Ladungsverlust LKW, gegnerische Verischerung zahlt Schaden nicht

Hallo Leute,
Grundinfos stehen ja schon in der Überschrift.

Erstes Theme in diesem Forum, daher hoffe ich dass ich richtig bin, wenn nicht, sagt bescheid, dann bin ich gleich wieder weg!
Gleich vorab: Tut mir Leid dass es so viel Text ist aber viel kürzer geht nicht! =(

Nun zum Sachverhalt.
Mutter, Vater und ich (ich war fahrer) fahren die A5 entlang von Gießen aus kommend Richtung Frankfurt.
Wie immer rechte Spur LKWs. Da ich weder einen PS Boliden habe (93er Mercedes W202 C180) und üblicherweise nicht schneller fahre als 120 bin ich auf die mittlere Spur. Ging alles super. Irgendwann war dann ein Muldenkipper mit Schüttgut an der Reich (ich immer noch mittlere Spur).
Aus der Entfernung ist mir schon auf gefallen das ein Schutthügel über die Seitenwände reicht und dort in regelemäßigen Abständen dunkle Staubwolken aufstiegen. Keine Plane über Anhänger.
Mir war schon unwohl als ich den gesehen hab aber dacht "wird schon gut gehen".
Als ich so 2-3 Autolängen links versetzt zu dem auf der Rechten Fahrbahn fahrenden LKW war passiert folgendes: Staubwolke vom Anhänger aus kommend, dann ein prasseln wie bei einem Hagelstum, Scheibe komplett undurchsichtig, Scheibenwischer und Wischwasser halfen kaum.
Nächsten Rasthof raus um scheibe irgenwie sauber zu bekommen. Schaue mir die Scheibe an und was muss ich sehen: Grund für schlechte Sicht nicht Dreck, sondern 20-30 Steinschläge kleinerer Art, sahen aus wie Spritzwasserflecken. Bin mit dem Finger drüber und konnte richtig die Vertiefungen fühlen, war wie Sandgestahl. Alles genau angeschaut und sehe 7 weitere größere Steinschläge, 3 in meinem Sichtferld. Entscheidung: LKW auf der A5 suchen, Kennzeichen aufschreiben, anhalten und konfrontieren.
Gesagt getan, betreffenden LKW gefunden, Kennzeichen aufgeschrieben, während dieser fröhlich weiter Ladung verlor.
Lastzug angehalten, wobei Steine von der Ladefläche über das Fahrerhaus und in Richtung meines Autos flog. Vorfall geschildert, Antwort: Tja, dass ist Pech, Ladung wird ab und zu verloren, kann ja nicht jeden Stein einzeln anbinden., sie müssen mir erstmal beweisen dass ich die Steine verloren habe.
Dass ich 2 Zeugen im Auto habe, und wir alle genau beobachten konnten dass die Steine genau von diesem Lastzug kamen und auch kein andere in der Umgebung war (hatte auch zuvor keinen anderen überholt) waren für sie nicht von Interesse. Personen- und Versicherungsdaten wollte sie mir nicht geben, da sie ja nix verursacht habe.
Ok, dann eben ab zur Polizei. Die war natürlich so unglaublich kompetent und hat eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgenommen, die im späteren Verlauf eingestellt wurde, weill LKW-Fahrer ja angehalten hat (stimmt auch aktuelle Gerichtsentscheidungen).
Dann wurde Owi eingeleitet gegen sie, wegen Geringfügigkeit einestellt. Bockt mich wenig, wollte ja keinem einen Reinwürgen, wollte nur durch Anzeige Dokumentieren, dass erheblicher Schaden voliegt, ein Verschulden auf Seite des LKW-Fahrer besteht und ich niemand behumsen will.
Am gleichen Tag bei der VErischerung gemeldet, rausgefunden Allianz durch Kennzeichen über den Verband der Versicherer.
Ich fragte was sie brauchen, Gutachten/Fotos, hätte aber keine besonders gute Kamera (hab ich wirklich nicht), ob die Fotos der Polizei ausreichen würden.
Antwort: Wenn die Schäden sie behindern oder die Verkehrssicherheit einschränken wechseln lassen, Gutachten nicht erforderlich, Fotos der Polizei ausreichend. Habe mir die Fotos besorgt, dürfte ich eigentlich nicht haben schon gar nicht gerichtlich verwenden, aber da versicherte (was der Tatsache auch entspricht) die Bilder nur Privat nutze um abzuschätzen ob sie verwendbar sind als beweis und ich dem Polizisten sage ich sei Jurastudent hat er sie mir geschickt. Darauf sind klar die Schäden erkennbar! Ich kann sie aber leider nicht hochladen, da nur für Privatgebrauch!
Ok, am nächsten Tag angebote für Scheibenwechsel eingeholt, weil bei tiefstehender Sonne und entgegekommenden Verkehr nacht hatte man das Gefühl in einer Disko zu sitzen, kaum Licht, Blendfaktor durch Lichtbrechung, 3 größere Steinschläge im Fahrersichtfeld.
Günstigstes Angebot angenommen, Scheibe gewechselt, kosten 650 € (Bei Mercedes 780-900€).
Da solange ermittelt wurde hat die VErischerung die Freigabe der Akten abgewartet (13.02.2013 Unfall--> Beantragung der Akten durch Allianz 30.04.2012).
Nun kam Entscheidung der VErsicherung:

