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Ladungssicherung Megaliner

Themenstarteram 15. Juni 2008 um 17:54

Servus

Bei einem Gitterboxentransport mit einen Ladungssicherungszertifiziertem Mega-Auflieger, müssen die Gb nach hinten mit einem Spanngurt gesichert werden oder reichen Spannlatten?

Gruß Wolfgang

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2008 um 13:04

Ich habe mit dem Mega aus der Schweiz Gitterboxen für Bremen geholt, geladen waren Plastik- und Aluminiumteile für die Automobil-Industrie. Die Ladung mit Gitterboxen ( bis unters Dach beladen ) waren nur knapp 11 Tonnen.

Ich habe trotzdem jeden Stapel der Gitterboxen mit einem Spanngurt gesichert und nach hinten die zwei Spannbretter benutzt. Nur Antirutschmatten hatte ich keine verwendet. War mir egal, das die Kollegen in Bremen gelacht haben, als ich abgegurtet habe.

Sicherheit geht bei mir eben vor, geht ja auch um mein Leben ...

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am 15. Juni 2008 um 18:01

Ich würde sagen das kommt aus das Gewicht der Ladung, bzw darauf an wie hoch sie Gestellt wird? Stehen die Boxen bis unter das Dach? Ich persönlich sichere aber, wenn die Ladung nach vorn und zu den Seiten hin formschlüssig steht, hinten mit einem Gurt und zwei Spannbrettern. Das ist ja keine 10 Min arbeit!

Themenstarteram 15. Juni 2008 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von role82

Ich würde sagen das kommt aus das Gewicht der Ladung, bzw darauf an wie hoch sie Gestellt wird? Stehen die Boxen bis unter das Dach? Ich persönlich sichere aber, wenn die Ladung nach vorn und zu den Seiten hin formschlüssig steht, hinten mit einem Gurt und zwei Spannbrettern. Das ist ja keine 10 Min arbeit!

Die Boxen stehen bis unters Dach... ab welchen Gewicht bräuchte man theoretisch einen Gurt?

Die Ladung muß nach hinten mit 50% ihres Gewichts gesichert werden. Der Reibbeiwert Siebdruckboden - Gitterbox aus Stahl beträgt 0,25 (Quelle: DIN EN 12195-1); sprich 25% des Gewichts werden durch die Reibung selbst gesichert. Bleiben noch 25% des Ladungsgewichts die durch andere Mittel gesichert werden muß.

Ein Aufbau der nach 'EN 12642 Code XL' geprüft ist, muß mindestens 30% der Nutzlast nach hinten sichern. Ein 'normaler' Aufbau muß 25% der Nutzlast, aber max 3,1t nach hinten sichern. Da du ja anscheinend eine Code XL-Auflieger hast, müsstest du bei Formschluß nach hinten garnicht mehr sichern.

Wenn du keinen Formschluß nach hinten hast kommt die Frage: Was für eine Sicherungskraft bringt eine Spannlatte auf?

Mit einem Spanngurt bist du eigentlich immer auf der sicheren Seite. Ein normaler Spanngurt hält in der Umreifung 4-5t (angegeben durch den LC-Wert). Die Zurrpunkte halten jeweils 2t. Eine Umreifung (Spanngurt links einhängen, hinter der Ladung quer rum, rechts einhängen) bringt also 4t Sicherungkraft nach hinten. Da der Gurt nur 25% des Ladungsgewichts sichern muß (die anderen 25% werden durch die Reibung übernommen), kann man mit einem Gurt eine 16t schwere Ladung sichern. Also sollte man mit zwei Gurten, die dann aber in zwei verschiedenen Zurrpunktpaaren hängen müssen die Ladung auf jeden Fall sichern können...

Zusätzlich würde ich noch mit einem Gurt die letzte Reihe der Boxpaletten Niederzurren, um ein springen/rausrutschen aus der rückwärtigen Sicherung zu verhindern.

Themenstarteram 15. Juni 2008 um 18:59

Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause

Die Ladung muß nach hinten mit 50% ihres Gewichts gesichert werden. Der Reibbeiwert Siebdruckboden - Gitterbox aus Stahl beträgt 0,25 (Quelle: DIN EN 12195-1); sprich 25% des Gewichts werden durch die Reibung selbst gesichert. Bleiben noch 25% des Ladungsgewichts die durch andere Mittel gesichert werden muß.

Ein Aufbau der nach 'EN 12642 Code XL' geprüft ist, muß mindestens 30% der Nutzlast nach hinten sichern. Ein 'normaler' Aufbau muß 25% der Nutzlast, aber max 3,1t nach hinten sichern. Da du ja anscheinend eine Code XL-Auflieger hast, müsstest du bei Formschluß nach hinten garnicht mehr sichern.

Wenn du keinen Formschluß nach hinten hast kommt die Frage: Was für eine Sicherungskraft bringt eine Spannlatte auf?

