Ladungsverlust LKW, gegnerische Verischerung zahlt Schaden nicht
Hallo Leute,
Grundinfos stehen ja schon in der Überschrift.
Erstes Theme in diesem Forum, daher hoffe ich dass ich richtig bin, wenn nicht, sagt bescheid, dann bin ich gleich wieder weg!
Gleich vorab: Tut mir Leid dass es so viel Text ist aber viel kürzer geht nicht! =(
Nun zum Sachverhalt.
Mutter, Vater und ich (ich war fahrer) fahren die A5 entlang von Gießen aus kommend Richtung Frankfurt.
Wie immer rechte Spur LKWs. Da ich weder einen PS Boliden habe (93er Mercedes W202 C180) und üblicherweise nicht schneller fahre als 120 bin ich auf die mittlere Spur. Ging alles super. Irgendwann war dann ein Muldenkipper mit Schüttgut an der Reich (ich immer noch mittlere Spur).
Aus der Entfernung ist mir schon auf gefallen das ein Schutthügel über die Seitenwände reicht und dort in regelemäßigen Abständen dunkle Staubwolken aufstiegen. Keine Plane über Anhänger.
Mir war schon unwohl als ich den gesehen hab aber dacht "wird schon gut gehen".
Als ich so 2-3 Autolängen links versetzt zu dem auf der Rechten Fahrbahn fahrenden LKW war passiert folgendes: Staubwolke vom Anhänger aus kommend, dann ein prasseln wie bei einem Hagelstum, Scheibe komplett undurchsichtig, Scheibenwischer und Wischwasser halfen kaum.
Nächsten Rasthof raus um scheibe irgenwie sauber zu bekommen. Schaue mir die Scheibe an und was muss ich sehen: Grund für schlechte Sicht nicht Dreck, sondern 20-30 Steinschläge kleinerer Art, sahen aus wie Spritzwasserflecken. Bin mit dem Finger drüber und konnte richtig die Vertiefungen fühlen, war wie Sandgestahl. Alles genau angeschaut und sehe 7 weitere größere Steinschläge, 3 in meinem Sichtferld. Entscheidung: LKW auf der A5 suchen, Kennzeichen aufschreiben, anhalten und konfrontieren.
Gesagt getan, betreffenden LKW gefunden, Kennzeichen aufgeschrieben, während dieser fröhlich weiter Ladung verlor.
Lastzug angehalten, wobei Steine von der Ladefläche über das Fahrerhaus und in Richtung meines Autos flog. Vorfall geschildert, Antwort: Tja, dass ist Pech, Ladung wird ab und zu verloren, kann ja nicht jeden Stein einzeln anbinden., sie müssen mir erstmal beweisen dass ich die Steine verloren habe.
Dass ich 2 Zeugen im Auto habe, und wir alle genau beobachten konnten dass die Steine genau von diesem Lastzug kamen und auch kein andere in der Umgebung war (hatte auch zuvor keinen anderen überholt) waren für sie nicht von Interesse. Personen- und Versicherungsdaten wollte sie mir nicht geben, da sie ja nix verursacht habe.
Ok, dann eben ab zur Polizei. Die war natürlich so unglaublich kompetent und hat eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgenommen, die im späteren Verlauf eingestellt wurde, weill LKW-Fahrer ja angehalten hat (stimmt auch aktuelle Gerichtsentscheidungen).
Dann wurde Owi eingeleitet gegen sie, wegen Geringfügigkeit einestellt. Bockt mich wenig, wollte ja keinem einen Reinwürgen, wollte nur durch Anzeige Dokumentieren, dass erheblicher Schaden voliegt, ein Verschulden auf Seite des LKW-Fahrer besteht und ich niemand behumsen will.
Am gleichen Tag bei der VErischerung gemeldet, rausgefunden Allianz durch Kennzeichen über den Verband der Versicherer.
Ich fragte was sie brauchen, Gutachten/Fotos, hätte aber keine besonders gute Kamera (hab ich wirklich nicht), ob die Fotos der Polizei ausreichen würden.
