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Leasing-Ärger bei Rückgabe

Themenstarteram 10. April 2005 um 11:20

Liebe Community,

ich bin hier neu im BMW-Forum. Da ich bereits zwei Mal massiven Ärger bei der Rückgabe von Leasing-BMW (525 tds Touring und 530d Touring) hatte - beide Male nach dem identischen Strickmuster - frage ich mich, ob da Methode dahinter steckt.

Das Vorgehen in beiden Fällen (unterschiedliche Händler!) war wie folgt:

Rückgabe des Fahrzeugs war vollkommen problemlos, ca. zwei Wochen nach Rückgabe Übersendung eines Mängelprotokolls mit hohen Schäden (das erste Mal 1.700 DM, das zweite Mal ca. 1.800 €). Die Mängel bestanden in Kratzern in der Stoßstange (!), "abgefahrenen" Reifen (ca. 3,5 mm Profiltiefe), Steinschlag in der Windschutzscheibe, "demnächst" fälliger Ölwechsel, Rost an der Bremsscheibe u.ä.

Nach der Erfahrung beim ersten Mal habe ich bei der zweiten Rückgabe ein Rückgabeprotokoll anfertigen lassen (irgend ein Lehrling hat das Auto besichtigt). Dieses Protokoll wurde dann durch ein zweites Protokoll ergänzt - 10 Tage später angefertigt). Das erste Protokoll wäre angeblich nicht gültig, da es nicht "auf dem orginal BMW-Formular" ausgefüllt worden wäre (das ist kein Witz!).

Auf meine Weigerung hin, für diese angeblichen Mängel zu bezahlen, wurde ein Dekra-Gutachten (kostenfällig) in Auftrag gegeben, in dem weitere "Mängel" identifiziert wurden.

Weder der Händler war der Ansprechpartner für die "Schadenforderung" ("... das macht BMW-Leasing") noch die BMW-Leasing ("... wir machen nur das, was der Händler uns sagt")waren zuständig.

Mir ist es gelungen, über ganz massive Intervention beide Forderungen zurückzuweisen, das erste Mal mit Rechtsanwalt, das zweite Mal in Eigenregie.

Kennt Ihr ähnliche Händlerstrategien? Oder bin ich ein Einzelfall?

Beste Antwort im Thema

@m_otmar:

Ich unterstelle, dass Dein Fahrzeug in einem Zustand ist, wie es die AGB vorsehen und keine Schäden aufweist. In diesem Falle kannst Du das Risiko, von Deinem Händler "ausgezogen" zu werden, verringern, wenn Du ein paar Tips beherzigst:

 

1. AGB lesen, insb. Ziff XVI: Da ist der Zustand und das Procedere bei der Rückgabe festgelegt.

 

2. Nimm einen Zeugen mit - hierfür ist ein Freund besser geeignet als die Ehefrau (Würdigung des Zeugenbeweises vor Gericht!)

 

3. Auf ein Abnahmeprotokoll unmittelbar bei Rückgabe bestehen (Termin vereinbaren für Rückgabe) und das Protokoll mit km-Stand, Datum und Uhrzeit der Rückgabe versehen.

 

4. Wenn Du mit den Inhalten - angebliche Schäden - nicht einverstanden bist, das Abnahmeprotokoll auf keinen Fall unterschreiben!!. Deine Unterschrift stellt ein Anerkenntnis der festgestellten Schäden dar und wird zur Berechnung des angeblichen Minderwerts gegen Dich verwendet. Das gilt auch, wenn die "Schäden" normale und damit vertragsgemäße Abnutzungsspuren sind. Lass Dich in diesem Falle auch nicht mit einem Gutachten, das die AGB für den Fall der Nicht-Einigung vorsehen, unter Druck setzen. Auf den Kosten für die Gutachten bleibt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder eines Vergleichs in aller Regel der Händler sitzen, egal was in den AGB steht.

 

5. Angebliche "bald fällige" Ölwechsel, Rost an Bremsscheiben, abgefahrene Reifen (Ausnahme: weniger als 1,6 mm Profil) u.ä. sind keine Mängel, sondern vertragsgemäßer Verschleiss und begründen keinen Schadenersatz!

 

6. Lass Dir eine Kopie des Rückgabeprotokolls geben - wenn Du nicht unterschreibst, bitte um eine Kopie, um "eine Nacht darüber zu schlafen". Die Kopie ist wichtig, weil alle "Schäden", die nach diesem Protokoll noch festgestellt werden, zu Lasten des Händlers gehen.

