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kurze Frage zu NEON unterm Auto

Themenstarteram 26. Juni 2004 um 14:15

Sorry das ich damit schon wieder anfange, nur jeder erzählt was anderes. Bitte um ein kurzes Ja oder Nein.

Ist es grundsätzlich nicht erlaubt neon unterm auto oder wäre es zb erlaubt: Röhre unterm auto mit schalter,damit ich die im auto an- und ausschalten kann. und nur während dem stehn irgendwo anmache???

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33 Antworten
am 26. Juni 2004 um 15:18

Auf die Frage kann man nicht mit JA oder NEIN antworten. Wenn ich mich entscheiden müsste würde ich NEIN sagen. Mit einem Schalter würde heissen, dass du es auch während der Fahrt anmachen "könntest" --> verboten. Müsstest es also mit dem Türkontakt verknüpfen. Was allerdings der TÜV dazu sagt wenn er unter deinem Auto ist.....???

am 29. Juni 2004 um 13:36

Also es ist defintiv verboten. Wurde damit angehalten und die Tatsache das du es anmachen könntest macht es illegal

Zitat:

Original geschrieben von polo6nturbo

Also es ist defintiv verboten.

Genau.

Und zwar bereits die Montage, nicht erst der Betrieb, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

Da derartige Spielereien in letzter Zeit überhand genommen haben, gilt seit dem 01.05.2003 die Anweisung, Fahrzeuge, bei denen im Rahmen einer Verkehrskontrolle derartige Installationen entdeckt werden, wegen der erloschenen Betriebserlaubnis an Ort und Stelle stillzulegen, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen...

am 25. Juli 2004 um 16:09

3 punkte 50€ beim erstenmal :D

am 4. August 2004 um 8:31

P.S. auf Privatgrundstücken, darfst du die Unterbodenbeleuchtung montieren und in Betrieb nehmen!

 

Gruß fujit

die dinger haben kein e-Prüfzeichen... wenn du Röhren mit E-Prüfzeichen findest, die dafür gedacht sind, darfst du Sie unterbauen... wird es aber nie geben!!

Und wie sieht es im Innenraum aus?

Theoretisch darfst du´s auch nicht, aber da ist es den grünen wichteln egal"!!!

Ist doch eigentlich nichts anderes als meine herkömmliche Innenbeleutung?

Muss ich einen InnenNeon eintragen lassen?

fahr damit ja nicht zum tüv! das mögen die gar nicht gerne sehen.

außer du machst sie so, dass se mit dme türkontakt oder der handbremse verbunden is [also: entweder geht nur, wenn tür auf oder wennhandbremse zu]

ansonsten is das illegal! ich musst sogar meine beleuchteten lüftungsdüsen zurückrüsten und die waren echt net hell :(

am 6. August 2004 um 5:35

Da sieht mans wieder: Tüv ist was anderes als Tüv... ich bin zur HU gefahren und die Röhren im Fussraum gehen mit dem Lichtschalter an :D

und der POrüfer hat nix gesagt!!!

Bastel doch einfach ne Fernbedienung rein...

am 7. August 2004 um 13:54

...

 

Hab jetzt verstanden, das es im Innenraum ganz ok sein kann. Oder wie?

Wenn ich ne Neonröhre i(mt Adapter fürn 12V Zig.) im Auto hab, und die nicht eingebaut ist und z.B. auf dem Beifahrersitz liegt, ist das das auch illegal?

Darfst z.B. eine Fußraumbeleuchtung haben! Wenn sie so angebracht ist, dass man die Röhren net erkennt, kann sie weder Dich noch den Gegenverkehr blenden! Also legal!

;)

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