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Kurzzeitkennzeichen und Probefahren mehrerer Autos

Themenstarteram 20. Januar 2006 um 11:48

Hallo!

Hab mal so ne Frage:

Ich hab einige Autos in Aussicht, welche ich gern mal der Reihe nach abklappern und beim ansehen auch probefahren möchte. Davon haben ein paar keine Zulassung mehr.

Nun hab ich gedacht, keine Sache, Kurzzeitkennzeichen holen und mitnehmen, dann ist Probefahrt kein Thema. Allerdings sagte mir die freundliche Frau vom StVA, daß das 5-Tage-Kennzeichen nur für ein einziges Auto gilt, ergo ich für jeden der Fahrzeuge eigene Kennzeichen und Deckung organisieren muß...

Das wären dann suma summarum 500 Ocken nur um 6 Autos probefahren zu können!!!

Kann mir da mal wer sagen, ob das so stimmt bzw. ob es keinen Weg gibt, um als Privatmensch mehrere nicht zugelassene Fahrzeuge nacheinander probezufahren ohne nen Arsch und ein Bein dafür zu zahlen oder alternativ das halbe Strafgesetzbuch zu brechen?

Danke

Micha

Beste Antwort im Thema

Ohne Probefahrt kaufe ich keinen Wagen. Das sollte auch den Verkäufern von abgemeldeten Autos klar sein. Seit wann muss denn der Käufer für eine Probefahrt sorgen.

Grüße

bkpaul

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einfach das schild an jedes auto hinmachen und hoffen nicht erwischt zu werden ;) also ganz ehrlich, so würde ich es machen wenn du sonst keine möglichkeit hast, das kann sich ja sonst keiner leisten.

oder du kennst jemand der ein händlerkennzeichen hat und es dir leiht, zb. deine autowerkstatt. wenn man die leute kennt kann das durchaus möglich sein. meine werkstatt hat mir ihr kennzeichen schon mal für ein paar stunden geliehen. fragen kostet nix ;)

Ohne Probefahrt kaufe ich keinen Wagen. Das sollte auch den Verkäufern von abgemeldeten Autos klar sein. Seit wann muss denn der Käufer für eine Probefahrt sorgen.

Grüße

bkpaul

Das Problem scheint hier das fehlende Geld zu sein.

Fängt vermutlich beim Autokauf an (nur im Schrottsegment bekommt man regelmäßig abgemeldete Autos angeboten) und geht beim Versicherungsschutz weiter.

Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz kann man Dir nicht empfehlen.

Ohne Unfall ist im Falle des Erwischtwerdens bereits erheblich Stress angesagt,

mit Unfall wirst Du so schnell nicht mehr glücklich und bist auf absehbare Zeit Pleite.

Ein "rotes Händlerkennzeichen" ausleihen ist nach meiner Meinung die einzig solide Lösung bei Deinem Vorhaben.

Besser noch etwas sparen und was Gescheites kaufen.

Die Wägen kann man dann auch alle probefahren.

am 20. Januar 2006 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul

Ohne Probefahrt kaufe ich keinen Wagen. Das sollte auch den Verkäufern von abgemeldeten Autos klar sein. Seit wann muss denn der Käufer für eine Probefahrt sorgen.

Grüße

bkpaul

Wenn es von privat ist, gehen die Uhren anders als von (seriösen) Händlern.

Ciao!

Wer seinen Wagen privat verkauft, der bietet in aller Regel rechtzeitig einen zugelassenen Wagen an.

Ist der Wagen bereits stillgelegt, so ist höchste Vorsicht angeboten.

am 20. Januar 2006 um 23:32

Ist besonders bei Privatkäufen immer geboten...

Ciao!

Ach nee...!!!

Mach mir doch nicht weiß, daß man vom Händler nicht für teures Geld übers Ohr gehauen werden kann!

@ Madcruiser: Das trifft so pauschal nicht zu. Mein letztes Auto habe ich von Privat gekauft, der hatte ein Händlerkennzeichen da, und das Auto fahre ich seit sieben Jahren.

am 21. Januar 2006 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von Consylos

Ach nee...!!!

Mach mir doch nicht weiß, daß man vom Händler nicht für teures Geld übers Ohr gehauen werden kann!

Gegen einen Händler hast du aber von Rechtswegen her, deutlich mehr Möglichkeiten (Gewährleistung, Nachbesserung, Wandlung) als gegen eine Privatperson...

Und es wird einen Grund haben warum der Wagen abgemeldet ist... Vielleicht die Hoffnung das ihn jemand ohne Probefahrt kauft??

am 21. Januar 2006 um 11:58

Du wirst Dich wundern, aber es gibt solche Leute! Ich habe vor einiger Zeit ein seltenes Auto BJ 90 verkauft. Von einer Werkstatt hatte ich mir rote Kennzeichen geliehen. Der Käufer fuhr aber nur 10 m auf der Wiese herum, verzichtete auf weitere Probefahrten, montierte das mitgebrachte Kurzzeitkennzeichen und verschwand!

