Kurzzeitkennzeichen - Erlaubte Nutzung

Hallo,

wäre die im Folgenden beschriebenbe Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens zulässig?

Ein Autokäufer wohnt in München und kauft in Würzburg ein Auto. Er besorgt sich ein Kurzzeitkennzeichen und fährt mit dem Fahrzeug von Würzburg zunächst nach NRW und nach einigen Tagen von dort zurück zu seinem Wohnort in München.

Ist das zulässig mit einem Kurzzeitkennzeichen?

Viele Grüße
Sebastian

Beste Antwort im Thema

Sach mal: Bist du immer so renitent? Dann muss man sich nicht wundern, wenn der Gesetzgeber auch immer kleinlicher wird und die Ordnungsmacht es mit dem Augenmaß auch nicht mehr hat.
1. Ist dein Fall völlig an den Haaren herbeigezogen, so einen Getriebeschaden gibt es nicht!
2. Gibt es soetwas wie "üblich". Gibts auch häufiger bei Sonderangeboten, wo dann dransteht "nur in Haushaltsüblichen Mengen". Fängst du dann auch an der Kasse an zu diskutieren, was eine Haushaltsübliche Menge ist, wenn du mit einer Palette Waschmittel da aufschlägst?
3.Es hat noch nie geholfen, irgendwelche Geschichten immer und dauernd zu seinen Gunsten auszulegen. Das hat bisher immer dazu geführt, dass der Gesetzgeber dann erst recht dafür gesorgt hat, dass jedwede Lücke geschlossen wird, immer zum Nachteil aller!
Also einfach mal die Fresse halten und Regeln akzeptieren!

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Zitat:

@Dramaking schrieb am 18. Juni 2015 um 01:36:17 Uhr:


Wenn Du geblitzt wurdest, dann gibt es zwei Fakten: Ein Dir ähnliches Bild und eine Überschreitung von x km/h, und einen ganzen Batzen an Möglichkeiten, dass der Vorwurf nicht stimmt: Gerät nicht geeicht, falsche Aufstellung des Messgeräts, anderes Fahrzeug gemessen, andere Person gefahren, ...

Muss jetzt die Polizei/Bußgeldstelle für jede Möglichkeit den Beweis liefern, dass dies auch alles korrekt ist?

ähhmm (auch wenn es oT ist): ja, das muss sie. Für die Aufstellung gibt es Messprotokolle, für die technische Tauglichkeit Eichprotokolle, für die Ähnlichkeit Gesichtsgutachter. Wenn es hier in der Beweiskette nicht schließbare Lücken gibt, kann ein Richter keine Strafe verhängen (wobei er in der Würdigung der Beweise natürlich frei ist).

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Juni 2015 um 09:23:21 Uhr:



Zitat:

@Dramaking schrieb am 18. Juni 2015 um 01:36:17 Uhr:


Wenn Du geblitzt wurdest, dann gibt es zwei Fakten: Ein Dir ähnliches Bild und eine Überschreitung von x km/h, und einen ganzen Batzen an Möglichkeiten, dass der Vorwurf nicht stimmt: Gerät nicht geeicht, falsche Aufstellung des Messgeräts, anderes Fahrzeug gemessen, andere Person gefahren, ...

Muss jetzt die Polizei/Bußgeldstelle für jede Möglichkeit den Beweis liefern, dass dies auch alles korrekt ist?

ähhmm (auch wenn es oT ist): ja, das muss sie.

Schon mal einen Bußgeldbescheid angesehen, da steht exakt drin, was sie als Beweise hat: Ein unklares Bild zur Täterschaft und einen Messwert.

Mehr muss die Bußgeldstelle nicht, denn wenn die mehr müsste und es nicht macht, dann wäre der Bußgeldbescheid mit einem "unbewiesen" vom Tisch, ist er aber nicht.

Zitat:

Für die Aufstellung gibt es Messprotokolle, für die technische Tauglichkeit Eichprotokolle, für die Ähnlichkeit Gesichtsgutachter.

Und was landet davon alles auf den Richtertisch, wenn Du als Beschuldigter schweigst; oder Deine Einlassung aus einem "beweise es

mir

mal" besteht?

Und falls Du er überlesen hast: "Du gezielt zur Vorlage ganz bestimmter Nachweise aufforderst", nicht die Bußgeldstelle, sondern Du als Beschuldigter musst loslaufen und die Lücke in der Kette suchen und Du musst das dem Richter aufzuzeigen - wer hat hier tatsächliche Beweispflicht?

Du hast doch beim Speeding nur das Glück, dass Dir diese Details bekannt sind und Du gezielt zur Vorlage ganz bestimmter Nachweise aufforderst, eine sehr spezifizierte Einlassung macht.

