Kurzzeitkennzeichen um ein paar Minuten überzogen/Polizei !
Hallöchen alle zusammen,
mir ist vor ein paar Tagen was sehr dummes passiert, für das ich eigentlich garnichts kann !
Ein Kumpel von mir hat eine 0815 Auto-Werkstatt, vor ein paar Tagen bat er mich einen Golf-3 der einem Kunden gehört und der mit Kurzzeitkennzeichen versehen war, zu einem 10 km entfernten Ort zu fahren bzw. ihm hinterher zu fahren ! Da ich sah, daß die Kurzzeitkennzeichen in 20 Min. ablaufen bzw. ungültig werden, war mir schon nicht wohl bei der Sache ! Da es aber normaler weise in dieser Zeit leicht zu schaffen ist dort hin zu fahren, ließ ich mich überreden ! Da es aber an diesem Tag extrem Geschneit hat und die Strassen dem entsprechend schlecht befahrbar waren(merkte ich erst als ich etwas Ausserorts war, denn beim losfahren waren die Strassen sauber und frei) ! Jedenfalls hatte ich weder eine Uhr dabei, noch war eine funktionstüchtige im Auto und Radio war auch aus, da ich mich auf die schlechte Strasse konzentri. musste !
So, und nun ist es passiert, auf der Bundesstrasse ca. 5 Km von meinem Fahrziel entfernt ging hinter mir die schicken neuen blauen LED Polizeilichter an und die Aufforderung anzuhalten(die liebe Streife ist übrigens schon ca. 10 Min. hinter mir her mit ausreichend Abstand gef.)(also haben quasi gewartet bis es über die Zeit war) ! Dies tat ich natürlich sofort ! Als der Junge nette Polizeibeamte an mein Fahrerfenster kam und mir sagte, daß die Kennzeichen seit 3 Minuten abgelaufen sind, erklärte ich diesem das ich das Auto nur als Freundschaftsdienst überführe etc. rief ich meinen Kumpel auf handy an, der von der Polizeikontrolle nichts mitbekommen hatte und schon weg war ! Der drehte dann um und kam kurz drauf auch zu der Kontrollaktion hinzu und erklärte den Beamten das dieses Auto noch schnell in seiner Werkstatt repariert werden musste(war auch so, Auspuff hin runter) und jetzt eben noch schnell zum Kunden zurück muß !
Meine Frage nun an euch(wer was weiß), was kann mir da jetzt passieren ??? Bzw. Welche Strafe ? Geldstrafe,wie hoch ? Punkte ? Etc. ???
Vielen Dank schon im Voraus !
LG.
AGGA.............................................
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.
Ich guck den Fall als üble Abzocke an....
Warten 10 min. bis sie zuschlagen können. Anstatt den TE evtl. gleich anzuhalten um diesen darauf hinzuweissen, dass die Zulassung fürs Fzg. in den nächsten Minuten abläuft und nachzufragen wie weit er mit dem Fzg. noch fahren will.
Stattdessen lässt man Ihn ins offene Messer laufen.
Aber so ist das halt mit dem "Freund und Helfer"
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
also ich würde sagen, daß ich wegen des schlechten wetters sooo ...NEIN, ich weiß niemals nix😁😁
...
Also weiß du immmer was
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Vorsicht!!!!Abschleppen ohne Versicherung geht NICHT
Schleppen geht mit entsprechender Genehmigung und FÜhrerschein, dann aber auch nur mit Folgekennzeichen
ich kenne nur den Fall das dein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt ist, dann ist es ja trotz entwertetem Kennzeichen versichert. Aber kann natürlich bei einem Kurzzeitkennzeichen anders sein.
Naja scheint ja ne tolle Werkstatt zu sein die keine Abschleppwagen oder Anhänger hat.
Abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen = kein Versicherungsschutz, keine Kfz.-Steuer.
Also nicht einmal Abstellen im öffentl. Verkehrsraum erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen = kein Versicherungsschutz, keine Kfz.-Steuer.
Also nicht einmal Abstellen im öffentl. Verkehrsraum erlaubt.
Danke für die Antwort.
