Leasing bei Freiberufler - wie ist es mit dem USt?

Hallo zusammen,

ich möchte als Freiberufler ein Auto leasen.
ich würde ein Beispiel geben, alles der Einfachheit halber aufgerundet:

Listenpreis: 16.000 € Netto / 20.000 € Brutto
Leasing-Dauer: 36 Monate
Leasing-Raten: 208 € monatlich Netto / 257 Brutto
Jährliche Kosten: 1500 € Netto / 1850 Brutto
Gesamtkosten bei Leasing = 3 x (2500 € + 1500 €) = 12.000 € Netto / 14.800 € Brutto
Voraussichtliche Nutzung: 5000 km privat, 7000 km geschäftlich = ca. 40% privat

1%-Regel
Frage zur 1%-Regel: Hier nimmt man immer den Brutto-Listenpreis?
Dann wäre es:
200 € monatlich * 36 = 7200 € Privatanteil
+ 19% USt von 80% = 7200 + 0.8*0.19*7200 = 8300 € gesamt Privatkosten

Fahrtenbuch
Frage zur, FB-Methode: nimmt man hier die Netto-Preisen?
Dann wäre es:
40% von 12.000 = 4800 €
+ 19% USt von 80% = 4800 + 0.8*0.19*4800 = 5530 € gesamt Privatkosten

Mix
Wenn man den Wagen erst Ende 2017 kauft - dann kann man evtl. eine Anzahlung machen, die in 2017 abgerechnet wird:
Anzahlung 30% = 7500 (Leasingraten) * 0.30 = 2250 €
Kosten in 2017 (Versicherungen, Reifen, Benzin, ... ): z.B. 540 (ja, wird mehr sein)
Leasingraten 2017: 208 € Netto
Gesamtkosten 2017: 3000 € Netto
1%-Regel in 2017: 200 € + 0.8*0.19*200€ = 230 € Privatkosten

Den Rest über FB abrechnen:
Rest-Leasingraten: 5000 € Netto
Rest-Kosten: 4000 € Netto
40% von 9000 € = 3600 € Privatkosten
Gesamt Privatkosten: 3600 + 230 = 3830 + 0.8*0.19*3800 = 4400 €

  • Stimmen die Rechnungen in dieser Form?
  • Wird die Anzahlung direkt im 1. Jahr als Kosten anerkannt? Oder muss es eine Sonderzahlung sein, keine Anzahlung, die evtl über die 3 Jahre "abgeschrieben" werden könnte?
  • Wird der USt von allen Kosten monatlich in der USt-Voranmeldung gemeldet (und damit zeitnah zurückerstattet)?

Vielen Dank im Voraus! Ich hoffe, dass so ein Beispiel auch anderen in Zukunft helfen würde!

Beste Antwort im Thema

Zur Fahrtenbuchmethode:

Du musst die tatsächlichen Kosten aufteilen in Kosten, die vorsteuerbehaftet sind und Kosten, die nicht vorsteuerbehaftet sind. Diese sind dann entsprechend der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Also die anteilig auf die privaten Fahrten entfallenden Kosten für Leasing, Sprit, Inspektion etc. unterliegen mit ihren Nettowerten der Umsatzsteuer.

Die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten wie z. B. KFZ-Steuer und Versicherung unterliegen dann nicht der Umsatzbesteuerung für die private Nutzung.

Achtung: Die Führung eines ordnungsmäßigen Fahrtenbuches für ein ganzes Jahr halte ich für fast unmenschlich/unmöglich!!!

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Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 16. November 2017 um 12:27:33 Uhr:



Zitat:

@FranziskaW schrieb am 16. November 2017 um 07:21:04 Uhr:


Da stimmt nicht! Da steht genau das Gegenteil drin in dem Urteil. Hast Du das überhaupt gelesen?

"Pkw-Leasing, Sonderzahlung: Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten Pkw für berufliche Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des Pkw zu den sofort abziehbaren Werbungskosten; es handelt sich bei ihr nicht um Anschaffungskosten des obligatorischen Nutzungsrechts an dem Pkw, die nur in Form von Absetzungen für Abnutzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden könnten. - Urt.; BFH 5.5.1994, VI R 100/93, LEXinform 0109374; SIS 94 17 36"

Und auch in der Urteilsbegründung findet sich kein Hinweis auf Deine 30 v. H.!!!

