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Leasen über befreundeten Unternehmer

Themenstarteram 6. April 2017 um 11:21

Hallo,

mein Kumpel ist Geschäftsführer eines mittelgroßen Unternehmens. Er hatte mir mal seine gewerblichen Leasing-Konditionen zum Vergleich geschickt. Als Privatperson bekomme ich nicht annähernd solche Konditionen - das war mir aber schon klar.

Wenn ich ihm jetzt das Angebot mache, dass ich gerne zu seinen gewerblichen Konditionen über seine Firma einen Leasing-Vertrag abschließen möchte, wo könnte da der Haken sein. Will ja unsere Freundschaft damit nicht belasten.

Ich könnte mir vorstellen, dass ich ihm ALLE 36 Leasing-Raten vorab auszahle plus eine schriftliche Bestätigung, dass ich für alle Kosten bei der Wagenrückgabe hafte.

Was müsste ich noch beachten? Was gibt es für Gründe, die meinen Kumpel als Gewerblicher dagegen haben könnte?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Coestar schrieb am 7. April 2017 um 08:50:56 Uhr:

Diese Berechtigungsscheine darfst Du nur an Mitarbeiter rausgeben. Kommt heraus, dass Du Dich nicht daran hälst bist Du einen Firmenvertrag i.d.R. los.

Genau. Volvo (oder wer auch immer) verzichtet auf einen Kunden, der regelmäßig eine größere Menge Fahrzeuge abnimmt und schickt ihn zum Wettbewerber, nur weil der Kunde sich erdreistet, ein zusätzliches Fahrzeug zu kaufen, dass nicht betrieblich genutzt wird. Autohersteller sind keine von Beamten geführte Staatsunternehmen.

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am 6. April 2017 um 11:30

Zitat:

@nokinok schrieb am 6. April 2017 um 13:21:54 Uhr:

 

Was müsste ich noch beachten? Was gibt es für Gründe, die meinen Kumpel als Gewerblicher dagegen haben könnte?

http://fragenantworten.info/Verschieden/Was-ist-Kumpanei.php

Dein " Kumpel" kann richtig Ärger mit dem Finanzamt bekommen, das ganze nennt sich Steuerbetrug.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 6. April 2017 um 13:30:40 Uhr:

Zitat:

@nokinok schrieb am 6. April 2017 um 13:21:54 Uhr:

 

Was müsste ich noch beachten? Was gibt es für Gründe, die meinen Kumpel als Gewerblicher dagegen haben könnte?

http://fragenantworten.info/Verschieden/Was-ist-Kumpanei.php

Dein " Kumpel" kann richtig Ärger mit dem Finanzamt bekommen, das ganze nennt sich Steuerbetrug.

Da muss man aber erst einmal einen Sprachkurs belegen, um das zu verstehen ... :rolleyes:

Zitat:

@nokinok schrieb am 6. April 2017 um 13:21:54 Uhr:

Hallo,

mein Kumpel ist Geschäftsführer eines mittelgroßen Unternehmens. Er hatte mir mal seine gewerblichen Leasing-Konditionen zum Vergleich geschickt. Als Privatperson bekomme ich nicht annähernd solche Konditionen - das war mir aber schon klar.

Wenn ich ihm jetzt das Angebot mache, dass ich gerne zu seinen gewerblichen Konditionen über seine Firma einen Leasing-Vertrag abschließen möchte, wo könnte da der Haken sein. Will ja unsere Freundschaft damit nicht belasten.

Ich könnte mir vorstellen, dass ich ihm ALLE 36 Leasing-Raten vorab auszahle plus eine schriftliche Bestätigung, dass ich für alle Kosten bei der Wagenrückgabe hafte.

Was müsste ich noch beachten? Was gibt es für Gründe, die meinen Kumpel als Gewerblicher dagegen haben könnte?

