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Lackschäden durch Rollsplitt: Kann man da jemanden haftbar machen?

An einer unserer Umgehungsstraßen (70 km/h), eine Spur für jede Fahrtrichtung wurde die Fahrbahndecke erneuert und mit tonnenweise Rollsplitt versehen. Es wurden Schilder "Achtung Rollsplitt" aufgestellt. Aber keinerlei Schilder für eine eventuelle Geschwindigkeitsanpassung. Mit der Folge, dass sowohl LKW und PKW durchaus mit 70 km/h auf einer Länge von ca. 4 Kilometern lang brettern. Die meisten privaten PKW passen ihre Fahrweise an und halten Abstand (aus Angst, dass Schäden am eigenen Wagen entstehen), LKW und/oder Transportern ist es aber vollkommen egal. Man selbst kann Abstand und Geschwindigkeit anpassen wie man will, wenn einem ein 30 Tonner mit 70 km/h entgegenkommt dann fliegt der Splitt.
Ich habe inzwischen vier Lackabplatzer an der linken Seite sowie drei auf der Motorhaube. Diese sind definitiv neu und in den letzten Tagen entstanden.
Ich bin nicht der einzige, der sich darüber aufregt. Auf der öffentlichen Plattform unseres Landkreises regen sich täglich neue Autofahrer über diese "Baumaßnahme" auf. Reaktion aus dem Rathaus bisher: Null.
Wie stehen denn die Chancen, dass man dafür jemanden haftbar machen kann für konkrete Schäden am Fahrzeug?

Beste Antwort im Thema

Steinschläge sind nur zu vermeiden, wenn man das Auto in der Garage lässt.

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Das ist ja ganz was anderes und überhaupt nicht vergleichbar. Jeder ist verpflichtet, Eis und Schnee vom Fahrzeug vor Fahrtantritt zu entfernen. Kann man kaum mit auf der Fahrbahn rum liegenden Rollsplit vergleichen, sofern wir davon ausgehen, dass der deliquente Fahrzeugführer den dort nicht kurz vorher absichtlich, oder fahrlässig aufgebracht hat. Davon, dass er das nicht getan hat, gehen wir doch aus, oder?!

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 13. Juni 2019 um 14:00:07 Uhr:



Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 13. Juni 2019 um 07:44:40 Uhr:



Richtig, mir hat vor Jahren ein voraus fahrender LKW einen Schotterstein auf die Haube und dann in die Scheibe geschleudert. Habe damals auch abgeklopft ob da was machbar wäre, Fazit, keine Chance.

Warum nicht? Manchmal lassen sich Zeugen finden, wenn vom engegenkommenden Fahrzeug nur Wasser auf die Windschutzscheibe herüberknallt:
Polizei ermittelt Fahrer :p
(so ein Vorfall passiert übrigens deutlich häufiger als ich dachte, ich bin bei nur kurzem Überfliegen auf 10 Artikel allein in diesem Jahr gestolpert :( )

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 13. Juni 2019 um 15:27:47 Uhr:


Das ist ja ganz was anderes und überhaupt nicht vergleichbar.

Hab ja auch extra einen Smiley hingesetzt. Ich dachte, das wäre dann klar, dass ich das explizit nicht miteinander vergleichen will. Genau genommen habe ich mich damit über die Überschrift und den dazugehörigen Eingangsbeitrag lustig gemacht. Denn im Bereich "sinnvolles" wurde schon alles gesagt, auch von dir.

Es gibt einen Unterschied zwischen Ladung - und zu der Zählt der Schnee auf dem Dach!
Da er nicht richtig gesichert ist haftet der Fahrer
Für Sachen die vom Boden aufgewirbelt werden haftet man dagegen nicht, da man ja nicht die Straße Freikehren kann
Ladung und Ladungssicherung!- Stein vom Muldenkipper- Fahrer haftet!