Ich selber würde nie etwas ohne Probefahrt kaufen, aber wenn der denn nicht will... Das Auto war in Ordnung, hatte noch HU und AU, also war das nicht mein Problem.

Wie viele von den 6 Autos waren denn nicht zugelassen?

Meistens macht man Privatverkäufe ja am WE, da brauchen die Werkstätten ihr rotes Kennzeichen nicht und leihen es evtl. gegen eine kleine Spende aus. Das ist eigentlich die beste Lösung. Formal muß man halt jedes Auto in das kleine Heft eintragen, also beim Abholen der Kennzeichen ein paar Blanko-Unterschriften von der Werkstatt hineinmachen lassen!

am 21. Januar 2006 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Consylos

Ach nee...!!!

Mach mir doch nicht weiß, daß man vom Händler nicht für teures Geld übers Ohr gehauen werden kann!

Brauchst Du mir nicht erzählen, aber die Wahrscheinlichkeit ist geringer weil:

1.) Der Händler einen Ruf zu verlieren hat

2.) Man einen Händler rechtlich eher ans Schienbein treten kann (als Fachmann muss er diverse Mängel am Fahrzeug erkennen können)

3.) Der Händler für das Fahrzeug über die gesetzliche Gewährleistung geradestehen muss, Ausschlussklauseln sind unwirksam. Existieren besagte Klauseln, ist das ein Zeichen das der Händler unseriös ist.

Unseriöse Händler sind einfacher zu erkennen als unseriöse Privatverkäufer.

Ciao!

Themenstarteram 22. Januar 2006 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Das Problem scheint hier das fehlende Geld zu sein.

Fängt vermutlich beim Autokauf an (nur im Schrottsegment bekommt man regelmäßig abgemeldete Autos angeboten) und geht beim Versicherungsschutz weiter.

Das Problem scheint hier ausgeprägte Denkfaulheit zu sein... Fängt vermutlich bei solchen Postings an und wie es weitergeht will ich gar ned genau wissen...

Merke: auch gepflegte Ersthand-Rentner-(Fast)oldtimer sind seeehr oft bereits länger stillgelegt...

Zitat:

Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz kann man Dir nicht empfehlen.

Das wollte ich auch nicht empfohlen bekommen, lies Dir mein Ursprungsposting noch mal richtig durch wenn Du das kannst...

 

Zitat:

Ein "rotes Händlerkennzeichen" ausleihen ist nach meiner Meinung die einzig solide Lösung bei Deinem Vorhaben.

Aaah... endlich mal etwas, das nem Tip näher kommt...

Leider rücken die mir bekannten Händler ihre roten Kennzeichen nicht sehr gerne raus, und leider kenne ich keinen Werkstattbesitzer als Duzfreund, der vielleicht mal ne Ausnahme macht... Ich weiß, das ist etwas, das ich als Autobesitzer schleunigst ändern muß... ;-)

Zitat:

Besser noch etwas sparen und was Gescheites kaufen.

Die Wägen kann man dann auch alle probefahren.

Danke, aber von "gescheiten Wägen" (Du meinst vermutlich moderne Autos bis max. 8 Jahren) will ich gerade weg, so einen hab ich grad selber und finde ihn überfrachtet, unzuverlässig und unverhältnismäßig teuer, und ob ich ihn mir leisten könnte oder nicht, ich WILL ihn mir nicht leisten...

Gruß

Micha

P.S. Sorry für das teilweise recht aggressive Posting, aber du hast es Dir ja gefragt...

Zitat:

Original geschrieben von Michael Wang

Merke: auch gepflegte Ersthand-Rentner-(Fast)oldtimer sind seeehr oft bereits länger stillgelegt...

Sicherlich.

Aber wenn der Verkäufer auch noch einen ordentlichen Preis erzielen will, dann kann man doch wohl von ihm verlangen, daß er sich um Möglichkeiten kümmert, um dem Interessenten eine Probefahrt zu ermöglichen.

am 22. Januar 2006 um 17:53

Das finde ich aber auch! Soll er sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, das gilt doch 5 oder 7 Tage, oder sich ein rotes leihen.

Dabei, Michael, sollte man die Leute schon ein wenig schmieren. Bei kleineren Werkstätten geht das sowieso besser, man läßt dann halt seine HU und AU dort machen und mal kleinere Reparaturen, bestellt Ersatzteile dort und so.

Ohne Versicherung fährt man natürlich tunlichst nicht! Oder wie war das mit dem Sparen gemeint? Zwischen den Gesellschaften bestehen schon beträchtliche Unterschiede, wie auch z. B. zwischen Versicherungen mit Geschäftstellen und Außendienst und Direktversicherungen.

Zitat:

Original geschrieben von Consylos

@ Madcruiser: Das trifft so pauschal nicht zu. Mein letztes Auto habe ich von Privat gekauft, der hatte ein Händlerkennzeichen da, und das Auto fahre ich seit sieben Jahren.

Damit hat er eine Probefahrt angeboten und fällt nicht unter dei von mir angesprochenene Verkäuferklientel. ;)

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