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Lasierte oder getönte Rückluechten

Themenstarteram 16. Januar 2006 um 21:25

hi

könnte mir einer sagen ob ich lasiert oder getönte rückleuchten eingetragen bekomme,oder hat vieleicht einer ein ABe für mich wäre super

Mfg

Cippolino

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16 Antworten
am 17. Januar 2006 um 8:34

Hi Cippolino,

erstmal herzlich willkommen bei M-t.de.

Ich denk mal eher das Du da schlechte Karten hast. Ich kann jetzt nur für den A3 8P sprechen. Auf ebay werden zu hauf lasierte Rückleuchten angeboten bei diesen Angeboten wird sogar teilweise von einem E -Prüfzeichen gesprochen was ja teilweise auch richtig ist da das Prüfzeichen zur original Rückleuchte gehört aber durch die Lasur die Gültigkeit verliert.

Teilweise werden die lasierten Rückleuchten auch mit Phantasie-ABE´s ausgeliefert, die Du geradewegs in die Tonne kloppen kannst.

Ich kenne beim A3 8P niemand der die lasierten Rückleuchten eingetragen bekommen hat da durch die Lasur immer die Bauart der Leuchte verändert wird.

Viele Grüße

g-j:)

am 17. Januar 2006 um 10:42

Das ist zwar richtig was du sagst g-j, aber ist das nicht so wenn sie noch genügend Ausleuchtung haben können sie doch eingetragen werden?

Nein, nachträgliches lasieren oden nachtönen ist VERBOTEN.

Wenn dich die Grünlinge anhalten können!!! sie dein Auto stillegen und abschleppen lassen.

Hohe Geldstrafe inkl Punkte und Fahrverbot wegen Gefährdung im Straßenverkehr.

Noch schlimmer beim Unfall. Auch wenn du keine Schuld hast, wirst du die 100% ige Schuld bekommen und deine Versicherung wird den Schaden nicht bezahlen. Noch schlimmer, wenn beim Unfall einer verletzt wird, dann wirst du wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt und Verurteilt.

wo bekomme ich denn die Lasur her? Bräuchte die für ein aderes Projekt.

Gruß smhb

am 17. Januar 2006 um 21:38

Hi smhb,

bei uns im Walmart in der gut sortierten KFZ Abteilung;) gibt es z.B so ne Lasur. Über die Qualität kann ich Dir allerdings nichts sagen. Preis um die 10.- bis 15.- €. Ich meine sowas auch schon mal bei ATU gesehn zu haben. DuW hat sowas meine ich auch.

Viele Grüße

g-j:)

am 18. Januar 2006 um 6:13

Hatte mir die Lasur von ATU besorgt, um meine Blinkergläser einzufärben ... kann ich nur von abraten :( ... voll der Müll !

Lieber mit dem "Teil" zum Lacker wandern, die können das besser :D

Gruß

ralle

am 18. Januar 2006 um 11:45

Hi Ralle,

weil Du gerade hier unterwegs bist und wir beim Thema sind, wie war das mit Deinen Rückleuchten und Blinker ? Ging da was in Richtung legal ?

Wenn ich ehrlich bin hätte ich nämlich auch gerne original Rückleuchten die dunkler sind aber halt mit Segen.

Danke und viele Grüße

g-j:)

Laß es lieber sein - außerdem sieht's fürchterlich aus... ;)

http://download.audi4ever.at/.../...e9f33a57067ded15bbf03633e21f58.jpg

Gruß Spyrence

am 18. Januar 2006 um 20:32

Also weder lasiert oder mit Spry getönte wirst du legal welche eingetragen bekommen .

Es soll aber Tüf´s geben die das machen

am 18. Januar 2006 um 22:22

THX servingara & spyrence,

ich dachte da eher an was ganz dezentes mit Segen;) Der Link ist eher abschreckend.

So in etwa wie auf dem Pic von sippel zu sehen Links lasiert recht original, oder auch eventuell ein ganz leichtes schwarz, der Bereich der Rückfahrscheinwerfer sollte definitiv weiß/silber bleiben.

Viele Grüße

g-j:)

Zitat:

Original geschrieben von servingara

Es soll aber TÜV´s geben die das machen

Was dir aber trotzdem nichts bringt, denn selbst wenn die Teile eingetragen sind aber nicht erlaubt sind, kann die Polizei bei einer Verkehrskontrolle tätig werden.

Eine Eintragung vom TÜV (v. A. eine nicht zulässige Eintragung) ist kein Freifahrtschein, wie viele glauben.

Gruß, Tobi

am 19. Januar 2006 um 7:15

Zitat:

Original geschrieben von game-junkiez

Hi Ralle,

weil Du gerade hier unterwegs bist und wir beim Thema sind, wie war das mit Deinen Rückleuchten und Blinker ? Ging da was in Richtung legal ?

... bei meinen Rückleuchten (Prototypen von in.pro) war ein orig. Gutachten von in.pro (auf farbigem in.pro-Papier) mit orig. TÜV-Stempel dabei, welches ich nur mitführen muß!

Würde die Rückleuchten als "lasiert" einstufen.

Bei der Eintragung meiner QS-Schluffen wurde ich beim TÜV-Montabaur auf die "verbotenen" Rückleuchten angesprochen (nicht wegen der Leuchtkraft, sondern wegen fehlender "Reflektionsvorrichtungen" sprich Katzenaugen) worauf ich mein Gutachten rauszog, die sich eine Kopie zur Überprüfung machten, um dann 3 Tage später anzurufen, dass alles seine Ordnung hätte :D ... was will ich mehr ? ... ok, wenn's kracht, hart auf hart kommt und die Versicherung zickt, wird sich rausstellen wie es sich mit dem Gutachten verhält :confused: ... aber bis dahin, bewege ich mich extrem entspannt im Straßenverkehr :D

Gruß

ralle

am 19. Januar 2006 um 9:45

Dankeschön Ralle.

Viele Grüße

g-j:)

am 19. Januar 2006 um 20:40

Also doch ilegal da bei jeder Schwarzen Rückleuchte dabei steht das 2 katzenaugen am heck in einer bestimmten höhe angebracht werden müßen und @ D4YW4LKER

 

ja hast absolut recht und betrug ist es oben drein auch noch was bei einem Crasch den verlust des Versicherungsschutz zu folge hat .

Dabei ist es im grunde egal ob leicht oder gans verändert und auch das prüfzeichen der original leuchten ist dann nicht mehr gültig

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