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Kurzzeitkennzeichen - Polen

Themenstarteram 10. September 2021 um 19:22

Hi ihr Lieben, hab da mal eine Frage! Ich habe mir mein Winter Auto gekauft, welches allerdings noch zur Werkstatt muss, da der Zahnriemenwechsel ansteht, diesen wollte ich nun in Polen machen lassen! Da das Auto aktuell noch nicht zugelassen ist, einen Termin für eine normale Zulassung bei uns aktuell ein Monat dauert, aber Kurzzeitkennzeichen binnen 24 Stunden erteilt werden, wollte ich sie zur Überführung des Kraftfahrzeuges, Mir zur Überführung des Kraftfahrzeugesnach Polen in die Werkstatt, ein fünf Tageskennzeichen holen! Mit der Versicherung ist alles abgestimmt, die haben Versicherungsschutz zugesagt, jedoch kursieren im Internet immer noch Aussagen wie – mit dem Kurzzeitkennzeichen darf man nicht ins Ausland, stimmt das?? Oder darf man mit dem fünf Tage Kennzeichen inzwischen problemlos ins Ausland reisen!

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25 Antworten
Themenstarteram 11. September 2021 um 14:45

Zitat:

Eine Überführung ist von A nach B. Du möchtest von A nach B nach A.

Nichts anderes als sich zum WE mal KZK zu holen. Kann man machen,dann aber nicht meckern,wenn's ein Rennleiter genau nimmt.

 

Und Probefahrt nach Polen und zurück?

Gut wenn man es so sieht - hast du wohl recht

 

Aber ich dachte eben eine Überführung nach Polen in die Werkstatt ist zur Reparatur gedreckelt ... macht man ja beim 07 nicht anders ... Überführung in die Werkstatt und wieder zurück aber ich lass mich da auch eines besseren belehren

 

Hätte den Wagen gerne angeneldet aber erster Termin ist derzeit ab 24.9 verfügbar

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. September 2021 um 16:41:10 Uhr:

Eine Überführung ist von A nach B. Du möchtest von A nach B nach A.

Ich sehe da zwei Überführungsfahrten: eine zur Werkstatt und eine zurück. Also der klassische Verwendungsbereich des KzK.

Zitat:

Nichts anderes als sich zum WE mal KZK zu holen.

Der Zweck der Fahrt bestimmt die Zulässigkeit.

In der Praxis kommt die Frage der Nachweisbarkeit dazu:

Viele illegale Fahrten werden nicht verfolgt werden können, wenn der Fahrer die richtigen Antworten gibt und sich nicht verplappert.

Im vorliegenden Fall sollte der Zweck der Fahrt auch nachweisbar sein (jedenfalls wenn die Werkstatt nicht aus irgendwelchen Gründen abstreitet an dem Auto gearbeitet zu haben).

 

Zur Werkstatt kannst du nur fahren, wenn es kein TÜV hat und auch nur im Zulassungsbereich und im angrenzenden Zulassungsbereich.

Eine Überführungsfahrt ist eine Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.

Warum sollte der andere Ort nicht (auf der Hinfahrt) der Ort der Werkstatt und (auf der Rückfahrt) der Wohnsitz des Halters sein?

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. September 2021 um 19:52:00 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. September 2021 um 16:41:10 Uhr:

Eine Überführung ist von A nach B. Du möchtest von A nach B nach A.

Ich sehe da zwei Überführungsfahrten: eine zur Werkstatt und eine zurück. Also der klassische Verwendungsbereich des KzK.

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. September 2021 um 19:52:00 Uhr:

Zitat:

Nichts anderes als sich zum WE mal KZK zu holen.

Der Zweck der Fahrt bestimmt die Zulässigkeit.

In der Praxis kommt die Frage der Nachweisbarkeit dazu:

Viele illegale Fahrten werden nicht verfolgt werden können, wenn der Fahrer die richtigen Antworten gibt und sich nicht verplappert.

Im vorliegenden Fall sollte der Zweck der Fahrt auch nachweisbar sein (jedenfalls wenn die Werkstatt nicht aus irgendwelchen Gründen abstreitet an dem Auto gearbeitet zu haben).

Kannst Du ja so sehen.

Ich sehe es anders.

In der FZV steht nichts von mehreren Überführungsfahrten.

Und selbst bei der Verwendung von roten 06er verplappern sich genug.

 

Polen toleriert die deutschen KZK übrigens.

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. September 2021 um 21:04:56 Uhr:

Eine Überführungsfahrt ist eine Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.

Warum sollte der andere Ort nicht (auf der Hinfahrt) der Ort der Werkstatt und (auf der Rückfahrt) der Wohnsitz des Halters sein?

Bei einer Überführung gibt's keine hin und Rückfahrt.

Eine Überführung führt von A nach B.

Themenstarteram 11. September 2021 um 19:20

Zitat:

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. September 2021 um 21:04:56 Uhr:

Eine Überführungsfahrt ist eine Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort.

 

Warum sollte der andere Ort nicht (auf der Hinfahrt) der Ort der Werkstatt und (auf der Rückfahrt) der Wohnsitz des Halters sein?

Bei einer Überführung gibt's keine hin und Rückfahrt.

Eine Überführung führt von A nach B.

Ok! Wenn du da ganz tief in der Materie bist, bin ich da sehr dankbar drüber!

 

Also wäre das verbringen in die Werkstatt erlaubt und er müsste dann da stehen bleiben bis die Anmeldung erfolgte!

 

Auch ginge es dann n kkz zu beantragen wenn ich das Auto in Polen gekauft hätte, es dort stünde und ich’s dann zurück nach Deutschland brächte

Themenstarteram 11. September 2021 um 19:22

OT kurz ein: die Überlegung kommt ja nur weil die Behörden keine Kapazitäten für Zulassungen haben aber kkz s binnen 12h raus geben

Auf welche absurde Ideen man kommen kann, um die Vorschrift zu umgehen. Genau deshalb wurde die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen eingeschränkt. Vielleicht sollte man es ganz abschaffen

Themenstarteram 11. September 2021 um 19:31

Vorschriften will ich keine umgehen, deswegen fragt man ja! Ich hab früher auch stets das Heft mit Kugelschreiber ausgefüllt ... ich war mir unsicher ob das kkz halt für mehrere Überführungen ist - beim 07 ist’s ja erlaubt

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 11. September 2021 um 21:20:37 Uhr:

 

Also wäre das verbringen in die Werkstatt erlaubt und er müsste dann da stehen bleiben bis die Anmeldung erfolgte!

Wenn das Auto einmal in Polen ist, darfst du es in Deutschland nicht mehr zulassen. Das wäre eine verbotene Fernzulassung...

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