Leasing-Ärger bei Rückgabe

BMW M5 E12

Liebe Community,

ich bin hier neu im BMW-Forum. Da ich bereits zwei Mal massiven Ärger bei der Rückgabe von Leasing-BMW (525 tds Touring und 530d Touring) hatte - beide Male nach dem identischen Strickmuster - frage ich mich, ob da Methode dahinter steckt.

Das Vorgehen in beiden Fällen (unterschiedliche Händler!) war wie folgt:

Rückgabe des Fahrzeugs war vollkommen problemlos, ca. zwei Wochen nach Rückgabe Übersendung eines Mängelprotokolls mit hohen Schäden (das erste Mal 1.700 DM, das zweite Mal ca. 1.800 €). Die Mängel bestanden in Kratzern in der Stoßstange (!), "abgefahrenen" Reifen (ca. 3,5 mm Profiltiefe), Steinschlag in der Windschutzscheibe, "demnächst" fälliger Ölwechsel, Rost an der Bremsscheibe u.ä.

Nach der Erfahrung beim ersten Mal habe ich bei der zweiten Rückgabe ein Rückgabeprotokoll anfertigen lassen (irgend ein Lehrling hat das Auto besichtigt). Dieses Protokoll wurde dann durch ein zweites Protokoll ergänzt - 10 Tage später angefertigt). Das erste Protokoll wäre angeblich nicht gültig, da es nicht "auf dem orginal BMW-Formular" ausgefüllt worden wäre (das ist kein Witz!).

Auf meine Weigerung hin, für diese angeblichen Mängel zu bezahlen, wurde ein Dekra-Gutachten (kostenfällig) in Auftrag gegeben, in dem weitere "Mängel" identifiziert wurden.

Weder der Händler war der Ansprechpartner für die "Schadenforderung" ("... das macht BMW-Leasing"😉 noch die BMW-Leasing ("... wir machen nur das, was der Händler uns sagt"😉waren zuständig.

Mir ist es gelungen, über ganz massive Intervention beide Forderungen zurückzuweisen, das erste Mal mit Rechtsanwalt, das zweite Mal in Eigenregie.

Kennt Ihr ähnliche Händlerstrategien? Oder bin ich ein Einzelfall?

Beste Antwort im Thema

@m_otmar:

Ich unterstelle, dass Dein Fahrzeug in einem Zustand ist, wie es die AGB vorsehen und keine Schäden aufweist. In diesem Falle kannst Du das Risiko, von Deinem Händler "ausgezogen" zu werden, verringern, wenn Du ein paar Tips beherzigst:

1. AGB lesen, insb. Ziff XVI: Da ist der Zustand und das Procedere bei der Rückgabe festgelegt.

2. Nimm einen Zeugen mit - hierfür ist ein Freund besser geeignet als die Ehefrau (Würdigung des Zeugenbeweises vor Gericht!)

3. Auf ein Abnahmeprotokoll unmittelbar bei Rückgabe bestehen (Termin vereinbaren für Rückgabe) und das Protokoll mit km-Stand, Datum und Uhrzeit der Rückgabe versehen.

4. Wenn Du mit den Inhalten - angebliche Schäden - nicht einverstanden bist, das Abnahmeprotokoll auf keinen Fall unterschreiben!!. Deine Unterschrift stellt ein Anerkenntnis der festgestellten Schäden dar und wird zur Berechnung des angeblichen Minderwerts gegen Dich verwendet. Das gilt auch, wenn die "Schäden" normale und damit vertragsgemäße Abnutzungsspuren sind. Lass Dich in diesem Falle auch nicht mit einem Gutachten, das die AGB für den Fall der Nicht-Einigung vorsehen, unter Druck setzen. Auf den Kosten für die Gutachten bleibt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder eines Vergleichs in aller Regel der Händler sitzen, egal was in den AGB steht.

5. Angebliche "bald fällige" Ölwechsel, Rost an Bremsscheiben, abgefahrene Reifen (Ausnahme: weniger als 1,6 mm Profil) u.ä. sind keine Mängel, sondern vertragsgemäßer Verschleiss und begründen keinen Schadenersatz!

