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Kurzzeitkennzeichen

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 13. Oktober 2017 um 17:47

Hallo zusammen!

Hab da mal ne blöde Frage und zwar wenn ich mir diese Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) hole, muß an dem Auto irgendwas eingetragen sein?

Das war mal ein Golf 1 Diesel (komplett Original gewesen)hat vorher noch TÜV/AU neu bekommen. Danach umgebaut auf 2.0 Liter 16V. Alu Felgen, Gewindefahrwerk, Gruppe A Anlage usw.

Darf ich da so mit durch die Gegend fahren oder nur direkte Strecken zum TÜV oder so?

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

Gruß

22 Antworten

Genau das ist der Grund, daß da mittlerweile TÜV drauf sein muß und das Fahrzeug verkehrssicher, weil eben da viele ohne TÜV und/oder Eintragungen "einfach mal so mit durch die Gegend gefahren" sind.

Ohne Eintragungen nur schnurstracks zum TÜV, ist ja schließlich nicht mehr der geTÜVte Diesel.

Könntest es mit dem noch gültigen (Diesel)TÜV auch regulär anmelden, aber dann ebenfalls gleich zum TÜV wegen fehlender Eintragungen.

Sehe das anders - in diesem Fall überhaupt kein legaler Betrieb des Fahrzeuges möglich mit den bekannten Konsequenzen im Fall eines Unfalles...

Die Fahrt zum TÜV direkt ist streckenweise toleriert für Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV aber ohne Veränderungen! Und auch hier ist höchste Vorsicht geboten - selbst der TÜV empfiehlt den vorherigen Anruf bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Kreises, die darüber informiert und zustimmen muß!

Zur Info - für Fahrten zum TÜV mit Fahzeugen ohne Zulassungen oder Veränderungen zur Vorführung bieten viele TÜV-Stellen mittlerweile gegen eine geringe Gebühr ein rotes Kennzeichen zum mieten für einige Stunden an.

Wenn du die Kennzeichen hast die vorher dran waren (ungestempelt) darfst du damit zur nächstgelegenen (!) Zulassungsstelle fahren. Also zum wiederzulassen zb, auch darf man wenn du das Auto abmeldest mit den ungestempelten Kennzeichen auf direktem Weg (!) Nach Hause fahren.

Nach  § 10 Abs. 4 FZV  sind auch fahrten zum Tüv zulässig mit ungestempelten Kennzeichen aber auch dann gilt nur auf direktem Weg hin und zurück, keine Umwege oder “ich geh noch kurz was einkaufen“

 

Falls du die Kennzeichen nicht hast oder die Abmeldung länger als ein Jahr her ist dann gibt's keine Möglichkeit zu fahren und musst das Auto auf nem Hänger transportieren.

 

Die 5 Tageskennzeichen werden seit 1.4.2015 nur noch für Autos mit Tüv vergeben.

Zitat:

Nach § 10 Abs. 4 FZV sind auch fahrten zum Tüv zulässig mit ungestempelten Kennzeichen aber auch dann gilt nur auf direktem Weg hin und zurück, keine Umwege oder “ich geh noch kurz was einkaufen“

Aber nur, wenn das Kennzeichen vorher dem Fahrzeug zugeteilt wurde.

Genau, ausserdem darf nicht mehr als ein Jahr zwischen der Abmeldung und der Fahrt vergangen sein.

am 15. Oktober 2017 um 1:39

Ohne Eintragung verfällt doch standardmäßigen die BE.

 

Dann sollten auch die Kurzkennzeichen unwirksam sein, trotz frischen TÜV vorher.

Ja, stimmt genau. Legale fahrten sind nur mit dem vorher zugeteilten Kennzeichen möglich um zum Tüv oder zur wiederanmelden zu fahren.

Alles andere geht nur auf nem Hänger.

Moin Moin !

Alles mehr oder weniger falsch!

Richtig stehts in der FZV , und zwar §16a:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

In diesem Fall ist der Satz 6 anzuwenden:

"6) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Absatz 1 nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden."

Im Klartext: Mit dem Kurzzeitkz kann man nur innerhalb des Landkreises und max. einem angrenzenden auf direktem Weg zum TÜV / Dekra fahren.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 15. Oktober 2017 um 11:17:10 Uhr:

Moin Moin !

Alles mehr oder weniger falsch!

Richtig stehts in der FZV , und zwar §16a:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html

In diesem Fall ist der Satz 6 anzuwenden:

"6) Liegen die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Absatz 1 nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden."

