Kurzzeitkennzeichen um ein paar Minuten überzogen/Polizei !
Hallöchen alle zusammen,
mir ist vor ein paar Tagen was sehr dummes passiert, für das ich eigentlich garnichts kann !
Ein Kumpel von mir hat eine 0815 Auto-Werkstatt, vor ein paar Tagen bat er mich einen Golf-3 der einem Kunden gehört und der mit Kurzzeitkennzeichen versehen war, zu einem 10 km entfernten Ort zu fahren bzw. ihm hinterher zu fahren ! Da ich sah, daß die Kurzzeitkennzeichen in 20 Min. ablaufen bzw. ungültig werden, war mir schon nicht wohl bei der Sache ! Da es aber normaler weise in dieser Zeit leicht zu schaffen ist dort hin zu fahren, ließ ich mich überreden ! Da es aber an diesem Tag extrem Geschneit hat und die Strassen dem entsprechend schlecht befahrbar waren(merkte ich erst als ich etwas Ausserorts war, denn beim losfahren waren die Strassen sauber und frei) ! Jedenfalls hatte ich weder eine Uhr dabei, noch war eine funktionstüchtige im Auto und Radio war auch aus, da ich mich auf die schlechte Strasse konzentri. musste !
So, und nun ist es passiert, auf der Bundesstrasse ca. 5 Km von meinem Fahrziel entfernt ging hinter mir die schicken neuen blauen LED Polizeilichter an und die Aufforderung anzuhalten(die liebe Streife ist übrigens schon ca. 10 Min. hinter mir her mit ausreichend Abstand gef.)(also haben quasi gewartet bis es über die Zeit war) ! Dies tat ich natürlich sofort ! Als der Junge nette Polizeibeamte an mein Fahrerfenster kam und mir sagte, daß die Kennzeichen seit 3 Minuten abgelaufen sind, erklärte ich diesem das ich das Auto nur als Freundschaftsdienst überführe etc. rief ich meinen Kumpel auf handy an, der von der Polizeikontrolle nichts mitbekommen hatte und schon weg war ! Der drehte dann um und kam kurz drauf auch zu der Kontrollaktion hinzu und erklärte den Beamten das dieses Auto noch schnell in seiner Werkstatt repariert werden musste(war auch so, Auspuff hin runter) und jetzt eben noch schnell zum Kunden zurück muß !
Meine Frage nun an euch(wer was weiß), was kann mir da jetzt passieren ??? Bzw. Welche Strafe ? Geldstrafe,wie hoch ? Punkte ? Etc. ???
Vielen Dank schon im Voraus !
LG.
AGGA.............................................
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.
Ich guck den Fall als üble Abzocke an....
Warten 10 min. bis sie zuschlagen können. Anstatt den TE evtl. gleich anzuhalten um diesen darauf hinzuweissen, dass die Zulassung fürs Fzg. in den nächsten Minuten abläuft und nachzufragen wie weit er mit dem Fzg. noch fahren will.
Stattdessen lässt man Ihn ins offene Messer laufen.
Aber so ist das halt mit dem "Freund und Helfer"
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Nur wenn du zusätzlich zum Personenschaden eventuell noch zusehen kannst wie du deinem Geld kommst um die Kosten zu begleichen die dir entstehen/entstanden sind, dann lieber mit jemand "Versicherten" verunfallen.Gruß
Frank, der am liebsten gar keinen Unfall hat.
Damit keiner zusehen muss, wie er bei einem Unfall mit einem unversicherten Fahrzeug zu seinem Geld kommt, gibt es die Verkehrsopferhilfe, die eine Einrichtung der deutschen Haftpflichtversicherer ist.
An diese muss man sich im Fall eines Falles wenden und dann wird in der Regel der Schaden so behandelt, als ob der Unfallverursacher versichert gewesen wäre. Anschliessend nimmt die Verkehrsopferhilfe den Unfallverursacher in Regress, was jedoch ein Problem der Verkehrsopferhilfe ist. Dass hierbei ggfs. mehr Lauferei, Schreiberei, Zeitaufwand anfällt als bei einem "normalen " Unfall ist nicht auszuschließen.