Antwort: Wenn die Schäden sie behindern oder die Verkehrssicherheit einschränken wechseln lassen, Gutachten nicht erforderlich, Fotos der Polizei ausreichend. Habe mir die Fotos besorgt, dürfte ich eigentlich nicht haben schon gar nicht gerichtlich verwenden, aber da versicherte (was der Tatsache auch entspricht) die Bilder nur Privat nutze um abzuschätzen ob sie verwendbar sind als beweis und ich dem Polizisten sage ich sei Jurastudent hat er sie mir geschickt. Darauf sind klar die Schäden erkennbar! Ich kann sie aber leider nicht hochladen, da nur für Privatgebrauch!
Ok, am nächsten Tag angebote für Scheibenwechsel eingeholt, weil bei tiefstehender Sonne und entgegekommenden Verkehr nacht hatte man das Gefühl in einer Disko zu sitzen, kaum Licht, Blendfaktor durch Lichtbrechung, 3 größere Steinschläge im Fahrersichtfeld.
Günstigstes Angebot angenommen, Scheibe gewechselt, kosten 650 € (Bei Mercedes 780-900€).
Da solange ermittelt wurde hat die VErischerung die Freigabe der Akten abgewartet (13.02.2013 Unfall--> Beantragung der Akten durch Allianz 30.04.2012).
Nun kam Entscheidung der VErsicherung:
"Zu obigem Schadensfall teilen wir ihnen mit, dass unser Versicherungsnehmer bestreitet Ladung verloren zu haben. Auch die Polizeilichen Ermittlungen haben diesen Nachweis nicht erbracht.
Es bleibt die Möglichkeit dass Steine von der Fahrbahn hochgeschleudert wurden.
Hierfür trifft den Fahrer unseres Versicherungsnehmers keine Verschuld da hier ein unabwendbares Ereignis im Sinne von § 17, 3 StVG vorliegen würde.
In diesem Falle können wir demzufolge keine Schadensregulierung vornehmen.
MfG
Ihre Allianz"
Warum glaubt mir dass keiner? ich hab doch drei Zeugen! die Fahrerin war alleine. Ich will mich doch nicht bereichern sondern nur in den Zustand von vor dem Unfall versetzen, finanziell. Ich bin Jurastudent und hab jetzt Kosten i.H.v. 650 € ohne verschulden.
Zudem finde ich die Begründung lächerlich, der Versicherungsnehmer der Allianz ist Muldenkipperverleiher, die Fahrerrin des LKW angestellte eines anderen Unternehmens. Der Versicherungnehmer war nicht während der Fahrt anwesend, woher soll er wissen dass er Ladung verloren hat.
Ich dachte immer 3 Zeugen (mich miteinbegriffen) sind überzeugender als einer.
Ich habe bei der Versicherung angerufen. Die sagten ja ok, wir schauen nochmal. Also nochmal Fragebögen ausgefüllt, check, ein freundliches aber bestimmtes Schreiben aufgesetzt mit Gerichtsentscheidungen drin, die die Haftung bei Ladungsverlust/Steinschlag betreffen. Demnach besteht die Beweislast bei vorausfahrenden Fahrzeug, dass es unmöglich ist, dass Ladung velroren wurde, der geschädigte muss lediglich beweisen, dass der Stein unbestritten vom vorausfahrenden Fahrzeug kommt.
Was kann ich noch tun? Die Kosten fressen meine kompletten Ersparnisse aus! Die Scheibe musste wegen TÜV einebaut werden. Ich kenn mich da aus, mit dem Schaden hätte ich keine Plakette bekommen da Sichtfeldschaden. Ich hab keine neue Scheibe gebraucht, die sah vor dem Unfall tadelos aus, wie neu. Ich vermeide sogar das Eiskratzen im Winter nach Möglichkeit, damit keine Kratzer entstehen.
Ich muss leider zugeben, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe, da ich kein laufendes Einkommen habe und daher kaum die laufenden Kosten dafür aufbringen kann auch wenn diese günstig sind. Allein die KV reist schon ein riesen Loch in die Kasse. Was nützt mir eine Versicherung wenn ich nix zu essen habe. Auto brauche ich, daher war es keine Alternative Auto weg und RV dafür.
