Leasing - Beginn immer zum 01?!
Hallo,
ich habe am 10.03. einen Leasingvertrag abgeschlossen und auch am 10.03. das FZG übernommen.
Vor einigen Tagen kam Post der Leasing AG mit der Zahlungsaufstellung usw., nun ist dort als Laufzeitbeginn der 01.03. datiert. Auch wurde so abgerechnet und mir der ganze Monat abgebucht.
Auf nachfragen (Telefonisch) wurde mir mitgeteilt das dies so bei Privatleasingverträgen üblich sei..
Ist das korrekt? Laut Vertrag ist Laufzeitbeginn der Tag der Besitzüberlassung (= 10.03.), oder irre ich mich da? Wenn die Aussage der Leasing AG so korrekt wäre, müsste dies doch im Vertrag bezeichnet worden sein?
Habe ich hier notfalls Recht auf Sonderkündigung?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Ok - die AGB sind doch eindeutig.
Wenn Übernahme vor dem 15. dann Ratenzahlung am 01. des Monats. Der Termin der Zahlung hat aber nichts mit der Nutzungszeit zu tun.
Sprich Laufzeit ist vom 10. - 09. des Folgemonats, die Ratenfälligkeit ist aber der 01. des Monats.
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kingmyst
Hat er behauptet das ein Sonderkündigungsrecht besteht? Wo? Irgendwie scheint es mir als würdest Du lesen was Du Dir gerade wünscht...Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Woraus leitest du ab, dass er ein Sonderkündigungsrecht hat?
Aber erst mel beleidigend werden ist natürlich einfacher als mal kurz nachzudenken.
Lies hier nach:
http://www.motor-talk.de/.../...-beginn-immer-zum-01-t3824380.html?...NACHTRAG:
Und dann lies noch den letzten Satz im allerersten Posting dieses Threads.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Lies hier nach: http://www.motor-talk.de/.../...-beginn-immer-zum-01-t3824380.html?...Zitat:
Original geschrieben von kingmyst
Hat er behauptet das ein Sonderkündigungsrecht besteht? Wo? Irgendwie scheint es mir als würdest Du lesen was Du Dir gerade wünscht...NACHTRAG:
Und dann lies noch den letzten Satz im allerersten Posting dieses Threads.
Sag mal hast du zuviel Alkohol intus oder bist du einfach nur unfähig eine einfache Frage zu beantworten?
Gefragt war, wo ich behauptet habe, der TE hätte ein Sonderkündigungsrecht. Die von dir verlinkte Textstelle ist noch nichtmal ein Posting von mir, geschweige denn beinhaltet es die Aussage der TE hätte ein Sonderkündigungsrecht.
Die Größe zuzugeben, dass du einen Fehler gemacht hast, scheinst du nicht zu besitzen. Stattdessen versuchst du deine Fehler zu vertuschen indem du völlig zusanmmenhangslose Postings erstellst.
Solche Trolle wie dich braucht das Forum 🙄
Wenn du hier schon Behauptungen über andere User aufstellst, dann solltest du auch in der Lage sein diese zu Belegen.
@zille_1976
Gehen wir mal langsam und systematisch vor:
1) Am 20.03.2012 um 12:55 schildert uns der Themenstarter sein "Problem" und stellt auch die Frage, ob er ein Sonderkündigungsrecht habe, das kannst du hier nachlesen: KLICK MICH
2) Am 21.03.2012 um 11:55 postet er einen Auszug aus den AGB´s, das kannst du hier nachlesen: KLICK MICH
3) Am 21.03.2012 um 12:06 fragt er erneut nach, ob er da nicht das Recht hätte den Vertrag zu kündigen, weiterhin faselt er was von Wandlung ... lies bitte hier nach: KLICK MICH
4) Am 21.03.2012 um 14:00 habe ich geschrieben, dass er (IMHO) kein Sonderkündigungsrecht hat, das findest du hier: KLICH MICH
5) Am 21.03.2012 um 14:19 zitietst DU aus meinem Posting (siehe Nr. 4) den Satz mit dem Sonderkündigungsrecht und schreibst, ich würde Unsinn schreiben... du weißt schon was kommt: KLICH MICH HART
Ich habe das so verstanden, dass du der Meinung bist, der Themenstarter hätte ein Sonderkündigungsrecht, da ja meine Einlassung Unsinn war. Darum meine Frage, woraus du sein Sonderkündigungsrecht ableitest: KLICK MICH EIN LETZTES MAL
Für mich gibt es bei deinem Posting (klicke nochmal bei Nummer 5) nur zwei Möglichkeiten:
A) Da kannst nicht vernünftig zitieren, oder
B) Du bist der Meinung er hat ein Sonderkündigungsrecht.