"Zu obigem Schadensfall teilen wir ihnen mit, dass unser Versicherungsnehmer bestreitet Ladung verloren zu haben. Auch die Polizeilichen Ermittlungen haben diesen Nachweis nicht erbracht.
Es bleibt die Möglichkeit dass Steine von der Fahrbahn hochgeschleudert wurden.
Hierfür trifft den Fahrer unseres Versicherungsnehmers keine Verschuld da hier ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17, 3 StVG vorliegen würde.
In diesem Falle können wir demzufolge keine Schadensregulierung vornehmen.
MfG
Ihre Allianz"

Warum glaubt mir dass keiner? ich hab doch drei Zeugen! die Fahrerin war alleine. Ich will mich doch nicht bereichern sondern nur in den Zustand von vor dem Unfall versetzen, finanziell. Ich bin Jurastudent und hab jetzt Kosten i.H.v. 650 € ohne verschulden.
Zudem finde ich die Begründung lächerlich, der Versicherungsnehmer der Allianz ist Muldenkipperverleiher, die Fahrerrin des LKW angestellte eines anderen Unternehmens. Der Versicherungnehmer war nicht während der Fahrt anwesend, woher soll er wissen dass er Ladung verloren hat.
Ich dachte immer 3 Zeugen (mich miteinbegriffen) sind überzeugender als einer.
Ich habe bei der Versicherung angerufen. Die sagten ja ok, wir schauen nochmal. Also nochmal Fragebögen ausgefüllt, check, ein freundliches aber bestimmtes Schreiben aufgesetzt mit Gerichtsentscheidungen drin, die die Haftung bei Ladungsverlust/Steinschlag betreffen. Demnach besteht die Beweislast bei vorausfahrenden Fahrzeug, dass es unmöglich ist, dass Ladung velroren wurde, der geschädigte muss lediglich beweisen, dass der Stein unbestritten vom vorausfahrenden Fahrzeug kommt.
Was kann ich noch tun? Die Kosten fressen meine kompletten Ersparnisse aus! Die Scheibe musste wegen TÜV einebaut werden. Ich kenn mich da aus, mit dem Schaden hätte ich keine Plakette bekommen da Sichtfeldschaden. Ich hab keine neue Scheibe gebraucht, die sah vor dem Unfall tadelos aus, wie neu. Ich vermeide sogar das Eiskratzen im Winter nach Möglichkeit, damit keine Kratzer entstehen.
Ich muss leider zugeben, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe, da ich kein laufendes Einkommen habe und daher kaum die laufenden Kosten dafür aufbringen kann auch wenn diese günstig sind. Allein die KV reist schon ein riesen Loch in die Kasse. Was nützt mir eine Versicherung wenn ich nix zu essen habe. Auto brauche ich, daher war es keine Alternative Auto weg und RV dafür.
Ich steh jetzt ziemlich doof dar. Ich hab keine VKV nur HaftpflichtV. Ich hab Zeugen die anscheinen nichts Wert sind, kein Geld mehr, weil ich die Scheibe bezahlt habe, Akteneinsicht in die Ermittlungsakten kann ich nicht nehmen, da ich nur beteiligter im Verfahren wäre und zur EInsicht einen Anwlt bräuchte, den ich nicht bezahlen kann. Ich bin ADAC-Mitglied aber das wird warhscheinlich auch nicht helfen.
Irgendwelche Einschätzungen der Lage bzw. Lösungsvorschläge?
Vielen Dank!
Gruß vom entäuschten und besorgten

Marcel

Beste Antwort im Thema

Ja, Anwälte, Studenten, und die Realität, das sind so Widersprüchliche Sachen.

Wie man sieht, hat das Studium schon geholfen, du verfasst ellenlange Beiträge, wo viel rumgeredet wird, aber ohne Belang , wie man es eben von Anwälteen gewohnt ist.

Es mag zwar die Stärke von Anwälten sein, Fälle zu lösen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist,
aber auch ein Anwalt sollte einsehen, dass einfache Vorsorge leichter ist, als später das Kind mit den Unwegbarkeiten des Rechts aus dem Brunnen zu ziehen.

