Kurzzeitkennzeichen 2016
Hallo Forum,
ich muss meinen Wohnwagen imKreis Pinneberg bei Hamburg ohne TÜV 15 Km weit bewegen. Das habe ich in den letzten Jahren immer mit nem Kurzzeitkennzeichen machen können. In diesem Jahr geht das ja leider nict mehr.
Was ich aber ja darf ist, den WW innerhalb des Zulassungsbezirks zur Prüfstelle fahren und da wittere ich eine kleine Chance. Kann ich nicht einfach behaupten, ich fahre zum TÜV? Wir das in irgendeiner Form kontrolliert oder irgendwo vermerkt?
Hat da jemand Erfahrungen?
gruss,
heinetz
Beste Antwort im Thema
Wir sollten uns alle darüber im Klaren sein, daß die jüngst beschlossenen Einschränkungen bei Kurzzeitkennzeichen (gültige HU, Fahrten ohne gültige HU nur zur Werkstatt bzw. Prüforganisation) die Folge häufigen Gebrauchs dieser Kennzeichen außerhalb der im Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen war.
Welches Gezeter im Zusammenhang mit der Einführung dieser Einschränkungen unter den Nutzern der KZK ausbrach, kann der geneigte Leser in etlichen Threads zum Thema hier bei MT nachlesen (ich erspare mir dazu entsprechende Links und verweise auf die Suchfunktion).
Wollen wir jetzt eine weitere Einschränkung der immer noch vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des KZK erzwingen, in dem wir mit der mißbräuchlichen Nutzung weiter machen wie vor der Reform der KZK-Verordnung? 😰
Darüber sollten vielleicht alle interessierten Nutzer einmal nachdenken.
63 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. September 2016 um 09:28:37 Uhr:
Und schließlich gäbe es wohl auch noch die Option, den Wowa auf eine rote 07er Nummer zuzulassen. Die ist auch vom TÜV befreit und dann dürfte der WoWa künftig sogar auf Treffen gezogen werden.
Für die erste Eintragung braucht er ne HU, danach reicht es, das Fahrzeug verkehrssicher zu halten. Insofern also auch keine Option.
Und um mal auf die eigentliche Frage zurückzukommen:
Zitat:
@heinetz schrieb am 22. September 2016 um 20:38:51 Uhr:
Kann ich nicht einfach behaupten, ich fahre zum TÜV? Wir das in irgendeiner Form kontrolliert oder irgendwo vermerkt?
Behaupten kannst du es natürlich, die Frage ist, ob es dir jemand im Fall der Fälle glaubt. Die Beschränkung auf Fahrten zur Prüfstelle wird jedenfalls auf der Rückseite des Fahrzeugscheins eingedruckt. Für 15km dürfte das Risiko wohl überschaubar sein, aber das musst du für dich entscheiden, ob es dir das wert ist.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. September 2016 um 14:47:25 Uhr:
Für die erste Eintragung braucht er ne HU, danach reicht es, das Fahrzeug verkehrssicher zu halten. Insofern also auch keine Option.
vielleicht ist es ja möglich, den WoWa einmalig für eine HU fit zu machen. Wenn er nicht verkehrssicher ist, gehört er eh nicht auf die Straße. Dann reden wir über ganz andere Risiken.
Gegenüber 2mal jährlich KZK ohne Berechtigung (wie lange macht die Zulassungsstelle das mit, wenn man dann doch nie bei der HU war?) mit den dazugehörigen Kosten wäre das 07er sogar die Option, die langfristig am günstigsten kommt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. September 2016 um 18:04:02 Uhr:
mit den dazugehörigen Kosten wäre das 07er sogar die Option, die langfristig am günstigsten kommt.
Tja, ich fürchte, genau diese Kosten will er halt nicht zahlen und viel Sinn macht das bei einem "Standwagen" auch nicht.
Hallo, Kai R.,
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. September 2016 um 09:28:37 Uhr:
Alternativ kann man natürlich auch in der Werkstatt fragen, ob sie eben ihre roten Nummern dranmachen und den WoWa da hin ziehen, wo er hin soll. Für rote Werkstattnummern geht es nach wie vor ohne TÜV.
Davon sollte man gleich die Finger lassen, denn das kann den Werkstattbesitzer seine roten Kennzeichen kosten, wenn sich ein kontrollierender Beamter mit der Materie auskennt und weiß, was er fragen muss.
Desweiteren würde es noch eine Strafanzeige wegen Verstoß gg. das KraftStG und die AO geben sowie eine Owi - Anzeige wegen Fahren ohne Zulassung.
Dazu kommt, dass sowohl bei den roten wie bei den Kurzzeitkennzeichen bei missbräuchlicher Verwendung eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung vorliegen kann, so dass diese den Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall gehörig in Regress nehmen kann.
Zitat:
Und schließlich gäbe es wohl auch noch die Option, den Wowa auf eine rote 07er Nummer zuzulassen. Die ist auch vom TÜV befreit und dann dürfte der WoWa künftig sogar auf Treffen gezogen werden.
Klappt auch nicht, da der TE ja schon anklingen lassen hat, dass das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand und noch weniger verkehrssicher ist.
Bleibt also als legale Beförderung nur die Huckepackmethode.