Trotz dieser nicht gerade freundlichen Art will ich nochmal Antworten.

Ich habe das Urteil gelesen und auch verstanden. Wichtig im Urteil ist insb. der Hinweis, dass es sich nicht um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der AO (42) handelt. Daher akzeptieren FAs meist die 30% als Grenze bei Leasingsonderzahlungen.

Zuzugeben, dass du mal falsch liegst, ist nicht gerade eine deiner Stärken?

Hallo @Autofahrer
Du bist weiterhin die Fundstelle für die 30% schuldig. Beziehst Du dich auf eine OFD-Verfügung oder Ähnliches?
Dann sei doch bitte, bitte so nett zu mir und nenne mir die Fundstelle dazu.

Vielen, lieben Dank.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 16. November 2017 um 11:30:41 Uhr:



Zitat:

@FranziskaW schrieb am 16. November 2017 um 07:12:06 Uhr:



Also ich könnte das nicht für ein ganzes Jahr lückenlos erfüllen. Die Einschätzung teilen auch noch Andere.

Wenn Du alle Anforderungen an ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch lückenlos für ein ganzes Jahr erfüllen kannst, dann Hochachtung!

LOL.... wenn du das nicht kannst, ist es ja OK, aber mach doch nicht deine Schwäche zum Maßstab für das Handeln anderer. Bei mir läuft das mit dem lückenlosen Fahrtenbuch seit fast 12 Jahren. Was daran so schwierig sein soll, hat mir noch niemand erklären können.

Chapeau!

Ich nochmal....

Sonderzahlung am Anfang wäre 10% (oder max 20%) vom Listenpreis. Das ist ja auch gleich ca. 1/3 von den ganzen Leasing-Kosten (36-monatiges Leasing). Wer möchte überhaupt alle Leasing-Kosten auf einmal zahlen ...

FB kann ich bestimmt ordnungsmäßig führen. Ob ich evtl private Fahrten als geschäftlich erfassen kann, und dabei alles noch plausibel bleibt, wäre eine sehr interessante Herausforderung 😉 Ich weiß, beim kleinsten Fehler, wäre das Ganze umsonst.
Bei 40% (bis evtl 60% ! , wer weiß, habe ich nur geschätzt, wir werden aber bestimmt viel privat unterwegs sein) lohnt sich FB aber höchstwahrscheinlich nicht...

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Zitat:

@waliu schrieb am 18. November 2017 um 20:40:15 Uhr:


Bei 40% (bis evtl 60% ! , wer weiß, habe ich nur geschätzt, wir werden aber bestimmt viel privat unterwegs sein) lohnt sich FB aber höchstwahrscheinlich nicht...

Das war früher mal eine Faustregel unter den Buchhaltern. Aber die Zeiten ändern sich. Die 1%-Regel gibt es ja seit mindestens 10 Jahren, und ist damit von der Politik auf alten Kostenstrukturen errechnet worden.

Der Unterhalt von Kfz ist über die Jahre günstiger geworden, seit die Zinsen auf ein historisches Tief gesunken sind, und etliche Spritspartechnologien entwickelt wurden.

Früher galt: Teures Auto = Hohe Kosten
Das stimmt nicht mehr, seit Start-Stopp-Technologie, Zylinderabschaltung und Hybrid-Technologie ins Auto kam. Außerdem wurde LPG und Erdgas-Antrieb immer beliebter. Teure Autos mit 70 t€ BLP können jetzt weniger Kraftstoffkosten haben als mein 20t€ Golf ...

Zudem wird bei der 1%-Regel der Bruttolistenpreis zu Grunde gelegt. Der lässt sich bei verschiedenen Herstellern mit der Aufpreisliste glatt verdoppeln gegenüber der Basisausstattung.

So muss man mit spitzem Bleistift kalkulieren. Grundsätzlich kann man sagen, dass bei Fahrzeugen mit viel aufpreispflichtiger Ausstattung das Fahrtenbuch ziemlich häufig lohnt, selbst wenn man +80% Privatfahrten hat.

Eine Vorab-Kalkulation mit Excel hat man in einer halben Stunde fertig, das kann ich nur jedem empfehlen.

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