Leasing - Beginn immer zum 01?!

Hallo,

ich habe am 10.03. einen Leasingvertrag abgeschlossen und auch am 10.03. das FZG übernommen.

Vor einigen Tagen kam Post der Leasing AG mit der Zahlungsaufstellung usw., nun ist dort als Laufzeitbeginn der 01.03. datiert. Auch wurde so abgerechnet und mir der ganze Monat abgebucht.

Auf nachfragen (Telefonisch) wurde mir mitgeteilt das dies so bei Privatleasingverträgen üblich sei..

Ist das korrekt? Laut Vertrag ist Laufzeitbeginn der Tag der Besitzüberlassung (= 10.03.), oder irre ich mich da? Wenn die Aussage der Leasing AG so korrekt wäre, müsste dies doch im Vertrag bezeichnet worden sein?

Habe ich hier notfalls Recht auf Sonderkündigung?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ok - die AGB sind doch eindeutig.
Wenn Übernahme vor dem 15. dann Ratenzahlung am 01. des Monats. Der Termin der Zahlung hat aber nichts mit der Nutzungszeit zu tun.
Sprich Laufzeit ist vom 10. - 09. des Folgemonats, die Ratenfälligkeit ist aber der 01. des Monats.

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Hi,

so wird es sein, Abrechnungszeitraum ist abweichend vom Nutzungszeitraum.
Für die Betrachtung von Monaten gibt es mind. 5 Methoden. Spielt aber keine Rolle, wenn der Vertrag über die volle Lfz. geht.

(ACT sind tatsächliche Tage, Zahl ist Tage pro Jahr)
ACT/360
ACT/365
ACT/ACT
30E/360
US-Zinsmethode

30E/360 ist in D üblich, jeder Monat wird mit 30 Tagen gerechnet, ggf. 30. und 31. zählen als ein Tag, das Jahr mit 360. Nur im Februar wird pro rata temporis also taggenau abgerechnet, aber nur dann wenn der Vertrag im laufenden Monat Februar endet. Ansonsten zählt der Februar auch mit 30 Tagen.

Zitat:

Original geschrieben von kingmyst



Was wäre Deiner Meinung dann korrekt?

10.03.2012 -> 10.03.2016?

So wie es in den drei Postings vor diesem steht.

Bei mir war es bisher immer so, Abgerechnet wurde immer ab dem 1. des Monats, in welchem ich das Fahrzeug bekommen habe, der letzte Teilmonat war dann immer "ohne Berechnung". Egal ob Firmen oder Privatleasing.

Die BMW Bank rechnet die Leasingraten stets taggenau ab. D. h. die erste Leasingrate wird vom Überlassungstag bis Monatsende gerechnet, die letzte Leasingrate vom 1. d. M. bis zum Rückgabedatum.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Hemmi hat Recht,
es zählt immer die Anzahl der vereinbarten Raten die von den verinbarten Monaten nicht abweichen darf. Es kann halt sein, dass man der Einfachheit halber immer am 1. bezahlen muss, auch wenn man am 10. erst abgenommen hat. Dafür nutzt man am Ende über den letzten Bezahl-Monat hinaus bis zum 9. des Folgemonats. Ist so einfacher als wenn man die erste und letzte Rate durch Tage teilt. War bei mir so und macht es allen leichter. Also - ruhig Blut...
MFG
Mr.Flott

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So wird es dann sein, nur frage ich mich wieso ich mich hier auf die Laune des Leasinggebers einlassen muss, wie abgerechnet wird, und nicht einfach nach Vertrag/Vereinbarung.

warum einfach wenns kompliziert geht :-)
Ich habe meinen Wagen am 10. übernommen und die Raten laufen jeweils vom 10. bis 09. des Folgemonats. Und Rückgabe des Fahrzeugs ist dann folglich auch am entsprechenden 9.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Flott


Ist so einfacher als wenn man die erste und letzte Rate durch Tage teilt. War bei mir so und macht es allen leichter. Also - ruhig Blut...

Einfacher ist doch Quark. Da sitzt doch keiner mit nem Rechenschieber und zählt die Tage an den Fingern ab. Die haben mittlerweile auch EDV, und der ist es egal, ob du den 1. oder den 10. als Startdatum eingibst. Da ist nichts mit einfacher oder schwieriger.

Abgesehn davon: Wenn das so ist, warum ist man dann nicht in der Lage genau diesen Sachverhalt dem Kunden so zu erklären? Es kann ja wohl nicht sein, dass man sich mit einem "Ist halt so üblich" abspeisen lassen muss.

Servicewüste Deutschland möchte man meinen.

Zitat:

Original geschrieben von kingmyst


So wird es dann sein, nur frage ich mich wieso ich mich hier auf die Laune des Leasinggebers einlassen muss, wie abgerechnet wird, und nicht einfach nach Vertrag/Vereinbarung.

Interessant wäre was Ihr vereinbart habt. Ich kenne die Bedingungen der VR nicht, aber die meisten haben die Auswahl 1. des Monats, Zulassung oder Übergabe. Wenn nichts explizit vereinbart ist, wird automatisch eine der Optionen festgelegt, siehe AGB.