 

7. Einige Tage nach der Protokollerstellung wird Dir der Händler dann eine Abrechnung schicken, in der der angebliche Minderwert berechnet wird. Hierzu dürfen keine Reparaturkosten (Thema: Neuzustand ist bei Rückgabe nicht geschuldet) herangezogen werden, sondern lediglich der merkantile Minderwert (d.h. die Minderung des aktuellen Fahrzeugwerts). Der Unterschied kann einige hundert Euro ausmachen!

 

Gib´uns einen Bericht, wie es gelaufen ist!

Ich drück´Dir die Daumen!

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Zitat:

Original geschrieben von emc2

Liebe Community,

ich bin hier neu im BMW-Forum. Da ich bereits zwei Mal massiven Ärger bei der Rückgabe von Leasing-BMW (525 tds Touring und 530d Touring) hatte - beide Male nach dem identischen Strickmuster - frage ich mich, ob da Methode dahinter steckt.

Das Vorgehen in beiden Fällen (unterschiedliche Händler!) war wie folgt:

Rückgabe des Fahrzeugs war vollkommen problemlos, ca. zwei Wochen nach Rückgabe Übersendung eines Mängelprotokolls mit hohen Schäden (das erste Mal 1.700 DM, das zweite Mal ca. 1.800 €). Die Mängel bestanden in Kratzern in der Stoßstange (!), "abgefahrenen" Reifen (ca. 3,5 mm Profiltiefe), Steinschlag in der Windschutzscheibe, "demnächst" fälliger Ölwechsel, Rost an der Bremsscheibe u.ä.

Nach der Erfahrung beim ersten Mal habe ich bei der zweiten Rückgabe ein Rückgabeprotokoll anfertigen lassen (irgend ein Lehrling hat das Auto besichtigt). Dieses Protokoll wurde dann durch ein zweites Protokoll ergänzt - 10 Tage später angefertigt). Das erste Protokoll wäre angeblich nicht gültig, da es nicht "auf dem orginal BMW-Formular" ausgefüllt worden wäre (das ist kein Witz!).

Auf meine Weigerung hin, für diese angeblichen Mängel zu bezahlen, wurde ein Dekra-Gutachten (kostenfällig) in Auftrag gegeben, in dem weitere "Mängel" identifiziert wurden.

Weder der Händler war der Ansprechpartner für die "Schadenforderung" ("... das macht BMW-Leasing") noch die BMW-Leasing ("... wir machen nur das, was der Händler uns sagt")waren zuständig.

Mir ist es gelungen, über ganz massive Intervention beide Forderungen zurückzuweisen, das erste Mal mit Rechtsanwalt, das zweite Mal in Eigenregie.

Kennt Ihr ähnliche Händlerstrategien? Oder bin ich ein Einzelfall?

Wir erleben gerade das von dir beschriebene Verfahren und sind gerade am Anfang. Kannst du uns mit deinen Fakten helfen, diese Situation richtig anzugehen? Danke

am 4. November 2009 um 18:05

Die richtige und wahrscheinlich auch die beste Entscheidung ist vor der Rückgabe eine geeignete Meisterwerkstatt aufzusuchen (natürlich nicht jede) und sofort erklären, dass demnächst die Leasingrückgabe ansteht.

Ich hatte einen ähnlichen Fall mit meinem BMW X5. Rückgabeprotokol mit Vollaustattung: Stoßstange, Steinschlag, Kratzer, Öl, usw....

Die Probleme werden Punkt für Punkt von der Werkstatt abgearbeitet und man spart dabei eine Menge Geld.

Und die Abgabe beim BMW-Händler verlief einwandfrei zu 100%.

Kann ich jedem nur empfehlen!!!

P.S. Die Werkstatt, die das gemacht hat kommt aus Berlin und heißt Pinguin Mobile Tradition.

Jetzt haben sie sogar eine Seite extra dafür eingerichtet:

www.leasingrueckgabe-berlin.de

Zitat:

Original geschrieben von siemlert

 

Jetzt haben sie sogar eine Seite extra dafür eingerichtet:

www.leasingrueckgabe-berlin.de

Sehr informativ ist die Seite aber noch nicht :p

am 8. Oktober 2011 um 16:09

BMW LEASING - NIE MEHR ! Dringende Empfehlung an alle Leser !!!!!

Leider muß ich sagen, daß meine Erfahrung mit BMW extrem schlecht sind.