Und da du ja hier immer besonders zuvorkommend und höflich bist, schreibe ich jetzt mal so wie du es tust:
Wenn deine zweite Gehirnzelle wieder in der Küche ist und sich ein Butterbrot schmiert, dann lass einfach die Finger von der Tastatur. 😉
Genauso war es bisher bei mir und es ist ja, wie gesagt, auch sinnvoll. Ansonsten müsste man wirklich zu Beginn und am Ende tageweise abrechnen, hätte aber in Summe auch nur die Anzahl der abgeschlossenen Monate zu zahlen. Also warum kompliziert wenn es auch einfach geht....
MFG
Mr. Flott
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Zitat:
Original geschrieben von Kurator El Mobile
Irgendwie verstehst Du das nicht. Wenn eine vollständige Monatsrate fällig ist kann man den Überhang entweder in den nächsten Monat übertragen, was aber mit der Abrechnung zum 1. oder 15. kollidiert, oder man startet den ersten Monat mit dem Monatsersten.Wenn man das so wie Du macht, also pro rata temporis, verteilst Du im ersten Monat die Rate auf paar Tage und im letzten Monat die Rate auf die übrigen Tage. Das geht nur gut, solange die Leasingdauer ganze Jahre umfasst. Ist das nicht der Fall (z.B. 18 Monate), hast Du Start- und Endmonate mit jeweils unterschiedlicher Anzahl von Tagen pro Monat. Verteilst Du die Rate dann wie oben auf die Tage, stimmt die Summe nicht mehr.
Also macht man es entweder kompliziert mit den Methoden die ich schon ansprach, generell 30 Tage/Monat usw, oder man verschiebt das Ding einfach und alle sind zufrieden. Naja fast alle 😛
Es sind genau 48 Monate ;-)
@Nr.5 lebt:
das Missverständnis ist anscheinend, dass Du meinst in dem Zitat wird behauptet das ein Sonderkündigungsrecht besteht, was aber garnicht der Fall ist..
Demnach liegt das Problem des zitierens wohl eher bei Dir?! ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Kurator El Mobile
Nein, da steht das am 1. der Plan mit den regelmäßigen Raten startet. Genauso gut hätte der Plan 1985 starten können, 1989 vollständig bedient sein können, das Auto wird 2020 zugelassen und bis 2024 gefahren. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Verbraucher als Kunden und ein wahnsinniger LG macht mit.Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Ich weis ja nicht was für AGBs gelesen hast, aber bestimmt nicht die vom TE. Sonst würdest du nicht so einen Unsinn schreiben.
Dort steht eindeutig:
Laufzeitbeginn ist die Besitzübernahme (sprich Tag der Übergabe). Also der 10.3.Fälligkeit der Raten ist der 1. des Monats im Voraus. Bedeutet: Die Rate für März wäre am 1. März fällig gewesen. Die Rate für April am 1. April, usw.
Die Märzrate ist die erste Rate und bei Laufzeitbeginn fällig. Also am 10.3.
Ich bin Verbraucher, dass FZG ist privat geleast.
Zudem: Seit wann kann der LG den Zahlungsplan willkürlich aufstellen? Und vorallem, wieso soll der Kunde die Buchhalterischen Probleme des LG mitmachen, und deswegen auch noch draufzahlen / oder 10 Tage Nutzzeit zahlen, die erst in 4 Jahren fällig werden würden?
Hallo,
Ich kenne von Mercedes, Porsche, BMW nur taggenaue Abrechnung für den ersten Monat, dann immer zum 1. die Rate, im letzten Monat wieder taggenau. Bei Peugeot wird der Übennahmetag zum Zahltag, Bsp. am 13. eines Monats übernommen, werden die Raten immer am 13. eines jeden Monats fällig.
Persönlich finde ich es nicht so schlimm, wenn du 10 Tage für 2016 schon jetzt gezahlt hast.
Aber dann rufe da doch noch mal an. Was mir auffällt 01.03. /10.03. vielleicht ist da auch ein Zahlendreher?