6. Lass Dir eine Kopie des Rückgabeprotokolls geben - wenn Du nicht unterschreibst, bitte um eine Kopie, um "eine Nacht darüber zu schlafen". Die Kopie ist wichtig, weil alle "Schäden", die nach diesem Protokoll noch festgestellt werden, zu Lasten des Händlers gehen.

7. Einige Tage nach der Protokollerstellung wird Dir der Händler dann eine Abrechnung schicken, in der der angebliche Minderwert berechnet wird. Hierzu dürfen keine Reparaturkosten (Thema: Neuzustand ist bei Rückgabe nicht geschuldet) herangezogen werden, sondern lediglich der merkantile Minderwert (d.h. die Minderung des aktuellen Fahrzeugwerts). Der Unterschied kann einige hundert Euro ausmachen!

Gib´uns einen Bericht, wie es gelaufen ist!
Ich drück´Dir die Daumen!

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traurige sache sowas (von kunden aus gesehen)

aber passiert in .ch genau gleich - ich meine sind wir ehrlich - probieren kann man es ja mal (als leasinggeber) - wenn nur schon 1/3 darauf reinfällt haben wir die marge nett angehoben und ende jahr gibt es mehr fetten bonus....

.R

Teures Leasing-Ende

Hier das Ende meiner Geschichte:
Meine RAin bei der Rechtschutzvers. konnte mir natürlich keinen positiven Ausgang garantieren und da ich eine Selbstbeteiligung habe, hätte die Angelegenheit schlimmstenfalls noch teuer für mich werden können. Sie hatte aber einen sehr gute Rat, den ich an euch weitegeben möchte.
Die angeblich neutralen Anlaufstellen die in solchen Fällen helfen sollen, sind bekanntermaßen ja nicht immer so neutral wie man hofft und daher sollte ich mich an die KFZ-Schiedstelle der zuständigen Kreishandwerkerschaft wenden.
Dort kann man, sofern der KFZ-handel Mitglied ist, ein kostenloses Verfahren beantragen, in dem dann entschieden wird in wie weit die geforderte Summe rechtens ist. Dieses Verfahren muss im Vorfeld allerdings von einem wirklich unabhängigem Gremium genehmigt werden. In meinem Fall hätten selbige Leute leider erst wieder im September getagt, bis es dann zu einem Verfahren oder Entscheid kommen konnte, wäre es Anfang 2007 gewesen. Da ich mich nicht so lange mit der Auto-Firma herumärgern wollte, habe ich nach langem Überlegen die 700,00€ gezahlt und war an dem Tag trotz des Geldes endlich erleichtert die los zu sein.
Wenn man diese lange Zeit bei so einem Schiedsverfahren in Kauf nehmen möchte und kein Geld für einen RA oder
die geforderte Summe hat ist dieses Schiedsverfahren mit wirklich unabhängigen Prüfern eine gute Alternative.
Leider auch ohne Erfolgsgarantie, aber wenigstens hat man bei negativem Ausgang nicht noch mehr Kosten.

Re: Teures Leasing-Ende

Zitat:

Original geschrieben von Heido


Hier das Ende meiner Geschichte:
Meine RAin bei der Rechtschutzvers. konnte mir natürlich keinen positiven Ausgang garantieren und da ich eine Selbstbeteiligung habe, hätte die Angelegenheit schlimmstenfalls noch teuer für mich werden können. Sie hatte aber einen sehr gute Rat, den ich an euch weitegeben möchte.
Die angeblich neutralen Anlaufstellen die in solchen Fällen helfen sollen, sind bekanntermaßen ja nicht immer so neutral wie man hofft und daher sollte ich mich an die KFZ-Schiedstelle der zuständigen Kreishandwerkerschaft wenden.
Dort kann man, sofern der KFZ-handel Mitglied ist, ein kostenloses Verfahren beantragen, in dem dann entschieden wird in wie weit die geforderte Summe rechtens ist. Dieses Verfahren muss im Vorfeld allerdings von einem wirklich unabhängigem Gremium genehmigt werden. In meinem Fall hätten selbige Leute leider erst wieder im September getagt, bis es dann zu einem Verfahren oder Entscheid kommen konnte, wäre es Anfang 2007 gewesen. Da ich mich nicht so lange mit der Auto-Firma herumärgern wollte, habe ich nach langem Überlegen die 700,00€ gezahlt und war an dem Tag trotz des Geldes endlich erleichtert die los zu sein.
Wenn man diese lange Zeit bei so einem Schiedsverfahren in Kauf nehmen möchte und kein Geld für einen RA oder
die geforderte Summe hat ist dieses Schiedsverfahren mit wirklich unabhängigen Prüfern eine gute Alternative.
Leider auch ohne Erfolgsgarantie, aber wenigstens hat man bei negativem Ausgang nicht noch mehr Kosten.

