Ladungsverlust LKW, gegnerische Verischerung zahlt Schaden nicht
Hallo Leute,
Grundinfos stehen ja schon in der Überschrift.
Erstes Theme in diesem Forum, daher hoffe ich dass ich richtig bin, wenn nicht, sagt bescheid, dann bin ich gleich wieder weg!
Gleich vorab: Tut mir Leid dass es so viel Text ist aber viel kürzer geht nicht! =(
Nun zum Sachverhalt.
Mutter, Vater und ich (ich war fahrer) fahren die A5 entlang von Gießen aus kommend Richtung Frankfurt.
Wie immer rechte Spur LKWs. Da ich weder einen PS Boliden habe (93er Mercedes W202 C180) und üblicherweise nicht schneller fahre als 120 bin ich auf die mittlere Spur. Ging alles super. Irgendwann war dann ein Muldenkipper mit Schüttgut an der Reich (ich immer noch mittlere Spur).
Aus der Entfernung ist mir schon auf gefallen das ein Schutthügel über die Seitenwände reicht und dort in regelemäßigen Abständen dunkle Staubwolken aufstiegen. Keine Plane über Anhänger.
Mir war schon unwohl als ich den gesehen hab aber dacht "wird schon gut gehen".
Als ich so 2-3 Autolängen links versetzt zu dem auf der Rechten Fahrbahn fahrenden LKW war passiert folgendes: Staubwolke vom Anhänger aus kommend, dann ein prasseln wie bei einem Hagelstum, Scheibe komplett undurchsichtig, Scheibenwischer und Wischwasser halfen kaum.
Nächsten Rasthof raus um scheibe irgenwie sauber zu bekommen. Schaue mir die Scheibe an und was muss ich sehen: Grund für schlechte Sicht nicht Dreck, sondern 20-30 Steinschläge kleinerer Art, sahen aus wie Spritzwasserflecken. Bin mit dem Finger drüber und konnte richtig die Vertiefungen fühlen, war wie Sandgestahl. Alles genau angeschaut und sehe 7 weitere größere Steinschläge, 3 in meinem Sichtferld. Entscheidung: LKW auf der A5 suchen, Kennzeichen aufschreiben, anhalten und konfrontieren.
Gesagt getan, betreffenden LKW gefunden, Kennzeichen aufgeschrieben, während dieser fröhlich weiter Ladung verlor.
Lastzug angehalten, wobei Steine von der Ladefläche über das Fahrerhaus und in Richtung meines Autos flog. Vorfall geschildert, Antwort: Tja, dass ist Pech, Ladung wird ab und zu verloren, kann ja nicht jeden Stein einzeln anbinden., sie müssen mir erstmal beweisen dass ich die Steine verloren habe.
Dass ich 2 Zeugen im Auto habe, und wir alle genau beobachten konnten dass die Steine genau von diesem Lastzug kamen und auch kein andere in der Umgebung war (hatte auch zuvor keinen anderen überholt) waren für sie nicht von Interesse. Personen- und Versicherungsdaten wollte sie mir nicht geben, da sie ja nix verursacht habe.
Ok, dann eben ab zur Polizei. Die war natürlich so unglaublich kompetent und hat eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgenommen, die im späteren Verlauf eingestellt wurde, weill LKW-Fahrer ja angehalten hat (stimmt auch aktuelle Gerichtsentscheidungen).
Dann wurde Owi eingeleitet gegen sie, wegen Geringfügigkeit einestellt. Bockt mich wenig, wollte ja keinem einen Reinwürgen, wollte nur durch Anzeige Dokumentieren, dass erheblicher Schaden voliegt, ein Verschulden auf Seite des LKW-Fahrer besteht und ich niemand behumsen will.
Am gleichen Tag bei der VErischerung gemeldet, rausgefunden Allianz durch Kennzeichen über den Verband der Versicherer.
Ich fragte was sie brauchen, Gutachten/Fotos, hätte aber keine besonders gute Kamera (hab ich wirklich nicht), ob die Fotos der Polizei ausreichen würden.
Antwort: Wenn die Schäden sie behindern oder die Verkehrssicherheit einschränken wechseln lassen, Gutachten nicht erforderlich, Fotos der Polizei ausreichend. Habe mir die Fotos besorgt, dürfte ich eigentlich nicht haben schon gar nicht gerichtlich verwenden, aber da versicherte (was der Tatsache auch entspricht) die Bilder nur Privat nutze um abzuschätzen ob sie verwendbar sind als beweis und ich dem Polizisten sage ich sei Jurastudent hat er sie mir geschickt. Darauf sind klar die Schäden erkennbar! Ich kann sie aber leider nicht hochladen, da nur für Privatgebrauch!
Ok, am nächsten Tag angebote für Scheibenwechsel eingeholt, weil bei tiefstehender Sonne und entgegekommenden Verkehr nacht hatte man das Gefühl in einer Disko zu sitzen, kaum Licht, Blendfaktor durch Lichtbrechung, 3 größere Steinschläge im Fahrersichtfeld.
Günstigstes Angebot angenommen, Scheibe gewechselt, kosten 650 € (Bei Mercedes 780-900€).