BEN
Zitat:
Original geschrieben von benprettig
Hallo,Ich kenne von Mercedes, Porsche, BMW nur taggenaue Abrechnung für den ersten Monat, dann immer zum 1. die Rate, im letzten Monat wieder taggenau. Bei Peugeot wird der Übennahmetag zum Zahltag, Bsp. am 13. eines Monats übernommen, werden die Raten immer am 13. eines jeden Monats fällig.
Persönlich finde ich es nicht so schlimm, wenn du 10 Tage für 2016 schon jetzt gezahlt hast.
Aber dann rufe da doch noch mal an. Was mir auffällt 01.03. /10.03. vielleicht ist da auch ein Zahlendreher?
BEN
Habe schon angerufen, und wurde mit "ist so üblich" abgespeist. Letzte Aussage eines Mitarbeiters, ich solle einen 3-Zeiler aufsetzen und auf "Kulanz" hoffen...
Bzgl. der 10 Tage, es kommt sicher auch auf die Leasingrate an, 1/3 von 200 Euro sind nicht gleich 1/3 von 1500 Euro Leasingrate...
Vorallem nicht, wenn man das nicht einkalkuliert hat, und angenommen wird das einfach so hinzunehmen, ohne mich darüber zu informieren..
Zitat:
Original geschrieben von kingmyst
@Nr.5 lebt:das Missverständnis ist anscheinend, dass Du meinst in dem Zitat wird behauptet das ein Sonderkündigungsrecht besteht, was aber garnicht der Fall ist..
Demnach liegt das Problem des zitierens wohl eher bei Dir?! ;-)
Nochmal gaaaaaanz langsam auch für dich.
1) Ich habe geschrieben, dass du meiner Meinung nach kein Sonderkündigungsrecht hast.
2) Daraufhin die Antwort von zille1976: "Das ist Unsinn".
Einzig logischer Umkehrschluss: Wenn zille1976 meint, dass meine Aussage -> du hättest kein Sonderkündigungsrecht <- Unsinn ist, dann muss er ja zwangsläufig der Meinung sein, du hättest eins. Weil: wenn auch er der Meinung ist, du hättest kein Sonderkündigungsrecht, warum ist dann meine Einlassung Unsinn?
Sorry, aber:
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Jetzt nur noch die AGB´s lesen und dir dürfte klar sein, dass du keinerlei Sonderkündigungsrecht hast. Wenn du dich nicht VOR Vertragsabschluss über alle (für dich) relevanten Dinge komplett informierst, dann ist das dein Problem, nicht das der Leasinggesellschaft.Zitat:
Original geschrieben von kingmyst
Hallo,ich habe am 10.03. einen Leasingvertrag abgeschlossen und auch am 10.03. das FZG übernommen.
Unsinn ist hier doch Deine Aussage das ich mich nicht richtig informiert hätte, denn in den AGBs ist die Zahlungsmodalität SO nicht angegeben.
An scheinend lesen/sehen das aber auch andere so.
Wie dem auch sei, ich bin hier jetzt raus.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
An scheinend lesen/sehen das aber auch andere so.Wie dem auch sei, ich bin hier jetzt raus.
Wäre ja toll wenn Du Deine Aussage auch begründen könntest..
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
An scheinend lesen/sehen das aber auch andere so.
Hmm. Unter den Blinden ist der Einäugige König, oder?
Der TE hat schon verstanden wie das gemeint war.
Zitat:
Original geschrieben von kingmyst
Ich bin Verbraucher, dass FZG ist privat geleast.Zitat:
Original geschrieben von Kurator El Mobile
Nein, da steht das am 1. der Plan mit den regelmäßigen Raten startet. Genauso gut hätte der Plan 1985 starten können, 1989 vollständig bedient sein können, das Auto wird 2020 zugelassen und bis 2024 gefahren. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Verbraucher als Kunden und ein wahnsinniger LG macht mit.
Zudem: Seit wann kann der LG den Zahlungsplan willkürlich aufstellen? Und vorallem, wieso soll der Kunde die Buchhalterischen Probleme des LG mitmachen, und deswegen auch noch draufzahlen / oder 10 Tage Nutzzeit zahlen, die erst in 4 Jahren fällig werden würden?
Was heißt willkürlich, es ist Vereinbarungssache. Vermutlich ist Dein Verkaufsberater nicht der kompetenteste. Hat der eigentlich bei Eurem Gespräch mal in den Kalender geguckt? Wenn Abgabetag Feiertag/Wochenende ist, gibt es auch noch Potenzial 😁