Hier ist der Kunde tatsächlich der Dumme.

Soll tatsächlich für "schwitzende Stelle" am Motor bezahlen ...

 

BMW reagiert gar nicht auf Anschreiben von mir bzw. Anwalt und schickt jetzt nach 6 Monaten den Mahnbescheid in Haus - heute angekommen.

Wer kann mir dabei noch helfen, wie würdet Ihr vorgehen ? Ich kann und werde das so nicht hinnehmen - unter keinen Umständen.

Beste Grüße

 

Maximilian Scharf

Anbei mein Schriftverkehr mit BMW: (Genießen Sie diese Impertinenz !)

Beginnt mit zweitem Schreiben an sog. Schlichtungsstelle - Adresse ist von Dipl Ing. der bei BMW beschäftigt ist, namentlich aber nicht genannt werden möchte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf Grund eines Hinweises einer Ihrer Mitarbeiter wende ich mich in unten genannter Angelegenheit nun auch an Sie und die Verbraucherschutzzentrale bzw.werde mit allen Mitteln versuchen das Ganze öffentlich zu machen.

 

Ich habe wie Sie im Schreiben an BMW unten entnehmen können mein Fahrzeug im März bei Ihrem Händler in Kleve zurückgegeben. Mittlerweile habe ich dort auch einen Anwalt eingeschalten müssen, da Ihr Unternehmen nur in standardisierter Form auf meine Schreiben reagiert - leider hat man als nun ehemaliger Kunde den Eindruck als würde man sich in Ihrem Haus in keinster Weise um Anschreiben von Kunden etc. kümmern und einfach darauf zu vertrauen, dass sich der Kunde nicht traut gegen Ihr Haus Einwände zu erheben. Ich bin darüber sehr enttäuscht und auch Mitarbeiter Ihrer BMW Bank, mit denen man Tel., können das Verhalten Ihres Hauses nicht nachvollziehen.

 

Anbei mein erstes Anschreiben an Ihr Haus.

 

Mit besten Grüßen

 

M. Scharf

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Erstes Schreiben an BMW:

 

BMW Financial Services

80787 München

 

Betrifft Rechnungsnummer: 201103-131283 - Kundennummer: 559785

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gestern erreichte mich Ihre Abrechnung zu o. g. Vorfall und ich teile Ihnen hiermit mit, dass

ich mit diese Abrechnung so nicht aktzeptiere und Ihnen hiermit auch die Einzugsermächtigung entziehe.

 

Das Abnahmeprotokoll dass ich nur unter Vorbehalt unterschrieben habe, siehe Kopie, weist sog. Mängel an diesem Fahrzeug auf, die nicht einer Beschädigung entsprechen sondern auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.

 

Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).

 

Ich könnte Ihnen an dieser Stelle noch mehrere dutzend Urteile über kleinere „Kratzer“ etc. an Leasingrückläufern bzw. über Rechte und Pflichten von Leasingnehmer und –gebern mit aufführen, denke aber Sie kennen diese.

 

Es war mir trotz schriftl Anfrage im Autohaus nicht möglich, das Auto zu kaufen – ich bekam darauf und auf die Frage nach anderen Fahrzeugen keine Antwort – verstehe ich das Verhalten des Autohauses nicht.

Da ich vor der Rücknahme im treuen Glauben an eine faire Abwicklung zum Händler gekommen bin, war ich um so überraschter, als ich dieses Protokoll zu sehen bekam und habe Herrn Graß, den Verkäufer auch darauf hingewiesen, dass ich damit nicht einverstanden bin. Dieser erklärte mir, wenn ich jetzt nicht unterschreibe, würde ein wesentlich größerer Betrag auf mich zukommen.

Das wollte ich natürlich erst einmal abwenden.

 

Zum Zustand des Fahrzeugs bei Abgabe am 11.03.11 mit Hr. Graß in Kleve:

Fahrzeug wies keine Beschädigungen auf, die über normale Gebrauchspuren hinausgehen !

Die Abdeckkappe – Abschleppöse vorne fehlte – als einziger Mangel.

Die Bezeichnung: Lackierung fleckig löste sich dort vor Ort eigentlich schon auf, als man mit einem

Tuch über einen der Flecken, die in der hauseigenen Waschanlage nicht entfernt wurden wischte

und festgestellt hat, das ist ein Schmutzfleck, der nach einer Fahrt von über 400 km von meinem Wohnort bis nach Kleve entstanden ist, sich leicht entfernen ließ.

