Lautere Hupe für einen Speedfight
Hallo,
was könnt ihr mir für eine möglichst Laute Hupe mit Straßenzulassung für einen Peugeot Speedfight empfehlen ???
Da ich sie (leider) öfter im Straßenverkehr brauchen muss, ist mir die originale viel zu leise. Wenn man damit ein Auto anhupen will, hören mich die meisten Autofahrer nicht. (oder sie wollen mich nicht hören !) Ich werde mir da nämlich demnächst etwas Drunterbauen, was so richtig wumms hat. Ich habe ja schon mit so einer Kompressorfanfahre geliebeugelt, aber diese Dinger sind meines wissens nicht im Straßenverkehr erlaubt.
Und ich hätte da noch eine Frage: Schadet es einer 4 Ah Rollerbatterie oder der Lichtmaschine, wenn ich Sie kurzzeitig (10 Sek. Dauerhupen) mit 30 Ampere belasten würde ?? Überwiegend während der Fahrt. Ich meine wegen des hohen Stroms. Ich würde mir dann ein Relais mit dicken Leitungen in den Roller legen. Ich weiß nur nicht, ob es der Batterie schadet, wenn ich Sie mit 30 Ampere belaste.
Vieln Dank
20 Antworten
Naja also die sind mir schon zu "exklusiv". Ich vermute auch, dass meine so leise ist, weil sie vielleicht defekt ist. Also Autohupe ist verboten oder wie?! Aber grundsätzlich für 2 Räder sind alle "normalen" Hupen die es zu kaufen gibt auf dem Roller, Mofa und Motorrad einsetzbar und erlaubt?!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Hupe austauschen' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Computer_Freak
Naja also die sind mir schon zu "exklusiv". Ich vermute auch, dass meine so leise ist, weil sie vielleicht defekt ist. Also Autohupe ist verboten oder wie?! Aber grundsätzlich für 2 Räder sind alle "normalen" Hupen die es zu kaufen gibt auf dem Roller, Mofa und Motorrad einsetzbar und erlaubt?!
....mach doch erst einmal die Kabelstecker an der Hupe blank, wenn die korrodiert sind, dann.... 🙄
wölfle 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Hupe austauschen' überführt.]
Da muss ich erstmal Zeit nehmen (denke die leigt unter der vorderen Verkleidung). Aber ganz allgemein: Die Hupe darf nur durch 2 Rad Hupen ausgetauscht werden?!
Edit:
Das hab ich in der StVo gefunden:
Zitat:
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1.500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.
Heißt doch eigentlich ich darf eine Autohupe (z.B. vom Schrottauto) einbauen. Sonderregelung (Absatz 6) gilt ja nur für Mofas (fahre mit meinem Roller 50 und habe auch den passenden Führerschein).
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Hupe austauschen' überführt.]
Du kannst anbauen, was auch immer als Hupe mit ABE zu bekommen ist...und wenn dann die Stromversorgung zusammenbricht (der HUpe wegen:-), dann hat Dein Roller noch ganz andere Probleme als nur eine zu leise Hupe **LOL** Die zieht so wenig Saft, da passiert gar nix. es sei denn, Du bist Dauerhuper - was dann wiederum die HUpen auch icht vertragen **ggg**
Nein ernsthaft: Bau an, was Dir gefällt! Selbst monströse Kompressorhupen (aber bitte die mit ABE!!!!) sind zulässig, sofern Du sie fest montiert kriegst und sie nicht über die Fahrzeugabmessungen hinausstehen.
Wir fahren inzwischen fast nur noch alte VW-Hupen, weil ich davon aus der Schlachtung von Altfahrzeugen jede Menge habe... Geht an irgendeinem Fahrzeug was kaputt: ein Griff ins Regal, und weiter geht's - auch bei Rollern.
Gruß
Roman
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Hupe austauschen' überführt.]
Ähnliche Themen
Ja ich weiß habs auch gefunden und habe die neue Hupe bereits eingebaut. Allerdings gibts da gar kein ABE mehr sondern nennt sich jetzt E-geprüft
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Hupe austauschen' überführt.]
Hupe ist egal auch PKW Hupen sind zulässig, schau mal bei Louis.de nach, da kannst Du sogar Probehören.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Roller Hupe austauschen' überführt.]