Es mag zwar sein, dass du wenig Geld hast, dennoch würdest du wegn einer Teilkasko, welche den Schaden übernehmen würde, nicht verhungern.

Anscheinend läuft das Auto ja eh über deine Mutter, welche auch für eine ordentliche Versicherung aufkommen könnte.

Eine Rechtsschutzversicherjng mußt du auch nicht unbedingt abschließen, da man bei den meisten im Studium noch über seine Eltern mitversichert ist.
Die kosten sind auch hier nicht Existenzbedrohend, besonders wenn man sie durch 3 oder mehr Familienmitglieder teilen kann.

Ok vielleicht hast du auch nur auf deine juristischen Fähigkeiten vertraut, aber ich empfehle dir besser immer alles vorher zu bedenken.

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Ich habe jetzt mal recherchiert und 12 derartig gelagerte Schadenfälle aus den letzten drei Jahren gefunden. Problematik ist, dass ich den Schriftwechsel mit Geschädigten bei diesem Versicherer nicht einsehen kann, so dass ich keine Urteile benennen kann.

Von diesen zwölf Schadenfällen wurden fünf mit Zahlung (150-589 EUR) geschlossen, die restlichen jeweils ohne Zahlung. Ich kann hier jetzt ehrlich gesagt keine Regel ableiten, diese nicht repräsentative "Statistik" macht mich allerdings ein wenig stutzig, da die Sache doch nicht ganz so klar zu sein scheint, wie ich das im Kopf hatte... 😰

Recht herzlichen dank.
Meine Nerven sind so blank, dass ich auch mit einer anteiligen Zahlung zufrieden bin, es würde mich zwar ärgern, aber lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
650 € sind schon viel Holz, ich will nur nicht drauf sitzen bleiben.
Aber es ist eine gute Nachricht, wenn es nicht pauschal ist mit dem Ersatz.
Danke für die Mühe. Das war sehr nett! Eine Frage hätte ich noch, wenn es nicht zu viel mühe machen sollte. die 5, die zumindest anteilig etwas bekommen haben, wann waren die Fälle, nur das Jahr reicht mir. Mein frühstes Urteil war 2004 mein spätestes 2011 (also die ich gefunden habe). Wäre Interessant zu erfahren, ob sich da vllt was geändert ha, d.h. vorher nie, irgendwann zumindest anteilig. Danke im Voraus!
Sollte jemand anders zufällig ein solches Urteil kennen oder haben, sprich eines das die Haftung des Schädigers ausschließt im Falle eines Steinschlags bin ich weiterhin dankbar, bestenfalls nach 2011 datiert, da das aktuellste das ich habe aus diesem Jahr ist, alles was davor war ist nach dem Urteil irrelevant.

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes_Marcel


Eine Frage hätte ich noch, wenn es nicht zu viel mühe machen sollte. die 5, die zumindest anteilig etwas bekommen haben, wann waren die Fälle, nur das Jahr reicht mir.

Alle Fälle waren 2011 bis 2013, allerdings nicht "gerichtsmassig"... Der Versicherer hat vielleicht nur wegen Geringfügigkeit reguliert.

ok, danke weiß ich bescheid, wenn es mich doch trotzdem beunruhigt! Naja am Di hab ich Termin beim Anwalt, mal sehn was der zu sagt, ich werde euch unterichten!

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Ich hab ja versprochen, dass ich mich melde, wenn ich vom Anwalt komme:

