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Kurzzeitkennzeichen - Erlaubte Nutzung

Hallo,

wäre die im Folgenden beschriebenbe Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens zulässig?

Ein Autokäufer wohnt in München und kauft in Würzburg ein Auto. Er besorgt sich ein Kurzzeitkennzeichen und fährt mit dem Fahrzeug von Würzburg zunächst nach NRW und nach einigen Tagen von dort zurück zu seinem Wohnort in München.

Ist das zulässig mit einem Kurzzeitkennzeichen?

Viele Grüße
Sebastian

Beste Antwort im Thema

Sach mal: Bist du immer so renitent? Dann muss man sich nicht wundern, wenn der Gesetzgeber auch immer kleinlicher wird und die Ordnungsmacht es mit dem Augenmaß auch nicht mehr hat.
1. Ist dein Fall völlig an den Haaren herbeigezogen, so einen Getriebeschaden gibt es nicht!
2. Gibt es soetwas wie "üblich". Gibts auch häufiger bei Sonderangeboten, wo dann dransteht "nur in Haushaltsüblichen Mengen". Fängst du dann auch an der Kasse an zu diskutieren, was eine Haushaltsübliche Menge ist, wenn du mit einer Palette Waschmittel da aufschlägst?
3.Es hat noch nie geholfen, irgendwelche Geschichten immer und dauernd zu seinen Gunsten auszulegen. Das hat bisher immer dazu geführt, dass der Gesetzgeber dann erst recht dafür gesorgt hat, dass jedwede Lücke geschlossen wird, immer zum Nachteil aller!
Also einfach mal die Fresse halten und Regeln akzeptieren!

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Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 31. Mai 2015 um 21:05:13 Uhr:


Also den dicken Wagen für ein paar tage spazieren zu fahren, oder zum Autotreffen, ist eher nicht drin mit einem KZK ?

Nein. Das war aber auch schon

vor

der KZK-Reform so.

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 31. Mai 2015 um 21:05:13 Uhr:


Also den dicken Wagen für ein paar tage spazieren zu fahren, oder zum Autotreffen, ist eher nicht drin mit einem KZK ?

Danke !

Genau so siehts aus!

Die einzige Ausnahme, die es da in Verbindung mit Kennzeichen gibt, ist das rote 07er Kennzeichen, was ausdrücklich für "die Pflege des automobilen Kulturgutes" freigegeben ist und damit auch "Spaßfahrten" zu entsprechenden Veranstalltungen. 😉

Kleiner Tip noch: Du kannst natürlich, wenn du zu irgendwelchen Veranstalltungen mit einem KZK fährst argumentieren, du wolltest deine Karre dort verkaufen. Aber diesen Tip hast du natürlich nicht von mir. 😉
Und die Karre sollte schon irgendwie zum Event passen! 😉
Also nicht mit nem SL und KZK auf nem Golftreffen auftauchen, da wird dir die Verkaufsabsicht kaum jemand abnehmen!

Zitat:

@theo_haanen schrieb am 29. Mai 2015 um 18:59:06 Uhr:


Es hätte mich jetzt auch gewundert, wenn nicht irgend ein Spack aufgetaucht wäre, der mal wieder alles in Frage stellt! Nur mal zur Erinnerung: Der TE hat gefragt, ob es möglich sei! Möglich ist es natürlich, aber nicht zulässig. Was nun der TE daraus macht, ist für mich sein Ding.
Die Staatsmacht unterscheidet sehr strickt bei den Fahrzwecken. Eine Probefahrt, die vor dem Supermarkt endet, ist für den keine Probefahrt, sondern eine Einkaufsfahrt und damit durch das Kennzeichen nicht abgedeckt. Die haben da auch nur wenig Humor und keinerlei Neigungen, ein Diskutierkerzchen anzuzünden.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Zeitgenossen ganz klare Formuierungen versuchen, für ihre Zwecke "auszulegen". Hinterher kommt dann als nächster Fred: Hilfe, habe eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch in Tateinheit mit Fahren ohne Zulassung bekommen. Was soll ich jetzt machen?

"

Sehr geehrter Herr S.,

um Ihre Frage zu beantworten.
Kurzzeitkennzeichen sind nur für Probe- und Überführungsfahrten mit Beschränkung auf 5 Tage erlaubt. Ein Einkauf ist daher nur als Sonderfall möglich, falls dieser auf direkter Wegstrecke der Überführungsfahrt erfolgt. Dies gilt i.ü. auch für Toilettengänge, die "in Nähe" zu tätigen sind.
Ich hoffe Ihnen ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben."
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
Jüterboger Str. 3

Zitat:

Mein Tip in diesem Falle wäre: Nimm ein stabiles Seil, knote ein Ende davon an das Fensterkreuz deines Kellerfensters und mache aus dem anderen Ende eine Schlinge, die du stramm um deinen Hals legst. Jetzt springst du aus dem Keller durch das Fenster!
Aussen angekommen, überlegst du jetzt mal 5 min, warum das mit dem Selbstmord gerade nicht geklappt hat............
5min, schaffst du schon...............................😉

Hat man dir ins Gehirn geschissen oder was?

