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Kurzzeitkennzeichen und Probefahren mehrerer Autos

Hallo!

Hab mal so ne Frage:
Ich hab einige Autos in Aussicht, welche ich gern mal der Reihe nach abklappern und beim ansehen auch probefahren möchte. Davon haben ein paar keine Zulassung mehr.
Nun hab ich gedacht, keine Sache, Kurzzeitkennzeichen holen und mitnehmen, dann ist Probefahrt kein Thema. Allerdings sagte mir die freundliche Frau vom StVA, daß das 5-Tage-Kennzeichen nur für ein einziges Auto gilt, ergo ich für jeden der Fahrzeuge eigene Kennzeichen und Deckung organisieren muß...
Das wären dann suma summarum 500 Ocken nur um 6 Autos probefahren zu können!!!
Kann mir da mal wer sagen, ob das so stimmt bzw. ob es keinen Weg gibt, um als Privatmensch mehrere nicht zugelassene Fahrzeuge nacheinander probezufahren ohne nen Arsch und ein Bein dafür zu zahlen oder alternativ das halbe Strafgesetzbuch zu brechen?

Danke

Micha

Beste Antwort im Thema

Ohne Probefahrt kaufe ich keinen Wagen. Das sollte auch den Verkäufern von abgemeldeten Autos klar sein. Seit wann muss denn der Käufer für eine Probefahrt sorgen.

Grüße

bkpaul

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Weil das Thema nach wie vor aktuell ist, insbesondere nach der Verschärfung der Bedingungen zur Erlangung eines Kurzzeitkennzeichens. Ursache für diese Verschärfung waren unter anderem genau solche Exzesse, wie sie hier im Thread beschrieben werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Juni 2018 um 09:30:47 Uhr:



Zitat:

@RomanL schrieb am 11. Juni 2018 um 09:23:59 Uhr:


Welcher Händler ist so dämlich und verleiht seine roten Platten? An DER Adresse wäre ich auch sehr interessiert :-)

hast Du eine Ahnung. Da kann ich Dir auf der Stelle mehrere Kontakte nennen, von denen ich solche Kennzeichen bekommen könnte. Ist absolut gängig.

Nee mein Lieber, da halte ich gegen. Ich bin schon ein Weilchen in dem Geschäft unterwegs, und das war einmal - lange lange her. Der Händler bezahlt mehrere tausend Euro für so ein gewerbliches, rotes Kennzeichen - u.a. der hohen Versicherungsprämien für Überführungs- und Probefahrten wegen. Gibt er Dir das, ist es 1. nicht legal (denn nur der Händler und seine Angestellten dürfen normalerwise damit Fahrzeuge führen bzw. müssen daneben sitzen, wenn es jemand Anderes tut - sonst nix Versicherung) und 2. ist die Gefahr, daß Du es verlierst oder es Dir gestohlen wird so gering nicht. Bezahlst Du dann die Aufbietung und die Neuzuteilung?
Es hat schon gute Gründe, warum z.B. Autohäuser die Fahrzeuge lieber auf sich zulassen als sie Dir mit rotem Kz zu überlassen.

Wenn Du so eine Quelle (oder gleich mehrere?!) hast, dann immer zu! Das ist echt der 6er im Lotto. Nur wenn nicht, dann bleibt halt nur der legale Weg -> ca. 80,- je Probefahrt und mehrere Stunden Wartezeit teuer.
Ach ja, und selbst die gelben Kz gibt es nur noch mit gültigem TÜV. Abgemeldete Ladenhüter oder Scheunenfunde kannst Du nicht mal damit probefahren. Da bleibt nur Trailer + Privatgelände (z.B. ehemalige Flugplätze, Betriebshöfe etc.) oder halt ein geborgtes rotes Blech.

Gruß
Roman

Hier noch mal für laien zum Nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/rote-kennzeichen/

Kosten etwa: 200,- Zuteilung zum Händler, 200,- Pauschalsteuer für Pkw u.a. Kfz, 1300-1800,- Jahresbeitrag für HP, TK und VK mit 500,- Eigenbehalt - bei Fremdfahrern unter Aufsicht. Summe: 1700,- bis 2000,- zzgl. Schadenskosten von 500,- je Fall.

Gruß
Roman

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