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Leasing (selbständige Nebentätigkeit)

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 18:09

Hallo zusammen,

 

ich frage im Auftrag eines Bekannten. Folgende Situation:

 

Es besteht eine selbständige Nebentätigkeit ohne Gewerbeschein (beratende Tätigkeit auf Honorarbasis) und er möchte wissen, ob es möglich wäre, ein Fahrzeug zu leasen, da die gewerblichen Konditionen interessant sind.

 

Es kann mal passieren, dass mal im Monat kein Auftrag kommt, daher ist die Frage, ob das überhaupt funktioniert.

 

Als Fahrzeug würde Polo/Golf-Klasse reichen, d.h. die Raten sind gering.

 

Was passiert, wenn z.B. mehr privat damit gefahren wird?

 

Danke im voraus!

Beste Antwort im Thema
am 15. Dezember 2016 um 7:38

Zitat:

@civic0307 schrieb am 15. Dezember 2016 um 08:10:16 Uhr:

Gerade bei VW (Konzern) braucht es einen Gewerbeschein.

Du meinst also allen Ernstes, dass der VW-Konzern das Geschäft mit Ärzten, Architekten, Unternehmens- und Steuerberatern, Rechtsanwälten etc. der Konkurrenz überlässt? Freiberufler haben nämlich keinen Gewerbeschein.

Tatsache ist, dass lt. VW Homepage lediglich die Selbstständigkeit in geeigneter Form nachzuweisen ist. Dazu reicht dem VW-Konzern bei Freiberuflern z. B. eine Bescheinigung des FA über das Vorliegen einer Steuernummer für selbstständige Tätigkeiten zusammen mit der formlosen Bescheinigung durch den StB, oder auch der Nachweis der Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Vereinigung.

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

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Das ist eine Frage an den Steuerberater!

Ob das FA die Kosten anerkennt ist die erste Frage

Wieviel das FA ihm als privat veranlasst unterstellt und versteuert ist die zweite Frage.

Was nützen niedrige Kosten beieinem kleinen Einkommen, wenn das FA das Einkommen voll versteuert aber die Kosten einfach ablehnt?

Das Schlimme ist, das jedes FA das anders handhaben kann!!

Wie im wilden Kurdistan!

schrauber

Zitat:

@TeamTSI schrieb am 14. Dezember 2016 um 19:09:07 Uhr:

Es kann mal passieren, dass mal im Monat kein Auftrag kommt, daher ist die Frage, ob das überhaupt funktioniert.

Da gibt es keine Vorgaben dazu, sprich jeder Leasinggeber darf das selbst bestimmen, ob er dafür einen Rabatt gibt oder nicht. Da hilft am Ende nur nachfragen.

Eine private Nutzung (egal wie hoch der Anteil ist), ist normalerweise gestattet.

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 14. Dezember 2016 um 19:37:09 Uhr:

Das ist eine Frage an den Steuerberater!

Due ganze Nummer hat gar nichts mit der Steuer zu tun!

Er fragt nur nach den gewerblichen Konditionen (=Rabatte), die der Leasinggeber gewährt.

Die Steuerfrage ist eine vollkommen andere und separat zu beleuchten.

Verlangt VW bei den Gewerbe only Angebote einen Gewerbeschein? Ist die Frage wodurch man es nachweisen muss.

Zitat:

@schrauber10 schrieb am 14. Dezember 2016 um 19:37:09 Uhr:

Das ist eine Frage an den Steuerberater!

Ob das FA die Kosten anerkennt ist die erste Frage

Wieviel das FA ihm als privat veranlasst unterstellt und versteuert ist die zweite Frage.

Was nützen niedrige Kosten beieinem kleinen Einkommen, wenn das FA das Einkommen voll versteuert aber die Kosten einfach ablehnt?

Das Schlimme ist, das jedes FA das anders handhaben kann!!

Wie im wilden Kurdistan!

schrauber

Na, das ist ja mal eine Aneinanderreihung von Un- und Halbwahrheiten. Obwohl die Frage, wie schon richtig festgestellt wurde, nichts mit einer steuerlichen Problematik zu tun, kann ich das einfach nicht so stehen lassen.

Das Finanzamt muss sich an Gesetze halten und die sind zwar nicht immer eindeutig, aber wir leben eben nicht in einem rechtsfreien Raum. Wer das behauptet, sorgt für Verwirrung und hat offensichtlich keine Ahnung.