Also, RA (Verkehrsrecht) meinte, er könne die Ablehnung nicht verstehen. 1. Stimmte er mir in Hinsicht der Urteile, die ich ausfindig gemacht habe, zu, dass ich zumindest beweisen müssel, dass die Steine vom LKW kamen ungeachtet dessen ob von der Ladefläche oder aufgewirbelt, da Betriebsgefahr des LKWs. Daher ist der LKW-Fahrer in der BEweispflicht, dass Ladung von aufgewirbelt wurde und nicht von der Ladefläche kam. Versicherung müsse Zahlen.
2. Auch nach abweichender Rechtsprechung, wonach ich in der Beweispflicht wäre ist der Fall klar, ich hab Zeugen, die Dame nicht, daher müsse die Versicherung zahlen.
3. Aufgrund der Beweislage habe ich einen klaren Schadenersatzanspruch.
4. Lediglich ein Mitverschulden könne mir schlimmstenfalls angelastet werden, aufgrund des Überholvorgangs, trotz der Vermutung, dass der LKW-Ladung verlieren könnte. Allerdings kann hier keine genaue Verschuldensquote festgemacht werden, denn die Hauptschuld liegt zumindest beim LKW, da er Ladung verloren hat. Wie hoch mein VErschulden sein wird hängt insbesondere vom Richter ab, es kann sein, dass dieser das Mitverschulden als zu gering einstuft und 100% Schuld beim LKW vermutet, u.a. deswegen, weil es kaum zumutbar sein wird, bis zum Ziel der eigenen Fahrt hinter dem LKW zu bleiben und auf einen Überholvorgang zu verzichten. Wenn dies immer so gehandhabt werden müsse, wäre an einen flüssigen Verkehr kaum zu denken, denn alle müssten hinter dem LKW bleiben = Stau.
5. Seiner Meinung nach brauch ich keinen Anwalt. Akteneinsicht ist nicht nötig, da Angabe beim AG, dass Beweismittel bei Polizei oder Regierungsbehörde liegen genügen, Gericht besorgt dann alles und man kann sich darauf berufen und es als Beweismittel (in meinem Fall Bilder) nutzen. Auch könne ich wohl die Bilder trotz Hinweis des nicht Erlaubtseins der VErwendung der Bilder zum jetzigen Zeitpunkt (hab sie ja freundlicherweise zugesandt bekommen) nutzen, da das AG das nicht sonderlich interessiert.
6. Rat des RA: Bei erneuter negativen Entscheidung der Versicherung klagen ohne Anwalt. Kostenrisiko gering! Schlimmer als Vergleich kann es nicht kommen (wovon er aber nicht ausgeht), die Beweislage sei ganz klar, auch aufgrund der geringen Schadenshöhe, versteht er nicht die Ablehnung, es sei ganz klar. Zeugen gleichwertig zu Bildern. Der geringere Beweisgehalt von verwandten Zeugen sieht er nicht (kommt allerdings auf den Richter an, sagt er), insbesondere, da diese den Vorfall detailliert gesehen und wieder geben können.

Ich halte euch weiterhin auf den laufenden, soweit erstmal, morgen ruf ich die Versicherung an, die hatten jetzt schonmal genug Zeit sich drum zu kümmern!

Gruß
Marcel

Im Übrigen, warum die Ermittlungen wg. Fahrerflucht eingetellt wurden ist ihm nicht klar, da die Fahrerin klipp und klar die Nennung ihrer Daten (Namen und VErischerung) verweigerte, aber das nur am Rande, ist ja weniger von Bedeutung.

Da scheinst du ja an eine Konifere gelangt zu sein!

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes_Marcel


Also, RA (Verkehrsrecht) meinte, er könne die Ablehnung nicht verstehen.
...
2. Auch nach abweichender Rechtsprechung, wonach ich in der Beweispflicht wäre ist der Fall klar, ich hab Zeugen, die Dame nicht, daher müsse die Versicherung zahlen.

Einem guten Anwalt dürfte doch klar sein, dass es nicht zwangsläufig heist der mit Zeugen hat mehr Recht als der ohne!

Zitat:

3. Aufgrund der Beweislage habe ich einen klaren Schadenersatzanspruch.

Welche Beweislage?

Du gibst an, dass die Lkw-Ladung deinen Pkw beschädigt hat. Die Fahrerin gibt an, dass es nicht so war.

Zitat:

4. Lediglich ein Mitverschulden könne mir schlimmstenfalls angelastet werden, aufgrund des Überholvorgangs, trotz der Vermutung, dass der LKW-Ladung verlieren könnte. ...
Wie hoch mein VErschulden sein wird hängt insbesondere vom Richter ab, es kann sein, dass dieser das Mitverschulden als zu gering einstuft und 100% Schuld beim LKW vermutet, u.a. deswegen, weil es kaum zumutbar sein wird, bis zum Ziel der eigenen Fahrt hinter dem LKW zu bleiben und auf einen Überholvorgang zu verzichten.

Dann stellt sich nur die Frage, wieviele andere Autos haben auch überholt und haben Schäden davongetragen?

Wenn du auf einer BAB tatsächlich der einzige mit einem Schaden sein solltest sieht deine Beweislast vor Gericht wohl eher dünn aus.

(außer natürlich bei der Polizei gibt es zumindest weitere Beschwerden über den Lkw!)

Zitat:

5. Seiner Meinung nach brauch ich keinen Anwalt. Akteneinsicht ist nicht nötig, da Angabe beim AG, dass Beweismittel bei Polizei oder Regierungsbehörde liegen genügen, Gericht besorgt dann alles und man kann sich darauf berufen und es als Beweismittel (in meinem Fall Bilder) nutzen.

Was liegt denn nochmal genau bei Polizei oder Reg.-behörde vor?

Bilder von deinem beschädigten Auto UND WAS NOCH???

Ach so ja, deine Aussage und ggf die deiner Zeugen und dem entgegen (eventuell, wenn abgegeben) die Stellungnahme der Lkw-fahrerin.

Zitat:

6. Rat des RA: Bei erneuter negativen Entscheidung der Versicherung klagen ohne Anwalt. Kostenrisiko gering! Schlimmer als Vergleich kann es nicht kommen (wovon er aber nicht ausgeht), ...