Wie weit würde eine unspezifizierte Einlassung mit "Messwert stimmt nicht" reichen?

Das Einfachste von der Welt, das Warndreieck:
Muss die Polizei beweisen, dass ich keines dabei habe, oder muss ich beweisen, dass ich eines dabei habe?

das ändert aber nichts daran, dass auf Verlangen diese Nachweise zu führen sind und einer Überprüfung standhalten müssen. Es ist nicht so, dass man selber seine Unschuld beweisen muss. Zweifel gehen immer zu Gunsten eines Beschuldigten.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 18. Juni 2015 um 10:30:30 Uhr:


Das Einfachste von der Welt, das Warndreieck:
Muss die Polizei beweisen, dass ich keines dabei habe, oder muss ich beweisen, dass ich eines dabei habe?

die Polizei muss das beweisen. Wobei als Beweis ausreichend ist, dass man es nicht auf Verlangen vorzeigen kann.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Juni 2015 um 10:45:23 Uhr:


die Polizei muss das beweisen. Wobei als Beweis ausreichend ist, dass man es nicht auf Verlangen vorzeigen kann.

Steht zwar überall anders, aber wenn Du das schreibst ... 🙄

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das Wort "Anscheinsbeweis" schon mal gehört? Die Polizei muss nicht das Auto durchsuchen, weil die Tatsache, dass man kein Warndreieck vorzeigen kann, als solcher genügt. Aber wenn Du eine Quelle hast, in der steht, dass die Polizei den Fahrer jedes vorbeifahrenden Autos wegen eines fehlenden Warndreiecks verfolgen kann (schließlich hätte ja der Fahrer beweisen müssen, das er ein Warndreieck mitführt), dann kannst Du die ja mal posten.

Btw: Typische king-of-drama Nebelkerze und hier im Thread völlig oT.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 18. Juni 2015 um 01:36:17 Uhr:


[.....]
Nur mal so als Denkanstoß:
Wenn Du geblitzt wurdest, dann gibt es zwei Fakten: Ein Dir ähnliches Bild und eine Überschreitung von x km/h, und einen ganzen Batzen an Möglichkeiten, dass der Vorwurf nicht stimmt: Gerät nicht geeicht, falsche Aufstellung des Messgeräts, anderes Fahrzeug gemessen, andere Person gefahren, ...

Muss jetzt die Polizei/Bußgeldstelle für jede Möglichkeit den Beweis liefern, dass dies auch alles korrekt ist, oder reicht für den Bußgeldbescheid die zwei profanen Fakten und sind diese vielen Möglichkeiten Dein Problem, um das Du Dich kümmern musst?
[.....]

Daran sieht man, dass du Tatsachen einfach falsch interpretierst, oder verdrehst und zwar so, dass sie dir in den Kram passen!

Da es nun mal Fakt ist, dass ich in Deutschland NICHT meine Unschuld beweisen muss, sondern das mir meine Schuld bewiesen werden muss, nehmen wir deinen "Denkanstoß" als besten Beweis dafür.

Ich werde angehalten und mir wird vorgeworfen 10km/h zu schnell gefahren zu sein. Du schreibst, als Beweis meiner Schuld (!) liegt u.A. ein schönes Foto von mir vor. Der Fall ist glasklar und endet an dieser Stelle, da meine Schuld eindeutig bewiesen wurde! Alles andere, was du dir danach zurecht reimst ist Sinnfrei, da total irrelevant! Hier geht es nicht darum, dass ich einen Beweis anzweifle!

Was aber wäre, wenn ich angehalten werde und mir diese Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, OHNE das mir genau dies in irgendeiner Form nachgewiesen werden kann, kein Foto, kein Messgerät, nichts? Einfach so, weil der Polizist meint, dass es so war.

Jetzt sind wir nämlich genau an der gleichen Stelle, wo ich mit dem gelben KZK angehalten werde und meine Probefahrt in Frage gestellt wird, ohne schlüssigen Beweis. Einfach so, weil der Polizist meint, dass es so ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Juni 2015 um 11:25:15 Uhr:


...

Was hältst Du davon, wenn Du einfach mal in die StVZO und dem zugehörigen Bußgeldtatbestand schaust. Da ist es exakt aufgeführt, wie der Hase läuft.

Man muss sich keine Vorschriften ausdenken, die man dann mit skurrilsten Darstellungen noch versucht zu untermauern. Wo doch jeder nachlesen kann, dass dies nichts mit Wissen war, sondern nur Deine reine Fantasie um irgendwas herumzutröten.