Ich steh jetzt ziemlich doof dar. Ich hab keine VKV nur HaftpflichtV. Ich hab Zeugen die anscheinen nichts Wert sind, kein Geld mehr, weil ich die Scheibe bezahlt habe, Akteneinsicht in die Ermittlungsakten kann ich nicht nehmen, da ich nur beteiligter im Verfahren wäre und zur EInsicht einen Anwlt bräuchte, den ich nicht bezahlen kann. Ich bin ADAC-Mitglied aber das wird warhscheinlich auch nicht helfen.
Irgendwelche Einschätzungen der Lage bzw. Lösungsvorschläge?
Vielen Dank!
Gruß vom entäuschten und besorgten
Marcel
Beste Antwort im Thema
Ja, Anwälte, Studenten, und die Realität, das sind so Widersprüchliche Sachen.
Wie man sieht, hat das Studium schon geholfen, du verfasst ellenlange Beiträge, wo viel rumgeredet wird, aber ohne Belang , wie man es eben von Anwälteen gewohnt ist.
Es mag zwar die Stärke von Anwälten sein, Fälle zu lösen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist,
aber auch ein Anwalt sollte einsehen, dass einfache Vorsorge leichter ist, als später das Kind mit den Unwegbarkeiten des Rechts aus dem Brunnen zu ziehen.
Es mag zwar sein, dass du wenig Geld hast, dennoch würdest du wegn einer Teilkasko, welche den Schaden übernehmen würde, nicht verhungern.
Anscheinend läuft das Auto ja eh über deine Mutter, welche auch für eine ordentliche Versicherung aufkommen könnte.
Eine Rechtsschutzversicherjng mußt du auch nicht unbedingt abschließen, da man bei den meisten im Studium noch über seine Eltern mitversichert ist.
Die kosten sind auch hier nicht Existenzbedrohend, besonders wenn man sie durch 3 oder mehr Familienmitglieder teilen kann.
Ok vielleicht hast du auch nur auf deine juristischen Fähigkeiten vertraut, aber ich empfehle dir besser immer alles vorher zu bedenken.
45 Antworten
Und in eine Kamera.
Wenn man als Kipperfahrer quasi Narrenfreiheit hat, muss man das als Hinterherfahrender eben in Echtzeit nachweisen.
Andere Möglichkeit wüsste ich nicht.
Wir haben ja auch ein Kieswerk hier um die Ecke und wie manche Kipper hier auf die Straße nach der "leckt mich doch, könnt eh nix beweisen" - Manier fahren, da kann man schon mal um die eigene Fassung ringen.
cheerio
Alle [Zitat] beziehen sich auf Fragen von Hugaar.
[Zitat] Wie lange hat den deine Nachschau nach dem Schaden gedauert?
Wenn du die Begutactung des Schadens durch mich und Zeugen meinst, knappe 3 KM später, direkt nächste Ausfahrt raus. Scheibe wurde dann Tags drauf gewechselt, weil ich bei ungünstigen Lichtverhältnissen kaum was gesehen hab.
[Zitat] Was hattest du dir vor der Nachfahrt vom Lkw gemerkt?
Farbe der Zugmaschine Rot mit gelber Schrift, Teile des Kennzeichens am Anhänger um ihn wieder zufinden. Als gefunden, Kennzeichen Anhänger, Kennzeichen Zugmaschine, Beschriftung Zugmaschine, Farbe Zugmaschine, Unternehmen der Zugmachine (also nich Fabrikat sondern zu welchem Unternehmen die Zugmaschine gehört]
[Zitat] Wieviele andere Lkw waren mit unterwegs?
Vor und hinter dem Schadensverursachenden LKW keine, 6-10 Km vorher hab ich 3 mit Kastenaufbau überholt. Wieviele an diesem Tag auf der AB waren weiß ich natürlich nicht, da ich keine Strichliste geführt habe. Ich kann nur die benennen die ich überholt habe und auch nur die, die ich kurz vorher überholt habe, an den Ret erinnere ich mich nicht, weiß aber, dass keiner davon Schüttgut an Bord hatte.
[Zitat] Wieviele davon hatten ebenfalls Splitt geladen?
Kein einziger!
[Zitat] Wieveile davon waren auch mit überhängender Ladung unterwegs?
nur der der Ladung verloren hat.
[Zitat] Können nicht doch Steine aufgewirbelt wurden sei?
