KV liegt vor - Versicherung macht Abzüge

Hallo!
Also folgendes, habe einen Unfall gehabt, Werkstatt schickte Kostenvoranschlag zum Unfallgegner, der schickte KV zur Versicherung. Nun rief die Versicherung bei mir an und meinte, sie müssten Abzüge vom KV machen, da einige Positionen nicht berechtigt sind. Ich habe den KV nicht gesehen. Soll ich einen Gutachter zu Rate ziehen? Der KV beläuft sich wohl um die 1.300 €.
Vielen Dank für schnelle Antwort!

17 Antworten

Hi,

bei 1300 ist KV ohnehin nicht unbedingt üblich.

Zu deiner Sicherheit kannst du einen Gutachter heranziehen.
Allerdings würde ich vorher erstmal den KV in Kopie anfordern (ruf mal bei der Versicherung an und lass ihn dir faxen oder so) und genau ergründen, was daran nicht bezahlt werden soll und warum.

Guck dir das erstmal an - nen freien Gutachter kannst du immer noch wählen.
Dies kannst du ja der Versicherung auch in Aussicht stellen - die werden dann reagieren.

Grüße
Schreddi

Das ging ja schnell! ;-)
KV wird mir zu geschickt, wenn ich dann noch mal eine Frage dazu habe, kann ich die hier nochmal stellen oder muss ich ein neues Thema posten?
Vielen Dank!!!

Zitat:

Original geschrieben von Ivi76


Das ging ja schnell! ;-)
KV wird mir zu geschickt, wenn ich dann noch mal eine Frage dazu habe, kann ich die hier nochmal stellen oder muss ich ein neues Thema posten?
Vielen Dank!!!

Kannste hier nochmal stellen. 😉

Der Gutachter wird die Versicherung auch nochmal um die 250€ kosten, also wenn die nicht zu stark gekürzt haben, den Sachbearbeiter damit "erpressen".

Christo

Vielen Dank schon mal!
Dann versuche ich mal mein Glück.

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Yo , die Jungs sind hier richtig schnell 🙂
Da muß auch mal Zeit für ein Lob sein.

Gruß
capri

So, jetzt habe ich die Unterlagen. die Versicherung zog mir Kosten für Ersatzteile (24,63 €) und für die Verbringung (72,00 €) ab. Gut, es handelt sich nur um knappe 100 € aber das ist schon viel Geld für mich.
Eigentlich will ich auch nicht mehr so viel Ärger haben, da ich über 2 Monate auf diesen Bescheid gewartet (gekämpft) habe. Ich habe mich mit so einem "Bonzen" angelegt und Recht bekommen, es war eine nicht ganz klärbare Sache seitens der Polizei, Landkreis und Versicherung.
Wie kann ich die Kostenpauschale geltend machen und wie hoch ist die?
Kann ich noch was der Versicherung in Rechnung stellen für mein langes Warten auf die Kohle?
Vielen Dank euch schon mal!

Eine Firma namens ControlExpert GmbH hat die Rechnung geprüft anhand eines s/w-Fotos und KV.

Je nach Amtsgerichtsbezirk 25 bis 40 EUR Kostenpauschale.

Nutzungsausfall und Mehrwertsteuer soweit angefallen durch konkreten Nachweis.

Ich will das Auto verkaufen, da mache ich wohl nichts weiter geltend, ausser die Kostenpauschale! Schade!

verbringungskosten werden oft abgezogen, da man theoretisch das fahrzeug auch in einer werkstatt reparieren lassen könnte, bei der eine lackiererei angeschlossen ist, und diese kosten dann auch nicht anfallen würden.
ähnlich wie bei den ersatzteilen: hier wurde der "ersatzteilaufschlag" auf die unverbindliche preisemfepehlung des herstellers (i.d.r. 10-15%) abgezogen. aus dem gleichen grund, wie bei den verbringungskosten.

das ist "gängige" praxis, inweiweit rechtlich ok, mag ne andere sache sein.

lässt man das fahrzeug reparieren, und diese kosten fallen dann auch tatsächlich an, werden sie auch gegen vorlage einer rechnung übernommen.

Vielen Dank für die Aufklärungen!
Habe mich mit der Versicherung noch mal kurzgeschlossen und du hast Recht. Das Auto sollte zum Lackierer überführt werden, Kosten 72 €, die ja nicht erstattet werden, wenn ich das Auto nicht reparieren lasse. 10 % wurden von den Ersatzteilen abgezogen. Ich denke, damit kann ich leben.
Der Check ist unterwegs.
In diesem Sinne, nochmals vielen Dank für die schnellen und guten Antworten.
LG Ivi

Zitat:

Original geschrieben von talla


verbringungskosten werden oft abgezogen, da man theoretisch das fahrzeug auch in einer werkstatt reparieren lassen könnte, bei der eine lackiererei angeschlossen ist, und diese kosten dann auch nicht anfallen würden.
ähnlich wie bei den ersatzteilen: hier wurde der "ersatzteilaufschlag" auf die unverbindliche preisemfepehlung des herstellers (i.d.r. 10-15%) abgezogen. aus dem gleichen grund, wie bei den verbringungskosten.

das ist "gängige" praxis, inweiweit rechtlich ok, mag ne andere sache sein.

lässt man das fahrzeug reparieren, und diese kosten fallen dann auch tatsächlich an, werden sie auch gegen vorlage einer rechnung übernommen.

hab zur zeit auch das problem, mit den verbringungskosten, doe versicherung will nicht zahlen..... aber im net gibt es mehrere gerichtsurteile denzufolge auch fiktive verbringungskosten bezahlt werden müssen ( da sie ja logischerweise auch zur schadensbehebung dienen)

eigentlich auch logisch, da die versicherung ansonsten die ganze abrechnung auf fiktiver basis ablehnen könnte.......

ich werde die versicherung auf jedenfall mit hinweis auf die gerichtsurteile darauf hinweisen.......

bei einem rechtsstreit wäre die versicherung ja sogar verpflichtet meinen rechtsanwalt zu bezahlen, da ich den unfall nicht verschuldet habe.....

ich glaube der geringe betrg für die verbringungskosten ist denen günstiger als ein rechtsstreit.......

was meint ihr?

ich sage nur nicht von den versicherungen abzocken lassen, die kämpfen mit allen tricks auch wenn es um einen cent geht

Zum Kostenrisiko:
Den Rechtsstreit zahlt der, der verliert.

Verlierst Du den Streit um die Verbringungskosten, so zahlst Du den Streit auch.
Also Vorsicht.

angeblich zahlt doch die gegnerische versicherung den anwalt wenn man am unfall nicht schuld ist.......

zur not gibt es auch noch die rechtsschutz

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