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Lappen Klasse B

Themenstarteram 20. Juni 2016 um 9:20

Hallo liebes Forum,

wahrscheinlich schon 1000x diskutiert aber je mehr ich hier im Forum lese, umso verwirrender ist das ganze =/

Ich habe den Führerschein der Klasse B

Jetzt haben wir einen Traktor mit schwarzen Kennzeichen. Darf ich dann, wie beim Auto, ein Gespann bis 3,5T fahren? Also wenn der Traktor eine Zulässige Gesamtmasse von 1,6T hätte, dürfte ich doch noch einen Anhänger von max. 1,9T dran hängen oder?

Da wir den desöfteren benutzen um Grünschnitt und Holzabfälle zu Transportieren und ich gerne Legal unterwegs sein möchte, wende ich mich vertrauensvoll an euch.

Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen und seid nicht sauer weil das Thema schon 100x diskutiert wurde ;)

 

Danke

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15 Antworten
am 20. Juni 2016 um 10:12

Ich glaub damit würdest du eher unter klasse L fallen.

Welcher Traktor wiegt denn unter zwei Tonnen?

LG

Themenstarteram 20. Juni 2016 um 10:36

Das war nur ein Beispiel^^

Sagen wir mal der wiegt 2T. Dürfte ich dann nur noch 1,5T anhängen? Weil der Anhänger hat eine Zulässige Gesamtmasse von knapp 2T ist aber eigentlich fürs Auto gedacht. Jetzt wollte ich einfach nur wissen ob ich ein Gespann fahren darf das nicht für Landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Wie oben gesagt eben für Grünschnitt usw.

am 20. Juni 2016 um 14:35

Wenn es kein Land- oder Forstwirtschaftlicher Zweck ist dann gelten die 3,5t. Zu beachten ist auch die Einschränkung:

"Das Leergewicht des PKW's muss immer größer

sein, als das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers."

Also 1,6t Traktor mit 1,9t Anhänger wird nix.

am 20. Juni 2016 um 15:03

Naja. Deswegen frage ich ja, welche Traktor so klein ist? Wenn es ein "richtiger" Traktor ist dann wird der unter L oder T fallen. Und sicherlich deutlich mehr als 3,5 Tonnen wiegen.

Ein kleiner 60 PS Kubota Schmalspurtraktor hat schon ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,3 Tonnen.

Ich hab das Gefühl du unterschätzt das Gewicht dieser Eisenschweine erheblich, ich lasse mich aber gern korrigieren.

Ansonsten deine 3,5 Tonnen Basis. Und ohne BE auch nur Anhänger bis 750 kg ODER Anhänger voll leichter als Auto leer und dabei nicht über 3,5t

LG

Auch wenn es möglicherweise so gemeint war, heißt es nach meinem wissen ZGM also ein 1,749T ZGM Anhänger bleibt ein 1,749 Tonner, auch wenn er tatsächlich nur eine Tonne wiegt. Und 1,749 t ZGM ist das theoretisch höchst mögliche Anhangerwicht da 1,751 Tonnen bis 3,5 Tonnen Überbleiben.

Zu beachten ist allerdings auch wann der FS erworben wurde.

Ich korrigiere mich noch einmal, in den aktuellen FS klassen kann ich keine Einschränkungen bezüglich der Gewichtsverteilung zwischen ziehender und gezogener Einheit mehr finden. Das die zulässige Anhängelast zu beachten ist, sollte l

Klar sein.

Gott sei dank gibt's CE......

Hallo Skymaster83

Vielleicht hilft das weiter, link.

MfG binoo

Ich hab hier die printversion von der Süd Schwester wurde so im März bei einer BKF Fortbildung ausgegeben. Ich kann da keine Festlegung der Verteilung zwischen ziehender und gezogener Einheit feststellen.

Allerdings bei meinem firmenwagen mit rund 3 Tonnen ZLG sind 750 kg bereits das Limit.

2001 z.b. kam es allerdings tatsächlich auf das Verhältnis an. : ZLG AH < LM ZF UND die adierten ZLG's gleich kleiner 3,5 T in der Praxis ergaben sich somit mögliche anhängelasten von 1,3-1,4 Tonnen

Da es mir keine Ruhe gelassen hat, hab ich mich schlau gemacht:

Für Führerschein Inhaber B: generell sind 750 kg Anhänger hinter jedem Zugfahrzeug was unter B fällt erlaubt.

Zusätzlich dürfen Gespanne gefahren werden deren zulässiges Gesamtgewicht 3500 Kg nicht übersteigt, eine Einschränkung hinsichtlich der Verteilung ist nicht gegeben, somit darf in Einzelfällen der Anhänger sogar größer sein als das zugfahrzeug. B.s. 1,7 Tonnen ZLG Zugfahrzeug 1,8 Tonnen Anhänger ZLG sind zulässig. Bevor der Einwand kommt das pkw's generell nur das einfache ihres ZLG ziehen dürfen, sei erwähnt das es hier Ausnahmen gibt, teilweise auch bei Einschränkung auf 10 oder 8 % Steigung.