Hallo!

Als Alternative zum "Leasing und die Probleme bei der Rückgabe" gibt es die Möglichkeit das Auto über das "Sale and Lease back" zu finanzieren. Hierbei kauft man das Auto zunächst selbst und verkauft es an die Leasingbank oder aber der Händler verkauft das Auto direkt an die Bank. Und im Anschluß "kauft" man das Auto dann ratenweise von der Bank zurück! Es wird dabei keinen Ärger bei der Fahrzeugrücknahme geben, da man sich selbst um den Verkauf kümmert und die KM-Laufleistung und der Pflegezustand zweitrangig sind. Wem das nicht zu stressig ist, kann Geldbeutel und Nerven schonen.

In diesem Beitrag (etwas weiter unten) habe ich das Modell vorgestellt

http://www.motor-talk.de/t1071675/f223/s/thread.html

Gruß

Hans-Jürgen

BMW X5 und 3.0 CSI (72`): http://mein.auto-treff.com/19675-1.bmw

Hallo

Die ING Car Lease hat Kriterien aufgestellt, was bei Rückgabe von deren Fahrzeugen zu akzeptieren ist und was nicht.
Diese Aufstellung habe ich als pdf angefügt.
Inwieweit dies Allgemeingültigkeit hat, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls scheint es mit den von roboprof zitierte Urteilen ganz gut zusammen zu passen.

Gruß
tolus

@tolus
Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

Ich kann hier nirgendwo ein angehängtes PDF-File endecken.

Noch ein versuch mit dem Upload. Ich hoffe es klappt diesmal...

hi & hallo ihr alle,

ich habe mir die ganzen texte nicht komplett durchgelesen, weil das ehrlich gesagt etwas müßig ist.

bitte nicht direkt drauf los hauen, aber vielleicht habe ich einen tipp:

man weiss doch, dass irgendwann das leasing ausläuft. also ungefähr vier wochen vorher mal beim freundlichen anfragen, was denn bei der rücknahme auf einen zukommt. wenn ihr bei einem vernünftigen partner geleast habt, dürfte es kein problem sein, wenn die dekra oder der tüv mal kurz eine "wie-leasing-rücknahme" macht.

mir wurde das vom verkäufer angeboten. hat mich keinen cent gekostet.

der tüv hat ein paar macken festgestellt, die ich dann bei einem karosseriebauer wegmachen ließ, da der mir die macken billiger weg gemacht hat.

bei der richtigen rücknahme bin ich dann mit dem alten protokoll wieder zu bmw. der tüv hat sich das auto noch mal angesehen ("kann ja noch was neues hinzugekommen sein"😉. war leider auch so, weil mir ein stein in die scheibe geflogen ist. war aber kein thema, da teilkasko das bezahlt hat.

sonst war alles in ordnung.

so war es für den verkäufer und für mich völlig stressfrei, weil beide seiten wussten, was kommt.

der verkäufer hat mir aber auch storys erzählt, wo sich einem die haare sträuben. auf der nachbar-bühne stand ein auto, wohl ein firmenwagen, der aussah wie sau.

ich denke, dass wenn man mit dem händler spricht, da so ein vorab-gutachten machbar ist. ich habe auch mal gefragt, was denn so ein auto haben darf, und mein verkäufer hat mir eben die regularien der bmw-bank kopiert. er meinte, wenn er mir das gibt, dann gibt es auch keinen stress. so war es dann auch. wenn mein jetziges auto ausläuft, werde ich das wieder so machen.

wenn es streit geben sollte, unterschreibt doch einfach die rücknahme nicht, sondern macht ein dekra-gutachten.