Das Finanzamt kann nicht einfach einen bestimmten Anteil an Privatfahrten unterstellen. Entweder man weist den tatsächlichen Privatanteil, oder man hat nach der sogenannten 1%-Methode den Privatanteil versteuern.

Wenn ein Auto nicht nur ganz untergeordnet betrieblich genutzt wird und die Kosten für das Auto angemessen im Verhältnis zur beruflichen Tätigkeit sind, muss das Finanzamt die Kosten als Betriebsausgaben anerkennen.

Zum Händler und klären. Aufgrund der Lage von VW und dem Jahresendgeschäft, sind die sicher froh ne Kiste zu verkaufen. Der Händler kann sagen, was als Nachweis erforderlich ist, um die Gewerbekonditonen zu bekommen. Ausgeschlossen ist es sicher nicht. Kann auch von der Cleverness des Verkäufers abhängen.

Fakt ist, dass es ein unangemeldetes Gewerbe gibt. Ich gehe aber davon aus, dass die Honorare versteuert wurden und sich ein Posten in dem Steuerbescheid findet - eigentlich sollte das ausreichen als Nachweis. Es geht ja NUR um die Kondition. Wie das Auto später steuerlich behandelt wird ist eine ganz andere Sache.

Für die Bonitätsprüfung wird die Bank widerum alle Einnahmen betrachten.

Man könnte auch die VW Bank anrufen und nachfragen, welche Nachweise für die Gewerbekondition benötigt werden, bzw. ob die sich mit dem Steuerbescheid zufrieden geben.

Ist der Kollege bei einem Steuerberater? Vielleich reicht auch ein Wisch von dem, dass es ein Gewerbe gibt.

Gerade bei VW (Konzern) braucht es einen Gewerbeschein. Wenn ich mich recht entsinne, gibts da sogar nur Gewerbekonditionen, wenn das Gewerbe hauptberuflich ausgeübt wird.

Dann müsste man vielleicht über anderes Fabrikat nachdenken, wo der Hersteller samt Eigenbank unbürokratischer handelt.

Vielleicht an ein Autohaus (Händlerguppe) wenden, das mehrere Marken vertreibt.

In Düsseldorf gibt es doch so ne Automeile, wo ein Autohaus nach dem nächsten ist, so eine Gegend würde ich anfahren, da kann man sicherlich in 2-4 Stunden einige Auskünfte einholen, anstatt ein Autohaus nach dem anderen anzufahren.

am 15. Dezember 2016 um 7:38

Zitat:

@civic0307 schrieb am 15. Dezember 2016 um 08:10:16 Uhr:

Gerade bei VW (Konzern) braucht es einen Gewerbeschein.

Du meinst also allen Ernstes, dass der VW-Konzern das Geschäft mit Ärzten, Architekten, Unternehmens- und Steuerberatern, Rechtsanwälten etc. der Konkurrenz überlässt? Freiberufler haben nämlich keinen Gewerbeschein.

Tatsache ist, dass lt. VW Homepage lediglich die Selbstständigkeit in geeigneter Form nachzuweisen ist. Dazu reicht dem VW-Konzern bei Freiberuflern z. B. eine Bescheinigung des FA über das Vorliegen einer Steuernummer für selbstständige Tätigkeiten zusammen mit der formlosen Bescheinigung durch den StB, oder auch der Nachweis der Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Vereinigung.

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

Tja, dann hat uns der kompetente Ansprechpartner beim Händler vor Ort wohl was Falsches erzählt...

Oder er hat Hauptberuflich und Gewerbeschein zusammengewürfelt.

Auf alle Fälle hätten wir bei ihm mit unserem Nebengewerbe (mit Gewerbeschein!) keine Gewerbekonditionen bekommen.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 15. Dezember 2016 um 08:38:29 Uhr:

Zitat:

@civic0307 schrieb am 15. Dezember 2016 um 08:10:16 Uhr:

Gerade bei VW (Konzern) braucht es einen Gewerbeschein.

Du meinst also allen Ernstes, dass der VW-Konzern das Geschäft mit Ärzten, Architekten, Unternehmens- und Steuerberatern, Rechtsanwälten etc. der Konkurrenz überlässt? Freiberufler haben nämlich keinen Gewerbeschein.