Mit einem Spanngurt bist du eigentlich immer auf der sicheren Seite. Ein normaler Spanngurt hält in der Umreifung 4-5t (angegeben durch den LC-Wert). Die Zurrpunkte halten jeweils 2t. Eine Umreifung (Spanngurt links einhängen, hinter der Ladung quer rum, rechts einhängen) bringt also 4t Sicherungkraft nach hinten. Da der Gurt nur 25% des Ladungsgewichts sichern muß (die anderen 25% werden durch die Reibung übernommen), kann man mit einem Gurt eine 16t schwere Ladung sichern. Also sollte man mit zwei Gurten, die dann aber in zwei verschiedenen Zurrpunktpaaren hängen müssen die Ladung auf jeden Fall sichern können...

Zusätzlich würde ich noch mit einem Gurt die letzte Reihe der Boxpaletten Niederzurren, um ein springen/rausrutschen aus der rückwärtigen Sicherung zu verhindern.

Alles klar, jetzt weis ich bescheid

Dankeschön

Gruß Wolfgang

am 15. Juni 2008 um 19:23

Lies mal in deinem Ladungssicherungszertifikat (das du für einen zertifizierten Auflieger bekommst) nach. Da drin stehen die Vorraussetzungen, die die Ladung als "formschlüssig" betrachten. Wenn diese Faktoren nicht zutreffen, ist die Ware so zu behandeln, als wäre sie auf einem Auflieger ohne Ladungssicherungszertifikat verladen.

Die TÜV-Bestimmungen besagen unter anderem (ob die bei jedem Fabrikat gleich angewendet werden, weiß ich nicht, aber folgendes Beispiel wird beim Hersteller aus Münster angewendet), dass ein Abstand von 3cm zwischen den Palettenreihen als formschlüssig gelten. Dieser Abstand darf, sofern er zwischen den Paletten nicht in Anspruch genommen wird, hinten gesammelt frei bleiben, also wenn du 11 Palettenreihen lädst, darfst du am Schluss 33cm zur Türe frei haben, ohne die Ware nach hinten sichern zu müssen, dies gilt als "formschlüssig". (Klingt komisch, steht aber so im Zertifikat)

Spannlatten gelten aber bei TÜV-zertifizierten Aufbauten nicht als ausreichende Ladungssicherung nach hinten, du benötigst die einsteckbaren Querlatten (und die dazugehörigen gelochten Seitenlatten), da Spannlatten verrutschen können. Wenn du die steckbaren Querlatten nicht hast, musst du neben der Spannlatte die letzte Reihe gurten.

hallo

Spannlatten auf Holzspriegeln gelten bestenfalls als Ladungstrennung nicht aber als Ladungssicherung.

Wurde auch schon von der BAG angehalten und hatte 40 Leere gibos geladen und nur mit 2 Spannlatten gesichert kostete 130 Euro und passiert mit garantiert kein zweites mal.

am 21. Juni 2008 um 20:30

jop, musst über die letzte reihe nen gurt schmeißen .....

 

ja schön wärs ne die wollten über jede reihe an gurt haben

am 22. Juni 2008 um 7:43

naja .... pozilei ...

wir fahren auch oft paletten mit unserren jumbos (chep, normel e-paletten) und von uns gurten se alle nur die letzte reihe wobei wir die paletten 18-20 hoch fahren mit ganz normalen jumbo tridem zügen.

ich sag immer wenn ich jemand paletten lade (da ich dann verlader bin) gurte jede reihe und wenn der fahrer dann sagt "ach das brauch ich nicht" dann sag ich komm nur in ne kontrolle.....

na moment mich hat die BAG angehalten keine polizei ein BAG beamter ist kein polizist

ich hatte die gibos nur doppelt gestellt also da dachte ich müssten 2 Spannlatten reichen da ich an den klemmzangen der spannzange eh gummi hab und ich hatte alu spriegel.

Aber nein der BEAMTE meinte du musst jede reihe gurten und da ich auch wieder mal heim kommen wollte hab ich net angefangen mit dem zu diskutieren sondern hab jede reihe gegurtet.

am 22. Juni 2008 um 11:53

bag darf auch la-si kontrollieren

ja schon klar das die das dürfen ich meinte ja nur weil du sagtest "naja polizei"

Zitat:

Original geschrieben von Road-Runner1

ja schon klar das die das dürfen ich meinte ja nur weil du sagtest "naja polizei"

Ich vermute das die Polizei nicht durchgehend geschultes Personal für LaSi Kontrollen hat, das BAG schon eher ;)

Grüße

Steini

Entscheidend ist, was im LaSi-Zertifikat drin steht. Also: Lesen! Wenn die Ladung nicht genauso, wie darin beschrieben drin steht, muss so verfahren werden, als gäbe es gar kein LaSi-Zertifikat!

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