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Leasing Rückgabe

Ford Kuga DM3
Themenstarteram 7. Mai 2017 um 9:58

Hallo Gemeinde,

im Dezember läuft mein Leasing von meinem Kuga aus. Bislang hat für mich eigentlich festgestanden, dass ich ihn übernehmen möchte. Allerdings hat sich das mittlerweile ein wenig geändert und ich wollte mich mal über 1 - 2 Dinge schlau machen und hoffe, dass ihr mir ein wenig helfen könnt.

Ich habe 90000 km frei und komme bis Ende des Jahres auf max 85000.

Die Erstinspektion habe ich von Ford selbst machen lassen und danach in einer Citroenwerkstatt, da mir der Weg zum Ford einfach zu weit war (wird mir das im Falle, dass ich das Auto zurückgeben möchte zum Verhängnis ? wie gesagt, bis vor kurzem war für mich eigentlich klar, dass ich das Auto behalten möchte)

An der Stoßstange sind Kratzer, wo mir wohl jemand mit dem Einkaufswagen dagegen gefahren ist.

Da ich das erste mal ein Auto geleast habe, frage ich mich, was ich noch alles zu beachten habe.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Um das Thema abzuschließen:

Ich habe heute eine Mail von meinem FFH bekommen, die bestätigt, dass ich diese Rückführungskosten NICHT tragen muss. D. h. ich gebe das Fahrzeug ganz normal bei meinem örtlichen Händler zurück und es entstehen keine weiteren Kosten.

Der Händler hatte auch explizit dieses Schreiben der Ford-Lease verlangt, da ihm der Inhalt dieses Schreiben ebenfalls völlig fremd ist.

Somit ist die Sache für mich erledigt. Ich bedanke mich bei allen Usern, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben.

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Also mal der Reihe nach:

Viele Fragen beantwortet der Leasingvertrag. Wenn Du bei Ford direkt geleast hast gibt es auch eine kleine Broschüre über die Rückgabe:Leitfaden Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs, auf den Reiter Ford-Bank klicken, etwas unten auf der Seite. Bei den Kilometern gibt es eine gewisse Freigrenze (die im Vertrag definiert ist), und erst bei Überschreitung dieser Grenze wird berechnet. Diese Grenze kann asymetrisch sein, z. B. bei Unterschreitung 5.000 km, bei Überschreitung 2.000 km. In Deinem Fall würde das bedeuten, das Du keine Gutschrift erhälst, oder, bei niedriger Grenze, ein paar Cent pro km.

Service, solange in einer Innungs-Meisterwerkstatt vorgenommen, spielt keine Rolle, es sei denn, Dein Vertrag schreibt anderes vor.

Kratzer und Dellen bis ca. 2 cm gelten als Gebrauchsspuren, also als normal. Darüber hinaus ist das etwas Verhandlungssache. Feine Kratzer lassen sich in der Regel herauspolieren, Kratzer bis in die Grundierung können immer noch per Smartrepair behoben werden. Es gilt, neben der Optik, die Fingernagelprobe: kann ich mit dem Fingernagel den Kratzer deutlich spüren muss vermutlich lackiert werden.

Es kann sich lohnen, bei der Rückgabe abzuwarten was Ford bemängelt, und die ggf. vorhandenen Schäden dann selber und meistens deutlich günstiger beheben zu lassen.

Es kann Dir auch durchaus passieren, das Ford gar nicht auf die Kratzerchen reagiert, Dir aber heruntergefahrene Bremsscheiben und Beläge berechnet (etliche hundert Euro), denn auch dafür gibt es Grenzwerte. Was die Werkstatt im Service noch als ausreichend erachtet kann bei der Rückgabe sehr wohl eine Rolle spielen. Gilt auch für Reifen.

Und, last but not least, wenn Du vorhast wieder bei Ford zu leasen, egal was, hast Du natürlich die allerbeste Verhandlungsposition.

Hallo erst mal,

 

aus meiner Sicht ist die Rückgabe nicht wirklich problematisch. Ich paktiziere das nun schon über 10 Jahre.