Nein, da erstens ein kanzer Schwung wie aus dem Sandstrahler auf mich niederhagelten, bei Aufwiebelung nur vereinzelt Stein hochfliegen, auf Schotterwegen mag das anders sein, aber nich auf der AB. Zweitens, konnte man direkt sehen wie Teile des Schüttgut sich von dem Schuttkegel lösten und als dunkle Wolke auf mich niederhagelten.
Des weiteren, vllt für andere Interessant, Entscheidung Bonn vom 29.07.2004 Az 6 S 11/7/04 und LG Heidelberg vom 21.10.2011 Az 5 S 30/11:
"Die Frage, ob der Stein von den Rädern des vorausfahrenden Fahrzeugs aufgewirbelt wurde oder von seiner unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist, ist vielmehr nur für die Frage eines Haftungsausschlusses nach § 17 Absatz 2, 3 StVG (unabwendbares Ereignis) relevant. Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs."
[Zitat] 2. Wie willst du den Überhang beweisen, wenn deine Eltern dies in ihrer Anhörung "vergessen" haben?
Ein Anhörung fand nur bzgl mir und Mutter statt, danach lediglich Fragebögen wurden nach meiner Kenntnis verschickt, wurde jedenfalls gesagt, ob welche bei meinen Eltern ankamen kann ich nicht sagen, da ich 2 Tage nach Vorfall wieder an meine Uni gefahren bin, bereits mit neuer Scheibe. VErgessen muss dabei nicht in "" gesetzt werden. Ich weiß nicht was meine Eltern angegeben haben, da ich ihnen nicht gesagt habe was sie, wenn sie was dazu geschrieben haben, angegeben haben. Auf der Polizeipolizeistation habe ich angaben dazu gemacht, meine Mutter saß neben mir und wurde gefragt ob sie das bestätigen können, sie sagte ja, allerdings meinte der Polizist: "Passen sie auf das ist eine Unterstellung, sie kennen sich nicht aus wie Ladung verladen werden soll." Daher habe ich dazu keine weiteren Angaben gemacht, ich habe es bei "Es schaute Ladung über die Seitenwände" bewenden lassen, weil ich verurnsichert war.
[Zitat] 3. Die Verwaltungsbehörde hat das OWi-Verfahren eingestellt, Dienst also wenig als Beweis im Zivilverfahren wegen Schadenersatz.
Es wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt, da der Schaden strafrechtlich nicht erheblich ist, welche Owi dort angewendet wurde kann ich nicht sagen, ich weiß es nicht habe darüber keine Angaben erhalten, Anzeige lief über Fahrerflucht, daher nicht falsche Ladungssicherung, ich nehme daher an dass Owi ähnliches zu gegenstand hatte. Macht nix, trotzdem kein Beweis, seh ich auch so.
[Zitat] 4. Es gibt keinen Beweis dafür, dass der Schaden tatsächlich durch genau den genannten Lkw verursacht wurde (außer die Aussagen deiner Eltern und deine).
Wenn es mehr Beweisen bedarf, dann wird man nie einem LKW beweisen können, dass er Ladung verloren hat.
Zum Thema Zeugen äußerte sich am 07.09.2004 das LG Stade Az 1 S 12/04:
"Begegnen sich zwei Fahrzeuge und wird von dem ersten Fahrzeug ein Stein hochgeschleudert oder löst sich von diesem ein Gegenstand, der mit dem zweiten Fahrzeug kollidiert, so haftet der Halter des ersten Fahrzeugs für die entstandenen Schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Natur des Gegenstandes nicht aufklärbar ist. Bei dieser Entscheidung hatten die Zeugen zur eigentlichen Herkunft dieses Gegenstandes nicht einmal nähere Angaben machen konnten woher die Steine, die das Fahrzeug des Klägers beschädigten herkamen. Dies steht nach Ansicht des LG einem Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG aber nicht entgegen, solange nur mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass der Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb des Beklagtenfahrzeugs entstanden ist."
Damit ist ist Zeugenaussage ein Mehr, da meine Eltern und ich tatsächlich sehen konnten, wie Schüttgut vom Muldenkipper runterwehte.
[Zitat] Um zusammen zu fassen: du hast es schwer den Beweis für die "Schuld" der Lkw-Fahrerin am Schaden zu erbringen!
