Landebahn als Rennstrecke

Servus zusammen,

Ein Kumpel und ich würden gerne mal zum Spaß unsere Fahrzeuge miteinander vergleichen, im Straßenverkehr ist dies selbstverständlich verboten und TrackDays sind oft sehr teuer.
Jetzt haben wir auf Google eine alte Landebahn (Asphaltiert) gefunden und die örtlichen Gegebenheiten dann mal live erkundet.

Folgendes festgestellt:
- Kein Gebäude oder irgendwas, was auf einen Eigentümer hinweisen könnte.
- Schilder die besagen das ein Betreten aufgrund von möglichem Flugverkehr auf eigene Gefahr ist.
- Kein Zaun/Absperrung o.Ä. - Die Bahn kann über einen kurzen Feldweg direkt mit dem PKW befahren werden.
- Keine Landebahnbeleuchtung (=Kein Flugverkehr bei Dunkelheit)
- Sieht aus als wäre sie schon sehr lange nicht genutzt worden.
- ca. 500mx20m

Idee war jetzt, dort nachts zu verkehren, da dann Flugverkehr ausgeschlossen ist, und somit ja auch kein Eingriff in den Flugverkehr.

1. Wie können wir (falls vorhanden) einen Eigentümer ausfindig machen? Bei der Gemeinde Anfragen?
2. Was wenn es keinen Eigentümer gibt? Einfach machen?

Gefährdung des Versicherungsschutzes etc. ist uns Bewusst und steht nicht zur Debatte 🙂
Es geht um die rechtliches aspekte, wie man legal auf diese Landebahn kommt 😕

vielleicht kennt sich ja hier jemand aus, und weiß wo man da am besten Anfragt 🙂
Danke!

137 Antworten

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 23. April 2021 um 17:33:33 Uhr:


Also es ist nicht umfriedet. Es steht kein Zaun drumherum oder sonstige Barriere drumherum. Es führt aber auch kein Weg dort hin (nur ein Trampelpfad bzw. Wiese). Ich kann mal schauen ob ich mal ein Foto mache von den Gegebenheiten. Aber ja, man könnte evtl. nicht ausschließen das jemand seinen Hund dort spazieren führt. Aber weitab von jeder Ortschaft Nachts 😕

Es geht ja nicht darum, ob tatsächlich jemand dort läuft oder fährt.
Sondern, ob die Möglichkeit besteht, dass jemand dort fährt oder läuft.

Wenn ihr ungehindert mit euerm Auto auf die Startbahn fahren könnt, kann das auch jeder andere. Damit ist es öffentlicher (Verkehrs)raum.

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 23. April 2021 um 12:40:55 Uhr

Idee war jetzt, dort nachts zu verkehren,....

Denke, das geht.
Im Auto auch. 😁

Ciao
Ratoncita

Zitat:

Ich kann mal schauen ob ich mal ein Foto mache von den Gegebenheiten.

Du könntest einfach mal sagen wo es ist. Dann kann sich jeder über Google Maps sich ein eigenes Bild machen.

Wenn es keinen offiziellen Weg dorthin gibt, dann bedeutet es, dass die Fahrt dort hin schon strafbar ist. Das befahren von Waldwegen ist nämlich nur zugelassenen Personengruppen erlaubt.

nachts ist das natürlich besonders sinnig, mitten in der pampa rennen zu fahren, son reh, hirsch oder wildschwein wird eure möhren dann schon zerlegen,
und mit den verscicherungsschutz geht es nicht darum, was mit euren karren paasiert, sondern wenn ihr da nen spaziergänger oder what ever umnagelt und viel spaß, kannst dann gleich in den baumarkt fahren und nen strick kaufen

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Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 23. April 2021 um 18:03:59 Uhr:


und mit den verscicherungsschutz geht es nicht darum, was mit euren karren paasiert, sondern wenn ihr da nen spaziergänger oder what ever umnagelt und viel spaß, kannst dann gleich in den baumarkt fahren und nen strick kaufen

Klar ist, das der Kasko-Schutz komplett nicht greift. Egal ob TK oder VK

Unbeteiligte Unfallofpfer sind abgesichert. Hier greift aber im Bereich der KH ein Selbstbehalt von 5.000 Euro bei Pflichtverletzung 🙂

Es muß ja mehr als ein Trampelpfad dorthin gehen, sonst würdet ihr mit den Autos da nicht hinkommen.

