Leasing und im Anschluss übernehmen
Hallo liebe Motor-Talk Community,
ich habe eine Frage bzw. würde gerne wissen, wie ihr vorgehen würdet.
Ich habe am Montag letzte Woche einen Leasingvertrag für einen Toyota Corolla Hybrid 2.0 abgeschlossen. Der Grund dafür war, dass der Händler gesagt hat, ich könne das Auto nach dem Leasing für den Restwert übernehmen (alles schriftlich, aber ohne Unterschrift via E-Mail vor der Besichtigung des Autos).
Jetzt hatte ich dieses Wochenende allerdings Zeit, mir den Vertrag genau durchzulesen.
Dort wurde dann aber klar deklariert von Toyota, dass der Leasingnehmer kein Anrecht hat auf die Fahrzeugübernahme.
Für das Leasing hatte ich mich entschieden, da es insgesamt günstiger gewesen wäre als eine Finanzierung aufgrund der Zinsen (hätte so um die 900 Euro gespart).
Würdet ihr euch das im Nachhinein noch einmal schriftlich geben lassen, dass das Auto von mir nach der Leasingzeit übernommen werden kann zum Restwert, oder würdet ihr auf den E-Mail-Verkehr im Vorfeld vertrauen?
Aktuell kann ich ja 14 Tage nach dem Vertragsabschluss noch zurücktreten.
Der Autohändler kam mir wirklich freundlich und zuvorkommend vor, aber das im Vertrag irritiert mich jetzt sehr.
Beste Grüsse
47 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 10. März 2024 um 10:48:07 Uhr:
Zitat:
@Primavera schrieb am 10. März 2024 um 10:45:59 Uhr:
@AS60 - Das ist natürlich die Voraussetzungen aber die Antwort auf die Frage müsste doch das Autohaus wissen, oder?
GrussSo wie ich weiß bietet das BMW relativ exklusiv an. Da bin ich mir aber nicht sicher. Aber wie du sagtest. Fragen kostet nichts.
Ich fahre einen BMW 118d der Ende April zurück muss. Habe aber Andienungsrecht im Leasingvertrag und kann das Fahrzeug für 24.800€ übernehmen. Die Möglichkeit wollte ich damals haben. Eigentlich soll das Auto weg....aber bin mir immer noch nicht sicher ob das der richtige Weg ist weil man beim BMW keine Angebote findet. Werde morgen mit dem Verkäufer telefonieren und schauen, was möglich ist. In der BMW-App steht auch, dass ich Service plus bis Ende April 2027 habe - also noch 3 Jahre. Wenn der Verkäufer das bestätigt wäre echt blöd das Auto zurück zu geben. Sagt mein Mann ??
Ich wiederum habe mir alle 3 Jahre ein neues Fahrzeug geholt "bis die Garantie und scheidet". Vielleicht werde ich jetzt mutig sein und behalte das Auto noch für 2-3 Jahre...
VG
@Primavera
Das mit der Verlängerung des Leasingvertrages musst du wirklich abklären. Ob das so einfach geht ist fraglich.
Und was ist Service Plus. Ich kenne nur Service Inklusive.
Und für den Fall einer Reparatur, falls du das Fahrzeug kaufst, kannst du bei BMW eine Garantieversicherung abschließen. Für deinen 118 d kostet das glaube ich um die 600 Euro für drei Jahre. Also nicht die Welt.
Zitat:
@BMW320ie46 schrieb am 10. März 2024 um 11:18:27 Uhr:
Evtl. lohnt ja mal die Suche nach einem externen Finanzierer? Die Hausbanken der Hersteller haben erfahrungsgemäß sehr hohe Zinsen wenn nicht gerade eine Sonderaktion angeboten wird. ING bietet z.B. Zinsabschläge für Bestandskunden, kostenlose Tilgung auf bis zu 100% und man darf den Brief behalten. Nur so eine Idee am Rande 😉
Also die Finanzierung wäre 3.49% Zinsen gewesen was gut wäre vom Händler selbst, habe damals nichts günstigeres gefunden und bin auch bei der Ing da gab es Angebote von 5%
Seid ihr sicher, dass das Andienungsrecht tatsächlich sinnvoll ist? In erster Linie dient das dem LG, denn er kann den Leasingnehmer dazu verpflichten das Auto zu dem vereinbarten Restwert abzunehmen. Wer weiß schon, was in 4 Jahren ist und ob das Auto noch den Wert hat. Beim BMW ist es glaube ne „kann“ Regelung, aber bei den meisten nicht. Bei nem normalen Leasing hast du ja die Möglichkeit ne gewisse Zeit vor Ablauf, entweder zu verlängern oder ein Kaufangebot zu machen. Wenn das nicht zu deine Konditionen passt, geht er halt zurück. Aus meiner Sicht weniger Risiko behaftet.
Gibt es das Andienungsrecht nicht nur beim Restwertleasing? Beim Kilometerlieasing kenne ich das nicht.
