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Leasen über befreundeten Unternehmer

Hallo,

mein Kumpel ist Geschäftsführer eines mittelgroßen Unternehmens. Er hatte mir mal seine gewerblichen Leasing-Konditionen zum Vergleich geschickt. Als Privatperson bekomme ich nicht annähernd solche Konditionen - das war mir aber schon klar.

Wenn ich ihm jetzt das Angebot mache, dass ich gerne zu seinen gewerblichen Konditionen über seine Firma einen Leasing-Vertrag abschließen möchte, wo könnte da der Haken sein. Will ja unsere Freundschaft damit nicht belasten.

Ich könnte mir vorstellen, dass ich ihm ALLE 36 Leasing-Raten vorab auszahle plus eine schriftliche Bestätigung, dass ich für alle Kosten bei der Wagenrückgabe hafte.

Was müsste ich noch beachten? Was gibt es für Gründe, die meinen Kumpel als Gewerblicher dagegen haben könnte?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Coestar schrieb am 7. April 2017 um 08:50:56 Uhr:


Diese Berechtigungsscheine darfst Du nur an Mitarbeiter rausgeben. Kommt heraus, dass Du Dich nicht daran hälst bist Du einen Firmenvertrag i.d.R. los.

Genau. Volvo (oder wer auch immer) verzichtet auf einen Kunden, der regelmäßig eine größere Menge Fahrzeuge abnimmt und schickt ihn zum Wettbewerber, nur weil der Kunde sich erdreistet, ein zusätzliches Fahrzeug zu kaufen, dass nicht betrieblich genutzt wird. Autohersteller sind keine von Beamten geführte Staatsunternehmen.

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Zitat:

@killemann schrieb am 6. April 2017 um 19:24:07 Uhr:



Zitat:

@nokinok schrieb am 6. April 2017 um 16:30:53 Uhr:


Vielen Dank bisher für eure Antworten. Letztendlich spreche ich dann mal mit meinem befreundeten Unternehmer, wie er das sieht. Mitgesellschafter gibt es nicht; Insolvenz ist nicht in Sicht, aber trotzdem gute Hinweise von euch in diese Richtungen.

Verbuchen meiner Zahlungen ist in der Tat schwierig. Eventuell geht was über Anmietung eines Objektes o.ä. Ich denke mit etwas Kreativität wird das schon was.

Da werden deine Kontodaten hinterlegt und fertig. Dann wird nichts vom
Unternehmer bezahlt ,sondern gleich von deinen Konto.

Danke. Endlich jemand der es versteht.

Dann viel Spass bei der nächsten BP. 😁

Was hat das Finanzamt damit zu tun, wenn die Raten gar nicht über die Konten der Firma abgebucht werden?

Sollten die Raten allerdings tatsächlich über ein Konto der Firma laufen, wird das dann wirklich heikel. Letztlich spielen da aber noch einige Dinge mit rein, die man gar nicht weiter beurteilen kann, wenn man nicht alle Umstände kennt.

Zitat:

@f355 schrieb am 6. April 2017 um 15:11:31 Uhr:



Wenn es dem Hersteller nicht relativ egal wäre, würde er diese Möglichkeit nicht so anbieten, wie er sie anbietet und er würde sich auch nicht damit zufriedengeben, einen Stempel und eine Unterschrift auf ein - von ihm - vorgegebenes Formular zu klatschen.

Das würde er eine Zulassung auf die Firma zur Bedingung machen oder eine Kopie des Arbeitsvertrags verlangen.

Bei Ford war letztes Jahr eine Aktion mit Gewerberabatten wo dann ein Foto mit den Werbeaufdrucken verlangt wurde. Schnell was auf eine Seite gepappt, Bild gemacht und Aufkleber wieder runter und gut ist es. 😁 Oder Photoshop.

Nur das ein Unternehmen offiziell ein Auto least und dann weiterreicht ist ein steuerliches Minenfeld.
Dürfte dann unter Firmenfahrzeug laufen bei entsprechender Besteuerung für Privatnutzung.