Mit Laune des Leasinggebers hat der Beginn des Abrechnungszeitraumes auch nicht viel zu tun, hier will Dich niemand ärgern. Üblicherweise vermeidet man es, alle Zahlungen aller Kunden oder Verträge an einem Tag im Monat abzuwickeln. Wenn Privat- und Geschäftskunden z.B. immer am 1. des Monats abgerechnet werden kann man damit rechnen, dass jedes Monatsende kurz vor Ultimo Kunden anrufen, Änderungen durchgeben usw. Selbes Spiel kurz nach Ultimo wegen EDI-Fehlern, Lastschriftrückläufern usw.
Verteilt man aber die Abrechnungen über den ganzen Monat, entgeht man den Spitzen an wenigen Tagen im Monat und kann das besser handeln.

Zitat:

Original geschrieben von Kurator El Mobile



Zitat:

Original geschrieben von kingmyst


So wird es dann sein, nur frage ich mich wieso ich mich hier auf die Laune des Leasinggebers einlassen muss, wie abgerechnet wird, und nicht einfach nach Vertrag/Vereinbarung.
Interessant wäre was Ihr vereinbart habt. Ich kenne die Bedingungen der VR nicht, aber die meisten haben die Auswahl 1. des Monats, Zulassung oder Übergabe. Wenn nichts explizit vereinbart ist, wird automatisch eine der Optionen festgelegt, siehe AGB.

Mit Laune des Leasinggebers hat der Beginn des Abrechnungszeitraumes auch nicht viel zu tun, hier will Dich niemand ärgern. Üblicherweise vermeidet man es, alle Zahlungen aller Kunden oder Verträge an einem Tag im Monat abzuwickeln. Wenn Privat- und Geschäftskunden z.B. immer am 1. des Monats abgerechnet werden kann man damit rechnen, dass jedes Monatsende kurz vor Ultimo Kunden anrufen, Änderungen durchgeben usw. Selbes Spiel kurz nach Ultimo wegen EDI-Fehlern, Lastschriftrückläufern usw.
Verteilt man aber die Abrechnungen über den ganzen Monat, entgeht man den Spitzen an wenigen Tagen im Monat und kann das besser handeln.

Mir geht es ja nicht um den Zahlungstag, der ist mir egal. Das habe ich auch am Telefon versucht zu erklären, die Dame hat einfach nicht verstanden, dass es mir hier um das Startdatum des Leasingvertrages, somit auch der Abrechnung geht.

Wieso soll ich für eine Leistung zahlen, die ich nicht erhalten habe oder ggf. in 4 Jahren erhalte (10 Tage "hinten dran hängen" zum Rückgabetag)...?

So, hier ein Auszug der AGB (Bestandteil des Vertrages).

Vr1

Ok - die AGB sind doch eindeutig.
Wenn Übernahme vor dem 15. dann Ratenzahlung am 01. des Monats. Der Termin der Zahlung hat aber nichts mit der Nutzungszeit zu tun.
Sprich Laufzeit ist vom 10. - 09. des Folgemonats, die Ratenfälligkeit ist aber der 01. des Monats.

Zitat:

Original geschrieben von netsrac67


Ok - die AGB sind doch eindeutig.
Wenn Übernahme vor dem 15. dann Ratenzahlung am 01. des Monats. Der Termin der Zahlung hat aber nichts mit der Nutzungszeit zu tun.
Sprich Laufzeit ist vom 10. - 09. des Folgemonats, die Ratenfälligkeit ist aber der 01. des Monats.

Genau so habe ich es auch verstanden. Hier es geht nur um den Zahltermin.

Im Zahlungsplan, den ich 4 Tage nach Übernahme erhalten habe, ist Laufzeitbegin der 01.03. - was definitiv falsch ist.

Wie würdet ihr hier vorgehen? Fristen setzen? Ist das ggf. ein Grund zur Widerrufung/Kündigung? Ich tendiere aktuell eher zur Rückabwicklung, da ich Geschäfte mit der VR-Leasing eigentlich nun mehr meiden möchte.

Zitat:

Original geschrieben von kingmyst


Mir geht es ja nicht um den Zahlungstag, der ist mir egal. Das habe ich auch am Telefon versucht zu erklären, die Dame hat einfach nicht verstanden, dass es mir hier um das Startdatum des Leasingvertrages, somit auch der Abrechnung geht.

Wieso soll ich für eine Leistung zahlen, die ich nicht erhalten habe oder ggf. in 4 Jahren erhalte (10 Tage "hinten dran hängen" zum Rückgabetag)...?

Schlicht und einfach (anteilige) Vorkasse. Es ist natürlich schlecht das Dir das nicht vorher gesagt wurde...

wieso falsch ???
Laufzeitbeginn des Zahlungsplans ist der 01.03.
Was steht denn drin wann du den Wagen zurückzugeben hast???
Ich sehe hier keinerlei Recht auf Kündigung/Stornierung/Wandlung was auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von netsrac67


wieso falsch ???
Laufzeitbeginn des Zahlungsplans ist der 01.03.

Ich habe den Vertrag zum ersten mal am 8ten in der Endgültigen Fassung erhalten, wieso soll hier Laufzeitbegin des Zahlungsplanes am 01.03. sein?! Wo zahlt man denn bitte für etwas Rückwirkend, wo man dato noch garnicht wusste das dieses für einen überhaupt interessant wird?

Zitat:

Original geschrieben von netsrac67


Was steht denn drin wann du den Wagen zurückzugeben hast???

Ich habe den Wagen noch garnicht zurückgegeben.

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