Oben genannten B.s. (1600 kg Traktor plus 1900 kg Anhänger) wäre sofern es sich um ZLG's handelt zulässig.

Wichtig zu beachten ist das es sich im Führerschein Recht immer um das Zulässige Gesamtgewicht handelt! Tatsächliche gewichte kommen nur im Zulassungsrecht zur Anwendung.

So Frage sollte beantwortet sein, aber ist natürlich keine Rechtsberatung. Es möge sich jeder selbst informieren bevor er los fährt!

am 22. Juni 2016 um 7:11

Ich hab irgendwie das Gefühl, hier kommt nix mehr.

Und wenn doch: mich interessiert der Traktor!

Mich macht es stutzig, dass erst von 1,8 Tonnen Traktor geredet wird (offenbar als Beispiel), dann von einem 2t Traktor. ich weiß nicht so richtig was ich davon halten soll, entweder weiß der TE nicht wie schwer das Ding wirklich ist (<3,5t??) oder er hat Langeweile gehabt oooder ich irre mich, aber das würd ich gern wissen ;)

LG

P.S: es nervt mich, dass sie dauernd etwas ändern. So wie es jetzt ist, hätte ich BE nie gebraucht. Jetzt hab ich CE (ungeplant) und freu mich einfach :D

Zumindest ist die Frage beantwortet, auch wenn's mir eigentlich sch.....egal sein kann weil ich glücklicher Weise auch CE hab und mein Hauptsponsor netter Weise alle fünf Jahre die 800 ,- Verlängerung übernimmt ohne das ernsthafter Bedarf besteht.

Aber du hast recht, die ständigen Änderungen sind zum k****n ! Herzlichen dank liebe Politikers

Themenstarteram 23. Juni 2016 um 6:45

Hallo!

Nein ich weiß leider nicht wie schwer das ding ist! Das sollte ja nur eine Beispielrechnung sein bzw. sollte es ums Prinzip gehen. Aber ich habe ja jetzt die Informationen das es egal ist wie schwer und groß der Traktor ist solange er nicht schneller wie 40km/h schnell ist

Ich habe mich mal bei der Landwirtschaftskammer gemeldet und die sagten mir folgendes... bzw. haben Sie mir eine PDF dazu geschickt, was genau unter Landwirtschaft und Forstbetrieb fällt. ( siehe Anhang)

Dazu schrieb er noch das es egal ist wie schwer der Traktor ist ( bis 40T) und welchen Anhänger ich dran mache!

Nur nochmal um kurz zusammen zu fassen:

Das Gewicht kenne ich nicht. Der Trecker gehört meinem Bruder und betreibt Offiziell eine GalaBau Firma. Jetzt wollte ich ja wissen ob ich das Ding fahren darf um z.B Grünschnitt weg zu bringen oder sonst was. Da ja aber Galabau zur Landwirtschaft gehört ( siehe Anhang) sehe ich keine Probleme mit dem Ding zu fahren. Um Sonntags Spazieren zu fahren wollte ich das ding nicht benutzen :D aber wie gesagt, das ding wird ja gewerblich im Galabau benutzt, also habe ich auch einen anständigen Grund das ding zu bewegen.

Ich hoffe ich konnte jetzt jemanden Helfen und vorallem mir selbst =D

 

Liebe Grüße =)

am 23. Juni 2016 um 7:15

Ja aber dann kommt wieder die Formulierung von einem 25-km/h Anhänger mit rein.

Zitat:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

https://www.bmvi.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Wer auch immer noch durchsteigen soll, wenn alle drei Tage was neues kommt :D

Die Landwirtschaftskammer hat mir auch mal gesagt ich dürfe ohne die 95 im Schein Stroh und Heu auf nem LKW rumfahren. Führerscheinstelle und BAG sagte nein.

LG

Themenstarteram 23. Juni 2016 um 8:18

Die Formuliereung für 25kmH Anhänger bedeutet nur, das wenn dein Traktor 40kmH schafft, du trotzdem nur 25kmh fahren darfst, auch wenn dein Anhänger bis z.B 100kmh (PKW Anhänger) zugelassen ist.

Die Anhänger die bis 25kmH zugelassen sind, sind meist Steuerfrei und müssen auch als solche gekennzeichnet sein.

Ich finde das alles auch ziemlich verwirrend. Aber ich glaube der LWK einfach mal und da ich eh nur im Dorf unterwegs bin beruhigt mich diese Aussage schon etwas =D

was für einen Trecker hat denn dein Bruder ?

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