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Kurze Frage zur VW-Bank Finanzierung (Schlussrate)

Themenstarteram 15. März 2014 um 0:22

Hallo zusammen,

wollte die Frage erst im Kaufberatungs-Forum stellen, aber die Frage ist eigentlich VW-spezifisch.

Ich möchte mir jedenfalls einen Golf 7 als Neuwagen kaufen und mit Schlussrate finanzieren.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das mit der Rücknahme"garantie" (?) von VW richtig verstanden habe. Es wird doch nicht vom reinen Händlereinkaufswert zum Abgabezeitpunkt ausgegangen, sondern von der vertraglich vereinbarten Schlussrate?

Wenn ich mir sicher bin, dass ich in vier Jahren ein anderes Auto fahren möchte, dann sollte es doch mein Bestreben sein die monatliche Rate möglichst gering zu halten und evtl. auch meine Anzahlung etwas zu reduzieren? Geplant waren erst knapp 30%, vielleicht machen in meinem Fall dann ja auch knapp 20% Sinn?

Denn wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich doch (das ist jetzt überspitzt ausgedrückt) mit möglichst geringer Anzahlung und möglichst geringer Rate eine hohe Schlussrate forcieren und dann am Ende der Laufzeit den Wagen beim Händler auf den Hof stellen und bin fein raus, weil dieser die Schlussrate bei der Bank übernimmt, korrekt? So lange ich den Wagen unter vertragsgemäßem Zustand auf den Hof fahren (übliche Gebrauchsspuren nach vier Jahren, keine Beulen, tiefe Kratzer ö.Ä.) und die vereinbarten KM einhalte ist der Rest für mich egal?

Dann könnte man während der vier Jahre locker eine Anzahlung für einen evtl. Neuwagen sparen oder alternativ das Geld für einen jungen Gebrauchten zusammenhaben, den man bar kauft.

Natürlich wird der Händler auch eine gewisse Mindestrate erfüllt haben wollen, da er bestrebt ist keinen vier Jahre alten Wagen mit einer Schlussrate rumstehen zu haben, die den Zeitwert übersteigt und er deswegen mit Verlust verkaufen müsste, aber theoretisch wäre dies möglich?

Man muss sich halt irgendwo in der Mitte treffen, man will es sich ja auch nicht mit dem :) verscherzen.

Wäre ich interessiert den Wagen nicht nur für die 48 Monate der 1,9% Finanzierung zu fahren sondern viele Jahre darüber hinaus macht natürlich eine hohe Anzahlung Sinn um den Gesamtzins zu drücken und eine höhere Monatsrate, um die Schlussrate gering zu halten, ist aber nicht in meinem Interesse ;)

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von garfield126

1000€ bekommst Du niemals ausgezahlt...lies Dir mal die agb durch, da steht ein maximalbetrag auch wenn Du gar nicht gefahren bist...mehr als 400€ gibt es nicht...

sorry mal so ne frage... Wo steht das?

habe gerade mein komplettes bestellpampflet von 2010 durch, inkl der AGB zur bestellung und zum darlehen. aber weder dort, noch unter punkt 1-8 im dokument des verbrieften rückgaberechtes (vertrag zwischen autohändler und kunde) steht etwas zu einer beschränkung der auszahlungssumme bei höherer minderfahrleistung.

wie gesagt die rücknahmegarantie ist ein vertrag zwischen händler und käufer und hat im eigentlichen sinn nichts mit der finanzierung zu tuen. die minder/mehrkilometerabrechnung erfolgt nicht mit der Volkswagenbank, sondern mit dem händler zum zeitpunkt der rückgabe des fahrzeuges. zu diesem zeitpunkt würde ja dann auch ein rücknahmeprotokoll mit zustandsbewertung durchgeführt, wo eben noch ggf. minderwerte berücksichtigt werden.

hier steckt übrigens ein weiterer latenter fallstrick. geht der händler in der zeit deiner finanzierung pleite und macht den laden dicht, ist die rücknahmegarantie nix mehr wert. sprich die bank will die restrate vom kunden haben, ohne das dafür ein händler einspringen muss.

