kurze Frage zu NEON unterm Auto

Sorry das ich damit schon wieder anfange, nur jeder erzählt was anderes. Bitte um ein kurzes Ja oder Nein.
Ist es grundsätzlich nicht erlaubt neon unterm auto oder wäre es zb erlaubt: Röhre unterm auto mit schalter,damit ich die im auto an- und ausschalten kann. und nur während dem stehn irgendwo anmache???

33 Antworten

Mir fällt bei diesem Thread ein anderer Thread ein, wo einem sein R32 mit UBB abgefackelt ist. Also, viel Erfolg mit der Beleuchtung! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von WildFrontier


Mir fällt bei diesem Thread ein anderer Thread ein, wo einem sein R32 mit UBB abgefackelt ist. Also, viel Erfolg mit der Beleuchtung! ;-)

Naja, Kabeln muss man schon richtig anschließen können!!! Das das von der UBB kommt glaub ich mal weniger.

Aber zum Thema UBB!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

BAUT EUCH DOCH IN EURE SPOILER UND SCHWELLER LED'S REIN!!!!!! Ist zwar sehr, sehr viel Arbeit, aber ich werds mal versuchen! Dürfte dann für den TÜV auch kein Prob sein. HOFFE ICH!!!

@Simsal

Dann sag doch mal was da der grosse Unterschied mit den LED's ist? Das ist genausowenig erlaubt!!!!
Du darfst ausserhalb des Autos nicht mehr Licht anbringen als halt "normal" ist. 😉

Ist bloed aber Gesetz, wobei ich es eigentlich auch schon garnicht mehr so schlimm finde. Schliesslich ist mein Auto dadurch wieder ein bisschen mehr zi einem Einzelstueck geworden! 😁
Wenige trauen sich das trotzdem anzubauen, ich schon! 😛

Zitat:

Original geschrieben von Bladeboarder


Dann sag doch mal was da der grosse Unterschied mit den LED's ist? Das ist genausowenig erlaubt!!!!
Du darfst ausserhalb des Autos nicht mehr Licht anbringen als halt "normal" ist.

Genau.

Vom Standpunkt der StVZO gesehen wird kein Unterschied zwischen Röhren und LED's gemacht. Ohne Prüfzeichen und nicht eingetragen ist illegal, so oder so.....

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Und vor allem bekommste diese Eigenkonstruktion niemals eingetragen! 😉

Der Unterschied liegt daran das eine Röhre schneller sichtbar ist als in Schweller und Spoiler eingearbeitete LED'S. Da gibts so viele Möglichkeiten wie wann die LED'S verbauen könnte.
z.B. Schwellerunterseite aufschneiden, LED'S rein, und mit einer Plexiglasplatte wieder verschliessen! So hat es ein Kumpel von mir gemacht und es sieht einfach Super aus und der TÜV hat auch nichts gesagt!!!
Es geht nur darum, nicht jedes mal seine UBB vor dem TÜV abbauen zu müssen.

Das das alles, wie so (leider) vieles Verboten ist, ist mir schon klar. Aber Gesetze sind da um sie zubrechen. Mein Gedanke!!!!!

So ein UBB Thema ist immer ein Streitpunkt! Ich finde der wo eine UBB möchte sollte eine anbauen, der wo keine will, naja dann halt nicht.
FERTIG.

Gruß an alle
Simsal

Zitat:

Original geschrieben von Simsal


Aber Gesetze sind da um sie zubrechen. Mein Gedanke!!!!!

*kopfschüttel*

LED Fussraumbeleuchtung

Ciao

Ich habe von neon auf LED gewechselt.

Habe nun die neuen LED-Sticks von azsol drunter...

nur 4mm dick und brauchen fast kein saft. Und 10 Euro ist auch nicht viel

Gruss an alle

sind leds eigentlch viel heller als neon ?

Hallo!

Also falls noch jemand aus Österreich hier mitliest, ich hab die österr. Version letzte Woche in der Prüfhalle geholt:

Sobald eine Unterbodenbeleuchtung montiert ist, liegt es im Ermessen des Beamten, ob das Fahrzeug stillgelegt wird oder nicht. Also das erste das ich getan habe, war beim neuen Auto vom Bruder die runter zu rupfen *ggg*

Edit: Ich bin aus Vlbg, kann sein, dass es in anderen Bundesländern leichter gehandhabt wird, da ja bekannt ist, dass Vlbg, typisiertechnisch sowieso den schärfsten Kontrollen unterliegt.

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von -V7-


sind leds eigentlch viel heller als neon ?

Ja, is heller! 😉

also hab jetz gerade nen bekannten von uns gefragt (ist kfz-meister) und er hat mir bestätigt das es anmontiert werden darf, ABER (ja das musste jetz ja kommen *g*) es darf nicht angeschaltet werden, aber es darf so gekoppelt werden das es angeht wenn die türe auf geht.

Danke schonmal Proll.

bleibt der schein den bei leds gleichmässig(sowie bei neon)?

Nein, er ist mehr auf einen Punkt gebracht und die Helligkeit streut das ganze... 😉

Zitat:

Original geschrieben von ArK0n


also hab jetz gerade nen bekannten von uns gefragt (ist kfz-meister) und er hat mir bestätigt das es anmontiert werden darf...

...solange das Fahrzeug NICHT im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, jederzeit....

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