Sicher ist, solltest du wieder einen Wagen im Anschluss neu leasen, wird de Händler recht kulant die Bewertung durchführen. Mehr - u. Minderkilometer sind vertraglich geregelt. Ich gab vor Rückgabe noch mal etwas Geld aus um den Wagen bei einem Pflegedienst herzurichten. Hier verschwinden viele Gebrauchsspuren

Das hat sich bewährt.

Überings sind Gebrachtsspuren auch im bestimmten Rahmen von Händler zu akzeptieren. Einfach dazu mal im Netz googlen.

Viel Glück

Ein Aufbereiter lohnt sich eigentlich immer, außen wie innen. Das mit den Bremsscheiben und Belägen bei 90000km sollte man vorher prüfen oder vorher günstig machen.

Ich hole den THread nochmals hoch:

Ende September gebe ich meinen Kuga ab, der auf meine Firma läuft und als Dienstwagen für einen Mitarbeiter diente. Dieser hat sich wieder für einen Kuga entschieden, der im Spetember geliefert wird.

Nun habe ich heute ein Standard-Schreiben von der Ford-Lease erhalten, in dem ich zum einem auf das Vertragsende aufmerksam gemacht werde und zum anderen 211,00€ netto berappen soll, wenn ich das Fahrzeug nicht im zugelassenen Zustand (also mit Kennzeichen) in Dorfmark zum Termin abgebe. :eek: Von mir bis nach Dorfmark sind es schlappe 650 km.

Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug bei mir in der Firma abgeholt wird oder ich das Fahrzeug zum ausliefernden Händler bringe (der 12 km entfernt ist). Jedesmal werden die 211,00€ netto fällig, wenn ich das Auto nicht nach Dorfmark bringe.

In den AGB's des Leasingvertrages steht zwar drin, dass für die Rückführung des Fahrzeugs zum Leasinggeber Kosten entstehen könne, genau beziffert wurden diese aber nicht.

Ebenfalls für mich unversträndlich ist, dass das Fahrzeug für den Transport zugelassen sein muss. Dies würde ja fast bedeuten, dass ein Mitarbeiter der Ford-Lease das Fahrzeug auf eigener Achse nach Dorfmark verbringt und im Falle eines (verschuldeten) Unfalls meine Versicherung greifen muss. Hinzu kommen noch eventuelle Mehr-km, die ich dann zahlen darf.

Ein solches Geschäftsgebahren kenne ich von keiner anderen Leasingbank. Bei meinen anderen Fahrzeugen habe ich bei Vertragsablauf das Fahrzeug dem Händler auf den Hof gestellt (egal ob abgemeldet oder nicht), aber für einen Transport vom Händler zum Weiterverkäufer musste ich noch nie was zahlen.

Hat jemand Erfahrung mit so was?

Sollte die wirklich diese Gebühr einfordern, war der kommende Ford sicherlich der letzte Geleaste in meinem Fuhrpark.

Warum soll das Auto nach Dorfmark, wenn der ausliefernde Händler vor Ort ist? Ist der ausliefernde Händler ggf. gar nicht Vertragsrelevant? Wird Dorfmark im Leasingvertrag erwähnt? Normal bei Ford, wäre das Vorgehen wie beschrieben nicht, da muss also im Vertrag/in den Lieferbedingungen etwas stehen, ohne Grund fordert Ford das nicht ein. Und dann gilt pacta sund servanda.

Lesingverträge von Sixt z.B. beinhalten auch die Abholung und Rückgabe beim ausliefernden Händler, und der kann auch mehrere hundert Kilometer vom Leasingnehmer entfernt sein. Oder man bezahlt halt eben Lieferung und Rückführung.

Zugelassen muss das Fahrzeug sein, da eine Überführung auf eigener Achse erfolgen kann, dafür gibt es freie Dienstleister (der dann auch während der Überführung haftet). Der Preis ist übrigens der Entfernung angemessen bis günstig. Das kann sonst locker das doppelte kosten.

Zitat:

@JosephConrad schrieb am 30. Juli 2019 um 22:00:50 Uhr:

Warum soll das Auto nach Dorfmark, wenn der ausliefernde Händler vor Ort ist? Ist der ausliefernde Händler ggf. gar nicht Vertragsrelevant? Wird Dorfmark im Leasingvertrag erwähnt? Normal bei Ford, wäre das Vorgehen wie beschrieben nicht, da muss also im Vertrag/in den Lieferbedingungen etwas stehen, ohne Grund fordert Ford das nicht ein. Und dann gilt pacta sund servanda.