Unsere Mitarbeiter (und der eine oder andere Freund) nutzen unsere Sonderkonditonen auch für ihre privaten Fahrzeuge. Wir bestätigen gegenüber dem Hersteller/Händler, dass sie das Fahrzeug auch dienstlich nutzen - was sie nicht tun - und sie bekommen vom Händler dieselben Konditionen, die auch wir bekommen.

Der Händler hat uns ein Formular überlassen, in dem sinngemäß steht.........."hiermit bestätigen wir, dass das von Herrn/Frau XYZ zu Sonderkonditonen erworbene und auf ihn/sie zugelassene Fahrzeug auch dienstlich genutzt wird". Stempel und Unterschrift........fertig. Dem Hersteller ist das relativ egal. Das Kind muss halt einen Namen haben. Hauptsache ist doch, dass ein Auto mehr verkauft wird.

In unserem Fall geht es zwar immer um Barkauf und man verpflichtet sich, das Fahrzeug mindestens 6 Monate zu behalten. Beim leasen wird das sicher nicht anders ablaufen.

Dein Freund muss aber mitmachen. Den genauen Ablauf dieser kleinen "Gaunerei" wird dir ggf. sicher der zuständige Händler erklären. ;)

Warum ist das Steuerbetrug??? Steht da irgendwas davon, dass das Unternehmen die Leasingkosten als Betriebsausgabe absetzen möchte?

Gibt gleichwohl hier mehrere Risiken: Was macht der TE, wenn der Geschäftsführer nicht mehr GF ist? Was macht er, wenn das Unternehmen in die Insolvenz gehen sollte? Was macht der GF, wenn die Inhaber des Unternehmens von dem Deal erfahren und den gar nicht gut finden? Z.B. weil die Leasinggesellschaft Wind davon erhalten haben und nun keine anständigen Konditionen mehr machen? Und dazu sich etwas getäuscht vorkommen, denn die Konditionen hätten die doch bei Kenntnis des Sachverhaltes nicht gewährt - könnte man durchaus als Betrug ansehen.

"Dem Hersteller ist das relativ egal." - Echt, dann schreibt dem Hersteller doch mal, dass die Fahrzeuge überhaupt nicht dienstlich genutzt werden und er sozusagen verarscht wird.

Egal ist es nur dem Händler, der bei der kleinen "Gaunerei" mitmacht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. April 2017 um 14:56:07 Uhr:

"Dem Hersteller ist das relativ egal." - Echt, dann schreibt dem Hersteller doch mal, dass die Fahrzeuge überhaupt nicht dienstlich genutzt werden und er sozusagen verarscht wird.

Egal ist es nur dem Händler, der bei der kleinen "Gaunerei" mitmacht.

Wenn es dem Hersteller nicht relativ egal wäre, würde er diese Möglichkeit nicht so anbieten, wie er sie anbietet und er würde sich auch nicht damit zufriedengeben, einen Stempel und eine Unterschrift auf ein - von ihm - vorgegebenes Formular zu klatschen.

Wenn es dem Hersteller völlig egal ist, warum möchte er dann die Erklärung?

Zitat:

@f355 schrieb am 6. April 2017 um 15:11:31 Uhr:

 

Wenn es dem Hersteller nicht relativ egal wäre, würde er diese Möglichkeit nicht anbieten und er würde sich nicht damit zufriedengeben, einen Stempel und eine Unterschrift auf ein - von ihm - vorgegebenes Formular zu klatschen.

Woher willst du wissen dass das Formular vom Hersteller ist?

Dieser gibt in vielen Fällen nur Richtlinien, damit alles im "Corporate Design" ist. Inhalt der Drucksachen liegt dann meist in Händlerverantwortung.

(Gewisse Bestell- und Kaufformulare, sowie Wartungsvorgaben sind natürlich außen vor...)