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Freilich ist das sinnvoll. Es ist ausserdem ein Recht, keine Pflicht.
Gerade in der aktuellen Zeit kann man da das eine oder andere Schnäppchen machen.
Wir haben im letzten Jahr unseren Mini übernommen. Um die 3.000 EUR unter Marktwert.
Mittlerweile scheint es aber auch bei BMW/Mini nicht mehr generell möglich zu sein.
@civic0307 - Ich müsste 24.800€ für den BMW 118d zahlen. Automatik, Luxury Version mit vielen Extras die ich mir vor 3 Jahren ausgesucht habe. Im Leasingvertrag stehen 45.000 km in 3 Jahren - das werde ich nicht schaffen und denke Ende April werde ich höchstens 42.000 auf dem Tacho haben. Wenn ich mir die Preise im Netz angucke dann ist der oben genannte Preis absolut in Ordnung. Sollte ich das Fahrzeug übernehmen wäre das OK so. Ich muss nur endlich eine Entscheidung treffen.
Gruss
Genau so. Momentan ist das oft die beste Entscheidung, nachdem die neuen Konditionen so viel schlechter sind.
Nochmal, bei BMW mag das anders sein, bei anderen Marken ist es das Recht des LG, nicht des LN. Was ihr meint ist ein Leasing mit Ankaufsrecht. Da ist es das Recht des LN, den Wagen zum vereinbarten Restwert zu kaufen.
Zitat:
@civic0307 schrieb am 10. März 2024 um 13:35:40 Uhr:
Freilich ist das sinnvoll. Es ist ausserdem ein Recht, keine Pflicht.
Gerade in der aktuellen Zeit kann man da das eine oder andere Schnäppchen machen.Wir haben im letzten Jahr unseren Mini übernommen. Um die 3.000 EUR unter Marktwert.
Mittlerweile scheint es aber auch bei BMW/Mini nicht mehr generell möglich zu sein.
Wie kommst du da drauf. Ich habe im Februar noch solch einen Vertrag abgeschlossen.
Und aktuell in der Familie. M2 geleast im 03/2021 mit Andienungsrecht. Der damalige festgelegte und heute angebotene Wert liegt ca. 8000 - 10000 Euro unter dem heutigen gängigen Preis für einen drei Jahre alten vergleichbaren M2. Damals waren die Preise für Gebrauchtwagen noch wesentlich tiefer, daher diese Kalkulation. Kurz vor Ablauf des Leasingvertrages schickt BMW dieses Angebot, man nimmt es an und anschließend kommt die Rechnung. Wenn diese beglichen ist, kommt der Brief.
@Primavera
Vergleich doch bitte mal aktuelle Angebote mit dem Preis, der damals im Vertrag mit Andienungsrecht festgelegt wurde.
Beim BMW muss der Verkäufer das Andienungsrecht aktiv anklicken. 😉
Aber das tut hier nix zur Sache, da wir immer noch nicht wissen, ob Toyota dies überhaupt anbietet.
@AS60 - Habe vergliechen. Der Preis wird mir als "sehr guter Preis" angezeigt. Meistens kosten diese Autos 2.500-3.500€ mehr. Der Kauf würde schon Sinn machen.
Und letztendlich kenne ich auch das Auto und weiß dass der Kleine von Anfang an vernünftig behandelt worden ist.
@All - Genau, es ist spannend ... ob Toyota Andienungsrecht anbietet oder nicht .
Zitat:
@Bisey schrieb am 10. März 2024 um 14:02:18 Uhr:
Nochmal, bei BMW mag das anders sein, bei anderen Marken ist es das Recht des LG, nicht des LN. Was ihr meint ist ein Leasing mit Ankaufsrecht. Da ist es das Recht des LN, den Wagen zum vereinbarten Restwert zu kaufen.
Gut dass du es nochmal hervorhebst. Ich denke, die meisten hier verwechseln Ankaufrecht und Andienungsrecht. Einen Vertrag mit Andienungsrecht würde ich als Leasingnehmer nie unterzeichnen.
Nennt sich bei BMW aber risikoloses Andienungsrecht… und das haben schon viele bedenkenlos unterschrieben.
Eben weil es bei BMW "risikolos" ist. Die sind da aber eine Ausnahme.
Normalerweise bedeutet Andienungsrecht, dass der Leasinggeber den Leasingnehmer auffordern kann, das Fahrzeug zu übernehmen. Und der Leasingnehmer ist dazu dann gezwungen.
Und deswegen hat SpyderRyder recht, wenn er sagt, dass man so einen Vertrag niemals unterschreiben sollte, wenn man nicht absolut sicher ist, das Fahrzeug zum Ende übernehmen zu wollen.
@Hoinzi - Habe gerade mit dem BMW Verkäufer telefoniert. Ich kann das Auto übernehmen (bekomme auch ein Finanzierungsangebot zugeschickt) oder das Auto zurück geben. Die Entscheidung liegt bei mir.
VG
Teresa