Kurzzeitkennzeichen

Hallo Forum,

ich habe eine kurze Frage zum Umgang mit Kurzzeitkennzeichen.

- Ich soll ein Auto bei uns in der Nähe für meinen Schwiegervater kaufen
- Mein Schwiegervater ist ca. 200km entfernt

Geplantes Vorgehen:

- Schwiegervater geht zur Zulassungsstelle und beantragt Kurzzeitkennzeichen (mit evb der Versicherung)
- Er schickt die Kennzeichen mit "rosa" Zulassung zu mir per Post
- Ich gehe zum Händler, bezahle das Auto, fülle die Zulassung aus, fahre mit dem Auto zu mir nach Hause auf den privaten Stellplatz
- Ich schicke den Brief zum Schwiegervater
- Er geht wieder zur Zulassungsstelle und meldet den Wagen "richtig" an und besorgt die Kennzeichen
- Er schickt mir die Kennzeichen zu
- Ich bringe ihm den Wagen

Ist das so alles möglich, oder muss ER persönlich das Auto kaufen und darf nur ER mit den Kurzzeitkennzeichen fahren? (Ehrliche Angaben zu den Fahrern bei der Versicherung vorausgesetzt)

Das Thema ist sehr neu für mich, ich möchte keinen "dummen" Fehler machen. Mein Schwiegervater ist nicht gerade mobil... die Zulassungsstelle aber bei ihm um die Ecke...und Zeit hat er auch genug...daher möchte ich diese Dinge erledigen und ihm dann das Auto nach Hause bringen.

Danke 🙂

18 Antworten

Hi, wie weit ist der Weg von dir zu dem Händler?

Grüße
Steini

@Steini: Welchen Hintergedanken hat Deine Frage?

Ansonsten sehe ich bei der geplanten Vorgehensweise des TE keine Probleme.

Hallo,

wenn die Versicherung über die Fahrer informiert ist und das Fahrzeug bei der Zulassung noch TÜV hat, dann sehe ich keine Probleme.
Trotzdem schadet es nicht, wenn man das mit der zuständigen Zulassungsstelle des Wohnortes deines Vaters telefonisch abklärt.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


@Steini: Welchen Hintergedanken hat Deine Frage?

Ansonsten sehe ich bei der geplanten Vorgehensweise des TE keine Probleme.

Na, dann ohne weiteren Infos des TE 🙂

Ich würde mir das KZK sparen und den Wagen beim Händler bezahlen, dann die ZuLaB II (KFZ Brief ) und HU Bescheinigung zum Schwiegerpapa schicken (Einschreiben Übergabe, ist billiger als Rückschein), der lässt ihn zu und schickt die Kennzeichen und die ZuLaB I (KFZ Schein) wieder an den TE welcher das Auto nun ohne weitere Zeitliche Probleme überführen kann.

Alternativ würde ich noch "Lieferung" durch und auf Risiko des Händlers (entweder mit der roten 06er oder mit dem Anhänger) zu dem TE in Betracht ziehen.

Grüße
Steini

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Okay - die Möglichkeit gibt es auf jeden Fall auch. 🙂

Wenn es nicht auf den Tag ankommt würde ich auch bezahlen und die Zulassungsbescheinigung per Post senden

Hi,

auf einigen Zulassungsstellen werden inzwischen nur noch KZK rausgegeben wenn die Fahrzeugpapiere vorliegen und die Daten direkt in der Zulassungsstelle in den "rosa" papieren eingetragen werden.

Es spricht aber z.b. nichts dagegen wenn du dir KZK holst (mit einer evb aus dem Internet).

Also Fahrzeug kaufen,papiere mitnehmen, KZK holen und dann direkt zum Schwiegerpapa fahren.

Oder wie vorgeschlagen Auto kaufen,stehen lassen, auto zulassen und dann erst abholen.

Gruß Tobias

Vielen Dank für eure Hilfen!

Ich denke auch dass "Bezahlen, Auto stehenlassen und dann den Brief schicken" am einfachsten ist.

Zitat:

Original geschrieben von Schwimmbutz


Vielen Dank für eure Hilfen!

Ich denke auch dass "Bezahlen, Auto stehenlassen und dann den Brief schicken" am einfachsten ist.

Aber auch am risikoreichsten.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken



Zitat:

Original geschrieben von Schwimmbutz


Vielen Dank für eure Hilfen!

Ich denke auch dass "Bezahlen, Auto stehenlassen und dann den Brief schicken" am einfachsten ist.

Aber auch am risikoreichsten.

Hi,

naja ich würde wohl kein Auto bei einem Händler kaufen wo ich den Wagen nicht mal 2 Tage stehen lassen würde 🙄

Evtl. kann man den Händler auch überreden das man mit seinen roten Kennzeichen schnell nach Hause fahren darf wenn dort ein entsprechender Stellplatz vorhanden ist.

Gruß tobias

Hallo, zahl doch 200,00 Euro an und lass dir die Papiere geben und zahl den Rest bei Übergabe des Fahrzeuges.

Grüße
Klaus

Das Risiko bei einem "vertraulichen" Händler "mein" Auto für ein paar Tage stehen zu lassen sehe ich als risikoarm an.
Ich muss die Details noch mit dem Händler besprechen.

Auch bei einem solventen und vertrauenswürdigen Händler kann man auf verschiedene Art und Weise Pech haben.
Z. B. könnte das Fahrzeug dort gestohlen oder beschädigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Schwimmbutz


- Schwiegervater geht zur Zulassungsstelle und beantragt Kurzzeitkennzeichen (mit evb der Versicherung)
- Er schickt die Kennzeichen mit "rosa" Zulassung zu mir per Post

Ich würde mir zum Beispiel diese beiden ersten Schritte sparen.

KZK kann jeder beantragen, muss also nicht durch den Schwiegervater erfolgen, sondern kann auch durch den TE erledigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Evtl. kann man den Händler auch überreden das man mit seinen roten Kennzeichen schnell nach Hause fahren darf

Das ist ab dem Moment, wo das Fahrzeug offiziell verkauft ist, verboten.

Die roten Händlerkennzeichen stehen einzig und allein für gewerbliche Zwecke zur Verfügung. Fährt der Privatkäufer damit heim, liegt ein Verstoß vor.

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