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Länge LKW+Anhänger

Themenstarteram 19. Juli 2012 um 11:45

Hallo,

haben zur Zeit leihweise einen Abrollkipper auf dem Hof. Wir werden auch desöftern mit Anhänger unterwegs sein. Habe vorhin mal die Länge nachgemessen, da unser Anhänger eine relativ lange Deichsel hat.

Herausgekommen ist folgendes:

Vorderkante LKW -> Hinterkante Anhänger 18,40m

Hinterkante Führerhaus-> Hinterkante Anhänger 16,30m

Abstand zwischen Rückleuchten LKW und Vorderkante Anhänger 2,5m

Somit sollten die Maße im grünen Bereich sein oder?

Wie sieht es aus, wenn wir einen großen Container auf dem Anhänger haben, der hinten 60cm übersteht? Ich denke ein Container gilt als Ladung.

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Charly250

Hatte vorhin ein gespräch mit einem Containerhersteller. Dieser sagte mir das Container max. 400mm über die Stoßstange ( Unterfahrschutz) herausragen dürfen. Stimmt das? Bei einem 7m Container passt das ja nur bei einem der 7,4m lang ist wäre das zuviel.

Hab erhlich gesagt davon noch nix gehört-.

Warum sollten für Container Sonderregelungen gelten, die für Dachlatten oder andere Ladung nicht gelten? Das ist doch völliger Humbug ohne Substanz. Wenn der so was behauptet, dann soll er Dir mal eine Quelle für dieses Halbwissen geben!

Zitat:

Original geschrieben von Charly250

Hatte vorhin ein gespräch mit einem Containerhersteller. Dieser sagte mir das Container max. 400mm über die Stoßstange ( Unterfahrschutz) herausragen dürfen.

Frag ihn mal, wo das steht.

Zitat:

Stimmt das? Bei einem 7m Container passt das ja nur bei einem der 7,4m lang ist wäre das zuviel.

Ich kenne es bisher so: der Container ist Ladung(-sträger) und nicht Fahrzeugbestandteil. Ich kenn keine gesetzliche Vorschrift, die von einem Überstand von 40 cm schreibt. Für Ladung gelten die Vorschriften, die schon weiter oben angeführt wurden.

Ich erinnere mich an eine Ausarbeitung bezüglich der Mitnahmestapler, die ja ebenfalls hinten an den Lkw (-Anhänger) mehr oder weniger hochgezogen und befestigt werden, und da ging es sehr spitzfindig zu, ob es sich um Ladung handelt oder eben nicht (und dann nicht länger sein darf als die max. zul. Länge des Zuges), vor allem in Bezug auf Befestigung, Sichtbarkeit der Rückleuchten und der Kennzeichen. Wenn man die Wiederholleuchten des Staplers anschließt, kann es nämlich sein daß es sich plötzlich - rechtlich gesehen - um einen "Ladungsträger" handelt.

Zitat:

Warum sollten für Container Sonderregelungen gelten, die für Dachlatten oder andere Ladung nicht gelten? Das ist doch völliger Humbug ohne Substanz. Wenn der so was behauptet, dann soll er Dir mal eine Quelle für dieses Halbwissen geben!

Vor 15 Jahren kannte ich die Vorschriften zum größten Teil noch auswendig (NKW-Umbauten)....vielleicht kennt sich der Container-Hersteller ja auch aus, wenn er seine Kisten verkaufen möchte?

Rückstrahler und Rückleuchten sind verschiedene Dinge. Ich würde in dem Fall Rückleuchten im Unterfahrschutz anbringen. Am Anhänger noch mit integrierten Rückstrahlerdreiecken, Zugmaschine dann rund.

Du musst auf das Datum achten, nach 3+ Jahren sollte sich das Problem gelöst haben.

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