Oha, geringes Kostenrisiko!

Wenn du einen Vergleich mit weniger als 100% bekommst must du ggf. die Anwaltskosten der Gegenseite anteilig begleichen (wenn durch das Gericht so festgelegt!).

z.B.:

du erhälst aufgrund einer angenommenen Betriebsgefahr lediglich 70% deines Schadens

(650 € * 70% =455€)

du musst dann evetuell nach dem Vergleich anteilig 30% der Anwaltskosten der VS tragen;

ob sich das dann noch in Anbetracht der zugesprochenen 455€ und den Anwaltsgebühren heutzutage rechnet?!?

Zitat:

Ich halte euch weiterhin auf den laufenden, soweit erstmal, morgen ruf ich die Versicherung an, die hatten jetzt schonmal genug Zeit sich drum zu kümmern!

Gruß
Marcel

Und meinst du sie knicken jetzt wo sie bestimmt nicht mehr über deinen Fall nachgedacht haben (die haben mehr als einen Fall zu klären) ein?

Oder meinst du die Drohung mit dem Anwalt hilft dir?

Hallo,

der Erfolg hängt von den bisher dokumentierten und den künftigen Aussagen von Dir und den Zeugen ab.
Wenn nicht in allen Punkten zu 100 % gleiche und brauchbare Angaben zu Deinen Gunsten erfolgen, dann sieht es schlecht aus. Insbesondere ist wichtig, daß der LKW zweifelsfrei identifiziert wurde oder wird.
Die Gegenseite wird versuchen, Unsicherheiten und Widersprüche aufzudecken und die Zeugen in die Mangel nehmen.
Hinzu kommt, daß ein Teilverschulden, nach Deiner eigenen Aussage, ziemlich wahrscheinlich ist.
Wenn Du also Klage erheben willst dann könnte es klug sein, nur eine anteilige Forderung zu erheben, die ungefähr der Mitschuld der Gegenseite entspricht.
Ob sich der Aufwand bei der Schadenhöhe dann noch lohnt, wage ich zu bezweifeln.

Liebe Grüße
Herbert

Also es tut mir leid, aber jetzt langts mir mal!
@ Hungaar:
Erst einmal, eine Konifere ist ein Nadelholz/Kiefernart. Was du meinst ist eine Koryphäe!
Zu 2.. Er hat nicht gesagt, dass Zeugen = mehr Recht. Aber es ist doch logisch: Wenn 3 Sagen es ist so passiert und 1 sagt es ist aber so passiert, dann wird der 1 es schwer haben seinen Standpunkt überzeugend rüber zu bringen. Das ist kein Strafverfahren, sondern ein Zivilverfahren. Der der die besseren Beweise hat überzeugt. Was jetzt im weiteren nicht überzeugen versteh ich einfach nicht! Wpzu sind denn dann im Zweifel die Zeugen dann gut?! Die sind doch dann eigentlich nie zu was gut, also für den A.. Es werden Personen aufgrund von Zeugen zu Haftstrafen veruteilt, sollte dir klar sein!
Zu 3.: Sie sagte O-Ton: ich kann nicht jeden Stein einzeln anbinden, Sie hatte keine Plane über der Ladung, Sie hatte die Ladung nicht plan verladen. Sie sagt sie hat nichts verloren, 3 Leute sagen sie hat verloren. Was überzeugt da mehr? Sowohl nach der Rechtsprechung die die Beweislast auf meine Seite verschiebt habe ich Zeugenbeweise. Sie sind nicht mehr aber auch nicht weniger Wert als Fotos. Bsp.: Du schließt einen Vertrag mündlich ab unter 2 Zeugen (deine). Der VErtragspartner sagt, stimmt nicht. Wer kann nun beweisen das ein VErtrag geschlossen worden ist? Nur mal so als Gedankenspiel!
Du schreibst als ob ich alleine die Behauptung aufstellen würde.
Zu 4.: Es muss doch nicht automatisch andere Fahrezuge beschädigt worden sein. Vllt war es ja nach mir gut mit der Ladung, alles was über die Seitenwand hinüberragte ist vllt schon auf mich geweht, dass ist genauso als ob du meinen würdest, dass unendlich viel Ladung verloren werden kann. Sicher sähe es mit weiteren geschädigten gut aus aber woher soll ich wissen dass noch mehr geschädigt worden sind, woher, sag mir dass doch! Ich weiß nicht wo sie auf die AB aufgefahren ist und wo abgefahren, also woher soll ichs wissen?!
Zu 5.: Was soll denn noch vorliegen. Videoaufnahmen meiner imaginären Dash-Cam?! Anhand der Bilder kann doch der erhebliche Schaden der Scheibe gesehen werden. es sind nicht 1 oder 2 sonder 30-40 kleinere und MINDESTENS 7 große Steinschläge. Erklär mir doch bitte physikalisch wie es möglich sein soll, dass so viele Steine aufgewierbelt werden, sprich um die 50-60 kleiner und größere. Bin ich über nen Schotterweg gefahren. NEIN sondern über die A5.
Zu 6.: Hier, liebr Hugaar erkennt man das du vom Tuten und Blasen keine Ahnung hast. Bei einem Vergleich zahlen alle Parteien ihre Kosten selbst. Gerichtskosten 50/50, Anwalt, wenn er genommen wird zahlen alle selbst!
"Vergleichen sich die Parteien vor Gericht oder außerhalb, so treffen Sie entweder eine Vereinbarung über die Kostentragung oder die Kosten werden "gegeneinander aufgehoben".
Dies bedeutet, dass jeder die Gerichtskosten zur Hälfte zu tragen hat und weitere Kosten, wie Awaltsgebühren und sonstige Kosten selbst zu tragen hat.
Gelegentlich wird auch in einem Beschluss angeordnet das die Kosten gegeneinander aufzuheben sind."