Viele Grüße,
Uhu110
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Es wird sich doch ein Fähnchenhändller mit 06er Nummer finden, der für einen "Hunni" legal den WW 15 km bewegt?
Oder für 150 € 2 mal im Jahr.
Wird wohl ein Saisonplatz sein, der im Okt. geräumt werden muss.
Wie sieht das denn mit einem Bauern aus? Die dürfen doch auch alles an ihren Traktor bis km/H? hängen.
Desweiteren würde ich das mit der Tüvfahrt bei der Zulassungstelle versuchen.
Und im Frühjahr wieder. Dann hat das eben im Winter mit dem Tüv nicht geklappt, fertig.
Letztlich hängt es davon ab, welches Risiko der TE einzugehen bereit ist...
Zitat:
@uhu110 schrieb am 24. September 2016 um 00:23:22 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. September 2016 um 09:28:37 Uhr:
Alternativ kann man natürlich auch in der Werkstatt fragen, ob sie eben ihre roten Nummern dranmachen und den WoWa da hin ziehen, wo er hin soll. Für rote Werkstattnummern geht es nach wie vor ohne TÜV.
Davon sollte man gleich die Finger lassen, denn das kann den Werkstattbesitzer seine roten Kennzeichen kosten, wenn sich ein kontrollierender Beamter mit der Materie auskennt und weiß, was er fragen muss.
Desweiteren würde es noch eine Strafanzeige wegen Verstoß gg. das KraftStG und die AO geben sowie eine Owi - Anzeige wegen Fahren ohne Zulassung.
Dazu kommt, dass sowohl bei den roten wie bei den Kurzzeitkennzeichen bei missbräuchlicher Verwendung eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung vorliegen kann, so dass diese den Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall gehörig in Regress nehmen kann.
Wenn der Werkstattbesitzer seine roten Nummern dranschraubt und eine Probefahrt über 15 km macht, kann man ihm mit Sicherheit keine missbräuchliche Verwendung nachweisen. Da kann der kontrollierende Beamte fragen, was er will.
Soweit die Theorie, aber in der Realität reicht da meist schon ein mißgünstiger Nachbar/Kollege o.ä., der sich im Fall der Fälle als Zeuge zur Verfügung stellt.
Als Zeuge für was denn? Dass der Werkstattbesitzer eine Probefahrt macht? 😕
Daß er sie jedes Jahr (zweimal) macht, ohne das Fahrzeug käuflich zu erwerben oder Reparaturen daran vorzunehmen...
Probefahrten sind nicht verboten. Stellt der Mechaniker auf der Probefahrt fest, dass nichts zu reparieren ist, ist eben nichts zu reparieren. Was soll ein Zeuge da bezeugen wollen?
Solange das alles brav im Schein eingetragen wird, gibt es keine Probleme.
Wenn der WoWa keine Problemschachtel wäre, dann könnte der TE ihn auch ohne Hokuspokus normal anmelden und durch die HU bringen. 🙄
Es geht in diesem Fall nur als Ladung auf einem Trailer / Abschlepper. Lass das 100,- € / 150,- € sein. Deswegen sollte man sich keinen Stress machen.
Da muss ich doch mal den TE fragen wie er das die vergangenen Jahre immer gemacht hat?
Wir sollten uns alle darüber im Klaren sein, daß die jüngst beschlossenen Einschränkungen bei Kurzzeitkennzeichen (gültige HU, Fahrten ohne gültige HU nur zur Werkstatt bzw. Prüforganisation) die Folge häufigen Gebrauchs dieser Kennzeichen außerhalb der im Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen war.
Welches Gezeter im Zusammenhang mit der Einführung dieser Einschränkungen unter den Nutzern der KZK ausbrach, kann der geneigte Leser in etlichen Threads zum Thema hier bei MT nachlesen (ich erspare mir dazu entsprechende Links und verweise auf die Suchfunktion).
Wollen wir jetzt eine weitere Einschränkung der immer noch vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des KZK erzwingen, in dem wir mit der mißbräuchlichen Nutzung weiter machen wie vor der Reform der KZK-Verordnung? 😰
Darüber sollten vielleicht alle interessierten Nutzer einmal nachdenken.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. September 2016 um 16:37:10 Uhr:
Wir sollten uns alle darüber im Klaren sein, daß die jüngst beschlossenen Einschränkungen bei Kurzzeitkennzeichen (gültige HU, Fahrten ohne gültige HU nur zur Werkstatt bzw. Prüforganisation) die Folge häufigen Gebrauchs dieser Kennzeichen außerhalb der im Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen war.Welches Gezeter im Zusammenhang mit der Einführung dieser Einschränkungen unter den Nutzern der KZK ausbrach, kann der geneigte Leser in etlichen Threads zum Thema hier bei MT nachlesen (ich erspare mir dazu entsprechende Links und verweise auf die Suchfunktion).
Wollen wir jetzt eine weitere Einschränkung der immer noch vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des KZK erzwingen, in dem wir mit der mißbräuchlichen Nutzung weiter machen wie vor der Reform der KZK-Verordnung? 😰
Darüber sollten vielleicht alle interessierten Nutzer einmal nachdenken.
Das ist mal einer deiner 100.000 Beiträge dem ich vollkommen zustimme!!!!