Kurzzeitkennzeichen Autokauf unzulässige Rad/reifen Kombination
Hallo,
ich interessiere mich für ein Auto, welches abgelaufenen TÜV hat aber "soweit" verkehrssicher sein sollte, sodass ich es mit dem KZK bewegen darf.
Allerdings hat er 205 / 50 R15 auf einer 8J Felge montiert. Und wenn ich im Internet richtig schaue, gibt kein Reifen-Hersteller den Reifen auf einer 8J Felge frei...
Wie sieht das ganze jetzt bei einem KZK aus? Rad/Reifen-Kombi muss ja nicht eingetragen sein für das Auto, aber wie sieht es mit einer Kombination aus, die überhaupt nicht eintragbar ist unabhängig von dem Auto, wie jetzt mit den 205er und 8J?
Es dürfen ja auch nur Reifen mit E-Prüfzeichen gefahren werden mit dem KZK, daher muss es für die Rad/Reifen Kombi auch Regelungen geben?
Ansonsten kann ich ja auch nen 175er auf einer 8J fahren, sofern ich den drauf bekomme!?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
eben doch weil ein Fahrzeug mir KZK nicht Verkehrsicher im üblichen Sinne sein muß. Nur die Betriebssicherheit muß gewährleistet sein und dafür ist der Fahrer verantwortlich.Nicht eingetragene Motoren,diverse ansonsten illegale Umbauten usw. spielt da keine Rolle.
Solange die Kiste lenkt und bremst reicht das im großen und ganzen 😉
😕
Das Fahrzeug muss uneingeschränkt vorschriftsmäßig gem. der StVZO sein.
Kurzzeitkennzeichen, wie auch rote Händler-Kennzeichen gibt es nach §16 FZV:
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html
Absatz1 sagt ganz eindeutig, dass §31 Abs.2 StVZO gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31.html
Und dort findet sich nun zweifelsfrei, dass der Wagen vorschriftsmäßig sein muss. Die geforderte Verkehrssicherheit bezieht sich ausschließlich darauf, dass eine eventuell vorhandene Ladung und Besetzung diese nicht einschränken darf.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von altmetallfanatiker
Ich stimme meinem Vorposter(Edit: Turbotobi) uneingeschränkt zu, ...
Steht Dir frei, irren ist menschlich.
Nachweisbarkeit hat nichts mit Verbot, Verantwortung und Strafe zu tun. Wobei die Nachweisbarkeit bei einem KZK keine andere als bei einer "normalen" Zulassung ist - nennt sich Mängelschein. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Allerdings könnte man diesen Abschnitt :
auch so auslegen das das Fahrzeug eben nicht den üblichen Vorschriften entsprechen muß.Zitat:
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
gruß Tobias
So ist das auch. Wie sollte man sonst je wegen einer Eintragung mit dem Auto zum TÜV fahren können?
Außerdem sollte man sich wegen der Freigabe an den Felgenhersteller wenden. Die Konstruktion der Felge (hump) dürfte hier maßgeblicher sein als der Reifen.
Zitat:
nennt sich Mängelschein.
Und auf welcher Grundlage soll das Streifenhörnchen den ausstellen?
Weder Fahrer noch Hörnchen führen ein Dokument mit aus dem sich die zulässige Rad/Reifenkombi ergibt. Ohne Festellung des Verstoßes kein Mängelschein.
M.F.G
Der Altmetallfanatiker
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
So ist das auch. Wie sollte man sonst je wegen einer Eintragung mit dem Auto zum TÜV fahren können?Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Allerdings könnte man diesen Abschnitt :auch so auslegen das das Fahrzeug eben nicht den üblichen Vorschriften entsprechen muß.
gruß Tobias
Technische Dinge nicht mit formalen Dingen durcheinander werfen. Die Technik muss den Vorschriften entsprechen, die Papiere nicht.
Mit technisch zulässiger Bereifung darf man mit KZK fahren, auch wenn die formalen Bedingungen einer Abnahme noch nicht erfüllt sind. Sind die Reifen bereits technisch daneben, dann darf man auch mit KZK nicht fahren.
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Zitat:
Original geschrieben von altmetallfanatiker
Und auf welcher Grundlage soll das Streifenhörnchen den ausstellen?Zitat:
nennt sich Mängelschein.
Auf der Grundlage, auf den sie den immer ausstellen: Überprüfung wegen Zweifel an der Zulässigkeit.