Im Klartext: Mit dem Kurzzeitkz kann man nur innerhalb des Landkreises und max. einem angrenzenden auf direktem Weg zum TÜV / Dekra fahren.

MfG Volker

Danke! Wollte ich auch gerade sagen! Hier steht oben echt viel Müll!

Zusammen gefasst.

5- Tages Kennzeichen gibt es für Autos ohne AU/HU! Muss aber von der Versicherung mit abgesegnet sein! Damit darf das Auto von Zuhause zur nächsten HU gefahren werden, zur Zulassungsstelle UND zu einer Werkstatt. Alles im Bezirk in dem man Wohnt bzw einen Angrenzenden! Das sind alles Dinge die zum Erlangen einer Betriebserlaubnis sind! Aber, alles nur auf direktem Wege ohne Umwege! Das steht dann auch alles im Vorläufigen Fahrzeugschein, den man heute in Verbindung mit den Kennzeichen bekommt.

5- Tages Kennzeichen für Autos mit AU/HU, gilt soweit das gleiche!

Ob ein Auto dabei jetzt 3000 Umbauten hat oder sonst was, ist egal! Denn schließlich tut man damit alles, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten.

Zum Thema abgestempelte Kennzeichen. Will ich ein Auto zur Zulassungsstelle fahren oder zur HU, kann ich mir Kennzeichen Reservieren lassen oder meine alten nehmen, wenn diese noch frei sind! Zulassungsstelle muss informiert sein und man bekommt von denen einen Zettel sogar dafür. Dann brauche ich eine "Versicherungsdoppelkarte", die mich Versichert um mit dem Auto zur Zulassungsstelle respektive zur HU zu fahren. Das ganze zählt dann für einen ganzen Tag! Und auch hier wieder, nur auf direktem Wege bis maximal einem angrenzenden Bezirk.

Melde ich ein Auto heute ab(z.b. 15.10.), darf ich mit den entstempelten Kennzeichen bis 23:59Uhr weiter fahren, weil eben Versicherung und Steuern bis zu dem Tag auch gezahlt wurden! Es wird nämlich nicht bis zu einer Uhrzeit abgerechnet, sondern bis zu einem Tag.

5 Tages Kennzeichen gibt es eben NICHT mehr ohne Tüv. Seit dem 1.4.15 muss das Auto Tüv haben.

Soll heißen ohne Tüv gibt's keine 5Tages Kennzeichen. Hatte ich selbst vor 2 Wochen noch.

 

Alles andere stimmt soweit, wurde aber hier schon mehrfach geschrieben.

 

am 15. Oktober 2017 um 19:06

@Jigsaw2.0 einfach falsch.

 

Die Kennzeichen zeigen doch deutlich in den Regelungen dass es ohne TÜV geht. Nur man darf damit ausschließlich zum TÜV oder Werkstatt fahren.

 

Keine Ahnung was du falsch gemacht hast, aber dafür werden die sogut wie immer genutzt.

 

Habe selbst er vor 4 Monaten 5 Tages Kennzeichen auf ein ohne TÜV Mercedes geholt.

Der §16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV wurde mit diesem Datum geändert. Die Regelung in §16 (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten) ist somit nicht mehr gültig.

 

Das gilt seit (und das hab ich jetzt schon öfter geschrieben) dem 1.4.15

 

Fahrten zum Tüv oder im Zusammenhang mit der an- bzw Abmeldung sind natürlich auch weiterhin möglich. Auf direktem Weg und im selben Zulassungsbezirk. Das ist aber auch die einzige Möglichkeit. Einfach so rumfahren ist eben NICHT mehr möglich.

Es sei denn das Auto hat gültigen Tüv.

 

Ich verstehe nicht warum jemand einfach sagen kann das es nicht stimmt wenn es so im Gesetz steht. Das denk ich mir ja nicht aus. Das kann jeder einfach nachlesen....

am 15. Oktober 2017 um 19:15

Da steht nur dass man keine probefahren und co machen darf. Nichts von: ohne TÜV keine Zeichen - das war deine Aussage.

 

Und man bekommt sie. Nur man darf keine Spaß Fahrten mehr machen, ja.

Aber zum TÜV Gurken, zur Werkstatt Gurken, dass immer wieder. Darf man.

 

Zur Überführung gibt es sogar noch extra Anlagen.

 

Der TE wollte wissen ob er mit den Dingern einfach so rumfahren darf ohne das was eingetragen ist.

Darf er NICHT es sei denn er fährt zum Tüv oder zum anmelden.

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