Nein, beides wird nicht erwähnt. Lediglich dass das Fahrzeug zum Leasinggeber auf eigene Kosten zurückgebracht werden muss. Bisher war das in meinem Fall immer der ausliefernde Händler. Dieser sitzt 12 km entfernt.

Dass eine Abholung am Firmenstandort kostenpflichtig sein kann, sehe ich ja noch ein.

Zitat:

@JosephConrad schrieb am 30. Juli 2019 um 22:00:50 Uhr:

Zugelassen muss das Fahrzeug sein, da eine Überführung auf eigener Achse erfolgen kann, dafür gibt es freie Dienstleister (der dann auch während der Überführung haftet). Der Preis ist übrigens der Entfernung angemessen bis günstig. Das kann sonst locker das doppelte kosten.

Und wenn man nun das Kennzeichen für das nochfalgende Fahrzeug übernemhen will? Muss man dann nochmals 5 Tage warten, bis das Fahrzeug abgemeldet wurde? Was ist mit den Vertrags-Km? Wenn der Vertrag am 31.08. endet und ich das Fahrzeug mit extakt 90.000 Vertrags-km beim Händler auf den Hof stelle, von dort das Fahrzeug nach Dorfmark überführt wird, soll ich dann die Mehr-km bezahlen?

Davon steht nichts in den AGB, alles sehr undurchsichtig und m. E. rechtlich angreifbar.

Sehr merkwürdig. Hast Du schon einfach mal bei der Ford-Bank angerufen und gefragt wie die das begründen? Und mit dem FFH vor Ort geredet? Da muss etwas existieren wo einer mit dem Finger drauf deuten kann. Wie gesagt, aus dem Nichts heraus wird Ford das alles nicht beanspruchen, habe ich auch sonst so noch nirgends gehört. Auch meiner geht ja demnächst aus dem Leasing, und auch ich habe das Schreiben der Bank erhalten, aber das läuft alles über meinen (mehr oder weniger) lokalen FFH.

Zitat:

@JosephConrad schrieb am 31. Juli 2019 um 09:06:37 Uhr:

Und mit dem FFH vor Ort geredet?

Habe ich, schließlich kassiert er ja auch die Vermittlungsprovision für den Nachfolger. Er hat meine Anfrag nun direkt an Ford-Lease weitergeleitet. Mal sehen, wann wie und ob die reagieren.

Bin aktuell schwer am überlegen, den neuen Vertrag nicht zu stornieren, wenn die sich weiterhin so verhalten.

Fahrzeuge die bei der Ford Bank geleast sind gehen an den ausliefernden FFH zurück.

Hier ist der Leasinggeber nicht die Ford Bank sonder er nennt sich Ford-Lease

das ist nicht Ford. Wenn der Leasinggeber als Rückgabeort den Firmensitz des Leasinggebers vereinbart hat dann muss der Wagen auch dort hin. Wenn du den Wagen abholen lässt, machst du ein Übergaveprotokoll und fotografierst ambesten den Wagen mit eigenen Zeugen.

Schäden die auf der Fahrt mit deiner Zulassung gehen wirde der Leasinggeber bezahlen.

Mach den Vertrag mit dem FFH über die Ford Bank, die sitzt in Köln.

Dafür bekommt dein FFH keine Prämie.

Das wäre die Erklärung. Hatte mich schon gewundert wo das Auto hin soll, aber in Dorfmark sitzt ja dieser riesige Autoverkauf von ALD direkt neben der Autobahn.

Um das Thema abzuschließen:

Ich habe heute eine Mail von meinem FFH bekommen, die bestätigt, dass ich diese Rückführungskosten NICHT tragen muss. D. h. ich gebe das Fahrzeug ganz normal bei meinem örtlichen Händler zurück und es entstehen keine weiteren Kosten.

Der Händler hatte auch explizit dieses Schreiben der Ford-Lease verlangt, da ihm der Inhalt dieses Schreiben ebenfalls völlig fremd ist.

Somit ist die Sache für mich erledigt. Ich bedanke mich bei allen Usern, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben.

Ende gut , Alles gut!!

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