Leasing - Beginn immer zum 01?!

Hallo,

ich habe am 10.03. einen Leasingvertrag abgeschlossen und auch am 10.03. das FZG übernommen.

Vor einigen Tagen kam Post der Leasing AG mit der Zahlungsaufstellung usw., nun ist dort als Laufzeitbeginn der 01.03. datiert. Auch wurde so abgerechnet und mir der ganze Monat abgebucht.

Auf nachfragen (Telefonisch) wurde mir mitgeteilt das dies so bei Privatleasingverträgen üblich sei..

Ist das korrekt? Laut Vertrag ist Laufzeitbeginn der Tag der Besitzüberlassung (= 10.03.), oder irre ich mich da? Wenn die Aussage der Leasing AG so korrekt wäre, müsste dies doch im Vertrag bezeichnet worden sein?

Habe ich hier notfalls Recht auf Sonderkündigung?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ok - die AGB sind doch eindeutig.
Wenn Übernahme vor dem 15. dann Ratenzahlung am 01. des Monats. Der Termin der Zahlung hat aber nichts mit der Nutzungszeit zu tun.
Sprich Laufzeit ist vom 10. - 09. des Folgemonats, die Ratenfälligkeit ist aber der 01. des Monats.

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falsch verstanden: wann ist die planmässige Rückgabe? sprich wann endet der Leasingvertrag und wann ist die letzte Leasingrate fällig?

Zitat:

Original geschrieben von kingmyst


Hallo,

ich habe am 10.03. einen Leasingvertrag abgeschlossen und auch am 10.03. das FZG übernommen.

Jetzt nur noch die AGB´s lesen und dir dürfte klar sein, dass du keinerlei Sonderkündigungsrecht hast. Wenn du dich nicht

VOR

Vertragsabschluss über alle (für dich) relevanten Dinge komplett informierst, dann ist das dein Problem, nicht das der Leasinggesellschaft.

Zitat:

Original geschrieben von netsrac67


falsch verstanden: wann ist die planmässige Rückgabe? sprich wann endet der Leasingvertrag und wann ist die letzte Leasingrate fällig?

Ich denke gleichgesetzt wie Zahlungsplan, 29.02.2016, ansonsten habe ich kein Datum genannt bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Zitat:

Original geschrieben von kingmyst


Hallo,

ich habe am 10.03. einen Leasingvertrag abgeschlossen und auch am 10.03. das FZG übernommen.

Jetzt nur noch die AGB´s lesen und dir dürfte klar sein, dass du keinerlei Sonderkündigungsrecht hast. Wenn du dich nicht VOR Vertragsabschluss über alle (für dich) relevanten Dinge komplett informierst, dann ist das dein Problem, nicht das der Leasinggesellschaft.

Zeig mal her, wo dies in den AGB erklärt ist, dass ich 10 Tage zahle Rückwirkend zahlen muss.

Vertrag ist Vertrag.

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Jetzt nur noch die AGB´s lesen und dir dürfte klar sein, dass du keinerlei Sonderkündigungsrecht hast.

Ich weis ja nicht was für AGBs gelesen hast, aber bestimmt nicht die vom TE. Sonst würdest du nicht so einen Unsinn schreiben.

Dort steht eindeutig:
Laufzeitbeginn ist die Besitzübernahme (sprich Tag der Übergabe). Also der 10.3.

Fälligkeit der Raten ist der 1. des Monats im Voraus. Bedeutet: Die Rate für März wäre am 1. März fällig gewesen. Die Rate für April am 1. April, usw.
Die Märzrate ist die erste Rate und bei Laufzeitbeginn fällig. Also am 10.3.

Mehr steht in den AGBs erstmal nicht.

Höhe der ersten Rate: Monatsrate / 30 Tage * 21 Tage

Wieso sollte der TE die ersten 9 Tage vom März bezahlen, wenn er dort noch garkein Auto hatte?