Tatsache ist, dass lt. VW Homepage lediglich die Selbstständigkeit in geeigneter Form nachzuweisen ist. Dazu reicht dem VW-Konzern bei Freiberuflern z. B. eine Bescheinigung des FA über das Vorliegen einer Steuernummer für selbstständige Tätigkeiten zusammen mit der formlosen Bescheinigung durch den StB, oder auch der Nachweis der Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Vereinigung.

Gruß

Der Chaosmanager

Natürlich nicht, aber die weißen eben die Haupttätigkeit im entsprechenden Ausmaß nach. Mit einem Nebengewerbe im Bereich 6000€ im Jahr wird man dies schwer können...als Bsp.

Hallo zusammen,

dieses Thema betrifft mich auch. Ich bin angestellt und beziehe ein Gehalt, zusätzlich muss ich aus berufsständischen Gründen aber auch freiberuflich tätig sein, um meinen beruflichen Status aufrecht zu erhalten. Meine Einkünfte bestreite ich zu über 95% aus meiner Angestelltentätigkeit und zu unter 5% aus meiner freiberuflichen Tätigkeit.

AKtuell fahre ich ein Fahrzeug von VW Leasing als reines Privatleasing. Zum Zeitpunkt des Abschlusses damals war ich noch nicht freiberuflich im Nebengewerbe tätig.

Für den Abschluss meines neuen Leasingvertrages für 2017 habe ich auch die Idee gehabt, dass man durch Inanspruchnahme von Gewerbe-Konditionen eine gute Rate bekommen kann, auch wenn ich die Umsatzsteuer auf die Leasingrate nicht als Vorsteuer geltend machen kann.

In diesem Zusammenhang hatte ich zunächst bei Sixt-Leasing angefragt. Dort hätte ich laut Email Auskunft eines Mitarbeiters folgendes vorlegen müssen:

- Eintragung der meiner berufsständischen Kammer

- Einen 3-Zeiler Steuerberater aus dem sich die HAUPTBERUFLICHKEIT der selbstständigen Tätigkeit ergibt

- Geschäftszahlen 2015

- Personalausweis

- Komplett ausgefüllter Leasingantrag

Das wäre also nichts geworden mit Sixt bei meiner Konstellation.

Tatsächlich habe ich jetzt für 2017 bei Ford (Leasing über Ford Bank) im Rahmen der Gewerbewochen einen Ford Edge für 2017 geleast. Hier musste ich nur eine Bescheinigung meiner berufsständischen Kammer vorliegen aus der sich meine Zulassung und der Sitz meiner freiberuflichen Tätigkeit ergibt und zusätzlich die üblichen 3 Lohnabrechnungen als Angestellter. Das plus die Schufa-Anfrage reichte bei Ford aus um die gewerblichen Leasingkonditionen in Anspruch zu nehmen. Hat für den Verkäufer den Vorteil, dass er es deutlich leichter hat im Rahmen von Verkaufsaktionen die Rate durch einen höheren Rabatt zu senken und ggf. ist auch die Verzinsung beim Leasing besser als beim Privatleasing.

Es hängt also wirklich vom Hersteller/Leasinggeber ab wie die Anforderungen für Gewerbekunden / Selbstständige sind.

Ja, wenn das bei VWeh so ist - andere Mütter haben auch schöne Töchter.

Sorry, aber zeigt mal wieder die Aroganz des Konzerns. Klar bekommt jeder einen Gewerbeschein, aber wenn tatsächlich Einkünfte erzielt werden...

Zitat:

@benprettig schrieb am 15. Dezember 2016 um 16:43:06 Uhr:

Ja, wenn das bei VWeh so ist - andere Mütter haben auch schöne Töchter.

Sorry, aber zeigt mal wieder die Aroganz des Konzerns. Klar bekommt jeder einen Gewerbeschein, aber wenn tatsächlich Einkünfte erzielt werden...

Nur weil sie nicht genau die gleichen Rabatte einräumen wie manch anderer?

Sorry, aber das ist Bashing an der falschen Stelle.

Denn z.B. Dacia gibt am Markt mit die geringsten Rabatte ... viel weniger als VW ... zeigt das auch nur, dass die die Nase noch viel höher tragen?

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