Zitat:
Weder Fahrer noch Hörnchen führen ein Dokument mit aus dem sich die zulässige Rad/Reifenkombi ergibt.
und genau deshalb zur Klärung der Zulässigkeit gibt es den Mängelschein
Zitat:
Ohne Festellung des Verstoßes kein Mängelschein.
😕
Ohne Feststellung eines Verstoßes keine Anzeige und Strafe.
Polizisten sind rein formal überhaupt nicht in der Lage einen technischen Verstoß festzustellen (wenn der nicht völlig eindeutig ist). Das sind Polizisten und keine technischen Sachverständigen, daher holen sie doch immer einen Sachverständigen dazu - mittels Mängelschein.
Entweder bestätigt der Sachverständige, dass der vorgefundene und auf dem Mängelschein beschriebene Zustand den Vorschriften entspricht und zulässig ist, oder es geht zur Seife.
Hui ne Menge los hier...
Ich habe auch mal bissl gegoogelt über das KZK. Da fahren ja Leute zum Teil mit ihren Rennautos durch die Gegend 😰
Da ist dann ja einiges dran was nicht eintragbar ist! Und in Kontrollen hatte die nie Probleme, wenn sie eine Probefahrt gemacht haben und blinken, lenken, bremse konnten.
Dann kann ich doch alle mal mit der Rad/reifen Kombi das Auto nach hause fahren...
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
… Das Fahrzeug wird dann ohne Betriebserlaubnis bewegt was nicht zulässig ist. Da kann der Fahrzeugführer noch so überzeugt davon sein. …
Natürlich ist das zulässig! Du darfst ohne BE zum TÜV/Dekra fahren, eben um eine BE zu erlangen.
Zitat:
Original geschrieben von Schrauber_Hansel
Dann kann ich doch alle mal mit der Rad/reifen Kombi das Auto nach hause fahren...
Richtig, das ist ist ohnehin die pragmatischte Lösung.
Es besteht natürlich ein Restrisiko, welches jedoch einzig und allein nur auf Motor-Talk als solches in all seiner Breite ausdiskutiert und der Fahrer als verantwortungslos hingestellt wird. Und während man hier noch diskutiert, ist der TE bereits wohlbehalten zu Hause angekommen. 😉
Hi,
es wäre aber ganz Grundsätzlich mal Interessant die genauen Regelungen beim KZK irgentwo Rechtsverbindlich nachzulesen. Möglicherweise haben sich die Regelungen zum KZK bei der letzten Überarbeitung auch in dieser Beziehung geändert.
Denn auch wenn hier das Gegenteil behauptet wird ich habe die verlinkten Gesetzestexte komplett durchgelesen. Auch wenn sich Otto Normalbürger beim lesen von Gesetzestexte schon nach wenigen Wörten die Haare stäuben 🙄
Eine klar versändliche Aussage ob die StVo Regelungen komplett eingehalten werden müssen oder eben nicht finde ich als Rechtslaie zumindest nicht.
Ich bin selbst schon mit einem Fahrzeug das bei der Tüv Prüfung mit pauken und trompeten durchgefallen ist die restlichen Tage mit dem KZK gefahren und da kam auch nichts vom Tüv Prüfer von wegen der Wagen darf damit nicht mehr bewegt werden.
Gruß Tobias
Hallo Tobias,
das wäre in der Tat recht interessant, wenn hier jemand Licht ins dunkle bringen kann.
Am Wochenende schau ich mir das Auto an und vielleicht hol ich es dann kommende Woche...
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Eine klar versändliche Aussage ob die StVZo Regelungen komplett eingehalten werden müssen oder eben nicht finde ich als Rechtslaie zumindest nicht.
Hatte ich doch aufgeführt,
auch beim KZK steht der Halter uneingeschränkt in der Verpflichtung und Verantwortung, nur ein vorschriftsmäßiges Fahrzeug in Betrieb zu nehmen oder nehmen zu lassen.
Zitat:
... da kam auch nichts vom Tüv Prüfer von wegen der Wagen darf damit nicht mehr bewegt werden.
Der TÜV-Prüfer kann das aufgrund seiner Funktion nicht anordnen und ist mit ausreichend Berufserfahrung schlau genug, dies nicht mal als Hinweis zu erwähnen. Niemand hat innerhalb der Arbeitszeit so richtig Lust, ergebnislose Diskussionen zu führen.
Auch was das Erwischt werden an geht, hat das doch nichts mit erlaubt oder nicht zu tun. Insbesondere dann auch wieder eine Art Intelligenztest: Weil es erlaubt ist, macht man eine Risikoeinschätzung über das Erwischt werden 😁