Spätestens bei einer Buchprüfung dürfte das aber ein Aufhänger werden um genauer zu prüfen als Üblich.

Ihr verwechselt immer die gewerblichen Konditionen der Hersteller und Leasing und die Absetzbarkeit beim Finanzamt.

Wenn ein Unterneher, Gewerbetreibender zu Gewerbekonditionen least, heißt das nicht, das das Fahrzeug auch als Betriebsausgabe beim FA geltend gemacht wird.

Ich war selbständig und hatte auch ein Cabrio für privat aber mich selber zu Gewerbekondition, selbstverständlich aber nicht als Betriebsausgabe buchen lassen.

Es lässt sich ganz bestimmt was machen. Der Unternehmer hat hier zumindest die Sicherheit, die Raten im Voraus zu bekommen. Steuerberater fragen. Auch den Händler kann man fragen, vielleicht reicht hier ein ähnliches Dokument, dass der TE freiberuflich/beratend für die Firma tätig ist, um deren Konditionen zu bekommen...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. April 2017 um 19:29:04 Uhr:


Auch der Abschluss der Versicherung direkt auf den TE ist bei den meisten Versicherungen kein Problem - Halter und VN müssen nicht identisch sein.

bei den Versicherungen nicht, bei der Leasingbank unter Umständen schon....
Persönlich würde ich dann auch ein Versicherungspaket mitleasen, denn in den meisten Leasingverträgen steht ja auch drin zu welchen Konditionen versichert werden muss (Maximale SB in VK) und ggf. muss ja auch eine GAP Deckung dazu. Mir wäre es zu heikel, wenn der "Freund" dann bei der Versicherung irgendeinen Schmuh gemacht hat und die Vollkasko die Deckung entsagt..

@benprettig: das man auch als Gewerbetreibender zu gewerblichen Konditionen auch ein Auto über die Firma besorgen kann mit der Anweisung an den Steuerberater diese Kosten als "Privatausgabe" und somit nicht steuerlich absetzbar zu buchen ist kein Problem.
Aber das Erhöht die Privat-Entnahme aus dem Betriebsvermögen durch den Inhaber, was je nach Firmierungsform auch das Thema EK Steuer betrifft.
Bei diesem Konstrukt musst Du dir noch vorstellen, dass Du den Wagen dann noch Deinem Kumpel übergibts:

Die Rechnung für den Unternehmer wäre:
Zahle mir die Leasingrate, etwaige steuerliche Mehrbelastungen, die Versicherung und die Steuer für das Auto....

Kurzum: Ich würde sowas nicht machen - gerade nicht, wenn der Freund keine Not hat ein Auto auch so zu bekommen.

Aus eigener Erfahrung gibt es bei Volvo (dürfte überall so sein) über den sogenannten Dienstwagenberechtigungsschein die Möglichkeit die Gewerbekonditionen an Mitarbeiter weiterzugeben. Hierfür bestätigt die Firma dass das Unternehmen einen Fuhrpark in Größe X hat (dadurch wird auch der Rabatt bestimmt) und Mitarbeiter Y die Berechtigung hätte einen Dienstwagen zu fahren. Damit bekommt man dann auch für die private Anschaffung den Flottenrabatt, bestätigt aber auch dass das Fahrzeug zu mehr als 50% dienstlich genutzt wird und stimmt zu dass Volvo dies kontrollieren darf... machen sie in der Praxis aber wohl nicht.

Kaufvertrag, Bezahlung und alles andere läuft dann über den Mitarbeiter und taucht nicht in den Büchern auf.

ABER: insbesondere beim Leasing sind die Raten dann weiterhin etwas höher als sie wären wenn das Fahrzeug auf das Unternehmen zugelassen werden würde. Ich war im letzten Jahr an der Position (Abschaffung Dienstwagen für Car Allowance) und kam am Ende mit einer komplett privaten Lösung sogar noch minimal besser weg.

Bei der Variante die du da geplant hast kannst du zwar problemlos "an den Büchern vorbei" die Konditionen nutzen, dein Kumpel riskiert da aber Probleme mit dem Hersteller. Im schlimmsten Fall wird daraus ein Betrug mit allen unangenehmen Folgen die dazugehören können.