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Genau so ist es. Wobei der Händler die Schlussrate in einem sehr engen Rahmen festlegen wird. Anhaltspunkt ist die Schlussrate im Konfigurator.

am 15. März 2014 um 9:29

Wenn Du den Wagen auf jeden Fall nach 4 Jahren zurückgeben willst, solltest Du Dir mal noch ein Privatleasingangebot einholen. Das könnte u.U. noch günstiger sein.

die schlussrate legt der händler fest, die rate kannst Du festlegen, indem Du die anzahlung selbst festlegst...also händlerangebot minus schlussrate ist x plus zinsen geteilt durch 12, 24, 36 oder 48...

die schlussrate kannst du als käufer über die anzahlung, die monatsrate, die jahresfahrleistung und die nutzungsdauer (finanzierungsdauer) beeinflussen.

die schlussrate nach unten schrauben kannst du als käufer eigentlich immer, indem die anzahlung und oder monatsrate höher gewählt wird, bzw. auch über eine höhere jahresfahrleistung als du vermutlich fahren wirst (dies hätte dann den charme, wenn du den wagen nach ende der lfz übernehmen möchtest, das dann eine recht niedrige schlussrate anstünde) . die SR nach oben schrauben, geht nur bis zu einem gewissen punkt X. DENN: der händler verbrieft dir diese schlussrate ggü der finanzierenden bank. d.h. er löst diese rate auf deinen antrag (wunsch), sofern du das auto abgeben möchtest, für dich bei der bank ab und du bist aus der finanzierung raus.

hier könnte natürlich der händler dir ggü, wenn du nach diesem geschäft keinen nächsten neuwagen bei ihm orderst, unangenehm penibel bei der rücknahmebewertung des fahrzeuges sein. hier steckt dann u.U. eine finanzielle falle (kann sein - muss nicht sein ... ich will da nix pauschalisieren). der sogenannte zustandskatalog vertragsbedingter rücknahmekriterien ist zwar fix ... aber papier ist oft geduldig;)

ich mache diese situation gerade durch, indem mein händler meinen vor 4jahren gekauften Golf zurücknimmt und ich im anschluss erneut einen wagen bei ihm abnehme. die schlussrate, welche 2010 festgelegt wurde, entspräche so etwa dem händler-EK bei vereinbarter laufleistung. bedingt durch eine sich real so ergebende satte minderfahrleistung (berufliche gründe), bekomme ich von meinem händler noch etwa 1000 euro ausgezahlt bei rückgabe des GTI. (minderfahrleistung 4,05ct/km; mehrfahrleistung 6,66ct/km)

1000€ bekommst Du niemals ausgezahlt...lies Dir mal die agb durch, da steht ein maximalbetrag auch wenn Du gar nicht gefahren bist...mehr als 400€ gibt es nicht...

Zitat:

Original geschrieben von garfield126

1000€ bekommst Du niemals ausgezahlt...lies Dir mal die agb durch, da steht ein maximalbetrag auch wenn Du gar nicht gefahren bist...mehr als 400€ gibt es nicht...

Es sei denn, der Händler bezieht sich nicht auf das verbriefte sondern rechnet nur runter und bietet so den Preis an. Ist bei mir andersrum, wenn ich auf meine 2500km Freikilometer verzichte, berücksichtigt der Händler alle Vandalismus/Fahrerfluchtschäden nicht, was im Detail bedeutet, Fahrertür spachteln, diese + beide Kotflügel, Motorhaube und Stoßfänger vorn lackieren. Das fand ich fair :D

Zitat:

Original geschrieben von garfield126

1000€ bekommst Du niemals ausgezahlt...lies Dir mal die agb durch, da steht ein maximalbetrag auch wenn Du gar nicht gefahren bist...mehr als 400€ gibt es nicht...

sorry mal so ne frage... Wo steht das?

habe gerade mein komplettes bestellpampflet von 2010 durch, inkl der AGB zur bestellung und zum darlehen. aber weder dort, noch unter punkt 1-8 im dokument des verbrieften rückgaberechtes (vertrag zwischen autohändler und kunde) steht etwas zu einer beschränkung der auszahlungssumme bei höherer minderfahrleistung.

wie gesagt die rücknahmegarantie ist ein vertrag zwischen händler und käufer und hat im eigentlichen sinn nichts mit der finanzierung zu tuen. die minder/mehrkilometerabrechnung erfolgt nicht mit der Volkswagenbank, sondern mit dem händler zum zeitpunkt der rückgabe des fahrzeuges. zu diesem zeitpunkt würde ja dann auch ein rücknahmeprotokoll mit zustandsbewertung durchgeführt, wo eben noch ggf. minderwerte berücksichtigt werden.

hier steckt übrigens ein weiterer latenter fallstrick. geht der händler in der zeit deiner finanzierung pleite und macht den laden dicht, ist die rücknahmegarantie nix mehr wert. sprich die bank will die restrate vom kunden haben, ohne das dafür ein händler einspringen muss.

sry ich nehm es zurück, steht tatsächlich nicht drin...