Das Gegenteil hätte ich gerne bewiesen. Ich weiß nicht warum einer mit einem solchen Halbwissen hier rumhopst und jedem die Welt erklärt. Das ist ja erschreckend. Wenn du wenigstens mal konstruktiv an der Sache arbeiten würdest, dier einen Beitrag genau durchliest und dann nett und freundlich und nicht vor oben herab (da reagier ich allergisch) antworten würdest dann könnt man ja damit leben. Aber so ist das verstörend. Dass ist als ob ich einem Maurer erklären würde wie man richtig mauert. Ich muss gerade fast lachen!
Abgesehen davon, ich hab denen schon mit klage unter Hinweis der hier mehrfach genannten Gerichtsentscheidungen gedroht, also warum soll ich nochmal drohen?! Und ich drohe nicht mit Anwalt und GEricht sondern nur mit Gericht. Der RA sagte heute zu mir: "Ich weiß gar nicht warum sie zu mir kommen, ich würd ihnen raten, führen sie selbst den Prozess, sit für sie kostengünstiger und im Falle eines Vergleichs für sie auch vorteilhafter."
Von daher Huugar, Danke für nix, bevor ich für dich den Danke-Button drücke hack ich mir lieber den Rechten Arm ab!

Und nun zu Oetteken: Danke, das ist wirklich konstruktiv.VIELEN DANK DAFÜR! Sicher, diese Punkte sehen ich auch, ganz gefahrlos ist es nicht, aber ich bin so stinkig auf die Allianz und wie die mich abgelappt haben, das es mir das Risiko glaube ich sogar wert ist. Das mit den Zeugen sollte allerdings kein Problem sein, wir haben alle das selbe gesehen daher wird die Aussage auch zu meinen gusten sein. Ich werde auch keinen Einfluss auf diese nehmen, denn das bringt nix (lernt man im Studium), dazu muss man schon extrem was aufm Kasten haben, ansonsten wird sich schnell verplappert, besser einfach sagen was man gesehen hat.
Mit der Teilschuld: Es ist eine Frage der Zumutbarkeit. Nur weil einer seine Ladung nicht genügend sichert bin ich schlimmstenfalls gezwungen über hunderte KM hinter demjenigen zu bleiben, der fahrlässig eine Gefahr hervorruft, um etwaige Shäden zu vermeiden. Aber es bleibt dabei, diese Quote muss der Richter festlegen bzw. er muss entscheiden ob ich Teilschuld habe.
Mit der anteiligen Forderung sehe ich nicht ganz wie du. Ratsam in einem solchen fall ist folgendes: Ich verklage die Partei zu Schadensersatz (SE), hilfsweise im Falle einer durch das Gericht bewiesenen Teilschuld SE in anteiliger Höhe. Bedeutet: Wenn während des Verfahrens sich eine Teilschuld ergibt tritt der zweite Anspruch anstelle des ersten und man verliert nicht automatisch. =)

Ich halte euch trotzdem auf dem laufenden. Wer weiß, vllt gibt die Versicherung meinen Anspruch ja statt, dass sehe ich dann und wenn es soweit ist, und es ist wieder negativ kann ich mirs ja noch überlegen!

Lieber MM, vielen Dank!

Ich weiß jetzt wieder, warum ich Jura-Studenten schon immer bewundert habe: Dem vollumfänglichen Versagen selbst bei recht simplen praktischen Belangen stehen bei denen nahezu unerschöpfliche Ressourcen zur Produktion inhaltsleerer aber schön zu lesender Texte gegenüber, mit welchen versucht wird die Schuld am eingangs erwähnten Problem anderen anzulasten.

