Kurzzeitkennzeichen und Probefahren mehrerer Autos
Hallo!
Hab mal so ne Frage:
Ich hab einige Autos in Aussicht, welche ich gern mal der Reihe nach abklappern und beim ansehen auch probefahren möchte. Davon haben ein paar keine Zulassung mehr.
Nun hab ich gedacht, keine Sache, Kurzzeitkennzeichen holen und mitnehmen, dann ist Probefahrt kein Thema. Allerdings sagte mir die freundliche Frau vom StVA, daß das 5-Tage-Kennzeichen nur für ein einziges Auto gilt, ergo ich für jeden der Fahrzeuge eigene Kennzeichen und Deckung organisieren muß...
Das wären dann suma summarum 500 Ocken nur um 6 Autos probefahren zu können!!!
Kann mir da mal wer sagen, ob das so stimmt bzw. ob es keinen Weg gibt, um als Privatmensch mehrere nicht zugelassene Fahrzeuge nacheinander probezufahren ohne nen Arsch und ein Bein dafür zu zahlen oder alternativ das halbe Strafgesetzbuch zu brechen?
Danke
Micha
Beste Antwort im Thema
Ohne Probefahrt kaufe ich keinen Wagen. Das sollte auch den Verkäufern von abgemeldeten Autos klar sein. Seit wann muss denn der Käufer für eine Probefahrt sorgen.
Grüße
bkpaul
32 Antworten
@Michael,
ich kaufe seit 20 Jahren gepflegte Rentnerautos aus erster Hand (7 bis 10 Jahre alt und Laufleistungen unter 50 tkm).
Ein rotes Kennzeichen habe ich dabei noch nie gebraucht. 😉
Alle Wagen habe ich viele km gefahren.
Der Satz zum Fahren ohne Versicherungsschutz war als Gegenrede zu Bloodsmurf Aussage und Unterstützung Deiner Äußerung zu verstehen. 😉
Ok, Madcruiser, dann nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil... :-P
Ich hab gestern noch ne mögliche Quelle aufgetan für ne Händlernummer, also wird das wohl klappen mit den Probefahrten.
Hach, ich freu mich schon darauf, endlich wieder mal ein Auto zu fahren anstatt so ner elektronischen Eierschaukel...
Und Madcruiser, in Sachen LPG hau ich Dich wahrscheinlich auch noch mal an :-)
gruß
Micha
Mit LPG darfst Du mich gerne anhauen,
den ersten Link der Signatur solltest Du Dir direkt reinziehen.
ich habe nie behauptet dass man ohne versicherungsschutz fahren soll.
wenn man sich so ein kurzzeitkennzeichen holt hat man dafür ja 5 tage versicherungsschutz und die versicherung weiß nicht an welches auto das kennzeichen kommt.
zu dem kennzeichen bekommt man dann eine art blanko-fahrzeugschein in die man die entsprechenden daten eintragen muß. also würde ich damit einfach den ersten wagen probefahren und nix eintragen, dann den zweiten usw. die chance ist sehr gering gerade dann in eine polizeikontrolle zu kommen, aber das bleibt dann halt als restrisiko.
aber wie ich auch beim ersten posting erwähnte ist die beste lösung ein rotes händlerkennzeichen.
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Das entspräche dann aber auch unversichertem Fahren. Wenn Du noch mehr Pech hast, kommst Du nach einem (evtl. verschuldetem) Unfall auch nicht mehr dazu, die notwendigen Daten noch einzutragen. Dann hast Du auch die Ar***karte gezogen...
Ciao!
So ist es, außer er kann die Zeit zwischen Anhalten und Kontrolle durch den Beamten noch schnell nutzen um den Versicherungsschutz durch Ausfüllen zu aktivieren. 😁
Was ja nicht ohne Risiko ist:
http://www.motor-talk.de/t940322/f14/s/thread.html
Er könnte evtl. eine Fahrt nach § 23 machen (natürlich nicht am Wochenende).
Was heißt das überhaupt? Auf abgesperrtem Gelände? Wieso dann nur am Wochenende? Die Paragraphen kenne ich leider nicht auswendig. Vielleicht klärt mich einer auf :-)
Zitat:
@Gepard schrieb am 23. Januar 2006 um 14:25:05 Uhr:
Er könnte evtl. eine Fahrt nach § 23 machen (natürlich nicht am Wochenende).
Zitat:
@AllesWissender schrieb am 9. Juni 2018 um 12:33:47 Uhr:
Vielleicht klärt mich einer auf :-)
Nach 12 1/2 Jahren??
Zitat:
@Michael Wang schrieb am 20. Januar 2006 um 12:48:55 Uhr:
Hallo!Hab mal so ne Frage:
Kann mir da mal wer sagen, ob das so stimmt
Ja das stimmt.