Zitat:

hier steckt übrigens ein weiterer latenter fallstrick. geht der händler in der zeit deiner finanzierung pleite und macht den laden dicht, ist die rücknahmegarantie nix mehr wert. sprich die bank will die restrate vom kunden haben, ohne das dafür ein händler einspringen muss.

Gut für alle Sonderkunden(die einen Vertrag direkt mit VW haben) und ein Grund zu einem VW Händler zu gehen, der nicht Inhaber Geführt ist, sondern von VW übernommen worden ist. Die gehen eher nicht pleite.

Ansonsten sparen, sparen, sparen... dann klappt das auch, wenn der Händler pleite ist. ;)

Alternative: Wagen privat verkaufen und Kaufpreis überweist Käufer an VW.

Ich habe auch 1000 EUR mehr bekommen, weil der GTI-Restwert am Ende höher als geplant war. Außerdem wurde über zwei Beulen (150 EUR) und die fehlende 60.000 km Inspektion (400 EUR) hinweggesehen. Aber dafür muss man dann auch ein neues Fahrzeug kaufen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Zitat:

hier steckt übrigens ein weiterer latenter fallstrick. geht der händler in der zeit deiner finanzierung pleite und macht den laden dicht, ist die rücknahmegarantie nix mehr wert. sprich die bank will die restrate vom kunden haben, ohne das dafür ein händler einspringen muss.

Gut für alle Sonderkunden(die einen Vertrag direkt mit VW haben) und ein Grund zu einem VW Händler zu gehen, der nicht Inhaber Geführt ist, sondern von VW übernommen worden ist. Die gehen eher nicht pleite.

Tach,

 

ich hab das durch, aber mit einem positiven Ausgang. Mein Kundenberater ist zum verbliebenen Händler gewechselt und mich nicht im Stich gelassen, er ist in den Vertrag eingetreten. Sowas bekommst Du aber nur als langjähriger Kunde.

 

Gruß

Vadder

am 8. Mai 2014 um 16:38

Bezieht sich das verbriefte Rückgaberecht immer auf die Schlussrate, wenn man letztere begrenzt individuell festlegen kann?

Zitat:

Original geschrieben von Schnitzelesser96

Bezieht sich das verbriefte Rückgaberecht immer auf die Schlussrate, wenn man letztere begrenzt individuell festlegen kann?

das wäre nur logisch und konsequent;)

wenn das verbriefte rückgaberecht unterhalb der schlussrate vertraglich vereinbart würde, stünde der darlehensnehmer (käufer des autos) in der pflicht die differenz auszugleichen. andersherum müsste der händler dem käufer geld ausbezahlen.

in zahlen:

10tsd euro schlussrate gemäß finanzierungskalkulation der bank = 10tsd euro schriftlich vertragliche rücknahmegarantie des händlers ggü dem kunden!

so und nicht anders;)

am 8. Mai 2014 um 19:10

Aja. Na gut. Für mich sind das ehrlich gesagt zwei paar Schuhe. Schließlich kann sich das verbriefte Rückgaberecht nur auf Wert X beziehen, nicht auf mögliche Werte zwischen z.B. X-1000 bis X+1000, da das Auto nun einmal lediglich einen einzigen prognostizierten Wert hat.

Die Bank hat natürlich ein Interesse daran, dass der garantierte Rückgabewert nicht kleiner ist als die Restschuld. Anders herum kann es ihr hingegen egal sein. Wie es auch dem Händler egal sein kann, ob er jetzt die Restschuld bei der Bank ablöst oder ob er die Restschuld ablöst und dem Kfz-Halter den Rest zahlt. Letzteres wäre gleich noch ein Verkaufsargument für einen weiteren Wagen, da die Kohle für eine neue Anzahlung gleich wieder zusammen wäre.

Die Autokreditkalkulation in den VW/Audi-Onlinegebrauchtwagenbörsen halte ich für vollkommen unseriös, da es dort lediglich Restwerte im vergleichsweise lächerlich niedrigen Bereich gibt, was nichts mit dem Wert des Kfz zu tun hat und für die niemand den Wagen abgeben würde, es sei denn, er hätte das Geld nicht zusammen.

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