Da solange ermittelt wurde hat die VErischerung die Freigabe der Akten abgewartet (13.02.2013 Unfall--> Beantragung der Akten durch Allianz 30.04.2012).
Nun kam Entscheidung der VErsicherung:
"Zu obigem Schadensfall teilen wir ihnen mit, dass unser Versicherungsnehmer bestreitet Ladung verloren zu haben. Auch die Polizeilichen Ermittlungen haben diesen Nachweis nicht erbracht.
Es bleibt die Möglichkeit dass Steine von der Fahrbahn hochgeschleudert wurden.
Hierfür trifft den Fahrer unseres Versicherungsnehmers keine Verschuld da hier ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17, 3 StVG vorliegen würde.
In diesem Falle können wir demzufolge keine Schadensregulierung vornehmen.
MfG
Ihre Allianz"
Warum glaubt mir dass keiner? ich hab doch drei Zeugen! die Fahrerin war alleine. Ich will mich doch nicht bereichern sondern nur in den Zustand von vor dem Unfall versetzen, finanziell. Ich bin Jurastudent und hab jetzt Kosten i.H.v. 650 € ohne verschulden.
Zudem finde ich die Begründung lächerlich, der Versicherungsnehmer der Allianz ist Muldenkipperverleiher, die Fahrerrin des LKW angestellte eines anderen Unternehmens. Der Versicherungnehmer war nicht während der Fahrt anwesend, woher soll er wissen dass er Ladung verloren hat.
Ich dachte immer 3 Zeugen (mich miteinbegriffen) sind überzeugender als einer.
Ich habe bei der Versicherung angerufen. Die sagten ja ok, wir schauen nochmal. Also nochmal Fragebögen ausgefüllt, check, ein freundliches aber bestimmtes Schreiben aufgesetzt mit Gerichtsentscheidungen drin, die die Haftung bei Ladungsverlust/Steinschlag betreffen. Demnach besteht die Beweislast bei vorausfahrenden Fahrzeug, dass es unmöglich ist, dass Ladung velroren wurde, der geschädigte muss lediglich beweisen, dass der Stein unbestritten vom vorausfahrenden Fahrzeug kommt.
Was kann ich noch tun? Die Kosten fressen meine kompletten Ersparnisse aus! Die Scheibe musste wegen TÜV einebaut werden. Ich kenn mich da aus, mit dem Schaden hätte ich keine Plakette bekommen da Sichtfeldschaden. Ich hab keine neue Scheibe gebraucht, die sah vor dem Unfall tadelos aus, wie neu. Ich vermeide sogar das Eiskratzen im Winter nach Möglichkeit, damit keine Kratzer entstehen.
Ich muss leider zugeben, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe, da ich kein laufendes Einkommen habe und daher kaum die laufenden Kosten dafür aufbringen kann auch wenn diese günstig sind. Allein die KV reist schon ein riesen Loch in die Kasse. Was nützt mir eine Versicherung wenn ich nix zu essen habe. Auto brauche ich, daher war es keine Alternative Auto weg und RV dafür.
Ich steh jetzt ziemlich doof dar. Ich hab keine VKV nur HaftpflichtV. Ich hab Zeugen die anscheinen nichts Wert sind, kein Geld mehr, weil ich die Scheibe bezahlt habe, Akteneinsicht in die Ermittlungsakten kann ich nicht nehmen, da ich nur beteiligter im Verfahren wäre und zur EInsicht einen Anwlt bräuchte, den ich nicht bezahlen kann. Ich bin ADAC-Mitglied aber das wird warhscheinlich auch nicht helfen.
Irgendwelche Einschätzungen der Lage bzw. Lösungsvorschläge?
Vielen Dank!
Gruß vom entäuschten und besorgten
Marcel
Beste Antwort im Thema
Ja, Anwälte, Studenten, und die Realität, das sind so Widersprüchliche Sachen.
Wie man sieht, hat das Studium schon geholfen, du verfasst ellenlange Beiträge, wo viel rumgeredet wird, aber ohne Belang , wie man es eben von Anwälteen gewohnt ist.
Es mag zwar die Stärke von Anwälten sein, Fälle zu lösen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist,
aber auch ein Anwalt sollte einsehen, dass einfache Vorsorge leichter ist, als später das Kind mit den Unwegbarkeiten des Rechts aus dem Brunnen zu ziehen.
Es mag zwar sein, dass du wenig Geld hast, dennoch würdest du wegn einer Teilkasko, welche den Schaden übernehmen würde, nicht verhungern.
Anscheinend läuft das Auto ja eh über deine Mutter, welche auch für eine ordentliche Versicherung aufkommen könnte.
Eine Rechtsschutzversicherjng mußt du auch nicht unbedingt abschließen, da man bei den meisten im Studium noch über seine Eltern mitversichert ist.
Die kosten sind auch hier nicht Existenzbedrohend, besonders wenn man sie durch 3 oder mehr Familienmitglieder teilen kann.
Ok vielleicht hast du auch nur auf deine juristischen Fähigkeiten vertraut, aber ich empfehle dir besser immer alles vorher zu bedenken.