Zitat:

Original geschrieben von der-snert


wenn es streit geben sollte, unterschreibt doch einfach die rücknahme nicht, sondern macht ein dekra-gutachten.

Und was bringt das? DEKRA ist nicht der Vertragspartner unf für die Händler zählt ausschliesslich ihre eigene Begutachtung. Natürlich hat man die Möglichkeit ein eigenes Gutachten machen zu lassen und das dann gerichtlich oder auch aussergerichtlich durchzusetzen.

Vielleicht hättest Du das doch alles lesen sollen, denn es geht nicht um Firmenwagen, die aussehen "wie Sau" 😉, sondern um normale Gebrauchsspuren, die eben auftreten je nach Alter und km-Stand.

Glaub mal, wenn das alles so einfach wäre, hätten nicht viele diese Probleme.

Gruss Mad

PS: Deine Erfahrungen wären u.U. wertvoller gewesen, wenn Du etwas über bisherigen Fahrzeughersteller, Händlertyp und Leasinggeber geschrieben hättest.
Diese Versprechen, dass es keine Probleme bei der Rücknahme gibt, haben wir alle gehört.

Zitat:

Original geschrieben von der-snert


...mein verkäufer hat mir eben die regularien der bmw-bank kopiert. ...

Kannst Du die hier mal posten? Das wäre evtl. hilfreich für meine im Februar anstehende Leasingrückgabe.

Habe nun meinen ersten Leasingrückläufer hinter mir.
FAZIT: Konnte ebenfalls einen Abzockversuch umgehen.

Das Fahrzeug ließ ich extra beim Aufbereiter innen und Außen herrichten. Kleine Kratzer und Dellen bei Lacker entfernen.
Das Fahrzeug kam praktisch nach dem Behandlung wie am ersten Tag vom Band. Top-Zustand. Bestätigte auch der Lackfachmann.

Nun wollte man mir doch tatsächlich einen Ölverlust am LLK (Ladeluftkühler) anhängen und eine kaum sichtbare Delle in der Türe, die nur je nach Lichteinfall in der Halle auch nur durftig erkennbar war.
Schadensbetrag ca. 580€!!!

Hab mich gewehrt und auf die bestehende Euro-Plus deckung verwiesen. Man entgegnete mir, das die E+ nur bis zu einer bestimmten Laufleistung 100% leisten würde,und da meine Laufleistung "zu hoch" wäre gibt es nur 50% auf Kulanz!!!
Fahrzeug hatte aber nur 50TKM runter und war 2,5 Jahre alt.
E+ leistet bis 180 TKM und 8 Jahre Fahrzeugalter 100% für Lohn + Material.
Daslegte ich denen schriftlich vor. Dann war Ruhe!!!

Für die Beule ließ ich den Lacker antreten. Der fuhr das Fahrzeug aus der neonröhrenlicht Halle ins Tageslicht raus und siehe da; nix mehr war so richtig erkennbar. Also auch erledigt.
Alles versuchte ABzugsmasche meiner Meinung nach.

Gruß

P.s.: Der nächste Wagen geht in 4 Monaten zurück... mal sehen was mich dann erwartet.

Zitat:

Original geschrieben von Artago26


P.s.: Der nächste Wagen geht in 4 Monaten zurück... mal sehen was mich dann erwartet.

Beim gleichen Laden wie der Erste?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Beim gleichen Laden wie der Erste?

Nein.

Zwar habe ich beide Fahrzeuge vom selben regionalen BMW-Vermittler, jedoch hat er diese von versch. Pools bezogen.

Für den anderen muss ich leider bis nach München anreisen. Sind fast 600Km einfache Fahrt für mich... 🙁

Der erste ging an die regionale BMW-Vertragswerkstatt zurück.

Also ermutigend ist das ja alles nicht. Allerdings denke ich ist man bei anderen Fabrikaten auch nicht besser dran.
Aber was noch erschwerend dazu kommt ist ja, dass die Versuchen bei der Leasingrücknahme nochmal zwischen 500 und 2000 EUR zu generieren und dann das Auto in den Gebrauchtwagenverkauf geht, wo dann nochmal zwischen 2000 - 3500 EUR gerechnet werden. Genau an diesem Punkt erkennt man ziemlich schnell das hier die DM = EUR geworden ist und sich die Unternehmen an Leasing und Gebrauchtwagenverkauf gesundstoßen.

