Kurzzeitkennzeichen , Termin für die Hauptanmeldung des Fahrzeugs liegt zu weit in der Zukunft

Wollte gerne wissen wie es ist wenn man ein Kurzzeitkennzeichen anmeldet, aber der Termin für die Haupt Anmeldung später als in 5 Tagen ist. Müsste man erneut ein Kurzzeitkennzeichen anmelden oder kann das Fahrzeug die restlichen Tage in der Straße unangemeldet bleiben?

Beste Antwort im Thema

Das KZK ist keine richtige Zulassung.

§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

Wenn das KZK abgelaufen ist,muss das Fzg aus dem öffentlichen Straßenverkehr entfernen.

Gruß M

19 weitere Antworten
19 Antworten

Nein da ich nur Samstags frei habe und der Händler weit weg ist.

3 + 7 = 10. Der 10. wäre also wieder ein Samstag. 12 - 10 = 2, somit wärst du innerhalb der 5 Tage. Oder hast du nur Samstag den 3. frei?

Vielen Dank ihr habt natürlich recht, das wäre eine sinnvolle Lösung. Habe nur zuvor das Bahn Ticket bezahlt und kann es nicht stornieren. Ist nicht schlimm, werde es so machen und kann dss Fahrzeug zur Not bei einem Kollegen abstellen.

Es wird sich doch wohl irgendwo gegen angemessende Bezahlung ein Stellplatz für wenige Tage finden lassen, einfach mal in der Umgebung bei Betrieben freundlich nachfragen oder kurzen Aushang/3 Zeiler "Suche" im Supermarkt am Suche/Biete Tafel...

Alternativ mal mit einer Werke quatschen´, wenn evtl. eh ein ServiceTermin fällig wär..

Ähnliche Themen

Zitat:

@mauro79 schrieb am 01. Nov. 2018 um 09:44:27 Uhr:


und kann dss Fahrzeug zur Not bei einem Kollegen abstellen.
Deine Antwort
Ähnliche Themen