Ich muss keine Schuld der LKW-Fahrerin beweisen, sondern nur, dass Steine vom LKW kamen und es als nicht unwahrscheinlich angesehen werden kann, dass diese von der Ladefläche kamen oder sich vom LKW lösten, denn der Lastzug muss nicht nur Ladungsverlustsicher beladen werden, sondern auch frei von sich vllt lösendem Dreck oder Geröll sein, wenn er am Straßenverkehr teilnimmt. D.h. heißt nicht, dass er Blitzblank sein muss. Auch muss Schnee und Eisschollen auf dem Lastzug, als Bsp, weggemacht werden, welche sich lösen könnten, entfernt werden. Selbige Pflicht trifft auch Autofahrer, also auch LKW-fahrer.
Vllt helfen die Gerichtsentscheidungen anderen geschädigten sich ein Bild zu machen und die Beweislastfrage zu klären.
VG
Marcel
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_Marcel
Edit: Der Fall ging ferner weiter an die Autobahnpolizei, die sollte sich mit Ladungssicherung dann im Zweifel auskennen, leider hat mich diese nie befragt, auch nicht meine Eltern. Nur als ich wegen Bildern angerufen hat war der Chef der Dienststelle verwundert, dass 1. keine Plane, 2. Schutthügel auf der Ladefläche waren. Wahrscheinlich haben meine Eltern in ihrer unglaublichen Weisheit vergessen das in den Fragebogen reinzuschreiben.
Somit dürften deine Eltern nunmehr schlechte Zeugen für deine Aussage sein!
Zitat:
Owi ging dann an das Regierungspräsidium, welche wegen Geringfügigkeit einstellte.
Vorher wurde wie von dir erwähnt das Strafverfahren durch die StA eingestellt.
Und da hier das Regierungspräsidium eine Geringfügigkeit sieht sehe ich nunmal schlechte Karten für deinen Tatnachweis der Schadensverursachung!
- Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort wird eingestellt
- OWi-Verfahren wegen mangelhafter Ladungssicherung wird eingestellt
= keiner ist wirklich deiner Überzeugung, dass es so abgelaufen ist wie du es angibst.
(nichts gegen dich persönlich, aber so sind die Fakten die du hier nennst!)
Zitat:
Ich muss jetzt halt in mich gehen und mal sehn zu was ich mich entscheide. Risiko ist immer bestandteil des Lebens, wahrscheinlich werd ich im Zweifel vors Gericht gehen.
Und im Zweifelsfall noch mehr Geld verlieren?!?
Ist zwar hart für einen Studenten aber ich persönlich würde aus abtun und das Geld sparen.
Die Nachfrage bei meinen Eltern hat ergeben, sie wurden von der Polizei weder zu einer Anhörung eingeladen noch haben sie einen Fragebogen erhalten, als warum keine guten Zeugen!
Zu dem Owi:
Wenn das Strafverfahren wg Fahrerflucht eingestellt wird, dann wird nicht zwangsläufig Owi wegen Ladung geprüft. Da die Polizei ja wegen Ladung anscheinend nichts aufgenommen hat (daher war der Autobahn Polizei Chef auch so verwundert), kommt eher eine Owi wegen Verstoß gegen § 34 StVO (Unfall) in betracht.
Die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens bedeutet nicht Zwangsläufig den Auschluss einer Haftung.
Es heißt auch nicht, dass keiner wirklich meiner Überzeugung ist, dass es so abgelaufen ist wie ich es angebe, sondern es heißt, dass keine Indizien dafür sprechen, dass die Ladung nicht Ordnungsgemäß gesichert worden ist, sprich man kann ihr nichts nachweisen, dass heißt aber nicht dass sie keine Ladung verloren hat, sondern nur, dass sie ihr eine mangelhafte Ladung nicht nachweisen konnten. Wie auch, eerstens wurde durch Polizei keine Anzeige wg mangelnder Ladungssicherung augenscheinlich aaufgenommen, sondern Fahrerflucht, zweitens hat das Regierungspräsidium die Ermittlungen der Polizei übernommen und geprüft ob anstatt Fahrerflucht aus StGB eine aus Owi vorliegt, sprich nicht gleich angehalten etc. (bitte § 34 StVO vgl.).