@Roadrunner2018
Erzähl das mal dem Fußgänger, der nass und dreckig wird, weil ich mit dem Auto mit Vollgas durch die Pfütze bzw. Matsch an ihm vorbeifahre.
Nach eurer Theorie ist da nichts zu machen: Bei Regen wird man eben nass und bei matschigem Untergrund matschig!
Wie man sieht ist´s die Nachweisbarkeit und wenn ich auf Video habe, vielleicht auch weitere Zeugen, wie jemand asozial durch den Split rast, entgegenkommend oder überholend und knapp einscherend, denke ich schon, dass etwas zu machen sein könnte. Bei einem Steinschlag, der vielleicht sogar auf Video ist, würde die Versicherung doch nicht "Hurra" schreien?
Reine Theorie, natürlich, aber ihr seht am besudelten Fußgänger schließlich selbst, dass auch eure Theorien nicht so ganz 100 % stimmen können. Und bezüglich der Vergleichbarkeit, denke ich ja schon, dass die gegeben ist, nicht?
Wobei es dann noch fraglich ist, ob der Gegner bzw. dessen Versicherung etwas bzw. wie viel sie bezahlen muss, denn ab dem ersten Steinschlag ist die Motorhaube oder Stoßstange nicht mehr neuwertig. Es würde also sicherlich Abzüge geben und überhaupt wäre das mit dem Gutachter auch so eine Sache, denn wer bezahlt den bei so einer "Kleinigkeit"?
Bei der Stadt würde ich mal anfragen, ob das so richtig ist ohne gesondertes Tempolimit (das aber dann noch immer andere um ein vielfaches überschreiten könnten (wobei: Video wie jemand im Tempolimit 30 an einem vorbeischießt ist sicherlich auch aussagekräftig)) und ob das auch die richtige Maßnahme für diese Strecke ist, kostet schließlich nichts.
Klar, viel rumgekommen ist durch meine dumme und absurde, schon dreimal widerlegte Behauptung hier jetzt auch nicht für den TE, aber ich habe das ganze wenigstens etwas differenziert betrachtet und ihn nicht gleich als Deppen hingestellt.

ich habe ihn nicht als Deppen dargestellt- in keiner Art und Weiße!
Ein Fahrzeug ist auch etwas anderes als ein Fussgänger oder Radfahrer....

Bei Straßenschäden werden doch gerne TL Schilder aufgestellt um im Falle dem VT zu sagen , das deine Felge durch Schlaglöcher hinüber ist selbst schuld, war je ein TL.
Und bei Rollsplitt kenne Ich es mit TL 40 , darum würde Ich schon sagen das die zuständige Straßenbaubehörde was versäumt hat.
Der Lackschaden ist mehr als ärgerlich un die Repa kosten wird dir keiner bezahlen.

Ich bin dafür das durch die Stadt verklagst weil kein Tempolimit vorhanden ist. Bis zu letzten Instanz dann haben wir wenigstens in 9 Jahren ein Grundsatzurteil falls du vorher nicht recht bekommst

Hier im Forum müssen echt viele unterbeschäftigte Rechtsanwälte sein... als kleiner Tipp... bei rightmart kriegt jeder noch so minderbemittelte Rechtsanwalt ne Anstellung - vermutlich zum Mindestlohn von 9 € Peng... mehr ist deren Arbeit allerdings auch ned wert..

Blätter mal durch das Versicherungsunterforum. Da gibt es jede Menge von der Sorte. Die würden wahrscheinlich sogar den Gang vor den EuGH wegen abgerissener Schnürsenkel auf ner Rolltreppe empfehlen...

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 13. Juni 2019 um 20:56:52 Uhr:


Blätter mal durch das Versicherungsunterforum. Da gibt es jede Menge von der Sorte. Die würden wahrscheinlich sogar den Gang vor den EuGH wegen abgerissener Schnürsenkel auf ner Rolltreppe empfehlen...

Dort wird aber auch weniger Müll produziert.....

Mache verteidigen ihre Ahnungslosigkeit nicht mit guten Argumenten. Man kann ja § 7 Abs. 1 StVG einfach mal lesen und auf dieser Basis argumentieren, warum es schwierig ist, diesen Haftunganspruch durchzusetzen anstelle unsinnige Behauptungen aufzustellen wie

Zitat:

Für Sachen die vom Boden aufgewirbelt werden haftet man dagegen nicht, da man ja nicht die Straße Freikehren kann

oder Beleidigungen über andere Teilnehmer mit Rechtskenntnissen auszustoßen. Das führt nämlich nicht in die richtige Richtung.
Danke, 234!

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