Aber du bezahlst bestimmt auch wenn du am 1. September 2012 eine Versicherung abschließt die Beiträge für volle 12 Monate 🙄

Zitat:

Original geschrieben von kingmyst



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Jetzt nur noch die AGB´s lesen und dir dürfte klar sein, dass du keinerlei Sonderkündigungsrecht hast. Wenn du dich nicht VOR Vertragsabschluss über alle (für dich) relevanten Dinge komplett informierst, dann ist das dein Problem, nicht das der Leasinggesellschaft.

Zeig mal her, wo dies in den AGB erklärt ist, dass ich 10 Tage zahle Rückwirkend zahlen muss.

Vertrag ist Vertrag.

Du zahlst nicht rückwirkend sondern im Voraus.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Jetzt nur noch die AGB´s lesen und dir dürfte klar sein, dass du keinerlei Sonderkündigungsrecht hast.
Ich weis ja nicht was für AGBs gelesen hast, aber bestimmt nicht die vom TE. Sonst würdest du nicht so einen Unsinn schreiben.

Dort steht eindeutig:
Laufzeitbeginn ist die Besitzübernahme (sprich Tag der Übergabe). Also der 10.3.

Fälligkeit der Raten ist der 1. des Monats im Voraus. Bedeutet: Die Rate für März wäre am 1. März fällig gewesen. Die Rate für April am 1. April, usw.
Die Märzrate ist die erste Rate und bei Laufzeitbeginn fällig. Also am 10.3.

Mehr steht in den AGBs erstmal nicht.

Höhe der ersten Rate: Monatsrate / 30 Tage * 21 Tage

Wieso sollte der TE die ersten 9 Tage vom März bezahlen, wenn er dort noch garkein Auto hatte?

Aber du bezahlst bestimmt auch wenn du am 1. September 2012 eine Versicherung abschließt die Beiträge für volle 12 Monate 🙄

Woraus leitest du ab, dass er ein Sonderkündigungsrecht hat?

Aber erst mel beleidigend werden ist natürlich einfacher als mal kurz nachzudenken.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Zitat:

Original geschrieben von kingmyst


Zeig mal her, wo dies in den AGB erklärt ist, dass ich 10 Tage zahle Rückwirkend zahlen muss.

Vertrag ist Vertrag.

Du zahlst nicht rückwirkend sondern im Voraus.

.. und genau das ist nirgends in den AGB festgehalten, so wie von Dir behauptet.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Ich weis ja nicht was für AGBs gelesen hast, aber bestimmt nicht die vom TE. Sonst würdest du nicht so einen Unsinn schreiben.

Dort steht eindeutig:
Laufzeitbeginn ist die Besitzübernahme (sprich Tag der Übergabe). Also der 10.3.

Fälligkeit der Raten ist der 1. des Monats im Voraus. Bedeutet: Die Rate für März wäre am 1. März fällig gewesen. Die Rate für April am 1. April, usw.
Die Märzrate ist die erste Rate und bei Laufzeitbeginn fällig. Also am 10.3.

Mehr steht in den AGBs erstmal nicht.

Höhe der ersten Rate: Monatsrate / 30 Tage * 21 Tage

Wieso sollte der TE die ersten 9 Tage vom März bezahlen, wenn er dort noch garkein Auto hatte?

Aber du bezahlst bestimmt auch wenn du am 1. September 2012 eine Versicherung abschließt die Beiträge für volle 12 Monate 🙄

Woraus leitest du ab, dass er ein Sonderkündigungsrecht hat?
Aber erst mel beleidigend werden ist natürlich einfacher als mal kurz nachzudenken.

Hat er behauptet das ein Sonderkündigungsrecht besteht? Wo? Irgendwie scheint es mir als würdest Du lesen was Du Dir gerade wünscht...

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Jetzt nur noch die AGB´s lesen und dir dürfte klar sein, dass du keinerlei Sonderkündigungsrecht hast.
Ich weis ja nicht was für AGBs gelesen hast, aber bestimmt nicht die vom TE. Sonst würdest du nicht so einen Unsinn schreiben.

