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Kurzzeitkennzeichen für fabrikneues, noch nie zugelassenes Fahrzeug

Themenstarteram 24. Juni 2020 um 7:24

Ein deutsches, blitzneues, mit COC versehenes, noch nie zugelassenes Auto soll von Deutschland nach Frankreich gefahren werden, um dort zugelassen zu werden. Gibt es dafür ein deutsches Kurzzeitkennzeichen?

Braucht es die HU dafür, obwohl ja neue Autos regelmäßig ohne HU zugelassen werden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 25. Juni 2020 um 07:04:06 Uhr:

Das mit der "Fernzulassung" (Fahrzeug in Dtl, aber angemeldet wird im Ausland) widersprach EU-Regeln und wurde, soweit mit bekannt, gekippt. Sicherheitshalber nochmal selbst informieren.

Nein. Fernzulassungen sind nach wie vor illegal.

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Meiner Meinung nach sollen die EU Staaten die jeweiligen KZK anerkennen. Aber was nützt einen dritten meine Meinung,wenn er in Belgien in der Kontrolle kommt?

In der Praxis sieht es so aus, dass ein Fahrzeug mit Deutschem KZK angehalten und sichergestellt wurde. Kein Einzelfall. Viele Rückmeldungen dazu landen bei mir auf dem Tisch.

Deshalb mein grundsätzlicher Tipp, vor der Fahrt über die deutsche Grenze, fragen ob dort das KZK aus D anerkannt wird oder gleich ein Ausfuhrkennzeichen nehmen.

Zitat:

@nogel schrieb am 25. Juni 2020 um 10:46:41 Uhr:

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 24. Juni 2020 um 09:41:54 Uhr:

Es gibt dafür ein Export-Kennzeichen bei deiner örtlichen Zulassungsstelle. Neue Autos werden nicht ohne HU zugelassen. Sie haben eine Frist von 36 Monaten (über 3,5t 24 Monate) für die Vorstellung zur ersten HU und das wird automatisch berücksichtigt.

Nein, 12 Monate.

Und 36 Monate haben auch nur PKW und Anhänger bis 750 kg, alle anderen unter 3,5 t haben 24 Monate.

Auch falsch. Kraftfahrzeuge über 3,5t (auch dasjenige in meinem Besitz) erhalten bei Erstzulassung 24 Monate HU-Frist; die Frist verkürzt sich ab dem 7. Jahr nach EZ auf 1 Jahr. Das Intervall zur Vorführung nach Erstzulassung beträgt also 2 Jahre, nochmal 2 Jahre, nochmal 2 Jahre und ab dann 1 Jahr.

Auch falsch.

> 3,5 t -> 12 Monate (Fz. zur Güterbeförderung)

 

Was du schreibst, und das sollte man dann auch so DICK Kennzeichnen, gilt nur für Wohnmobile.

Oder Anlage VIII StVZO verlinken, da steht das ordentlich sortiert drin.

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