Kann zu hier :-)
Zitat:
@Michael Wang schrieb am 20. Januar 2006 um 12:48:55 Uhr:
Allerdings sagte mir die freundliche Frau vom StVA, daß das 5-Tage-Kennzeichen nur für ein einziges Auto gilt, ergo ich für jeden der Fahrzeuge eigene Kennzeichen und Deckung organisieren muß...Das wären dann suma summarum 500 Ocken nur um 6 Autos probefahren zu können!!!
Kann mir da mal wer sagen, ob das so stimmt bzw. ob es keinen Weg gibt, um als Privatmensch mehrere nicht zugelassene Fahrzeuge nacheinander probezufahren ohne nen Arsch und ein Bein dafür zu zahlen oder alternativ das halbe Strafgesetzbuch zu brechen?
Diese Regelung ist nach wie vor gültig und da gibt es auch kein "Schlupfloch". Neu hinzugekommen ist lediglich, daß man die Kurzzeitkennzeichen jetzt auch am Ort der Probefahrt beschaffen kann und die für die Probefahrt vorgesehenen Fahrzeuge auch über eine gültige HU/AU verfügen müssen.
Zitat:
@oink schrieb am 21. Januar 2006 um 11:22:04 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von Consylos
Ach nee...!!!
Mach mir doch nicht weiß, daß man vom Händler nicht für teures Geld übers Ohr gehauen werden kann!Gegen einen Händler hast du aber von Rechtswegen her, deutlich mehr Möglichkeiten (Gewährleistung, Nachbesserung, Wandlung) als gegen eine Privatperson...
Und es wird einen Grund haben warum der Wagen abgemeldet ist... Vielleicht die Hoffnung das ihn jemand ohne Probefahrt kauft??
hallo, kann ich nicht sagen, das Problem hatten wir auch, nur da ich nicht auf dem Kopf gefallen war und bin, habe ich alles Vermerkt was wichtig ist, Unfall wagen, vor Schäden usw. und das hatte den Verkaufer das Genick gebrochen, ob wohl ich noch extra 3 mal nach gefragt hatte.
Zuhause , dann den wagen untersucht , und siehe da, doch einen Bums gehabt, Also Wert minderung gemacht, beim Verkaufer, er hat sie gewährt , nur Dum gelaufen, er hatte Unterschrieben. Und siehe DA; NOCH MAL 1000€ plus Anwalt kosten. dum gelaufen.
mfg fritz
Zitat:
@madcruiser schrieb am 20. Januar 2006 um 17:14:07 Uhr:
Ein "rotes Händlerkennzeichen" ausleihen ist nach meiner Meinung die einzig solide Lösung bei Deinem Vorhaben.
Welcher Händler ist so dämlich und verleiht seine roten Platten? An DER Adresse wäre ich auch sehr interessiert :-)
Nein im Ernst, kein Händler wird jemals seine roten Kennzeichen für solche Probefahrtexzesse aus der Hand geben - auch nicht gegen Geld. Er trägt dann nämlich alle Folgekosten eines Unfalles etc.
Legal geht es nur mit gelben Kennzeichen - je eines für jedes Fahrzeug...
Gruß
Roman
Zitat:
@RomanL schrieb am 11. Juni 2018 um 09:23:59 Uhr:
Welcher Händler ist so dämlich und verleiht seine roten Platten? An DER Adresse wäre ich auch sehr interessiert :-)
hast Du eine Ahnung. Da kann ich Dir auf der Stelle mehrere Kontakte nennen, von denen ich solche Kennzeichen bekommen könnte. Ist absolut gängig.
Zitat:
@leuchtturm86 schrieb am 9. Juni 2018 um 19:44:21 Uhr:
Zitat:
@oink schrieb am 21. Januar 2006 um 11:22:04 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von Consylos
Ach nee...!!!
Mach mir doch nicht weiß, daß man vom Händler nicht für teures Geld übers Ohr gehauen werden kann!Gegen einen Händler hast du aber von Rechtswegen her, deutlich mehr Möglichkeiten (Gewährleistung, Nachbesserung, Wandlung) als gegen eine Privatperson...
Und es wird einen Grund haben warum der Wagen abgemeldet ist... Vielleicht die Hoffnung das ihn jemand ohne Probefahrt kauft??
hallo, kann ich nicht sagen, das Problem hatten wir auch, nur da ich nicht auf dem Kopf gefallen war und bin, habe ich alles Vermerkt was wichtig ist, Unfall wagen, vor Schäden usw. und das hatte den Verkaufer das Genick gebrochen, ob wohl ich noch extra 3 mal nach gefragt hatte.
Zuhause , dann den wagen untersucht , und siehe da, doch einen Bums gehabt, Also Wert minderung gemacht, beim Verkaufer, er hat sie gewährt , nur Dum gelaufen, er hatte Unterschrieben. Und siehe DA; NOCH MAL 1000€ plus Anwalt kosten. dum gelaufen.mfg fritz
Warum zitiert man einen 12 1/2 Jahre alten Beitrag? Leichenfledderer? 😁