Lasierte oder getönte Rückluechten
hi
könnte mir einer sagen ob ich lasiert oder getönte rückleuchten eingetragen bekomme,oder hat vieleicht einer ein ABe für mich wäre super
Mfg
Cippolino
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von servingara
Also doch ilegal da bei jeder Schwarzen Rückleuchte dabei steht das 2 katzenaugen am heck in einer bestimmten höhe angebracht werden müßen und @ D4YW4LKER
ja hast absolut recht und betrug ist es oben drein auch noch was bei einem Crasch den verlust des Versicherungsschutz zu folge hat .
Dabei ist es im grunde egal ob leicht oder gans verändert und auch das prüfzeichen der original leuchten ist dann nicht mehr gültig
... ich kann nur wiederholen: In meinem Gutachten, steht nichts von Katzenaugen ! ... nur der Vermerk, dass es sich bei dem Gutachten des TÜV-Rheinland um ein Gutachten mit einer Seite handelt, und das es nur auf original in.pro-Papier gültig ist !
Mal ganz davon abgeseh'n, dass meine Leuchten sehrwohl reflektieren 😉 .. deswegen vielleicht auch die Zulassung 😁
Gruß
ralle
Hi
Ich würde im Sommer 04 von der Polizei angehalten,waren Gott sei Dank Junge Bereitschafts-Polizisten die sich mehr für mein Auto (89er Camaro) interresierten als für Ihren Job!
Das heißt , Ihnen hat mein Auto gefallen und deswegen wollten Sie´s anschauen!
Meine Rückleuchten hab ich mit rotem Glühlampen-Tauchlack lackiert und mit Klarlack versiegelt,schaut von der Optik her aus wie original.
Einer der jungen Polizisten war scheint´s auch ein US-Car-Fan und kannte sich super aus,ich hab gut ne halbe Stunde mit Ihm gefachsimpelt.
Er hat mich auch darauf aufmerksam gemacht das die Rückleuchten NICHT mal mit Klarlack lackiert werden dürfen!!!
Konsequenzen mußte ich damals keine tragen,denen gings ja nur ums Auto anschauen!
cu Tom