1. Der Hersteller bietet Firmenkunden und seinen Mitarbeitern - ab einem bestimmten Fahrzeugbestand - Sonderkonditionen.

2. Der Händler muss dem Hersteller den Verkauf an einen Firmenkunden nachweisen und als Nachweiß gilt das ausgefüllte, abgestempelte und unterschriebene Formular.

3. Wird der Händler kein Formular verwenden, das nicht revisionssicher ist und unter Umständen zur Rückzahlung der gewährten Sonderkonditionen führt.

4. Wollte ich nur aufzeigen, dass es für den TE unter bestimmten Voraussetzungen und etwas Kreativität, durchaus die Möglichkeit gibt, die Konditionen seines Kumpels auch für sein privates Fahrzeug zu nutzen.

5. Geht es hier um den Kauf eines Autos. Im Prinzip nichts anderes, wie der Kauf einer Wurstsemmel.

Wie soll denn das "private Geld" verbucht werden?

Die Raten und alle Kosten laufen offiziell als Betriebsausgabe, da du kein AN der Firma bist müsste dir dein Kumpel für alle Ausgaben eine entsprechende Rechnung erstellen, wüsste nicht, unter welcher Rubrik das vernünftig und plausibel zu verbuchen wäre.

Themenstarteram 6. April 2017 um 14:30

Vielen Dank bisher für eure Antworten. Letztendlich spreche ich dann mal mit meinem befreundeten Unternehmer, wie er das sieht. Mitgesellschafter gibt es nicht; Insolvenz ist nicht in Sicht, aber trotzdem gute Hinweise von euch in diese Richtungen.

Verbuchen meiner Zahlungen ist in der Tat schwierig. Eventuell geht was über Anmietung eines Objektes o.ä. Ich denke mit etwas Kreativität wird das schon was.

Meiner Meinung nach müsste Dein Freund bereit sein einen gewerblichen Leasingvertrag für ein Auto abzuschließen, was er aber gegenüber dem Finanzamt als Privatausgabe darstellt und es dann Dir zur Verfügung zu stellen. Eine Zulassung oder Versicherung auf Dich ist mit Sicherheit auch nicht möglich - somit zahlt Dein Freund, Leasing, Steuer und Versicherung - bekommt jedes Knöllchen und hat im Leasingvertrag meist drin stehen, dass er den Wagen nicht an Dritte weitergibt....fraglich ob er nach dieser Ansicht dazu Bock hat.

Diese ganze Gezumpel wäre mir zu viel drum herum.

Was ich schon des Öfteren gesehen habe sind alte Werksmitarbeiter von Konzernen, die beim Kauf Supersonderkonditionen haben und die stellen dann schon mal diese Konditionen gegen einen "Freundschaftsdienst" zur Verfügung. Dann wird das Auto 6 Monate auf den Werksmitarbeiter zugelassen und dann umgeschrieben - das wissen sogar die in der Nähe arbeitenden Autoverkäufer, wenn Sie meinen Angestellten die EVB Daten diktieren. Die dahinter stehenden Verträge sind alles Schubladenverträge für den äußersten Notfall.

Zitat:

@nokinok schrieb am 6. April 2017 um 16:30:53 Uhr:

Vielen Dank bisher für eure Antworten. Letztendlich spreche ich dann mal mit meinem befreundeten Unternehmer, wie er das sieht. Mitgesellschafter gibt es nicht; Insolvenz ist nicht in Sicht, aber trotzdem gute Hinweise von euch in diese Richtungen.

Verbuchen meiner Zahlungen ist in der Tat schwierig. Eventuell geht was über Anmietung eines Objektes o.ä. Ich denke mit etwas Kreativität wird das schon was.

Da werden deine Kontodaten hinterlegt und fertig. Dann wird nichts vom

Unternehmer bezahlt ,sondern gleich von deinen Konto.

 

 

 

Auch der Abschluss der Versicherung direkt auf den TE ist bei den meisten Versicherungen kein Problem - Halter und VN müssen nicht identisch sein.

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