Also die ganzen Horrormeldungen hinsichtlich der materiellen Schäden bei einem Unfall mit einem nichtversicherten Fahrzeug sind Panikmacherei und entbehren jeglicher Grundlage.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Damit keiner zusehen muss, wie er bei einem Unfall mit einem unversicherten Fahrzeug zu seinem Geld kommt, gibt es die Verkehrsopferhilfe, die eine Einrichtung der deutschen Haftpflichtversicherer ist.
An diese muss man sich im Fall eines Falles wenden und dann wird in der Regel der Schaden so behandelt, als ob der Unfallverursacher versichert gewesen wäre. Anschliessend nimmt die Verkehrsopferhilfe den Unfallverursacher in Regress, was jedoch ein Problem der Verkehrsopferhilfe ist. Dass hierbei ggfs. mehr Lauferei, Schreiberei, Zeitaufwand anfällt als bei einem "normalen " Unfall ist nicht auszuschließen.
Also die ganzen Horrormeldungen hinsichtlich der materiellen Schäden bei einem Unfall mit einem nichtversicherten Fahrzeug sind Panikmacherei und entbehren jeglicher Grundlage.
O.
Dann empfehle ich dir mal ein wenig bei der Verkehrsopferhilfe nachzulesen. "Komplette" Kostenerstattung gibt es nicht.
Und wenn z.B. "kein" Personenschaden vorliegt denn sieht es mit Geld von der Verkehrsopferhilfe sehr düster aus.
Aber klar, jeder von uns hat ja eine Vollkaskoversicherung, oder so viel kohle auf dem Konto um sich direkt ein Vergleichbares Fahrzeug kaufen zu können, wenn so ein Dödel ohne Versicherungsschutz
einen Unfall baut.
Gruß
Frank, der keine Panik verbreitet. 😉
Hier in Kurzform die Leistungen der Verkehrsopferhilfe:
Die Verkehrsopferhilfe der deutschen Autohaftpflichtversicherer hilft nach Unfällen mit nicht ermittelten oder nicht versicherten Kraftfahrzeugen.
1. Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme (bis zu 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 7,5 Millionen Euro bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen, bis zu 500.000 Euro für Sachschäden) versichert.
2. Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen: Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck, aber auch beispielsweise Schäden an Mauerwerk eines Hauses, Gartenzaun, Bepflanzung) werden ersetzt, wenn Sie über 500 Euro (Selbstbehalt) liegen. Schäden am Auto werden nur ersetzt, wenn zugleich eine erhebliche Verletzung vorliegt. Schmerzensgeld wird nur gezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
Tel.: (0 30) 20 20 58 58
Fax: (0 30) 20 20 57 22
@ Frank 128
Dein Einwand trifft nur zu bei "Fahrerflucht".
In meinem Hinweis hatte ich diese Einschränkung insofern berücksichtigt, als ich ausführte: In der Regel wird der Schaden so behandelt...
Wenn Fahrerflucht vorliegt und der Flüchtige kann nicht identifiziert werden, dann ist die Höhe Deines Schadens doch unabhängig davon, ob das Fahrzeug des Unfallflüchtigen versichert war oder nicht.
Oder übersehe ich da etwas?
O.
Je nach Schaden wird der Geschädigte also mindestens zum Teil entschädigt, sofern er von der Verkehrsopferhilfe Kenntnis hat.
Die Verkehrsopferhilfe wird sich aber ihre Leistungen vom Schadensverursacher zurückholen, bzw. dies versuchen.
Er wird also zusätzlich zur Strafe auch noch eine mehr oder weniger große Schuldenlast aufgebürdet bekommen, ein toller Freund, der ihn diesem Risiko aussetzt, statt selbst das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen zu fahren.
Vorausgesetzt, die Story stimmt so, wie der TE sie schildert.
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Sagen wir es mal so. Der Ton macht die Musik. So wie sich der TE auch woanders gegeben hat kann ich mir das Gespräch gut vorstellen.....🙄 Da wird man dann auf einmal gaaaanz dienstlich.....😁😎