Und wenn ihr da hin kommt, kommt auch jeder andere da hin.

Und ja, dass dort Kinder spielen oder jemand seinen Hund ausführt mitten in der Nacht im Nirgendwo, ist mehr als unwahrscheinlich. Aber die Möglichkeit besteht eben und darum geht es. Es ist nun mal öffentlicher Verkehrsraum.

Und den Hinweis mit den Tieren finde ich auch wichtig. Wenn das so weit draussen ist, werden da nachts garantiert genug Wildscheine und Rehe rumlaufen.

Selbst wenn es Privatgelände ist und der Besitzer dir die Erlaubnis erteilt, es zu nutzen, ändert das nichts daran, dass es verboten ist.

Glaube aber auch kaum, dass es jemand erlauben würde. Was wäre, wenn ihr euch da zu Klump fahrt? Trifft ihn dann eine Mitschuld? Was ist, wenn ihr euer Auto zu Klump fahrt und Öl ausläuft? Zahlt dann die Versicherung den Schaden (und nimmt euch in Regress) oder sagt die, der Eigentümer hat es erlaubt, dann ist das sein Risiko?

Sieh es, wie es ist: Es ist eine schlechte Idee.

@NDLimit

Unbeteiligte Unfallofpfer sind abgesichert. Hier greift aber im Bereich der KH ein Selbstbehalt von 5.000 Euro bei Pflichtverletzung 🙂

Das ist natürlich sehr beruhigend für den, der dann eventuell im Rollstuhl sitzt.........

Je nach Rollstuhl gibt's für 5k einen Satz Räder.

5k sind 1/7 meiner Gehilfe. Wäre interessant wer die Differenz zahlen sollte. Als medizinisches Hilfsmittel gehört sie der Kasse und die würde sich mit Sicherheit das Geld vom Verursacher wiederholen

Delle, Du kennt mich

Selbstverständlich ist so eine Unfallfolge aufgrund unsinniger Rennfahrerambitionen völlig induskutakbel

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. April 2021 um 18:35:35 Uhr:


Je nach Rollstuhl gibt's für 5k einen Satz Räder.

Auch Du weisst, wie ich ticke.... 🙂

Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. April 2021 um 18:36:55 Uhr:


Delle, Du kennt mich

Selbstverständlich ist so eine Unfallfolge aufgrund unsinniger Rennfahrerambitionen völlig induskutakbel

😉 wollte dich auch nur frozeln.....

Und ja, Du hast ja recht mit der Antwort 🙂

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. April 2021 um 18:35:35 Uhr:


Je nach Rollstuhl gibt's für 5k einen Satz Räder.

5k sind 1/7 meiner Gehilfe. Wäre interessant wer die Differenz zahlen sollte. Als medizinisches Hilfsmittel gehört sie der Kasse und die würde sich mit Sicherheit das Geld vom Verursacher wiederholen

Die kompletten Kosten würde in jedem Fall die Haftpflichtversicherung zu zahlen haben. Die 5000 EUR sind nur der Betrag, bis zu dem die Versicherung den Fahrer in solchen Fällen in Regress nehmen kann. Das ist aber ein Ding zwischen denen, da würdest du als Geschädigter nichts von mitbekommen.

@fehlzündung

Die kompletten Kosten würde in jedem Fall die Haftpflichtversicherung zu zahlen haben. Die 5000 EUR sind nur der Betrag, bis zu dem die Versicherung den Fahrer in solchen Fällen in Regress nehmen kann. Das ist aber ein Ding zwischen denen, da würdest du als Geschädigter nichts von mitbekommen.

du würdest als Geschädigter aber mitbekommen, was es bedeutet sich mit einer Versicherung lange Jahre über Schadenersatz zu streiten, weil irgendwelche spätpubertierende Angeber dein normales Leben zerstört haben......

Nun, schwere Unfälle passieren leider auch im normalen Straßenverkehr. Traurig, aber leider Realität.

Daher kann ich dem Ansinnen des TE mal so gar nicht verstehen. Auch wenn gleich so Kommentare kommen wie: das ist doch ein abgelegenes Grundstück, da läuft keiner rum, da ist nix los.... usw 🙁

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