Über ein „Schwitzen“ des Motors bei normaler Abnutzung (Ölfeucht), denke ich müssen wir nicht verhandeln – das ist Aufgabe Ihrer Techniker, so etwas zu vermeiden.

Ich habe dieses Fahrzeug, da ich es sehr gerne gefahren bin, auch sehr sorgfältig behandelt und gepflegt – wie bereits erwähnt, wollte ich diese evtl. auch kaufen !

Ich war zwei Wochen vor Abgabetermin bei einem Karosseriebetrieb in Lüneburg und der dortige

KFZ Meister bestätige mir auf die Anfrage den einwandfreien Zustand eines dreijährigen Fahrzeugs, dessen Gebrauchspuren nicht über die Norm gehen. Dieser wird das selbstverständlich bestätigen.

In der Anlage finden Sie Ihre Protokolle etc. als Kopie.

 

Gerne erwarte ich Ihre Antwort und hoffe, das wir diesen Fall auf dieser Ebene bereits geklärt bekommen.

 

 

 

 

 

 

Tja,

leider kein Einzelfall, eine Bekannte von mir hatte bei der Rückgabe ihres BMW 1 ( Geschäftsleasing ) auch Ärger wegen Kratzern und anderer Kleinigkeiten die zu horrenden Schäden aufgepustet wurden.

Anscheinend versucht man bei den Händlern, durch solche unseriösen Praktiken den fehlenden Umsatz auf zu fangen:eek:

BMW fährt meine Bekannte seitdem nicht mehr. Auf die Art und Weise kann man sich wunderbar die Kundschaft verprellen:D

Mennzer:p

am 14. Januar 2012 um 6:23

Nach diversen Leasing Erfahrungen muss ich mal eine Lanze für BMW brechen - das waren die einzigen mit denen ich noch keinen Stress hatte. In aller Regel wurde zur Leasingrücknahme auf Kosten des Autohauses ein unabhängiger Sachverständiger mit der Begutachtung beauftragt, der jeweils die Begutachtung in meinem Beisein vorgenommen hat. Bislang waren alle Rückgaben fast schon über sauber und die Abrechnung der, natürlich auch schon mal vorkommenden Schäden, war immer auf der Basis der BMW Richtlinien (die ich auch völlig problemlos ausgehändigt bekam). Bei den Schäden wurden ebenso jedes Mal nur der Nutzanteil und nicht die Realkosten der Reparatur berechnet.

Und um es ganz konkret zu machen: die letzte Rückgabe war ein 520dA beim Autohaus STADAC in Ahrensburg. An der Stelle auch ein persönliches Lob an Herrn Petersen dort.

am 2. März 2012 um 10:21

hatte früher öfters Leasingwagen, nicht nur BMW, auch Mercedes. Die Praxis bei der Rückgabe teuren Stress zu machen ist alt und nach wie vor sehr verbreitet. Ich hab mich vom Thema Autoleasing komplett verabschiedet!

Ich fange wegen dieser uralten Praxis bei der Rückgabe garnicht erst mit dem Leasing an.

Hatte bislang 3 mal einen 5er BMW über die NL Stuttgart und Dreieich, als auch einen Phaeton über VW Fellbach geleast. Ich hatte bei den Rückgaben NIE Ärger und es wurde auch nie versucht, Mich über den Tisch zu ziehen - im Gegenteil. Die Abnahme erfolgte in den Autohäusern jeweils per DEKRA. Die faire Verfahrensweise wurde auch nicht unterbrochen, indem von vornherein klar war, dass ich keinen Anschlusswagen mehr nehmen würde. Es gibt klare Rechtsprechung zum Thema normale Abnutzung. Daher kann ich es nicht verstehen, wenn das Autohaus so verfährt wie im Threat beschrieben. Vor Gericht unterliegt das Autohaus oder lenkt davor noch ein, wenn derSachverhalt wirklich so ist wie beschrieben.

Dieser Thread ist über 7 Jahre alt, denke in dieser zeit hat sich einiges verändert.

In der Tat ... mittlerweile habe wir ein eigenes Forum, in dem Leasingthemen besprochen werden.

Bitte HIER weiterer Leasingthemen sprechen.

Trotzdem ein Lob für eine erfolgreiche Verwendung der Suchfunktion zur Detektion dieses Threads. Das machen nicht viele User :)

Gruß

Zimpalazumpala

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