Dort steht eindeutig:
Laufzeitbeginn ist die Besitzübernahme (sprich Tag der Übergabe). Also der 10.3.

Fälligkeit der Raten ist der 1. des Monats im Voraus. Bedeutet: Die Rate für März wäre am 1. März fällig gewesen. Die Rate für April am 1. April, usw.
Die Märzrate ist die erste Rate und bei Laufzeitbeginn fällig. Also am 10.3.

Nein, da steht das am 1. der Plan mit den regelmäßigen Raten startet. Genauso gut hätte der Plan 1985 starten können, 1989 vollständig bedient sein können, das Auto wird 2020 zugelassen und bis 2024 gefahren. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Verbraucher als Kunden und ein wahnsinniger LG macht mit.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Woraus leitest du ab, dass er ein Sonderkündigungsrecht hat?
Aber erst mel beleidigend werden ist natürlich einfacher als mal kurz nachzudenken.

Der Einzige der hier was von Sonderkündigungsrecht gefaselt hat, warst du 😁

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


Nein, da steht das am 1. der Plan mit den regelmäßigen Raten startet. Genauso gut hätte der Plan 1985 starten können, 1989 vollständig bedient sein können, das Auto wird 2020 zugelassen und bis 2024 gefahren.

Grober Unfug, den du da schreibst.

Zitat:

Laufzeitbeginn ist [...] bei noch zuzulassenden Objekten die Zulassung (nach Vertragsannahme) bzw. die Besitzüberlassung.

Zitat:

Die Raten sind monatlich zum 1. bzw 15. des Monats im Voraus fällig, die erste Rate bei Laufzeitbeginn. Die Folgeraten sind bei Laufzeitbeginn bis einschließlich dem 15. eines Monats am Monatsersten, [...] fällig.

Soweit der Text aus den AGB. Und jetzt erkläre mal anhand von Textstellen deine verquere Denkweise und warum der Plan am 1. starten sollte?

Lesen nützt einem nur, wenn man das gelesene auch versteht. hier sind mindestens 2 bei denen es damit hapert.

Dort steht lediglich wann die Raten fällig sind. Steht außerdem in der Überschrift zu Punkt 5 der AGB.

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile


Dort steht lediglich wann die Raten fällig sind. Steht außerdem in der Überschrift zu Punkt 5 der AGB.

Genau. Und wann sind sie fällig?

Die erste Rate zum Laufzeitbeginn.

Folgeraten um jeweils 1. des Monats.

Schau dir mal Punkt 3 "Laufzeitbeginn" an. Ich werde es jetzt hier nicht nochmal zitieren.

Wie kommst jetzt darauf, dass der Zeitpunkt der Ratenzahlung vom Nutzungszeitraum unabhängig ist?

Irgendwie verstehst Du das nicht. Wenn eine vollständige Monatsrate fällig ist kann man den Überhang entweder in den nächsten Monat übertragen, was aber mit der Abrechnung zum 1. oder 15. kollidiert, oder man startet den ersten Monat mit dem Monatsersten.

Wenn man das so wie Du macht, also pro rata temporis, verteilst Du im ersten Monat die Rate auf paar Tage und im letzten Monat die Rate auf die übrigen Tage. Das geht nur gut, solange die Leasingdauer ganze Jahre umfasst. Ist das nicht der Fall (z.B. 18 Monate), hast Du Start- und Endmonate mit jeweils unterschiedlicher Anzahl von Tagen pro Monat. Verteilst Du die Rate dann wie oben auf die Tage, stimmt die Summe nicht mehr.
Also macht man es entweder kompliziert mit den Methoden die ich schon ansprach, generell 30 Tage/Monat usw, oder man verschiebt das Ding einfach und alle sind zufrieden. Naja fast alle 😛

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