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Leasing (selbständige Nebentätigkeit)

Themenstarteram 14. Dezember 2016 um 18:09

Hallo zusammen,

 

ich frage im Auftrag eines Bekannten. Folgende Situation:

 

Es besteht eine selbständige Nebentätigkeit ohne Gewerbeschein (beratende Tätigkeit auf Honorarbasis) und er möchte wissen, ob es möglich wäre, ein Fahrzeug zu leasen, da die gewerblichen Konditionen interessant sind.

 

Es kann mal passieren, dass mal im Monat kein Auftrag kommt, daher ist die Frage, ob das überhaupt funktioniert.

 

Als Fahrzeug würde Polo/Golf-Klasse reichen, d.h. die Raten sind gering.

 

Was passiert, wenn z.B. mehr privat damit gefahren wird?

 

Danke im voraus!

Beste Antwort im Thema
am 15. Dezember 2016 um 7:38

Zitat:

@civic0307 schrieb am 15. Dezember 2016 um 08:10:16 Uhr:

Gerade bei VW (Konzern) braucht es einen Gewerbeschein.

Du meinst also allen Ernstes, dass der VW-Konzern das Geschäft mit Ärzten, Architekten, Unternehmens- und Steuerberatern, Rechtsanwälten etc. der Konkurrenz überlässt? Freiberufler haben nämlich keinen Gewerbeschein.

Tatsache ist, dass lt. VW Homepage lediglich die Selbstständigkeit in geeigneter Form nachzuweisen ist. Dazu reicht dem VW-Konzern bei Freiberuflern z. B. eine Bescheinigung des FA über das Vorliegen einer Steuernummer für selbstständige Tätigkeiten zusammen mit der formlosen Bescheinigung durch den StB, oder auch der Nachweis der Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Vereinigung.

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

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Das ist doch Geschäftspolitik, das hat doch mit Arroganz nichts zu tun. :confused:

Das ist für die Anbieter eine Mischkalkulation; was die Gewerbekunden günstiger sind muss bei den Privatkunden aufgeschlagen werden, damit die Marge stimmt. Wenn sie jedem Gewerbekonditionen einräumen, welchen Sinn haben dann noch Angebote für privat? Sorry, aber ab und zu muss man auch mal die Rabattvergabe ablehnen.

Sonst sind wir da, wo die Versicherungen sind: Rabatte für Eigenheimbesitzer, Rabatte für Beamte, Rabatte für Frauen, ein undurchschaubarer Dschungel.

am 15. Dezember 2016 um 18:07

Zitat:

@PPL-1 schrieb am 15. Dezember 2016 um 11:12:49 Uhr:

 

Natürlich nicht, aber die weißen eben die Haupttätigkeit im entsprechenden Ausmaß nach. Mit einem Nebengewerbe im Bereich 6000€ im Jahr wird man dies schwer können...als Bsp.

Natürlich hast Du damit recht - aber eigentlich sollte klar rübergekommen sein (da ich den Abschnitt zitiert habe, auf den ich mich bezog), dass ich civic0307 widersprach, der in den Raum gestellt hatte, nur mit Gewerbeschein gäbe es die Konditionen für Selbstständige ...

Gruß

Der Chaosmanager

Habe dir doch recht gegeben, da wie du richtig ausgeführt hast, nicht alle Selbständigen einen Gewerbeschein haben..

Passt alles!

Man sollte sich aber am Markt orientieren und es kann nicht jeder Privatkunde ein Gewerbe nachweisen, also ist die Zahl überschaubar. Ich schrieb ja, ein Gewerbe, eine Nebentätigkeit, die nicht nur angemeldet ist, sondern auch Gewinn einbringt.

Ich finde das arrogant, diesen Kunden die Gewerbekondition zu verweigern. Es ist kein Scheingewerbe für die Kondition, sondern ein Nebengewerbe neben der Angestelltentätigkeit.

Nee, da fehlt mir komplett das Verständnis.

Man will wohl auch verhindern, dass es reicht, sich für ein paar Euro ein Gewerbe anzumelden, um in den Genuß der Gewerbekonditionen zu kommen.

Aber die ganze Rabattgeschichte treibt sowieso perverse Blüten.

Bei Hyundai gab (ich weiss nicht ob es jetzt noch so ist) es satte Sonderrabatte, wenn man Mitglied beim Maschinenring (eigentlich ein landwirtschaftlicher Zusammenschluß) ist.

Dies wurde von den Händler auch gezielt propagiert. So sind mir in meinem Bekanntenkreis zwei Personen bekannt, die nun Mitglied beim Maschinenring sind ;)

XF-Coupe

Mir geht es darum, wenn jemand ein Gewerbe hat, nicht gerade angemeldet, tatsächlich Einkünfte aus diesem erzielt werden und dann abgeleht wird, weil nur Nebeneinkunft.

DAS finde ich arrogant.

Zitat:

@benprettig schrieb am 16. Dezember 2016 um 07:11:10 Uhr:

Mir geht es darum, wenn jemand ein Gewerbe hat, nicht gerade angemeldet, tatsächlich Einkünfte aus diesem erzielt werden und dann abgeleht wird, weil nur Nebeneinkunft.

DAS finde ich arrogant.

Warum ist das arrogant? Gibt es irgendwo eine gesetzliche oder moralische Verpflichtung, Gewerbetreibenden ab einem gewissen Jahresgewinn seine Waren zu Sonderkonditionen zu überlassen?

Die Autokonzerne überlegen sich bei diesen Sonderrabatten, wie sie sie gestalten müssen damit sie zusätzlichen Gewinn machen können. Es ist nicht das Ziel, möglichst viele Leute in den Genuss dieser Sondertarife kommen zu lassen, denn dabei bleibt pro verkauftem Auto ja weniger Gewinn übrig.

Wenn die Hersteller diese Sonderrabatte zu großzügig verteilen, dann nehmen diese auch viele Leute in Anspruch die in jedem Fall gekauft hätten. So bleibt statt eines zusätzlichen Verkaufs nur ein geringerer Gewinn bei einem Verkauf der sowieso stattgefunden hätte.

Mehr noch: Wenn sich rumspricht dass jeder Hans und Michel, der auch nur entfernt unternehmerisch tätig ist, die Wagen zu Spottpreisen nachgeworfen bekommt, der arme Malocher aber den Apothekentarif bezahlen muss, dann werden Privatkunden verärgert und bleiben weg. Und das sind die bei denen am meisten pro Auto verdient wird.

Daher: Wo der Anbieter die Grenze zieht ist eine unternehmerische Entscheidung und hat nichts mit Arroganz zu tun.

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