kurzes Hupen beim Abschließen

Mercedes B-Klasse W246

Hallo Gemeinde,

beim Abschließen - nur da - furzt die Hupe kurz.
Habe versucht den Ton zu deaktivieren....... leider vergebens. Ich habe es verstellt und nun bekomme es nicht mehr zurück.
Grüße aus Stuttgart

Ede 5

Beste Antwort im Thema

In den Systemeinstellungen übers Comand kann die akustische Schliessmeldung aktiviert/deaktiviert werden

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Zur allgemeinen Gesetzeslage laut StVO kann ich nichts sagen. Aber bedenkt, dass ggf. auch im Mietvertrag des Stellplatzes (falls vorhanden) etwas stehen könnte. Ich habe einen Platz in der Garage eines Mehrfamilienhauses, quasi direkt unterhalb des Wohnzimmers der Mieter im EG 🙂 Da kann man verstehen, dass laut Mietvertrag das „Signalgeben“ in der Garage grundsätzlich zu unterlassen ist.

Wie gesagt: Wenn es wieder oder plötzlich etc. erlaubt wäre, dann wäre es ja ok. Aber wenn nicht, würde die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen, wenn man es in einem (versteckten?) Servicemenü aktiviert (bekommt).

Ist kein verstecktes Menue - muss mal nachschauen ob das in der BA nicht auch beschrieben ist ....

Gruß Peter

Ich habe den Hupton auch eingeschaltet denn der Vorteil ist, bei der Fahrzeugsuche im Parkhaus oder größerem Parkplatz, die Ortung des Fahrzeuges.

Gruß Reinhard

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Das kurze Hüpchen gibt mir Sicherheit, trotzdem immer ein kleiner Blick zurück zu den Außenspiegeln . Verboten ist diese Akustik wohl nicht, jedenfalls hat die Polizeistreife die zufällig neben mir stand, nicht reagiert.

PS Hin und Wieder drehen sich Girls um und ich zeige unschuldig zum Auto.......

Eine gutes Argument für die Hupe, das Versteckt sein in einen Parkhaus .....prima

Zitat:

@Antivolkswagenfahrer schrieb am 22. November 2018 um 19:02:03 Uhr:


Das kurze Hüpchen gibt mir Sicherheit, trotzdem immer ein kleiner Blick zurück zu den Außenspiegeln . Verboten ist diese Akustik wohl nicht, jedenfalls hat die Polizeistreife die zufällig neben mir stand, nicht reagiert.

PS Hin und Wieder drehen sich Girls um und ich zeige unschuldig zum Auto.......

Eine gutes Argument für die Hupe, das Versteckt sein in einen Parkhaus .....prima

Zitat:

PS
"Hin und wieder drehen sich Girls um" und ich zeige unschuldig zum Auto ...

Was ein Frevel ... 😁

Du hättest vermutlich auf dich zeigen sollen.
Dann hätten sie sich auf dich gestürzt und du hättest "Social Media-Like" bei laufender Handy-Cam auf deiner Seite. Was ein Vergnügen auf YT und FB.

Hast du dir schonmal überlegt was für Möglichkeiten dir entgangen sind ? 😕😎😕

Hallo,
die Regelung ist typisch deutsch, der Einbau oder Kauf einer Sache ist erlaubt, der Betrieb aber nicht.
Da niemand kontrolliert, bleibt auch so ein Unsinn wie die akustische Meldung ungesühnt.
In einer Stadt mit hohem Lärmpegel mag es unbedeutend sein, sind sie aber auf einem ruhigen Platz, z .B. Campingplatz, ist es einfach Ruhestörung!
Und das Ganze, um nicht den Kopf drehen zu müssen.
Verantwortungsvolle Bürger würden die Funktion deaktivieren.
Gruß
horbiradio

soso, Ruhestörung........... wird immer schlimmer hier

Ich kann mich nicht erinnern, das ich jemals durch ein kurzes Hupen beim Abschließen gestört wurde..

Hupen ist stark übertrieben. Im täglichen Stadtverkehr gerade mal 10m gut zu hören. Am Wald ohne Verkehr ca 30m. Jede Hunde-Pfeife ist lauter!

Das kurze Hupen ist nicht mehr erlaubt !

Da ich ein altes Auto von 2015 fahre, darf ich noch kurz hupen ! Ich finde das schön . . .

(Bisher hat sich noch niemand beschwert, daher hupe ich weiter ! ) Es werden sowieso immer weniger .

Beim Einparken sind es meistens Mercedes-Benz Fahrer, die noch hupen. Warum weiß ich auch nicht .

Na ja, diese Funktion war ja serienmäßig verbaut.

Mit Gruß, K.

Egal, ob Serienmäßig verbaut oder nicht, es ist einfach Verboten. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Bußgeld 10€

Zitat: "Eine akustische Schließmeldung ist einen Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG. Die werksseitig verbauten akustischen Schließmeldungen dürfen nur länderspezifisch freigeschaltet werden und sind dann in dem jeweiligen Land durch die dortige Betriebserlaubnis abgedeckt".

Aber jeden das seine.

Zitat:

@SK5 schrieb am 2. September 2022 um 13:53:05 Uhr:


Egal, ob Serienmäßig verbaut oder nicht, es ist einfach Verboten. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Bußgeld 10€

Zitat: "Eine akustische Schließmeldung ist einen Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG. Die werksseitig verbauten akustischen Schließmeldungen dürfen nur länderspezifisch freigeschaltet werden und sind dann in dem jeweiligen Land durch die dortige Betriebserlaubnis abgedeckt".

Aber jeden das seine.

Alles richtig und doch auch falsch! Mein "Elch" hat eine BE für Deutschland, erteilt vom KBA , es ist nichts an der Codierung verändert worden. Die Einstellung "Abschließen mit Signalton" ist frei wählbar. Hinweise auf Länderspezifik in der BA ist Fehlanzeige - ein Punkt für dir Fraktion der Verkehrswinkeladvokaten.

Habe auch schon ein Bußgeld gezahlt, wo jeder Normalsterbliche nie daran gedacht hätte, das hier ein Bußgeld fällig wäre.

Nur, weil eine - abschaltbare - Funktion auswählbar ist, muss sie nicht zwingen unter allen Umständen erlaubt sein. Eine B-Klasse fährt auch 200 km/h. Auf der Autobahn. Und in der Fußgängerzone. Damit erlischt nicht die ABE. Und man hat damit auch nicht das Recht, im Tiefflug durch die Fußgängerzone zu düsen. Es gibt viele länderspezifische Regelungem, für die ein Auto durchaus vorbereitet sein kann. Damit sind aber nicht automatisch alle Funktionen überall gestattet.

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