Die Polizei und die Ordnungsbehörde ermittelt nicht automatisch, jedenfalls nicht, wenn glas klar ein öffentliches Interesse vorliegt, sondern oft nur auf Antrag. Wer meint, dass die Polizei immer automatisch ermittelt kennt sich nicht im deutschen Polizeirecht aus!
Zu unterscheiden sind: Opportunitätsprinzip (Ordnungsbehörde kann muss aber nicht) und Legalitätsprinzip (Ordnungsbehörde/Polizei muss).
Stelle ich einen Anzeige muss die Polizei ermitteln, stelle ich keinen kann die Polizei ermitteln, es sei denn es ist einer ERHEBLICHE Straftat wie Mord, Körperverletzung, Straftaten gegen das Allgemeinwohl etc.
Also ich bin jetzt nicht eingeschnappt aber bevor man was rät oder einschätzt wäre es schön, wenn man sich über bestimmte Sachen informiert.
Es wäre nett, wenn du den Thread nicht rückwärts liest sondern zu den aktuellen Antworten stellung nimmst, so wäre die Unterhaltung/Diskussion für mich einfacher, nichts für ungut! =)
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Ich häng mich auch mal rein:
Wenn die Versicherung weiter sagt, dass sie nicht zahlt, dann ist das so (wahrscheinlicher Fall). Wenn Du anderer Meinung bist, dann musst Du gerichtlich dagegen vorgehen. Direkt gegen die Fahrerin oder Halterin vorzugehen wird im Endeffekt nichts bringen (es sei denn, da lässt sich jemand einschüchtern. Unwahrscheinlicher Fall. Letztendlich wird die Versicherung im Rahmen von "Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche" auch Fahrer/Halter gegen Dich vor Gericht vertreten).
Die Chancen gerichtlich vorzugehen wurden ja schon von verschiedenen hier unterschiedlich beurteilt, tendenziell eher nicht so gut. Selbst möchte ich das gar nicht weiter beurteilen, da fehlt mir das Wissen/Erfahrung.
Zitat:
Ich bin ADAC-Mitglied aber das wird warhscheinlich auch nicht helfen.
Als ADAC Mitglied bekommst Du eine rechtliche Erstberatung bei deren Vertragsanwälten kostenlos. Das wäre nun noch etwas, was Dich nichts kostet. Mag sein das ein Anwalt noch 1-2 (dann wohl eher exotische) Tipps auf Lager hat, die Dich nichts oder wenig kosten. Sonst bleibt Dir halt nur der gerichtliche Weg. Der ADAC Vertragsanwalt mag Deine Chancen vielleicht auch noch anders einschätzen als hier, halte ich aber für eher unwahrscheinlich.
Dann gilt es für Dich abzuwägen(zu wetten ist hier ein auch sehr treffender Begriff): Wie viel Geld kannst Du noch gewinnen, wie viel noch verlieren. Und wie groß ist das Risiko? Insgesamt ist das natürlich eine scheiß Situation für Dich. Aber im Hinterkopf solltest Du dann auch immer behalten, dass wenn (warum auch immer) alles gegen Dich läuft Du die Rechnung für alles zahlen wirst, egal wer hier oder ein Anwalt die Chancen als "kann man mal klagen" oder ähnlich eingeschätzt hat.
Ja, Anwälte, Studenten, und die Realität, das sind so Widersprüchliche Sachen.
Wie man sieht, hat das Studium schon geholfen, du verfasst ellenlange Beiträge, wo viel rumgeredet wird, aber ohne Belang , wie man es eben von Anwälteen gewohnt ist.
Es mag zwar die Stärke von Anwälten sein, Fälle zu lösen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist,
aber auch ein Anwalt sollte einsehen, dass einfache Vorsorge leichter ist, als später das Kind mit den Unwegbarkeiten des Rechts aus dem Brunnen zu ziehen.
Es mag zwar sein, dass du wenig Geld hast, dennoch würdest du wegn einer Teilkasko, welche den Schaden übernehmen würde, nicht verhungern.
Anscheinend läuft das Auto ja eh über deine Mutter, welche auch für eine ordentliche Versicherung aufkommen könnte.
