Kurze Frage zur VW-Bank Finanzierung (Schlussrate)
Hallo zusammen,
wollte die Frage erst im Kaufberatungs-Forum stellen, aber die Frage ist eigentlich VW-spezifisch.
Ich möchte mir jedenfalls einen Golf 7 als Neuwagen kaufen und mit Schlussrate finanzieren.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das mit der Rücknahme"garantie" (?) von VW richtig verstanden habe. Es wird doch nicht vom reinen Händlereinkaufswert zum Abgabezeitpunkt ausgegangen, sondern von der vertraglich vereinbarten Schlussrate?
Wenn ich mir sicher bin, dass ich in vier Jahren ein anderes Auto fahren möchte, dann sollte es doch mein Bestreben sein die monatliche Rate möglichst gering zu halten und evtl. auch meine Anzahlung etwas zu reduzieren? Geplant waren erst knapp 30%, vielleicht machen in meinem Fall dann ja auch knapp 20% Sinn?
Denn wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich doch (das ist jetzt überspitzt ausgedrückt) mit möglichst geringer Anzahlung und möglichst geringer Rate eine hohe Schlussrate forcieren und dann am Ende der Laufzeit den Wagen beim Händler auf den Hof stellen und bin fein raus, weil dieser die Schlussrate bei der Bank übernimmt, korrekt? So lange ich den Wagen unter vertragsgemäßem Zustand auf den Hof fahren (übliche Gebrauchsspuren nach vier Jahren, keine Beulen, tiefe Kratzer ö.Ä.) und die vereinbarten KM einhalte ist der Rest für mich egal?
Dann könnte man während der vier Jahre locker eine Anzahlung für einen evtl. Neuwagen sparen oder alternativ das Geld für einen jungen Gebrauchten zusammenhaben, den man bar kauft.
Natürlich wird der Händler auch eine gewisse Mindestrate erfüllt haben wollen, da er bestrebt ist keinen vier Jahre alten Wagen mit einer Schlussrate rumstehen zu haben, die den Zeitwert übersteigt und er deswegen mit Verlust verkaufen müsste, aber theoretisch wäre dies möglich?
Man muss sich halt irgendwo in der Mitte treffen, man will es sich ja auch nicht mit dem 🙂 verscherzen.
Wäre ich interessiert den Wagen nicht nur für die 48 Monate der 1,9% Finanzierung zu fahren sondern viele Jahre darüber hinaus macht natürlich eine hohe Anzahlung Sinn um den Gesamtzins zu drücken und eine höhere Monatsrate, um die Schlussrate gering zu halten, ist aber nicht in meinem Interesse 😉
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von garfield126
1000€ bekommst Du niemals ausgezahlt...lies Dir mal die agb durch, da steht ein maximalbetrag auch wenn Du gar nicht gefahren bist...mehr als 400€ gibt es nicht...
sorry mal so ne frage... Wo steht das?
habe gerade mein komplettes bestellpampflet von 2010 durch, inkl der AGB zur bestellung und zum darlehen. aber weder dort, noch unter punkt 1-8 im dokument des verbrieften rückgaberechtes (vertrag zwischen autohändler und kunde) steht etwas zu einer beschränkung der auszahlungssumme bei höherer minderfahrleistung.
wie gesagt die rücknahmegarantie ist ein vertrag zwischen händler und käufer und hat im eigentlichen sinn nichts mit der finanzierung zu tuen. die minder/mehrkilometerabrechnung erfolgt nicht mit der Volkswagenbank, sondern mit dem händler zum zeitpunkt der rückgabe des fahrzeuges. zu diesem zeitpunkt würde ja dann auch ein rücknahmeprotokoll mit zustandsbewertung durchgeführt, wo eben noch ggf. minderwerte berücksichtigt werden.
hier steckt übrigens ein weiterer latenter fallstrick. geht der händler in der zeit deiner finanzierung pleite und macht den laden dicht, ist die rücknahmegarantie nix mehr wert. sprich die bank will die restrate vom kunden haben, ohne das dafür ein händler einspringen muss.
16 Antworten
ich glaub wir reden aneinander vorbei.
die bank hat erst einmal gar nix mit dem restwert des autos zu tuen im bezug auf die verbriefte schlussrate, denn die muss dafür nicht gerade stehen. die bank will nur ihr geld haben - von wem auch immer (käufer des kfz, oder restwertratenverbriefender händler). in einem gewissen umfang ist die bank dennoch am restwert des autos interessiert, denn das kfz dient gleichzeitig als kreditsicherheit (sicherungsübereignung). dies ist aber nur insofern von wichtigkeit, wenn das auto aufgrund von zahlungsrückständen des darlehensnehmers von der bank eingezogen wird.
in erster linie bezahlt der kunde (käufer) den wagen und somit auch die restrate. wird bei einer 3-wege finanzierung eine restrate kalkuliert und diese durch den händler verbrieft, kommt nun der aspekt zum tragen, das die restrate nicht x-beliebig hoch sein kann ... denn: wenn der händler für die retsrate xyz schon das übernahmeversprechen abgibt, dann hat er auch das weitervermarktungsrisiko des kfz zu tragen. sprich ... die restrate bei einer 3-wege finanzierung muss also tendenziell eher auf niveau eines händler einkaufspreises kalkuliert werden und nicht auf niveau des tatsächlichen marktwertes des kfz zum zeitpunkt der rückgabe😉
somit kann man eine schlussrate schon als käufer beeinflussen - und zwar nach unten. (z.b. durch eine höhere jahresfahleistung als man tatsächlich fahren möchte).
der onlinekalkulator bei VW kalkuliert die schlussrate anhand dreier parameter:
a) fahrzeugpreis
b) finanzierungsdauer
c) jahresfahrleistung
die höhe der anzahlung nimmt jedenfalls keinen einfluss auf die höhe der restrate.
Zitat:
Original geschrieben von gttom
der onlinekalkulator bei VW kalkuliert die schlussrate anhand dreier parameter:
a) fahrzeugpreis
b) finanzierungsdauer
c) jahresfahrleistungdie höhe der anzahlung nimmt jedenfalls keinen einfluss auf die höhe der restrate.
Das ist alles vollkommen offen...
Mein Verkäufer fragt immer wieviel in anzahlen möchte und wie hoch die monatliche Rate sein soll.Natürlich muß das im Rahmen nach oben bleiben.Nach unten geht immer
Die Schlussrate kann man sich,wenn man es möchte,natürlich auch aussuchen.Bei unserem letzten Polo wären das 4800.- gewesen,verkauft für 12800.-.
Der Finanzierungsrechnwer beim Händler rechnet auch andere Schlussraten.Beim onlinerechner geht das nicht