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Kurzkennzeichen aus anderen Bezirik holen ?

Themenstarteram 21. Februar 2018 um 12:25

Hi.

Vielleich weiß jemand ob das geht.

Muß ich das Kurzkennzeichen in dem Kreis holen wo ich es später Zulasse oder kann ich es auch in dem Kreis holen wo das Fahrzeug steht ?

Geht halt darum um zig mal hin und her Fahren zu vermeiden.

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36 Antworten

Am Standort des Fahrzeugs bzw am Wohnort des Antragstellers bekommst Du ein KZK.

Vorher nachfragen,manche Zulassungsstellen möchten den Standort belegt haben.

Gruß Martin

Dazu gibt es hier doch schon unzählige Fragen und immer mit der selben Antwort:

Kennzeichen (nicht Kurzzeitzulassung) kriegst du immer *nur* dort, wo der Halter wohnhaft ist bzw. wo der Wagen dann auch endgültig angemeldet wird.

Für eine Kurzzeitzulassung nimmst du Kontakt zu deiner Versicherung auf und die geben dir eine eVB Nummer, mit der kriegst du auch beim Verkäufer vor Ort ein KZK

Ohne gültigen TÜV kriegste das KKZ nur noch für deine Stadt, bzw. deinen Kreis, darfst den mit dem Fahrzeug also auch nicht verlassen, das nur als Randbemerkung, für den Fall das... ;)

Themenstarteram 22. Februar 2018 um 14:17

OK,

Das heist, nur mal als Beispiel.

Ich kann mit KKZ kein Motorrad, ohne TÜV, in Hamburg kaufen und damit nach Frankfurt fahren ?

Nein.

Ich bin mir auch nicht sicher ob ohne TÜV überhaupt ein KZK zu bekommen ist auch wenn man nur im Zulassungsbezirk unterwegs wäre.

Wie soll das denn kontrolliert werden.

Ich kenne es auch nur KZK nur mit gültigem TÜV.

Aber ich bin in der Hinsicht nicht der Schlauste;)

Um da auf Nr. sicher zu gehen würde ich da immer die jeweiligen Zulassungsbehörden anrufen/anschreiben.

Themenstarteram 22. Februar 2018 um 15:16

Habe ich eigentlich auch gelesesn, das man Brief und TÜV Bescheingung braucht.

So lese und höre ich das überall.

Wie gesagt, ich würde mit den beiden betreffenden Bezirken/StV-Amt sprechen und dann entscheiden.

Ich habe nur wenige Tage vorher mit dem StVA bei uns gesprochen, weil ich genau das selbe vor hatte.

Es wird NUR eine eVB Nummer benötigt, war die Aussage

Es wird immer verwirrender.:( Glaub ich aber auch nicht ganz.

Ich glaub ich frag mal unser Amt;)

Vor 2015 konnte man das KKZ jederzeit ohne ne TÜV Bescheinigung holen und und auch außerhalb des eigenes Zulassungsbezirks - innerhalb des Verwendungszwecks des KKZ - fahren.

Seit 2015 außerhalb des Zulassungsbezirks nur mit gültiger TÜV Bescheinigung UND innerhalb des Zulassungsbezirks auch ohne gültige TÜV Bescheinigung!!! Is kein "hören-sagen", is ne gesicherte Erkenntnis!

Ok, aber wo ist die her?

Ich musst letzte mal ein TÜV-schein vorlegen und es wurd nicht mal gefragt ob nur für den Bezirk.

Will nur eine Argumentation für das nächste mal haben und nicht blöd vor dem Mädel vom Amt stehen wenn dich mich fragt wo der Tüv ist.

Wenn du nur das meinst:

Heutzutage dürfen Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV genutzt werden, wenn

die Fahrt der Erlangung des TÜVs dient oder

zu einer Werkstatt führt, in der wiederum Reparaturen zur Erlangung des TÜVs durchgeführt werden.

Das kann ich auch ohne KZK!!! Das bringt mir gar nix.

Also so einfach wie du das sagst, sehe ich das nicht. Es geht hier um Überführung. Überdenke noch mal deine Aussage. Ich tue das Selbige. Bisher aber nix anderes gefunden.

Google hilft: https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Ich hoffe echt, du machst das am Arbeitsplatz nicht auch so, andernfalls hassen deine Kollegen dich sicher!

Die erlaubten Fahrtbedingungen sind sowohl mit- als auch ohne TÜV, die selben, nur mit dem Unterschied, dass Fahrten bei Fahrzeugen OHNE TÜV Nachweis auf den entsprechenden Zulassungsbezirk beschränkt sind.

Ok, jetzt haben wir beide ein bis zwei Probleme.

Erstens ist die Sachlage wie ich anhand des Zitates oben bereits dargelegt habe wohl nicht eindeutig. Vielleicht hat jeder Bezirk da auch so seine Eigenarten.

Hier noch was für dich zum Nachlesen http://kfz-kennzeichen-abc.de/.../

oder

https://...ung-kurzzeitkennzeichen.com/...eitkennzeichen-ohne-tuev?...

nur mal so als Beispiel.

Ich will dein Argument ja nicht völlig abstreiten aber eindeutig ist das bei weitem nicht

2. Meine (Ex) Arbeitskollegen waren mir gegenüber keineswegs abgeneigt, mit den meisten hatte ich sogar eine eher freundschaftliche Beziehung.

3. Wenn einer kommt, einfach was in den Raum wirft und darf nicht mal nachfragen ohne das gleich ein überflüssiger Kommentar kommt, solche Menschen brauche ich nicht und die dürfen mich ruhig hassen und ich hoffe diesen Menschen gehe ich mal so richtig auf den Sack damit sie mal ruhiger werden.

Du beschäftigst dich ja in einem anderen Beitrag mit mir wo du mir auch da noch nicht dein Statement mit schlüssigen Argumenten darlegen konntest.

Bin das sehr aufgeschlossen aber du solltest dir aber solche Kommentare wie oben einfach sparen oder habe ich dich zuvor persönlich angegriffen. Außer jetzt ;)

Nur Schuhe anziehen die passen... wenn nicht passen, einfach nicht anziehen ;)

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