Diese Berechtigungsscheine darfst Du nur an Mitarbeiter rausgeben. Kommt heraus, dass Du Dich nicht daran hälst bist Du einen Firmenvertrag i.d.R. los.

Zitat:

@Coestar schrieb am 7. April 2017 um 08:50:56 Uhr:


Diese Berechtigungsscheine darfst Du nur an Mitarbeiter rausgeben. Kommt heraus, dass Du Dich nicht daran hälst bist Du einen Firmenvertrag i.d.R. los.

Genau. Volvo (oder wer auch immer) verzichtet auf einen Kunden, der regelmäßig eine größere Menge Fahrzeuge abnimmt und schickt ihn zum Wettbewerber, nur weil der Kunde sich erdreistet, ein zusätzliches Fahrzeug zu kaufen, dass nicht betrieblich genutzt wird. Autohersteller sind keine von Beamten geführte Staatsunternehmen.

🙄 es geht nicht darum, dass der Inhaber oder einer der Angestellten den Wagen privat nutzt - es geht darum, dass ich das Konstrukt für Firmenfremde/Dritte anbiete.

Dreh das Rad weiter: Ich biete demnächst an, dass ich gegen einen Einmalbeitrag X überm eine Firma die Sonderkonditionen an X-beliebige Menschen raushaue....

Ich habe mit der VAG bzgl. eines Großkundenvertrags verhandelt - da ging es auch um ein Konstrukt, wo sich andere Gewerbetreibende bedienen könnten - das wird explizit abgelehnt.

Mich würde mal interessieren, um welche Marke und um welche Ersparnis es sich überhaupt handelt!

Zitat:

@nokinok schrieb am 6. April 2017 um 13:21:54 Uhr:



Wenn ich ihm jetzt das Angebot mache, dass ich gerne zu seinen gewerblichen Konditionen über seine Firma einen Leasing-Vertrag abschließen möchte, wo könnte da der Haken sein. Will ja unsere Freundschaft damit nicht belasten.
Was müsste ich noch beachten? Was gibt es für Gründe, die meinen Kumpel als Gewerblicher dagegen haben könnte?

TE,
über diese Sätze aus deinem Eröffnungsbeitrag solltest Du mal so richtig nachdenken.

Dein Kumpel soll sich Gedanken machen, wie Du für dein Auto beim Leasing sparen kannst. Auf sein Risko!
Denn jeder bisherige Vorschlag hier geht ausschließlich auf seine Kappe. Wenn was nicht so funzt, wie Du dir das vorstellst, ist er und nur er für die Folgen verantwortlich.

Ich würde einem Freund niemals auch nur ansatzweise ein solch unmoralisches Angebot machen.
Entweder habe ich selbst die Kohle und zahle ein paar Euronen mehr, oder ich verzichte auf die Karre.

Es soll tatsächlich Menschen geben, die sowas für ihre Freunde machen.

Ich kenne das Konstrukt so, dass ein Gewerblicher mit Zugriff auf Großkundenkonditionen ein Fahrzeug least, und das mit einem Minimalaufschlag an einen Dritten vermietet, als Langzeitmiete, solange wie das Leasing halt läuft.

Der Steuerberater hatte nix dagegen, der Leasinggeber hat auch kein Problem. Was anderes machen Autovermieter ja auch nicht. Zu welchen Konditionen das Fahrzeug vermietet wird, ist ja die unternehmerische Entscheidung desjenigen, der vermietet. Das Ausfallrisiko der Miete trägt natürlich der Vermieter, womit wir beim Thema Ehrlichkeit in einer Freundschaft sind. Aber wie eingangs gesagt, gibt es sowas durchaus noch 😉

mfg, Schahn

Da wird aber wohl die Versicherung einen deftigen Aufschlag nehmen und hin ist der Vorteil des günstigen Leasings.

Ich denke mal wenn das alles so easy wäre dann wäre die Welt voller solcher Konstrukte aber mir ist persönlich kein einziger bekannt.

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