Zitat:

@Schrauber-Jack schrieb am 31. Mai 2015 um 21:05:13 Uhr:


Also den dicken Wagen für ein paar tage spazieren zu fahren, oder zum Autotreffen, ist eher nicht drin mit einem KZK ?

Danke !

Genau so siehts aus es sei denn, bei dem Autotreffen gibt es auch einen Automarkt und du willst dein Teil gerade verkaufen............................😉

Also Leute,

der zweite Beitrag, von Kai, ist auf jeden Fall vollkommen richtig. Wieso hier so viele Fragezeichen auftauchen ist, so merkwürdig es auch sein mag, dass alle Zulassungsstellen ihre diversen eigenen Spielregeln festsetzen.

Es gibt Städte, wo man bei den KZK keine Fahrten eintragen muss und auch keine Fahrgestellnr des möglichen Kaufobjekts, sprich man kann mit dem Kennzeichen sogar 10 Fahrzeuge und mehr innerhalb der 5 Tage probefahren. Dann gibt es wiederum Städte, wie bei mir, wo nicht mehr als 3 Fahrten eingetragen werden dürfen und es nur für ein einziges KFZ geltend gemacht werden kann. Sprich, wenn der potentielle Kauf ein Flop ist, sind die Kennzeichen wertlos. Das echt miese hieran ist, dass ich als Paderborner, kein Kennzeichen aus Bad Salzuflen ordern kann - Jeder Bürger, nur in seiner zuständigen KFZ Zulassungsstelle.

Dann zu der Frage, wieso 5 Tage, "keine Probefahrt dauert 5Tage" - Ist zwar korrekt, aber nicht jedes Auto, dass man sich kauft ist auch wartungsfrei bzw. komplett fahrtauglich, sodass eine Toleranz für den Werkstattbesuch, der bei uns ebenfalls erwähnt werden muss, gegeben wird.

Wenn die Polizisten mich also hier anhalten, muss ich mit der roten Karte des KZK nachweisen können, welche der aufgeschriebenen Fahrten ich gerade wahrnehme und diese muss nachgewiesen werden.

Zitat:

@w202w210 schrieb am 3. Juni 2015 um 20:58:13 Uhr:



Es gibt Städte, wo man bei den KZK keine Fahrten eintragen muss und auch keine Fahrgestellnr des möglichen Kaufobjekts, sprich man kann mit dem Kennzeichen sogar 10 Fahrzeuge und mehr innerhalb der 5 Tage probefahren. Dann gibt es wiederum Städte, wie bei mir, wo nicht mehr als 3 Fahrten eingetragen werden dürfen und es nur für ein einziges KFZ geltend gemacht werden kann. Sprich, wenn der potentielle Kauf ein Flop ist, sind die Kennzeichen

Fahrten müssen nirgends eingetragen werden, wo denn auch? Abgesehen davon ist das KZK nur für ein Fahrzeug zu bekommen, egal wo. Das Fahrzeug muss bekannt sein und wird auch mit mindestens der Fahrgestellnummer eingetragen (eigentlich alle Daten).

Zitat:

@w202w210 schrieb am 3. Juni 2015 um 20:58:13 Uhr:


Das echt miese hieran ist, dass ich als Paderborner, kein Kennzeichen aus Bad Salzuflen ordern kann - Jeder Bürger, nur in seiner zuständigen KFZ Zulassungsstelle.

Auch falsch, auch das wurde geändert. Es geht jetzt zusätzlich auch am Standort des Fahrzeugs.

Zitat:

@w202w210 schrieb am 3. Juni 2015 um 20:58:13 Uhr:


Dann zu der Frage, wieso 5 Tage, "keine Probefahrt dauert 5Tage" - Ist zwar korrekt, aber nicht jedes Auto, dass man sich kauft ist auch wartungsfrei bzw. komplett fahrtauglich, sodass eine Toleranz für den Werkstattbesuch, der bei uns ebenfalls erwähnt werden muss, gegeben wird.

Hat damit überhaupt nix zu tun. Muss auch nirgends eingetragen werden.