Eine Rechtsschutzversicherjng mußt du auch nicht unbedingt abschließen, da man bei den meisten im Studium noch über seine Eltern mitversichert ist.
Die kosten sind auch hier nicht Existenzbedrohend, besonders wenn man sie durch 3 oder mehr Familienmitglieder teilen kann.
Ok vielleicht hast du auch nur auf deine juristischen Fähigkeiten vertraut, aber ich empfehle dir besser immer alles vorher zu bedenken.
Wenn man über 25 ist, gelten gar keine Familienversicherungen mehr soviel dazu. Ob und wann ich verhungere, weil kein Geld mehr da ist solltes du mir überlassen, ich weiß wieviel Geld ich nach allen Kosten übrig habe. Selbst wenn was nciht die Welt kostet sind kosten kosten. Eltern können natürlich alles bezahlen, aber die sind keine Kuh die man melken kann. Die langen Text, klar sind lang, aber es ist kein rumgerede, sondern antwort auf fragen. wenn ich die SPO Stile beantworte kommen folge fragen, also hab ich versucht so dateiliert wie möglich zu antworten.
Außerdem habe ich nicht auf meinjuristisches Können vertraut, wie auch, ich darf noch nicht vor Gericht, wenn überhaupt nur Rechtsberatung.
Last but not Least: Vielen Dan an sklev für den Tipp mit dem RA, wusste ich zwar schon, aber hat mich dran erinnert mich darum als nächstes zu kümmern.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_Marcel
Wenn man über 25 ist, gelten gar keine Familienversicherungen mehr soviel dazu.
Da bist Du schlicht falsch informiert...
Bei den meisten Gesellschaften bist Du in der beruflichen Erstausbildung mitversichert, oft ohne Altersbegrenzung und in den Toptarifen sogar unabhängig davon, was Du machst, wenn Du zu Hause wohnst/gemeldet bist. Also nochmals bei der Rechtsschutzversicherung Deiner Eltern nachhaken, ob Du nicht doch mitversichert bist.
Wenn das Auto auch auf Deine Mutter zugelassen ist (ich hab nirgends gesehen, wer der Halter ist), muss sowieso Deine Mutter den Schaden geltend machen also auch ihre RSV um Deckungszusage gebeten werden...
Zum Schadenhergang: selbst wenn die Allianz Dir glaubt, dass die Steine im weitesten Sinne von dem versicherten LKW stammen, musst Du immer noch nachweisen, dass die auch wegen fehlerhafter Ladungssicherung auf Deine Scheibe geknallt sind - ohne Fotos von der Ladefläche vermutlich sehr schwierig.
Hinsichtlich der fehlenden Kaskoversicherung vielleicht wirklich mal prüfen, was eine Teilkasko kostet; oft ein Schnäppchen im Vergleich zum möglichen Schaden!
Danke, vorallem dass es wieder mehr in die Richtung meines Problems geht! =)
Da mein Vater der Meinung vertrat eine RV sei nicht notwendig, haben wir auch keine, werder ich noch meine Eltern -,-
Aber mit den anderen Versicherungen werde ich nochmal nachhaken. Wie gesagt, Verischerungsrecht kenn ich mich nicht aus. Ich weis nur das meine Krankenversicherung nicht mehr gilt und ich eine eigene abschließen musste, wirklich teure Sache!
Wegen dem Nachweis des Ladungsmangels: Die von mir beschriebenen Gerichtsentscheidungen sind in meinem Falls also belangslos? Wenn ja warum? Der Beweis dass es tatsächlich von diesem LKW gekommen ist ob von Ladefläche oder hochgeschleudert sei dahingestellt reicht nicht aus, trotzdem die Gerichte eben dies bei Kieslastern und damit einhergehender Betriebsgefahr angenommen haben?
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_Marcel
Wegen dem Nachweis des Ladungsmangels: Die von mir beschriebenen Gerichtsentscheidungen sind in meinem Falls also belangslos? Wenn ja warum? Der Beweis dass es tatsächlich von diesem LKW gekommen ist ob von Ladefläche oder hochgeschleudert sei dahingestellt reicht nicht aus, trotzdem die Gerichte eben dies bei Kieslastern und damit einhergehender Betriebsgefahr angenommen haben?
