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Lackschaden in Weimar

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 18:01

Ich war heute in Weimar und habe solche Scheiße erlebt. (Foto)

Hat schon jemand solche Probleme gehabt? Es ist auf jeden Fall der Straßenbaufehler. Ich frage mich, ob ich Schadenersatz von der Stadt erhalten kann?!

Habe schon bei VW einen Termin gemacht, und warte jetzt auf die Rechnung :mad::mad:

Beste Antwort im Thema

Wow!

Tja, die Straßen sind eben für jene gebaut, die noch über die immer seltener werdende Fähigkeit der Eigenverantwortung verfügen.

Ärgerlich, ohne Frage. -Aber warum sollen immer andere schuld sein?!

 

-> E I G E N V E R A N T W O R T U N G <-

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Wow!

Tja, die Straßen sind eben für jene gebaut, die noch über die immer seltener werdende Fähigkeit der Eigenverantwortung verfügen.

Ärgerlich, ohne Frage. -Aber warum sollen immer andere schuld sein?!

 

-> E I G E N V E R A N T W O R T U N G <-

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von HerrHenky

Wow!

Tja, die Straßen sind eben für jene gebaut, die noch über die immer seltener werdende Fähigkeit der Eigenverantwortung verfügen.

Ärgerlich, ohne Frage -aber warum sollen immer andere schuld sein?!

weil der Bordstein ist zu groß (20 cm statt 12 cm) und die Neigung auch.

Zitat:

Original geschrieben von fann

Ich frage mich, ob ich Schadenersatz von der Stadt erhalten kann?!

für was denn? für offensichtliches "die tür besser nicht so weit aufreißen"?

vergiß es.

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von potsblitz

Zitat:

Original geschrieben von fann

Ich frage mich, ob ich Schadenersatz von der Stadt erhalten kann?!

für was denn? für offensichtliches "die tür besser nicht so weit aufreißen"?

vergiß es.

es ist egal, wie weit ich aufreiße, muss immer passen.

Zitat:

Original geschrieben von fann

[weil der Bordstein ist zu groß (20 cm statt 12 cm) und die Neigung auch.

Hmm, was ist denn mit den "Mitparkern" vielleicht könnt ihr ja eine Sammelklage gegen die Gemeinde vorbereiten... :D

Zitat:

Original geschrieben von fann

Zitat:

Original geschrieben von potsblitz

 

für was denn? für offensichtliches "die tür besser nicht so weit aufreißen"?

vergiß es.

es ist egal, wie weit ich aufreiße, muss immer passen.

muß es nicht.

der umsichtige autofahrer steigt angesichts der offensichtlich bestehenden uraltpflasterung, angesichts hoher bordsteine und in ansehung der offensichtlich vorliegenden fahrbahnkrümmung so aus, daß nichts passieren KANN. alles andere kannst du vergessen, aber versuche es ruhig mit dem schaden -s- ersatz. chancen=null.

siehe hier:

Die Verkehrssicherungspflicht wird begründet aus der Eröffnung einer Fläche zur Nutzung durch den Verkehr. Die sich bei der Nutzung ergebenden Gefahren sind abzuwehren, wenn die Möglichkeit einer Verletzung ersichtlich ist und dieser Möglichkeit durch zumutbare Maßnahmen begegnet werden kann. Gefahren für Dritte sind insoweit abzuwehren, als sie bei üblicher oder bei nicht ganzfernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 823 Randziffer 51 ). Ein vollständiger Schutz vor allen denkbaren Gefahren lässt sich jedoch auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten nicht erreichen. Die Verkehrssicherungspflichten beziehen sich nur auf diejenigen Gefahren, die für den Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § S23 Rz. 221; BGH VersR 1968, S. 400; VersR 1979, 1055). Maßgeblich ist demnach, ob der Benutzer auch unter Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt die Gefahr nicht erkennen und vermeiden konnte.

 

wie du selbst auf deinen bildern zeigst, sind sämtliche gefahren für ein aufsetzen der tür auf dem bordstein evident erkennbar und konntest und mußtest du dich auf die ersichtlichen fahrbahnsituationen einstellen. das hast du jedoch nicht. die gefahr war erkennbar und vermeidbar. ein schadensersatzanspruch scheidet für mich definitiv aus.

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von potsblitz

Zitat:

Original geschrieben von fann

 

es ist egal, wie weit ich aufreiße, muss immer passen.

muß es nicht.

der umsichtige autofahrer steigt angesichts der offensichtlich bestehenden uraltpflasterung, angesichts hoher bordsteine und in ansehung der offensichtlich vorliegenden fahrbahnkrümmung so aus, daß nichts passieren KANN. alles andere kannst du vergessen, aber versuche es ruhig mit dem schaden -s- ersatz. chancen=null.

danke für Schaden -s- ersatz. Es gibt, wie ich denke einige Bauvorschriften, wie man die Straße bauen muss. Überall passiert gar nicht und nur hier "kann passieren:confused::D", es tut mir Leid, ich bin nicht einverstanden.