Zitat:

@w202w210 schrieb am 3. Juni 2015 um 20:58:13 Uhr:



Wenn die Polizisten mich also hier anhalten, muss ich mit der roten Karte des KZK nachweisen können, welche der aufgeschriebenen Fahrten ich gerade wahrnehme und diese muss nachgewiesen werden.

Quark. Die Polizei schaut gar keine aufgeschriebenen Fahrten an und den roten Schein gibt's schon über zwei Monate nicht mehr.

Vielleicht bringst du dich einfach mal auf den aktuellsten Rechtsstand und verbreitest dann nicht solche Schauermärchen...

Wow, solch eine Reaktion habe ich wohl als Letztes erwartet. Ich bin jahre langer Händler, wie du meinen Beiträgen evtl. entnehmen kannst. -Jeden Tag bin ich mit solch einer Situation konfrontiert gewesen, bis ich die Roten hatte und auch heute ab und zu mal.

Ruf mal bei der KFZ Zulassungsstelle in Paderborn, dann in Bielefeld, dann in Herford und dann in Bad Oeyenhausen durch.

Da willst du deinen merkwürdigen Beitrag aber sofort Editieren.

Was es im Forum alles gibt, als würde Jemand kommen und sagen, "nein, du bist nicht 32 Jahre alt"

Rote Kennzeichen sind was GANZ anderes als Kurzzeitkennzeichen, um die es in diesem Thread geht. Zwei Sachverhalte, die nur noch minimal etwas miteinander zu tun haben...

Rotes Kärtchen!!!!!! Die man mit den KZK zusammen mitbekommt.

Rote Nummernschilder sind was ganz anderes.

Zitat:

@w202w210 schrieb am 3. Juni 2015 um 22:21:32 Uhr:


Rotes Kärtchen!!!!!! Die man mit den KZK zusammen mitbekommt.

Wie @Tecci6N dir schon zu erklären versuchte:

Die Rechtslage zu den Kurzzeitkennzeichen hat sich zum ersten April diesen Jahres tiefgreifend geändert.

Da nützt es auch nichts, wenn du das (vor dem 01.04.2015) noch so oft gemacht hast:

Es gibt für die KZK einen Fahrzeugschein, in den die Zulassungsstelle alle Daten einträgt, kein rotes Kärtchen mehr zum selber eintragen...

Ja, hat sich wohl vor Kurzem geändert. Tut mir leid für die nicht aktuellen Infos - ist ja erst über ein Monat her...

Ich denke mal das diese Neuregelung nicht sehr klug war.
Es wird sich doch nun kaum noch jemand KZK holen. Da kann man ja das Fahrzeug gleich richtig anmelden und nicht ca 70,00 Euro zum Fenster raushauen. Versicherungen, Zulassungsbehörden und Schilderdruckereien wird diese Entscheidung auch nicht gefallen haben.

Zitat:

@w202w210 schrieb am 3. Juni 2015 um 23:57:08 Uhr:


Ja, hat sich wohl vor Kurzem geändert. Tut mir leid für die nicht aktuellen Infos - ist ja erst über ein Monat her...

Hi,

auch vor dem 1.4.2015 war das KZK nur für ein einziges Fahrzeug zulässig.

Vor Fahrtantritt mußten die Fahrzeugdaten fest in das "rote Büchlein" eingetragen werden. Probefahrten mit mehreren Fahrzeugen an einem Wochenende waren damit auch schon früher illegal.

Hätte dich die Polizei angehalten und ohne eingetragene Fahrzeugdaten erwischt wäre das fahren ohne Zulassung gewesen.

Dieses Verhalten war wohl mit ein Grund (wenn auch nur der kleinste) das die Regelungen verschärft wurden.

GRuß Tobias

Zitat:

@theo_haanen schrieb am 28. Mai 2015 um 17:09:49 Uhr:


Nun erkläre mal jemand der freundlich fragenden Rennleitung in NRW, wie ein in Würzburg gekauftes Auto, das nach München überführt werden soll, jetzt in NRW für ein paar Tage zu suchen hat? [.....]

Gibt es irgendwo einen Gesetzestext oder dergleichen, wo explizit das Wort "Probefahrt" im Zusammenhang mit einem KZK klar definiert wird?

Das Fahrzeug welches ich kaufen möchte hat, sagen wir mal ein Getriebeproblem, welches sich erst nach mehreren Stunden zügiger AB-Fahrt bemerkbar macht. Wenn ich dieses testen will/muss, mache ich eine Probefahrt nach Flensburg und zurück!

Sollte die Rennleitung in NRW eine "Probefahrt" nach eigenen Regeln festlegen, obwohl es keine rechtliche Definition darüber gibt, würde mir diese aufgestellte, persönliche Regel am A.... vorbei gehen.

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