigen werden.

Mal eine andere Frage. Ich habe eine Sonderzahlung(Anzahlung) bei meinem Leasingvertrag gewählt. Die Sonderzahlung ist zu Beginn der Leasing-Zeit zu zahlen(Bei Auslieferung des Fahrzeuges). Also dürfen die das Geld auch nicht vorher abbuchen, oder? Somit habe ich diesbezüglich Planungssicherheit.

Die Sonderzahlung wird mit der ersten Rate in Rechnung gestellt, unmittelbar nach Übergabe des Fahrzeugs an Dich.

Und was die Frist angeht: Du hast doch den Empfang der Widerrufsbelehrung mit Deiner Unterschrift bestätigt, warum erwartest Du dass Dir die Leasinggesellschaft nochmals eine Bestätigung schickt? Ich denke die einzige Chance die Du gegebenenfalls hast ist eine gegebenenfalls ungültige Widerrufsbelehrung wie von Canaan1 angeführt.

Das kann aber wirklich nur ein Anwalt beurteilen.

Themenstarteram 29. März 2020 um 16:44

Zitat:

@MurphysR schrieb am 29. März 2020 um 18:11:46 Uhr:

Und was die Frist angeht: Du hast doch den Empfang der Widerrufsbelehrung mit Deiner Unterschrift bestätigt, warum erwartest Du dass Dir die Leasinggesellschaft nochmals eine Bestätigung schickt? Ich denke die einzige Chance die Du gegebenenfalls hast ist eine gegebenenfalls ungültige Widerrufsbelehrung wie von Canaan1 angeführt.

Ich erwarte, dass ich eine unterschriebene Bestätigung zu meiner Bestellung erhalte.

Da ich Leasing vorher noch nicht gemacht habe, weiß ich nicht wie es hier aussieht. Es würde mich aber stark wundern, wenn man bei Leasingverträgen nur einen X-beliebigen Bestellantrag erhalten soll und mehr nicht.

Deshalb werde ich morgen mit denen telefonieren. Wenn es mit einem Widerruf klappt dann gut, wenn nicht, dann ist es auch in Ordnung. Dann kriege ich wenigstens mein Wunschfahfzeug.

Es ist da in der Tat höchst unterschiedlich. Ich habe schon unterschriebene Leasingverträge in der Woche nach meiner Bestellung erhalten und in anderen Fällen sind sie erst bis zu vier Wochen nach Auslieferung des Fahrzeugs gekommen.

Wie ist es denn hier weitergegangen?

Hat sich der Leasinggeber geäußert?

Zitat:

@styla07 schrieb am 29. März 2020 um 18:44:16 Uhr:

Zitat:

@MurphysR schrieb am 29. März 2020 um 18:11:46 Uhr:

Und was die Frist angeht: Du hast doch den Empfang der Widerrufsbelehrung mit Deiner Unterschrift bestätigt, warum erwartest Du dass Dir die Leasinggesellschaft nochmals eine Bestätigung schickt? Ich denke die einzige Chance die Du gegebenenfalls hast ist eine gegebenenfalls ungültige Widerrufsbelehrung wie von Canaan1 angeführt.

Ich erwarte, dass ich eine unterschriebene Bestätigung zu meiner Bestellung erhalte.

Da ich Leasing vorher noch nicht gemacht habe, weiß ich nicht wie es hier aussieht. Es würde mich aber stark wundern, wenn man bei Leasingverträgen nur einen X-beliebigen Bestellantrag erhalten soll und mehr nicht.

Deshalb werde ich morgen mit denen telefonieren. Wenn es mit einem Widerruf klappt dann gut, wenn nicht, dann ist es auch in Ordnung. Dann kriege ich wenigstens mein Wunschfahfzeug.

Nun es wahr dann wohl ein Antrag des LG und eine Annahme durch Dich. Warum sollte der LG das nochmals bestätigen? Vor dem Antrag hast Du ja wohl den Wagen entsprechend konfiguriert. Für mich war es auch verwirrend beim ersten Leasing, aber Leasing ist anders als Kauf. Ich denke aber dass das Online Portal nicht einfauch auf Ihre Provision verzichten will und Du Anwaltliche Unterstützung benötigen wirst.

Halt uns auf dem Laufenden.

Themenstarteram 13. August 2020 um 8:16

Hallo zusammen,

wollte euch zum einen mal auf dem laufenden halten und zum anderen habe ich wiederum eine neue Frage.

Zuerst: War ein normales Telefongespräch, hab es einmal angesprochen, aber nicht vehement drauf gepocht. Zu widerrufen ging natürlich nicht. So habe ich halt auf mein Wunschfahrzeug gewartet. Und siehe da, das Auto ist jetzt im Werk eingetroffen.

Nun kommen wir aber zum nächsten Problem. Über das Onlineportal, bei dem ich den Vertrag abgeschlossen habe, hatte ich eine Haustürlieferung + Zulassungsservice in den Überführungskosten inklusive. Jetzt sagt allerdings das Onlineportal, dass dies ein Fehler Ihrerseits war und eine Haustürlieferung ca 1.200€ extra kostet. Ich bestehe aber darauf, auch weil ich keine Möglichkeiten habe, in den nächsten Wochen Urlaub zu bekommen, um das Auto anmelden zulassen und um es abzuholen.

Hatte jemand schon solch ein Problem? Ich gehe davon aus, das sich das Portal quer stellen wird und ich meinen Anwalt anschalten werde müssen.

Anbei ein Bild von der Onlineplattform. Dies steht unter meinen Bestellungen wenn ich eingeloggt bin.

MfG

Fabian

Unbedingt würde ich das speichern/ausdrucken und auf Einhaltung des Vertragsinhaltes drängen. MfG

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