Re: Re: Teures Leasing-Ende

Zitat:

Original geschrieben von h.j.fueller


Hallo!

Als Alternative zum "Leasing und die Probleme bei der Rückgabe" gibt es die Möglichkeit das Auto über das "Sale and Lease back" zu finanzieren. Hierbei kauft man das Auto zunächst selbst und verkauft es an die Leasingbank oder aber der Händler verkauft das Auto direkt an die Bank. [/url]

Moin,

Sale and lease back ist nur das System, bei dem Du Dein eigenes Fahrzeug an die Leasingbank verkaufst und zurück kaufst. Ein Eintritt bei der Bestellung des Händlers ist kein SALB Geschäft.

Problem dabei ist aber ein weiteres, das Du bei dieser Konstellation mit einnem höhren Risikofaktor in der Kalkulation belegt wirst. I.d.R. orientieren sich die Leasinggesellschaften an sogenannten Objektbonitäten, wobei das SALB Konstrukt immer mit einer Abwertung um eine Stufe in Rechnung gebracht wird.

SALB ist so ziemlich die ungünstigste Variante die Du wählen kannst. Hat auch keinen Einfluss auf den zu zahlenden Restwert, da dieser immer nur als kalkulatorischer Restwert ausgeworfen wird und man lt Leasingerlass Fahrzeuge, bei denen der kalkulatorische Restwert niedriger als der Marktwert ist, mit der sogenannten 75/25 Berechnung abzurechnen hat, alles andere ist gesetzlich nicht zulässig.

Sogenannte Umtauschpreise dürfen nur bei neuem Geschäftsabschluss in Anrechnung gebracht werden.

Sollte der Marktwert unter dem kalk. Restwert liegen, so wird dieser (kalk. Restwert) in Anrechnung gebracht. Wenn man sich dann gar zu sehr querstellt, so wird i.d.R. das Andienungsrecht genutzt, wobei man kaum eine Möglichkeit hat den Kauf zu verweigern.

Re: Re: Re: Teures Leasing-Ende

Zitat:

Original geschrieben von TomHBG


Moin,

Sale and lease back ist nur das System, bei dem Du Dein eigenes Fahrzeug an die Leasingbank verkaufst und zurück kaufst. Ein Eintritt bei der Bestellung des Händlers ist kein SALB Geschäft.

Problem dabei ist aber ein weiteres, das Du bei dieser Konstellation mit einnem höhren Risikofaktor in der Kalkulation belegt wirst. I.d.R. orientieren sich die Leasinggesellschaften an sogenannten Objektbonitäten, wobei das SALB Konstrukt immer mit einer Abwertung um eine Stufe in Rechnung gebracht wird.

SALB ist so ziemlich die ungünstigste Variante die Du wählen kannst. Hat auch keinen Einfluss auf den zu zahlenden Restwert, da dieser immer nur als kalkulatorischer Restwert ausgeworfen wird und man lt Leasingerlass Fahrzeuge, bei denen der kalkulatorische Restwert niedriger als der Marktwert ist, mit der sogenannten 75/25 Berechnung abzurechnen hat, alles andere ist gesetzlich nicht zulässig.

Sogenannte Umtauschpreise dürfen nur bei neuem Geschäftsabschluss in Anrechnung gebracht werden.

Sollte der Marktwert unter dem kalk. Restwert liegen, so wird dieser (kalk. Restwert) in Anrechnung gebracht. Wenn man sich dann gar zu sehr querstellt, so wird i.d.R. das Andienungsrecht genutzt, wobei man kaum eine Möglichkeit hat den Kauf zu verweigern.

Hallo!

