Kurzzeitkennzeichen

Hallo Forum,

ich habe eine kurze Frage zum Umgang mit Kurzzeitkennzeichen.

- Ich soll ein Auto bei uns in der Nähe für meinen Schwiegervater kaufen
- Mein Schwiegervater ist ca. 200km entfernt

Geplantes Vorgehen:

- Schwiegervater geht zur Zulassungsstelle und beantragt Kurzzeitkennzeichen (mit evb der Versicherung)
- Er schickt die Kennzeichen mit "rosa" Zulassung zu mir per Post
- Ich gehe zum Händler, bezahle das Auto, fülle die Zulassung aus, fahre mit dem Auto zu mir nach Hause auf den privaten Stellplatz
- Ich schicke den Brief zum Schwiegervater
- Er geht wieder zur Zulassungsstelle und meldet den Wagen "richtig" an und besorgt die Kennzeichen
- Er schickt mir die Kennzeichen zu
- Ich bringe ihm den Wagen

Ist das so alles möglich, oder muss ER persönlich das Auto kaufen und darf nur ER mit den Kurzzeitkennzeichen fahren? (Ehrliche Angaben zu den Fahrern bei der Versicherung vorausgesetzt)

Das Thema ist sehr neu für mich, ich möchte keinen "dummen" Fehler machen. Mein Schwiegervater ist nicht gerade mobil... die Zulassungsstelle aber bei ihm um die Ecke...und Zeit hat er auch genug...daher möchte ich diese Dinge erledigen und ihm dann das Auto nach Hause bringen.

Danke 🙂

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Schwimmbutz


- Schwiegervater geht zur Zulassungsstelle und beantragt Kurzzeitkennzeichen (mit evb der Versicherung)
- Er schickt die Kennzeichen mit "rosa" Zulassung zu mir per Post
Ich würde mir zum Beispiel diese beiden ersten Schritte sparen.
KZK kann jeder beantragen, muss also nicht durch den Schwiegervater erfolgen, sondern kann auch durch den TE erledigt werden.

Wenn aber der Schwiegerpapa das KZK auf seinen Namen besorgt, kann er das mit seiner "richtigen" Versicherung verrechnen, der TE kann das dann nicht.

Ich würde aber dem Schwiegervater auch den Brief schicken und das Fahrzeug normal zulassen. Zudem kann er dann auch Kasko einschließen, was mit KZK nicht so einfach, evtl. sogar unmöglich ist.

Papiere und Schilder hin und her schicken sehe ich nicht als das große Problem, habe ich auch schon ohne Stress gemacht.

Hallo Martin,

der erste Punkt bedingt aber vermutlich höhere Kosten für die KZK-Versicherung.
Wenn die EVB für das Kurzzeitkennzeichen vom späteren Versicherungsnehmer bei der gleichen Versicherung beschafft wird, dann dürfte das in der Regel deutlich günstiger sein.

Beim zweiten Punkt bin ich mir nicht sicher, denn es handelt sich doch eigentlich um eine Überführungsfahrt.
Abgesehen davon, dass das erst mal bei einer Kontrolle auffallen müsste, könnte man das evtl. auch per Kaufvertrag so regeln, dass der Eigentumsübergang nicht schon bei Übergabe, sondern erst beim Eintreffen am Wohnort des Käufers erfolgt.

Liebe Grüße
Herbert

Wir haben nun die Variante mit den KZK gewählt. Die Schilder sind angekommen, der rosa Fahrzeugschein wurde meinem Schwiegervater jedoch nicht unterschrieben.
Kann ich nun die Daten vom Fzg. ausfüllen und selber unterschreiben, da ich ja nun "Inhaber" der Kennzeichen bin?

Du bist der Besitzer oder auch der Inhaber.
Vorsichtshalber wieder bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob das ok ist, der Versicherung ist das doch wohl so mitgeteilt worden, dass du das KZK benutzen wirst.

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