Ok, werde Morgen Anwalt anrufen.

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von potsblitz

Zitat:

Original geschrieben von fann

 

es ist egal, wie weit ich aufreiße, muss immer passen.

wie du selbst auf deinen bildern zeigst, sind sämtliche gefahren für ein aufsetzen der tür auf dem bordstein evident erkennbar und konntest und mußtest du dich auf die ersichtlichen fahrbahnsituationen einstellen. das hast du jedoch nicht. die gefahr war erkennbar und vermeidbar. ein schadensersatzanspruch scheidet für mich definitiv aus.

nein, Gefahren sind für ein aufsetzen der Tür auf dem Bordstein nicht erkennbar, Gefahren sind nur draußen erkennbar. Aber wenn man im Auto sitzt, sind Gefahren nicht erkennbar.

Zitat:

Original geschrieben von fann

Zitat:

Original geschrieben von potsblitz

 

 

wie du selbst auf deinen bildern zeigst, sind sämtliche gefahren für ein aufsetzen der tür auf dem bordstein evident erkennbar und konntest und mußtest du dich auf die ersichtlichen fahrbahnsituationen einstellen. das hast du jedoch nicht. die gefahr war erkennbar und vermeidbar. ein schadensersatzanspruch scheidet für mich definitiv aus.

nein, Gefahren sind für ein aufsetzen der Tür auf dem Bordstein nicht erkennbar, Gefahren sind nur draußen erkennbar. Aber wenn man im Auto sitzt, sind Gefahren nicht erkennbar.

wenn man nicht blind ist, ist es evident. (mit-)denken und das vermeidbare vermeiden schadet beim autofahren einfach nicht.

geh(t) zum anwalt und bezahlt dafür. ich lebe davon, evtl sehen wir uns morgen....;))

Themenstarteram 12. Juni 2012 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von potsblitz

Zitat:

Original geschrieben von fann

 

nein, Gefahren sind für ein aufsetzen der Tür auf dem Bordstein nicht erkennbar, Gefahren sind nur draußen erkennbar. Aber wenn man im Auto sitzt, sind Gefahren nicht erkennbar.

geh(t) zum anwalt und bezahlt. ich lebe davon, evtl sehen wir uns morgen....;))

;) zahle nicht selbst.

Zitat:

Original geschrieben von fann

;) zahle nicht selbst.

...für die Tür schon :D

 

 

Zitat:

Original geschrieben von HerrHenky

Wow!

 

Tja, die Straßen sind eben für jene gebaut, die noch über die immer seltener werdende Fähigkeit der Eigenverantwortung verfügen.

 

Ärgerlich, ohne Frage. -Aber warum sollen immer andere schuld sein?!

 

 

-> E I G E N V E R A N T W O R T U N G <-

 

...würde gerne 100mal DANKE klicken, ging aber leider nur einmal,sorry!

 

 

Mit einem SUV wäre das in der Stadt nicht passiert ;)

Ist natürlich ärgerlich, aber da muss man aufpassen und die Tür langsam öffnen.

Die Stadt könnte deine "Klage" sicher mit einem Parkverbot in dieser Straße beantworten. Ob das jedoch für die Anwohner so toll ist?

am 13. Juni 2012 um 8:38

Also so richtig verstehe ich die problematik hier nicht.

Wenn ich irgendwo Parke, wo ich mich vielleicht nicht auskenne, öffne ich die Türen grundsätzlich vorsichtig.

Da können Pöller, Blumenkästen oder sonstwas stehen, was ich vielleicht als Fahrer/Beifahrer übersehen habe.

Hätte demnach letzte Woche auch die Stadt Köln verklagen können, da die Parklücke in einem Parkhaus viel zu klein war und ich mir beim Ausparken die Stoßstange leicht verkratzt habe (aussteigen ging übrigens nur auf der Fahrerseite, da lezter platz in der Reihe, nicht auszudenken was alles kaputtgegangen währe, wenn ich einfach die Fahrertür aufgerissen hätte, in der vermutung, die Lücke ist groß genug).

Aber wegen meiner eigenen Dummheit die Stadt verklagen? Hat mich doch eigentlich niemand gezwungen genau da zu Parken.

Und solange wir hier in Deutschland und nicht in Amerika sind, werden solche Klagen ins leere laufen.

Das einzige, wo sich die Stadt haftbar macht ist, wenn die Straße nicht verkersicher ist. Wenn also Unfälle oder Personenschäden durch den zustand der Sraße möglich sind.

Zitat:

Original geschrieben von ollir0009

 

Aber wegen meiner eigenen Dummheit die Stadt verklagen? Hat mich doch eigentlich niemand gezwungen genau da zu Parken.

Und solange wir hier in Deutschland und nicht in Amerika sind, werden solche Klagen ins leere laufen.

yeeeeeeeeeeeeeeeeeeeesssssssssssss, genau das ist der punkt, bislang hier verschämt nur als "eigenverantwortlichkeit" bezeichnet.

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