Ohne jetzt das ganze Urteil gelesen zu haben .... im ersten Urteil ist eine mangelnde Ladungssicherung anscheinend bewiesen somit spricht der Anscheinsbeweis gegen den LKW-Fahrer,welcher nun beweisen muss, dass es sich für Ihn um ein unabwendbares Ereignis handelt.
Diesen Nachweis bist du - zumindest bis jetzt - schuldig geblieben !
Mangelnde Ladungssicherung ist zwar nicht Inhalt dieser Urteile sondern es ist jeweils nur bewiesen worden, dass der Stein Zweifelsfrei von dem LKW kam, dabei ist in allen Urteilen unerheblich, von wo der Stein kam, sprich von von der Ladefläche, vom LKW sprich Dreck oder von der Fahrbahn aufgewirbelt.
Ich habe aber eben bemerkt, dass ich mich auf den Ladungsmangel bezogen habe, das war mein fehler.
Also kurz zusammengefasst ist der Leitssatz aus den Urteilen folgendes:
FÄhrt man hinter einem LKW her und erleidet einen Schaden, so ist von geschädigten nur zu beweisen, dass der Stein vom LKW kam. Wie der Stein vom LKW kam ist dabei belanglos. Wird ein Laster mit Schüttgut im Straßenverkehr bewegt, so ist das eine Betriebsgefahr zu lasten des LKW-Fahrers, daher muss er beweisen, dass der Stein von der AB hochgeschleudert wurde. Kann er dies nicht, so geht das Gericht davon aus, dass es kein unabwendbares Ereignis war, sondern die Schuld des LKW-Fahrers ist.
Wie seht ihr das aus diesem Blickwinkel?
Ich kann gerne die beiden Passagen aus den vorherigen Posts mit dem Inhalt des Urteils nochmal Posten, also nur die Urteile, damit nicht hochgescrollt werden muss.
Ich will hier nicht drauf rumreiten, ich möchte nur das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet wissen, wenn ihr mir folgen könnt.
Ich kann Dir problemlos folgen. Aber ich sehe die Frage der LaSi als das zentrale Thema. Hier oder auch auch in dem anderen Forum 😉 bleibe ich dabei.
Nebenbei: Wenn ich so einen Ladungs-Verlierer-LKW sehe, würde ich mal so pauschal dahinter bleiben und der Rennleitung eine Tipp geben. Da gibt es schon so einige Leute, die damit recht gut umgehen können.
Ich will mich aber nicht vorsätzlich schädigen! Ich vermeide es nach Möglichkeit hinter solchen LKW herzufahren =)
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_Marcel
Also kurz zusammengefasst ist der Leitssatz aus den Urteilen folgendes:
FÄhrt man hinter einem LKW her und erleidet einen Schaden, so ist von geschädigten nur zu beweisen, dass der Stein vom LKW kam. Wie der Stein vom LKW kam ist dabei belanglos. Wird ein Laster mit Schüttgut im Straßenverkehr bewegt, so ist das eine Betriebsgefahr zu lasten des LKW-Fahrers, daher muss er beweisen, dass der Stein von der AB hochgeschleudert wurde. Kann er dies nicht, so geht das Gericht davon aus, dass es kein unabwendbares Ereignis war, sondern die Schuld des LKW-Fahrers ist.
Wir haben ein grosses Spezialtiefbau-Unternehmen im Kundenkreis, das in regelmässigen Abständen mit genau dieser Thematik konfrontiert wird...
Leider habe ich gerade die Urteile nicht zur Hand, auf die sich der Versicherer regelmässig bezieht; ich werde später mal etwas recherchieren! Grundtenor ist , dass keine Haftung des LKW angenommen wird, wenn Ladungssicherung in Ordnung und das Fahrzeug nicht nachweislich wahnsinnig verdreckt war, also genau gegensätzlich zu dem von Dir zitierten Urteil.
Das wäre sehr nett, wenn du mir dieses zukommen lassen könntest. Auf der Suche nach aktuellen Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema kamen nur diese Entscheidungen zu Tage!
Vielen Dank für den produktiven Beitrag (keine Ironie, ist tatsächlich so gemeint).
Einen Schönen Abend wünsche ich!