Insofern bin ich was deinen weiten beruflichen Werdegang angeht sehr optimistisch und wünsche dir bei deinem ersten Prozess viel Erfolg.

😁

für Juristen Anlage zu 1)

nein ich fahre nicht ohne ausreichenden Versicherungsschutz spazieren mit der Begründung ich könne ihn mir nicht leisten, wenn ich mir den zu versichernden Schadensfall erst recht nicht leisten kann.

nein ich fahre nicht an einem LKW vorbei, der erkennbar Ladung verliert.

nein ich fahre nicht ohne funktionierende Kamera herum.

ja ich achte darauf dass die Polizei den Unfall richtig aufnimmt und relevante Dinge im Bericht Erwähnung finden.

u.s.w. u.s.w. ...

Ich weiß zwar nicht was da inhaltleer sein soll, aber ok. Ich habe ausdrücklich und direkt stellung zu den genannten Punkten genommen.

Und ihm gegensatz zu dir kann ich wohl nicht vollumfänglich versagen, da ich im Gegensatz zu 75 % meiner Mitstudenten ohne ein komerzielles Repititorium mein Staatsexamen bestanden habe. Wenn du dich ohne juristische Vorbildung besser auskennst als ich, bitte, dann besorge ich dir eine Examensklausur und du schreibst mal in 5 Std so einen Test, dann sehen wir was rauskommt.
Ich habe den gesetzlich nötigen Versicherungsschutz, ich habe selbst am Auto nix kaputt gemacht und kann daher ersatz verlangen. Im übrigen. vor 3 Jahren hatte ich einen Steinschlagschaden in einer ganz neuen Scheibe (damals Opel), der von einem mir entgegenkommenden Fahrzeug aufgeschleudert wurde, hab ich selbst bezahlt (350 €) weil unabwendbares Ereignis, pech gehabt, war auch ok!
Zum Überholen: Wie soll ich denn sonst an dem LKW vorbei?! Drüberspingen vllt?! er hat ja nicht durchgängig von der Ladefläche geraucht sondern immer mal wieder. abgesehen davon, ist es zumindest zu 50 % Schuld der LKW fahrerin, sie kann doch nicht verlangen das ich bis zu meinem Ziel hinter ihr bleibe oder?! Wieso soll ich alleinige Schuld haben? Wieso, erklärung bitte! Du stellst Behauptungen auf!
Das war das erstmal dass meine Kamera (Handy) leer war, es gibt so etwas das nennt man Pech, schon gehört. Sowohl ADAC Rechtberatung per Mail und Anwalt sagen beide, dass hier das Fehlen von Bildern nicht schlimm ist, da Zeugen in diesem Fall ausreichend sind. Die haben also alle überhaupt keine Ahnung, vertehe ich das richtig?!Ich habe die mangelnde Ladungssicherung bei der Polizei benannt, die Polizei hat dies wegen Unterstellung einer Straftat nicht aufgenommen, unter der Aussage: Passen sie auf was sie da behaupten, sie kennen sich über die Ladungspflichten nicht aus. Tatsächlich er auch nicht, da ich ihm erklärt hab was ich meinte, die Autobahnpolizei hätte meine Aussage ohne Anstand so aufgenommen wie ich es gesagt habe (Hat mit der Leiter des Präsidiums ausdrücklich gesagt).
Solltest die letzten Satz ehrlich meinen bedanke ich mich für dien Zuversicht und die Erfolgswünsche. Wenn nicht, naa, dann kannst du dir ja deinen Teil denken was ich sagen würde.

Gruß
Marcel

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes_Marcel


Also es tut mir leid, aber jetzt langts mir mal!
@ Hungaar:
Erst einmal, eine Konifere ist ein Nadelholz/Kiefernart. Was du meinst ist eine Koryphäe!

1. Es muss HUGAAR heißen!

2. Ich verzeih dir, du bist noch nicht lange bei MT. Ich denke mal als Student hat man nicht ganz die Übersicht und kann nicht alles lesen:

Hier bei MT ist es ein geflügeltes Wort von Koniferen zu schreiben wenn man seine Koryphäen meint!

Aber sei es drum.

Viel Spaß noch bei deinem Kampf, es redet nunmal hier nicht jeder nach deinem Mund. Ich frag mich Ur wieso du als "Allwissender" hier Hilfe suchst!

Und weg.

Ich habe mich nie als Allwissend bezeichnet. Mit der Konifere bitte ich um nachsehen, das konnte ich nicht wissen, das tut mir dann auch tatsächlich leid.
Dass mit nach dem Mund redet werden soll hab ich auch nie gewollt, u.A. fand ich Oetteken und Mimros neben anderen Kommentare sehr hilfreich und konstruktiv!
Ich raff nur nicht, dass 2 Rechtsberater sich über die tragweite des Beweises durch meine Zeugen sich so etxtrem irren sollen/können.
Ich flipp eben aus, wenn mir einer kommt und sagt so und so wird das gemacht du liegst falsch mir aber das nicht erklärt, was an meinen Behauptungen falsch ist. Ich lass mich ja wiederlegen, aber nur wenn mich das auch überzeugt, wie es bei jedem Menschen ist.
Das und das ist nur Behauptung und kein Beweis z.B. warum ist das nur eine Behauptung?