Wie in meinem Beitrag schon ausführlich beschrieben, lease ich keine Neuwagen über das SALB, sonder kaufe junge Gebrauchte mit einem ordentlichen Preisnachlass (mein jetziger X5 z.B.: fast 32 % Nachlass auf ein 5 Monate alten 3.0D mit 10.000 KM NP über 74.000 Kaufpreis war 50.500,-- incl. Anschlußgarantie für ein zusätzliches Jahr). Man muß dann allerdings akzeptieren, das man das Fahrzeug nicht zu 100 % auf seine Bedürfnisse konfigurieren kann und muß eventuell kleinere Kompromisse bei der Ausstattung usw. eingehen. Einen X5 Neuwagen bekam man mit maximal 10-12% Nachlass zu dieser Zeit.

Das Auto wurde dann an die Bank verkauft und wird jetzt über eine von mir gewünschte Laufzeit per monatlicher Rate zurückbezahlt. Der Bank ist die Laufleistung und der Zustand des Fahrzeuges egal. Ich muß das Auto, wie auch bereits erwähnt, am Ende (oder kann auch schon vorher) zurückkaufen. Oder ich handel eine Anschlußfinanzierung aus.

Ich kaufe das Auto meist aber schon vor Ablauf der Vertragsendes und vor Ablauf der Werksgarantie aus dem Vertrag heraus und verkaufe das Fahrzeug. Bisher immer mit gutem Gewinn! Wenn man natürlich kein Schnäppchen macht beim Einkauf, relativiert sich die Sache natürlich!!!

Der Selbstverkauf ist allerdings nicht für Jeden etwas und man hat natürlich auch das Risiko, einen Käufer zu finden. Aber meine Fahrzeuge waren bisher nie Ladenhüter. 🙂
Wenn man natürlich einen Exoten oder einen unverkäuflichen PKW fahren will, sollte man die Finger davon lassen. Solche Fahrzeuge lassen sich bestimmt beim Händler günstiger finanzieren, da der heilfroh ist, die Ladenhüter loszuwerden.

Wie die reine Verzinsung gegenüber den Leasingverträgen bei den Herstellern ist, interessiert mich nicht. Denn einen Nachlass von über 30 % räumt kein Vertragshändler beim Abschluss eines Leasing-Neuwagenvertrages ein. Und eine Anzahlung, die nach Vertragsende ebenfalls weg ist, gibt es beim SALB auch nicht. Deshalb ist die schlechtere Einstufung beim Risikofaktor egal!

Man muß natürlich auch beim SALB auf sein Auto auch etwas Acht geben, denn wer kauft schon ein verbeultes Raucher-Unfallfahrzeug mit 200.000 KM, wo ein Hund im Kofferrraum sein Unwesen getrieben hat? 🙂 Der Verkaufserlös hängt natürlich mit dem Nutzungsgrad und dem Allgemeinzustand zusammen.

Nur wird mir kein Bankangestellter wegen einer Lichtbeule in der Tür 580 Euro berechnen.

Mit einem so hohen Preisnachlass beim Kauf liegt man zu jeder Zeit mit dem Buchwert unter dem Marktwert, wenn es sich wie gesagt, um ein wertstabiles Modell handelt. Und die Bank hat bisher nie danach gefragt, ob der Marktwert höher liegt als der Buchwert. Auch wenn es sich um einen kalkulatorischen Restwert handelt. Die Bank sagt mir am Tag X, was ich auslösen soll und ich bezahle es. Was ich danach mit dem Auto mache, ist denen egal. Ob mit Gewinn oder Verlust verkauft wird, spielt keine Rolle. Von der 25/75 Berechnung hat noch nie Jemand gesprochen!

Ein schlechtes Finanzierungsmodell war es für mich jedenfalls noch nie. Denn wenn ich nach dem Verkauf des Fahrzeuges die entstandenen Kosten, also die gezahlten Raten und den erzielten Gewinn (Verkaufserlös ./. Auslösebetrag) gegeneinander aufrechne, und dann durch die Nutzungsdauer teile, komme ich auf eine monatlich Belastung, die mir kein normaler Leasingvertrag bieten kann. Umsonst fährt man mit dem SALB bestimmt nicht, aber wesentlich günstiger, wenn man es klug anstellt!

Gruß

Hans-Jürgen

BMW X5 und 3.0 CSI (72`): http://mein.auto-treff.com/19675-1.bmw