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Astra auch mit einer ruhenden Versicherung darf nicht abgeschleppt werden
die VS leistet z.B. nur wenn das Fahrzeug z.B. entwendet wurde während es "ruht" oder in Flammen aufgeht oder Ähnliches
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen = kein Versicherungsschutz, keine Kfz.-Steuer.
Also nicht einmal Abstellen im öffentl. Verkehrsraum erlaubt.
Das stimmt nicht ganz. Wenn man ein nicht zugelassenes Fahrzeug unerlaubt im Straßenverkehr bewegt (gibt da IIRC Ausnahmen wie z. B. Auto abmelden und zum Käufer fahren) und das kommt raus, wird für diese Tage nachträglich die Kfz-Steuer fällig.
notting
Zitat:
Original geschrieben von AstraF Champion
Aus welchem Grund fährt man das Auto nicht mit einer roten Nummer? Ich denke dein Kumpel hat ne Werkstatt.
Ihr hättet es auch abschleppen können. Das geht auch ohne Kennzeichen. ...
Beides geht NICHT!
Rote Nummer: nur für eigene Fahrzeuge!
ohne Kennzeichen: nur mit Schlepperlaubnis von der zuständigen Straßenbehörde + wie bereits erwähnt notwendigem Führerschein für das Gespann (gezogener Pkw zählt in diesem Moment als Anhänger)!
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
In der Schweiz gibt es aber auch keine Euro und meines Wissens auch keine Punkte,aber dafür heftiger Tarife in Fränkli.
Aber laut Bußgeldkatalog ist das ganze nicht ganz so teuer,ich darf den Katalog mal zitieren,
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ob für den Auftraggeber auch noch was kommt? Zu wünschen wäre es.Zitat:
Bußgeldkennzahl: 816600
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb, obwohl
das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war.
Verletzte Vorschrift:
§§ § 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
Bußgeld: 50 Euro
Punkte: 3
Aber weshalb macht man eine solche Fahrt erst kurz vor Mitternacht?Denn diese Einlassung
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
ist nicht wirklich Glaubhaft.Zitat:
Der drehte dann um und kam kurz drauf auch zu der Kontrollaktion hinzu und erklärte den Beamten das dieses Auto noch schnell in seiner Werkstatt repariert werden musste(war auch so, Auspuff hin runter) und jetzt eben noch schnell zum Kunden zurück muß !
Das die Polizei nicht vorher eingriff könnte die Ursache darain haben das sie der Meinung waren das dein Ziel innerhalb der zeitlichen Frist zu schaffen ist.
Das sie dich dann so kurz nach Ablauf der Frist rausgezogen haben dürfte auch in deinem Interesse sein.Stell dir vor du hättest einen Unfall nach 0Uhr gehabt,viel Spass mit der Versicherung.Fazit,auch bei Freunden muß man mal Nein sagen können.
Hallo Sir Donald
Dieser § zielt aber darauf ab daß das Gefährt erst noch in Gang gebracht/gesetzt werden muß.
Die 400m vor der Abfahrt stehen laßen finde ich auch Gaga.
Wenn sie schon 3 Minuten bis nach Mitternacht warteten, hätten sie ihn ruhig auch noch die 4. Minute runter fahren laßen sollen.
@ Themenstarter wieso bist du denn nicht einfach noch die 400m weiter gefahren??? 😕
Wäre ich jedenfalls.
Versicherungstechnisch finde ich es gut, daß sie euch aufgehalten haben. - Auch wenn ich selbst auch ganz und gar «not amused» gewesen wäre.
Sonnigen Gruß Howard
Oh je, mit diesem Thema hab ich ja hier was losgetreten, 😉
Zum kommentar "Warum nicht mit roter Nummer fahren" ?! Ganz einfach, weil er keine roten Nummern hat 🙄! Ich sagte doch vorhin, daß es sich bei der Werkstatt um eine "0815 Werkstatt" handelt ! 😛
Sollte ich dadurch Punkte in FL- bekommen,😰 würde ich am liebsten meinem Kumpel den Kopf abreisen etc. ! Nur leider bringt mir das dann auch nichts !