Egal sei es drum, wenn Post von der Allianz kommt sag ich kurz bescheid, dann kann das Thema geschlossen werden!

MM du kapierst es nicht, aber bevor ich auch weg bin noch 3 Dinge: ja es ist eine Sauerei ohne Abdeckung Kies durch die Gegend zu fahren, ja der daraus entstandene Schaden gehört dir m.E. ersetzt und ja die Fahrerin gehört zur Verantwortung gezogen, schon allein deswegen, damit sie beim nächsten mal die verf**** Plane drübermacht.

Schön soweit, und dann einer zum nachdenken: A fährt bei rot über die Kreuzung, B bei grün. In der Mitte treffen sie sich, A steigt aus, B ist tot.

Wer hatte recht, und wenn man das beantwortet hat: Was hat's ihm genützt.

Um das auf den Fall zurückzuholen: Ich hätte die Fuhre nicht überholt, meine Frontscheibe und der Lack im Frontbereich wären es mir Wert gewesen, und der Aufwand hinterher und die vergeudete Lebenszeit, mein "Recht" einzufordern irre abartig zu hoch.

Ansonsten wie bereits gesagt, viel Spaß und Erfolg, vergiss aber nicht dass du nur Zeuge bist und nicht der Geschädigte falls deine Mama gegen die Versicherung Klage erheben möchte ....

Da ich sowohl das Auto gekauft habe (Rechnung habe ich unterschireben und bezahlt) als auch Reperaturkosten, wie auch Sprit öl etc bezahle wird nach ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass ich sowohl Eigentümer als auch Halter des Fahrzeugs bin, nur die Dokumente (Brief, Papiere und VErsicherung) laufen auf meine Mutter. Finde ich unverständlich aber ich kann klagen, Mutti braucht nix zu machen.
Und danke. So kann ich es auch verstehen, dass du den Fall ähnlich besch wie ich findest nur anders gehandelt hättest. So hört es sich doch gleich anders an =). Das ist wiederum ein Kommentar mit dem ich was anfangen kann, danke!

Für alle die es interessiert. Die Dame, die meinen Fall zuerst bearbeitet hat konnte mittlerweile ihren Platz bei der Allianz räumen, da nach Sicht der Allianz, direkt hätte gezahlt werden MÜSSEN. Heute kam die schriftliche Bestätigung, dass das Geld überwiesen wurde. Begründung für die Zahlung (nicht O-Ton):
Da der Versicherte (Schädiger) nicht gerichtsverwehrtbar beweisen konnte oder wollte dass die Ladung richtig gesichert wurde und der geschädigte (Ich) sowohl selbst als auch durch zwei weitere Zeigen direkt den Vorfall mitbekommen hat bzw. mitverfolgen konnte, alles Aussagen im Inhalt übereinstimmten, Bilder der Beschädigung vorlagen etc etc pp zahl die Versicherung den kompletten Betrag.
Im Übrigen entspricht dies EXAKT der Einschätzung des Verkehrsrechtsanwalts, die hier als "Koryphäe" bezeichnet wurde und auch dem Autoglaser, der die selbe Aussage getroffen hat. Wer 2 Zeugen hat, egal in welchem Verhältnis er zu diesen steht und eine Behauptung in den Raum stellt, demm muss durch Gegenbeweis erst das gegenteil bewiesen werden. Dies konnte der Schädiger nicht, ergo hat die Versicherung bezahlt, diese wird sich wohl wegen grober Fahrlässigkeit des Schädigers das Geld wohl von dem wiederholen, mir ists gleich. Das hätte die Versicherung einfacher, schneller und billiger haben können, wenn sie gleich gezahlt hätte. Man hat sich ausdrücklich bei mir entschuldigt, wegen den 7 Monaten, dies wäre, nach Aussage der VErsicherung, unüblich und nicht rechtzufertigen.
An alle die gezweifelt haben kann ich nur sagen: Die ham nen langen Atem, ich einen längeren, wenn auch viel Frustration dabei war, aber am Ende wird zumindest manchmal auch gerecht entschieden. An alle die vllt gezweifelt aber konstruktiv mitgeholfen haben, VIELEN DANK! =) Ich habe das Geld wieder, was ich für die Instandsetzung des Fahrzeuges ausgegeben habe und bin wieder parie, so wie sich das gehört und so wie ich es wollte.
Schöne Tage noch!
Gruß
Marcel

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