Hättest Du auch nur einen Hauch Fachwissen, dann hättest Du mich mit einfachstem Zitat des Bußgeldkatalogs an die Wand klatschen können. Ich lege Dir den Ball auf den Elfmeterpunkt und stelle mich neben das Tor und selbst das vergeigst Du noch, weil Du nicht mal dann in die Verordnungen schaust, sondern Dir irgendwas ausdenken musst, Hauptsache es wird so geschrieben, dass es sich "wie Gesetz" anhört.

was genau hat das jetzt mit Deiner Aussage zu tun, die Polizei müsse das Nicht-Mitführen des Warndreiecks nicht beweisen?

Kann es sein, dass Du das alles hier etwas persönlich nimmst? Du hast mir ein Tor offen gelassen, ich habe es nicht genutzt, Quark. Mit mir und Dir hat das alles hier doch überhaupt nichts zu tun. Oder brauchst Du die Spielwiese zur Bestätigung Deines Egos?

Was gibt's da eigentlich zu lamentieren?
Eine Fahrt von Flensburg auf die Zugspitze und zurück ist keine Probefahrt sondern eine Unerlaubte Nutzung der KZK.
Und hör mir da mit Abkühlpausen und sinnbefreite Umwege über Aldi, Lidl, Fußballstadion oder was weiß ich was.
Und komm mir nicht wieder mit der Getriebegeschichte.
Wenn das ein bekannter Fehler ist dann geht der durch die Fahrerei nicht weg und wird auch nicht besser.
Autoverwertung oder Ebay, nen anderes besorgt, eingebaut und fertisch.

Um es noch einmal zu verdeutlichen.....
Wegen Leuten wie dir wurden die Vorschriften verschärft weil ihr kleine Freiheiten nicht zu würdigen wißt und euch dann immer alles herausnehmen wollt.

Noch jemand der meint, andere belehren zu müssen, ab wann es eine Probefahrt ist und ab wann nicht?! 🙄

Gut dass wir einen wie dich hier haben, einer der hier genau die Regeln festlegt, die Regeln, die unsere Regierung bewusst oder unbewusst nicht wasserdicht definiert hat.

Zitat:

Wegen Leuten wie dir wurden die Vorschriften verschärft weil ihr kleine Freiheiten nicht zu würdigen wißt und euch dann immer alles herausnehmen wollt.

Diesen Schwachsinn habe ich jetzt schon mehrfach gelesen, den Schuh ziehe ich mir aber nicht an, denn verschärft wurden die Vorschriften doch wohl eher, weil die Händler mit ihren roten Nummern Schindluder getrieben haben!

Die Bestimmungen wurden verschärft weil Leute wie du den Sinn der Regelung nicht verstehen wollen und sich, wenn ihnen der kleine Finger gereicht wird, sofort die ganze Hand ausreissen werden.

1600Km sind KEINE Probefahrt, genausowenig wie mit Roten Kennzeichen ein Fahrzeug/Hänger zu schleppen.
Wenn du irgendein imaginäres Problem mit einem Getriebe hast dann laß es entweder reparieren, austauschen oder schmeiß die Karre weg.
Keine deiner vorgeschobenen Gründe geben dir das Recht spazieren zu fahren.
Und nochmal für möglicherweise vom Altersstarrsinn geplagte.....
Keine Spazierfahrten....
Kein Kino....
Kein Aldi/Lidl....
Kein Schwimmbad....
kein eigentlich nichts was mit dem Sinn der Probefahrt zu tun hat.
Und um es jetzt mal für etwas ältere zu erklären.....
Du hast den SINN hinter den Regeln nicht verstanden.
Und komm du mal mit deinen KZK aus Flens nach Bayern, die Sheriffs hier werden dich schon aufklären was du ab der Kontrolle noch darfst.

Deine pers. Meinung ist und bleibt eine pers. Meinung und wird niemals die rechtliche Definition für eine Probefahrt! Egal wie oft du deine pers. Meinung noch wiederholst!

Die einzig richtige Behauptung in deinen Beitrag ist...

Zitat:

Keine deiner vorgeschobenen Gründe geben dir das Recht spazieren zu fahren.

....deshalb würde ich mit einen gelben KZK niemals spazieren fahren, sondern ich führe immer eine Fahrt zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit durch! Kurz, eine Probefahrt!

Probefahrt laß ich mit sagen wir mal 200Km durch gehen.
Alles andere ist Spazieren fahren......
Für dich verständlich oder willste noch ne Zeichnung?
Wie schon geschrieben, wegen Leuten wie dir wurden die Möglichkeiten eingeschränkt, und das nicht nur für die KZK sondern auch bei den 06er Nummern,
Aber was schreib ich da, du willst das einfach nicht verstehen.

klick...... 🙄

Sollte man nicht hier auch mal dicht machen? Die Xte Wiederholung längst ausgetauschter Argumente bringt niemanden weiter.

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