Jetzt frage ich euch,😕 wie wiegt bzw. misst man Punkte die man eigentlich garnicht hätte auf ??? Damit meine ich wie & was würdet Ihr von eurem Freund/Kumpel dafür verlangen, daß er euch in die Scheis..😠 geritten hat !? Da muss ja was sehr gutes dabei raus springen, oder meint Ihr nicht !? Also das er die Geldstrafe dann bezahlt ist sowieso klar ! Aber was iss mit den point`s ??? 😕
Vielen Dank schon im Voraus.
LG.
AGGA.............................................. 😎
Wie wat wo aufwiegen? Du bist gefahren, du musst auf das Nummernschild, die Reifen und den Verkehrssicheren Zustand des Kfz achten, wenn was nicht in Ordnung ist, lässt du es stehen, zwingt dich ja keiner dazu. Das musst du schon selber ausbaden. Wenn er ein guter Freund ist, erstattet er dir zumindest die Geldstrafe, aber auf den eventuellen Punkten bleibst du sitzen.
Zum Thema abschleppen. Es kein Nothilfegedanke vorhanden. Selbst fahrende, betriebsbereite Fahrzeuge dürfen nicht geschleppt werden.
Aus Gründen des Nothilfegedankens heraus meint der Gesetzesgeber, kommen diese bei nicht zugelassenen Fahrzeugen nicht vor. Ohne gültiges Kennzeichen, auch nichts mit abschleppen.
Und, im gezogenen Fahrzeug braucht der Führer noch immer keine Fahrerlaubnis. Er muss nur fähig sein, den Vorgang zu bewältigen.
Meiner Meinung nach Ermessenssache. Die Polizei hätte können auch das Fahrzeug zum Zielort begleiten und ein Auge zudrücken können. Aber manchmal freuen dich sich wie kleine Kinder weil sie mal wieder nen Fall gelöst haben.
Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.
Da gibt es nichts aufzurechnen. Der Fahrer ist für die Einhaltung der Vorschrift verantwortlich.
Wenn du bei Abfahrt schon geahnt hast, daß die Fahrt nicht vor Mitternacht zu schaffen ist, hättest du sie nicht antreten dürfen.
Spätestens, als du die Rennleitung hinter dir bemerkt hast, hättest du anhalten können und sie um Rat bitten.
Wahrscheinlich hätten sie dich dann zur nächsten Abstellfläche geleitet, vor Mitternacht.
Nö,wenn es erst noch in Gang gesetzt werden müßte hätte er keinen Verstoß begangen.😁
Zitat:
Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb, obwohl
das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war.
Ich gehe mal davon aus das es dabei irrelevant ist ob man dabei mit ungültigen Schildern gestartet ist oder sie während der Fahrt ungültig werden.In beiden Fällen ist das Schild zum Zeitpunkt der Kontrolle ungültig.
Dieser § zieht erst wenn das Auto mit ungültigen Schildern rollt und das war der Fall.
Zitat:
Die 400m vor der Abfahrt stehen laßen finde ich auch Gaga.
Und wenn die Polizisten ihn weiterfahren lassen und es passiert was sie sie die Deppen,würdest du dich darauf einlassen?
Sie hätten ihn allerdings wenn möglich auch erst an einer Stelle stoppen können an der das Auto stehen bleiben kann,aber ich kenn die Örtlichkeit und deswegen die Möglichkeiten nicht.
Zitat:
@ Themenstarter wieso bist du denn nicht einfach noch die 400m weiter gefahren???
Wäre ich jedenfalls.
Um dann nicht nur bis zum Knie sondern bis Oberkante Unterlippe in der brauen Masse zu stecken.
Habe jetzt einige Zeit überlegt und mir ist keine mir bekannte Werkstatt eingefallen die keinen Anhänger hätte der zum Autotransport geeignet wäre,oder gleich einen LKW.Was wohl daran liegt das man bei den regionalen Werkstätten auch keine Abschleppstange mehr findet und mit Seilen arbeiten sie eh nicht.
Ich kenne etliche kleine Werkstätten, die weder über Trailer, noch über Abschleppfahrzeuge verfügen.